Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Tschechische Krone (Kč) = 100 Heller (ISO-Code: CZK) Landeswährung Mattig Management Partners www.mattig-management.ch
Die Gesellschaftsformen Mit eigener Rechtspersönlichkeit Körperschaftssteuer - OHG (v.o.s.), KG (k.s.) 19 % Juristische Person Körperschaftssteuer - Aktiengesellschaft (a.s.) 19 % - GmbH (spol.s.r.o.) Betriebsstätte ausländischer Steuerpflichtiger Abhängig davon, ob Betriebsstätte einer Handelsgesellschaft oder eines Einzelunternehmers
Das Sozialvorsorgesystem Rentenversicherung, Krankenkasse, Gesundheitswesen, Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer vom Bruttolohn mit Obergrenzen - Gesundheitsversicherung 4.5 % - Altersversorgung 6.5 % Arbeitgeber vom Bruttolohn mit Obergrenzen - Gesundheitsversicherung 9.0 % - Sozialversicherung 25.0 % Gesamtbelastung Arbeitnehmer + Arbeitgeber 45.0 % Selbstständige mit Obergrenzen 42.7 %
Die Steuern Einkommenssteuer Körperschaftssteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Grundverkehrssteuer Kraftfahrzeugsteuer für Handelsgesellschaften Schenkungssteuer für Handelsgesellschaften
Subjektive Steuerpflicht Natürliche Person Unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen - Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt (mehr als 183 Tage im Kalenderjahr) Beschränkte Steuerpflicht mit inländischen Einkünften - Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Juristische Person Unbeschränkte Steuerpflicht auf Welteinkommen - Sitz oder Geschäftsleitung im Inland Beschränkte Steuerpflicht mit Einkommen aus inländischen Quellen
Die Steuersätze Einkommensteuer natürliche Personen - Auf Einkünfte einschliesslich Kapitalgewinne 15 % - Dividendenerträge von ansässigen Unternehmen und Zinseinnahmen unterliegen einer Abgeltungsteuer - Kapitalgewinne mit Ausnahmen 15 % Körperschaftssteuer 19 % - Einschliesslich Kapitalgewinne - Einschliesslich Dividendenerträge ausser - Dividenden ansässiger und EU-Unternehmen mit Schachtelprivileg 10 % mit Haltedauer von mind. 12 Monaten - Drittstaatendividenden, wenn ein DBA vorliegt und wenn die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Anwendung finden würde und wenn die Steuer des Drittstaates mind. 12 % beträgt Erbschafts- und Schenkungssteuer - Für bestimmte Verwandtheitsgrade 0 % - Andere 7 40 %
Die Steuersätze Grundsteuer - Der Steuersatz hängt vor allem von der Grösse des Grundbesitzes ab. - Seit 2012 gibt es eine Steuer auf gepflasterte, befestigte Grundflächen. Umsatzsteuer - Wenn bei ansässigen Unternehmen die steuerpflichtigen Umsätze in 12 fortlaufenden Monaten CZK 1 Mio. überschreiten oder wenn der Einkauf von Waren aus der EU im Kalenderjahr CZK 326 000 überschreitet (für nichtansässige Unternehmen gelten andere Regelungen) - Normalsatz 20 % - Ermässigter Satz 14 % Grundverkehrssteuer 3 % Kraftfahrzeugsteuer für Handelsgesellschaften für die Benutzung von Kraftfahrzeugen Schenkungssteuer für Handelsgesellschaften auf den kostenlosen Erwerb von Eigentum
Quellensteuern Dividenden - Dividenden einer inländischen Gesellschaft, die an nicht ansässige natürliche Personen bezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer (vorbehaltlich DBA) 15 % - Dividenden an nicht EU-Muttergesellschaften unterliegen keiner Quellensteuer, wenn das Schachtelprivileg von mind. 10% Beteiligung und eine ununterbrochen Haltedauer von 12 Monaten vorliegt (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie). Ebenso für Muttergesellschaften in Island, Norwegen und der Schweiz nach entsprechenden EU-Abkommen. Vorbehaltlich EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oder DBA und EU-Zinsabkommen mit der Schweiz Zinsen - An nicht ansässige Personen 15 % Vorbehaltlich EU-Zins und Lizen-Richtlinie, DBA und EU-Zinsabkommen mit der Schweiz Lizenzgebühren - An nicht ansässige Personen 15 % Vorbehaltlich EU-Zins und Lizen-Richtlinie, DBA und EU-Zinsabkommen mit der Schweiz
