Eidgenössische Berufsbildungskommission EBBK

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Transkript:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Eidgenössische Berufsbildungskommission EBBK Jahresbericht 2014 1 Auftrag Gemäss Art. 69 und 70 des Berufsbildungsgesetzes (SR 412.10, BBG) bestellt der Bundesrat eine eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK), bestehend aus höchstens 15 Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt sowie der Wissenschaft. Die Kommission berät die Bundesbehörden in allgemeinen berufsbildungspolitischen Fragen. Sie trägt zur Weiterentwicklung und Koordination der Berufsbildung bei und berücksichtigt dabei den bildungspolitischen Gesamtkontext. Berufsbildungsprojekte und Gesuche um Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse beurteilt die EBBK mit Blick auf eine breit abgestützte Förderpolitik. 2 Mitglieder Backes-Gellner, Uschi Davatz-Höchner, Christine Evéquoz, Grégoire Fehr, Karin Gasche, Mark Juillerat, Didier Meier, Claude Polito, Véronique Rösch, Jakob Sieber, Urs Teusch, Jörg Weber-Gobet, Bruno Wiesendanger, Rita Widmer, Josef Zellweger, Jürg Professorin, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Universität Zürich Vizedirektorin, Schweizerischer Gewerbeverband SGV Generaldirektor, Office pour l'orientation, la formation professionnelle et continue, Kanton Genf Geschäftsführerin, SAVOIRSOCIAL Bereichsleiter Berufsbildung, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK Vizepräsident, Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB Leiter Bildungspolitik, KV Schweiz Zentralsekretärin, Ressort Bildung, Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB Sekretär, OdA AgriAliForm Geschäftsführer OdASanté Zentralpräsident, Verband der schweizerischen Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer BCH/FPS (bis Ende März 2014) Leiter Bildungspolitik, Travail.Suisse Vorsteherin Amt für Berufsbildung, Kanton Graubünden Präsident, stv. Direktor Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Geschäftsleitungsmitglied, Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV 052.31/2012/00085 \ COO.2101.108.4.160321

3 Schwerpunkte 2014 Die EBBK traf sich zu vier ganztägigen Sitzungen. Dabei wurden folgende Schwerpunktthemen behandelt: Bildungsbericht Schweiz 2014 Der alle vier Jahre erscheinende Bildungsbericht, der im Auftrag von Bund und Kantonen verfasst wird, stellt eine wichtige Grundlage für die Steuerung des gesamten Schweizer Bildungssystems dar und ist in diesem Zusammenhang auch für die EBBK als beratendes Organ des Bundes im Bereich der Berufsbildung von Bedeutung. Die Kommission hat sich mit den wichtigsten Erkenntnissen des Berichts befasst und insbesondere auch diskutiert, wo ihrer Ansicht nach Informationslücken bestehen. Diese wurden beispielsweise in Bezug auf Bildungsverläufe bzw. Wechsel, Abbrüche und Übergänge festgestellt, aber auch im Bereich der Schnittstellen (etwa zwischen der Höheren Berufsbildung und den Fachhochschulen). Auch bei der Weiterbildung sieht die EBBK Forschungs- und Erkenntnisbedarf. Einen verstärkten Fokus würde sich die Kommission auf übergreifende Themen wie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung wünschen. Der Bildungsbericht wird von der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) verfasst. Er informiert über relevante Kontextbedingungen und institutionelle Merkmale jeder Bildungsstufe und beurteilt die Leistungen des Bildungswesens anhand der drei Kriterien Effektivität, Effizienz und Equity. Internationale Berufsbildungszusammenarbeit Mit dem Ziel, das duale Schweizer Berufsbildungssystem international zu positionieren, hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eine Strategie für die Internationale Berufsbildungszusammenarbeit (IBBZ) erarbeitet. Die Strategie steht im Einklang mit übergeordneten Zielen auf Bundesebene in diesem Bereich, d.h. der Stärkung der Schweizer Berufsbildung im internationalen Kontext, der erfolgreichen Positionierung der Schweiz auf internationaler Ebene sowie der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Partnerländern. Die EBBK hat die Stossrichtungen der Strategie gutgeheissen. Dazu gehören die Ziele, für eine weltoffene Berufsbildung zu sorgen und internationale Kompetenzen zu begünstigen, den Expertisetransfer zu fördern, die Anerkennung der Schweizer Berufsbildungsabschlüsse zu gewährleisten und die Qualität zu sichern. Bei der Umsetzung dieser Ziele stehen der gegenseitige Nutzen für die Schweiz und ihre Partnerländer, die Qualitätsorientierung sowie die Koordination und Kooperation auf Bundesebene und mit den Verbundpartnern im Vordergrund. Das SBFI informierte die EBBK zudem über laufende und geplante Aktivitäten im Bereich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit. So wird der internationale Berufsbildungskongress nach der Erstdurchführung im Herbst 2014 in den Jahren 2016 und 2018 wiederholt. Dem gezielten Know-how- Transfer dienen Memoranda of Understanding mit einzelnen Ländern. Zudem wurde die BFI-Strategie im Bereich der Berufsbildung konkretisiert. Handlungsschwerpunkte Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben am Spitzentreffen der Berufsbildung im Frühjahr 2014 vier berufsbildungspolitische Handlungsschwerpunkte festgelegt. Die EBBK hat daraufhin entschieden, die Schwerpunkte zu priorisieren. Sie begleitete die laufenden Arbeiten im ganzen Berichtsjahr eng und liess sich regelmässig über den jeweiligen Stand der Dinge informieren. Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene Der Schwerpunkt Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene hat für die EBBK Priorität. Die Kommission ist der Ansicht, dass der im Juni vom SBFI veröffentlichte Grundlagenbericht Empfehlungen enthält, die unter Federführung des Bundes und in enger Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern angegangen werden können. Der Bericht kam zum Schluss, dass Gesetzesänderungen nicht erforderlich sind, die bestehenden Handlungsspielräume aber ungenügend genutzt werden und die Möglichkeiten sowohl bei potenziellen Teilnehmenden wie auch bei Arbeitgebern und ausbilden- 052.31/2012/00085 \ COO.2101.108.4.160321 2/5