Quellensteuern Technische Dienste - An nicht ansässige Personen 15 % - Ausser wenn die Dienste durch eine inländische Betriebsstätte erfolgen, die länger als 6 Monate tätig ist, dann 19 % Körperschaftssteuer auf den Gewinn Andere Dienstleistungen - Beratung, Management u. ä. 15 % Mietzahlungen - Für bewegliche Güter 15% Zahlungen, die nicht einer Quellensteuer unterliegen - An nicht EU / EWR-Empfänger als vorgezogene Einkommenssteuer 1 % / 10 %
Das Steuerrecht Verluste sind nicht rücktragsfähig, aber grundsätzlich 5 Jahre vortragsfähig. Es gibt Missbrauchsregeln. Fremdvergleichsgrundsatz für Transaktionen zwischen Nahestehenden mit Dokumentationspflichten APA (Advanced Pricing Agreement) ist möglich Unterkapitalisierungsregeln Zinsen ausser Bankzinsen sind nur abzugsfähig, wenn das Kapital-Schuldverhältnis maximal 1 : 4 beträgt Beteiligungsvorbehalt wenn eine Gesellschaft mind. 10 % Anteile an einer inländischen oder EU-Gesellschaft für ununterbrochene 12 Monate hält. Der Beteiligungsvorbehalt gilt auch für Drittstaatenansässige, wenn ein DBA vorliegt, die EU- Mutter-Tochter-Richtlinie Anwendung finden würde und wenn die Steuer des Drittstaates mind. 12 % beträgt. Tax-credit ist möglich nach inländischem Recht im Folgejahr (Vorbehaltlich DBA).
Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebsstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden - Grundsatz 15 % - Bei Schachtelprivileg, wenn die berechtige Gesellschaft (ausser Personengesellschaft) zu mind. 25 % beteiligt ist 5 % Zinsen - Nur im Empfängerstaat steuerbar Lizenzgebühren 10 %
Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Methodenartikel Bezüge aus der Tschechischen Republik an eine in der Schweiz ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag (Für Dividenden an schweizerische Gesellschaften Beteiligungsabzug nach DBG) Bezüge aus der Schweiz an eine in der Tschechischen Republik ansässige Person Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebsstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden - Grundsatz 15 % - Bei Schachtelprivileg, wenn die berechtige Gesellschaft (ausser Personengesellschaft) zu mind. 25 % beteiligt ist 5 % Zinsen - Grundsatz: Nur im Staat steuerbar, in dem der Empfänger ansässig ist Lizenzgebühren 5 %
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Methodenartikel Bezüge aus der Tschechischen Republik an eine in Deutschland ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Lizenzgebühren und anderes: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag Bezüge aus Deutschland an eine in der Tschechischen Republik ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Lizenzgebühren und anderes: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebsstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung und Dienstleistungen, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden - Grundsatz 10 % - Bei Schachtelprivileg, wenn die berechtige Gesellschaft (ausser Personengesellschaft) zu mind. 10 % beteiligt ist, nur im Bezugsstaat steuerbar 0 % Zinsen - Grundsatz: Nur im Staat steuerbar, in dem der Empfänger ansässig ist Lizenzgebühren 5 %
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Methodenartikel Bezüge aus der Tschechischen Republik an eine in Österreich ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag Bezüge aus Österreich an eine in der Tschechischen Republik ansässige Person Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag
Doppelbesteuerungsabkommen Fürstentum Liechtenstein Es besteht kein DBA mit dem Fürstentum Liechtenstein.
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