den Betrieben zu wenig bekannt sind. Bei der Weiterentwicklung der Angebote werden zielgruppenspezifische und flexible Modelle empfohlen. Schliesslich sollen bestehende Finanzierungsgrundsätze überdacht und Datenlücken geschlossen werden. Das SBFI hat entsprechende Nachfolgearbeiten aufgenommen mit dem Ziel, die Empfehlungen umzusetzen. Für die EBBK stehen insbesondere branchenspezifische Lösungen im Vordergrund. Zudem sollen ihrer Ansicht nach Innovationen in diesem Bereich durch einen entsprechenden Schwerpunkt in der Projektförderung des Bundes gefördert werden. Berufsmaturität und Fachhochschulzugang Der Bund hat, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, ein Massnahmenpaket zur Stärkung der Position der Berufsmaturität und der Praxisorientierung beim Fachhochschulzugang vorgeschlagen. Dabei unterstützt das SBFI die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) bei der Erarbeitung gesamtschweizerisch einheitlicher Rahmenbedingungen für die einjährige Arbeitswelterfahrung von Gymnasialmaturandinnen und -maturanden. Zudem wird den Fachhochschulen befristet (während drei Jahren) die Möglichkeit eingeräumt, in definierten MINT- Studiengängen spezielle Bachelorangebote für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden anzubieten, die sich durch eine qualifizierte sowie hohe Praxisverzahnung und eine längere Studiendauer (vier statt drei Jahre) auszeichnen. Im Bereich der Berufsmaturität empfiehlt der Bund den Ausbau eines flächendeckenden Angebots, die Entwicklung neuer Modelle und eine optimierte Information. In einer Studie wird eine für die entsprechenden Arbeiten nötige Auslegeordnung vorgenommen. Die EBBK unterstützte das Massnahmenpaket und zeigte sich überzeugt, dass ein koordiniertes Vorgehen zur Stärkung der Berufsmaturität beiträgt. Mit Blick auf strategische Überlegungen und die allfällige Erarbeitung neuer Modelle kommt aus Sicht der EBBK der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission eine wichtige Rolle zu. Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Im Bereich der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sind nach Meinung der EBBK zunächst Grundlagen aufzubereiten und die Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung (KBSB) vermehrt in die strategischen Arbeiten einzubeziehen. Bund und Kantone haben sich im August zu einer ersten Auslegeordnung getroffen und dabei Prioritäten bzgl. des weiteren Vorgehens festgelegt. Demnach wird der Fokus zunächst auf die Berufsberatung und Berufswahl während der obligatorischen Schule gerichtet. Ein zweiter Schwerpunkt stellt die Ausbildung der Berufs-, Studienund Laufbahnberaterinnen und -berater dar. Der Lead liegt bei den Kantonen, das SBFI bietet Unterstützung. Höhere Berufsbildung Die EBBK liess sich regelmässig über den Stand des 2013 vom SBFI lancierten Strategieprojekts Höhere Berufsbildung informieren. Ein Schwerpunkt bildet die Subventionierung der Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen. Der von den Verbundpartnern erarbeitete Lösungsansatz umfasst dabei ein subjektorientiertes Finanzierungsmodell, das die Teilnehmenden direkt entlasten und die Attraktivität der Prüfungen insgesamt erhöhen soll. Die entsprechenden Gesetzesanpassungen werden im Januar 2015 in die Vernehmlassung gehen. Die Höhe der Zusatzaufwendungen und die Lastenverteilung auf Bund und Kantone werden im Rahmen der aufgrund der BFI-Botschaft 2017-2020 verfügbaren Mittel festgelegt. Für eine klare Positionierung der höheren Berufsbildung soll die Durchlässigkeit zum Hochschulbereich (insbesondere zu den Fachhochschulen) sowie Marketing- und Kommunikationsaktivitäten gefördert werden. Der Nationale Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung bezweckt, die internationale Vergleichbarkeit und Wertschätzung der schweizerischen Berufsbildungsabschlüsse zu verbessern. Zudem laufen die Vorarbeiten zur Revision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo HF) mit dem Ziel, die Prozesse für die Organisationen der Arbeitswelt zu verschlanken. Die Anhörung ist für Mai/Juni 2015 vorgesehen. 052.31/2012/00085 \ COO.2101.108.4.160321 3/5

Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise Das SBFI informierte die EBBK über die rechtlichen Grundlagen und die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise. Die Einführung des nationalen Qualifikationsrahmens für Abschlüsse der Berufsbildung wird an diesen Anerkennungsverfahren nichts ändern, die Referenzierung zum Europäischen Qualifikationsrahmen kann aber als Beurteilungsinstrument dienen. Grundsätzlich wird jeder Antrag separat geprüft. Auf Ersuchen der EBBK zeigt sich das SBFI aber bereit, Anliegen von Branchen für kollektive Anerkennung zu begutachten. Steuerung und Entwicklung der Berufsbildung Schweiz Mit dem Ziel einer optimalen Steuerung und einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Berufsbildung hat sich die EBBK im Berichtsjahr vertieft mit der Zusammenarbeit der Verbundpartner beschäftigt. Zuhanden der im März 2015 stattfindenden Verbundpartnertagung wurde eine Charta verabschiedet, die Grundsätze zu den bestehenden Organen und zur Zusammenarbeit der Verbundpartner festhält. Diese orientieren sich am Prozess Planen Entscheiden Umsetzen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Gesamterneuerungswahlen aller ausserparlamentarischen Kommissionen hat die EBBK zudem über ihre künftige Zusammensetzung nicht zuletzt mit Blick auf eine gesetzesmässige Aufgabenerfüllung diskutiert. Entschieden wurde, dass das SBFI auch weiterhin das Präsidium übernimmt. Im Geschäftsreglement wurde ergänzt, dass sich die EBBK jährlich mit den Präsidentinnen oder Präsidenten der anderen ausserparlamentarischen Berufsbildungskommissionen sowie dem Ratspräsidium und der Direktorin oder dem Direktor des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB) austauscht. Zudem sollen Entscheide der EBBK künftig auf der Internetseite des SBFI und bei Bedarf in Fachmedien kommuniziert werden. Noch nicht abschliessend geklärt ist die definitive Zusammensetzung der EBBK ab 2016 sowie insbesondere die Vertretung der Weiterbildung in der Kommission. 4 Übersicht Projekte Das SBFI unterstützte 2014 Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung (Art. 54 BBG) sowie besondere Leistungen im öffentlichen Interesse (Art. 55 BBG) mit insgesamt 27.8 Millionen Franken. Gesuche müssen der EBBK zur Beurteilung unterbreitet werden, sofern sie nach Art. 55 BBG unterstützt werden sollen, grundlegende Fragen aufwerfen oder wenn die Projektkosten bei einer Unterstützung nach Art. 54 BBG 250'000 Franken oder mehr betragen. Die nachfolgenden Projekte wurden von der Kommission unterstützt: Projekt Trägerschaft - SwissSkills Bern 2014 (Zusatzfinanzierung) Verein SwissSkills Bern 2014 - Leadership in Berufsfachschulen HES-SO Valais/Wallis - IV4VET Interactive Videos for Vocational Education and Training - Eidgenössische Prüfungen im Bereich der Pflege OdASanté - Messestand an den SwissSkills Bern 2014 zur Öffnung der Berufswahl - Plan d étude romand pour la maturité professionnelle PER-MP - Vertiefungsstudie zum Fachkräfte- und Bildungsbedarf im Sozialbereich EHB-IFFP-IUFFP Instituto Universitario Federale per la Formazione Professionale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern Kanton Bern Conférence latine de l enseignement post-obligatoire (CLPO) SavoirSocial - Berufsbildung international Zug / Projekt 2 Amt für Berufsbildung des Kantons Zug - Analyse Revisionsbedarf berufliche Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung SavoirSocial - Revision technische Grundbildungen AGVS Auto Gewerbe Verband Schweiz AGVS 052.31/2012/00085 \ COO.2101.108.4.160321 4/5

5 Ausblick Die meisten Themen, mit denen sich die EBBK im Berichtsjahr schwerpunktmässig befasst hat, werden die Kommission auch 2015 weiter beschäftigen. Dazu gehören insbesondere die von den Verbundpartnern beschlossenen Handlungsschwerpunkte, aber auch die internationale Berufsbildungszusammenarbeit sowie mit der Steuerung und Entwicklung des Schweizer Berufsbildungssystems verbundene Fragen. Zudem wird die Kommission verstärkt als Steuergruppe für verbundpartnerschaftliche Projekte fungieren. 052.31/2012/00085 \ COO.2101.108.4.160321 5/5