Nonnenmacher Rechtsanwälte



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Transkript:

BaföGBetrug Strafzumessungserfahrungen aus BadenWürttemberg von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Hannes Linke Ein sog. BaföGBetrug liegt vor, wenn das BaföGAmt über die wirkliche Höhe des eigenen Vermögens getäuscht wird und es so zu einer nicht berechtigten oder Zuviel Zahlung von BaföG kommt. Die Ämter für Ausbildungsförderung in BadenWürttemberg wurden angewiesen, Verdachtsfälle an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Die Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart hatten sich in 2003 verständigt, wie derartige Straftaten landeseinheitlich sanktioniert werden sollen (im einzelnen: www3.landtagbw.de/wp13/drucksachen/3000/13_3474_d.pdf). Entscheidend für die Strafhöhe ist die Höhe des Betrugsschadens. Das ist der für einen Veranlagungszeitraum bewilligte Zuschussanteil des BaföGs, so dass in der Praxis der zinslose Darlehensanteil bei der Schadensberechnung außen vor bleibt. Jeder Falschantrag stellt eine eigene Straftat dar, so dass bei mehreren Anträgen für einen jeden Bewilligungszeitraum eine separate Einzelstrafe verhängt wird. Aus diesen mehreren Einzelstrafen wird eine Gesamtstrafe gebildet, wobei das Gericht einen Ermessensspielraum hat: Untergrenze für die Gesamtstrafe ist die höchste Einzelstrafen, Obergrenze die Summe aller Einzelstrafen. In der folgenden Tabelle werden nach der Schadenshöhe sortiert in BadenWürttemberg verhängte Sanktionen zusammengestellt. Dies ist keineswegs eine repräsentative und/oder verbindliche Darstellung, sondern es handelt sich um einzelfallbezogene Erfahrungswerte von RA Linke. Dr. Hellmut Nonnenmacher Dr. Walter Martin Arno Stengel Harald Federle Thomas Hess Fachanwalt für Bau und Architektenrecht Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Stefan Wahlen Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Karlheinz Linke Hannes Linke Fachanwalt für Strafrecht Dr. Stefan Jäger Fachanwalt für Sozialrecht Stefan Neumann Diplom Finanzwirt (FH) Fachanwalt für Steuerrecht Nicolai Funk Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Erbrecht zert. Testamentsvollstrecker (AGT) Susanne BellemannRuppel Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Heiko Graß Fachanwalt für Insolvenzrecht Peter Sennekamp Andrea Kleinhans Die Tabelle ist am Beispiel eines Schadensbetrages von 1.919,52 (Hervorhebung im Text) wie folgt zu lesen: Das Amtsgericht Freiburg entschied über einen Studenten, der 3 BaföG Anträge gestellt hatte. Da sich BaföG je zur Hälfte aus Förderung (1.919,52 ) und aus zinslosem Darlehen (weitere 1.919,52 ) zusammensetzt, hatte der Student in diesem einen Bewilligungszeitraum insge Wendtstraße 17 76185 Karlsruhe Telefon 0721 / 985220 Telefax 0721 / 9852250 email: rechtsanwaelte@ nonnenmacher.de www.nonnenmacher.de Sekretariat Frau Charlotte Hartmann +49 (721) 9852214 Seite 1 von 9

samt 3.839,04 BaföG erhalten. Im Strafbefehl war für diesen einen Betrug eine EinzelGeldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt worden. Unter Einbeziehung zweier weitere Einzelstrafen für andere Bewilligungszeiträume wurde im Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen gebildet. Nachdem Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt worden war, senkte das Amtsgericht die Einzelstrafe auf 80 Tagessätze und die Gesamtstrafe auf 90 Tagessätze. Höhe des Betrugsschadens für den jeweiligen Einzelantrag in (ohne Darlehensanteil) StA/ AG/ LG Gesamtanzahl der BaföG Anträge 3,08 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 84,00 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 138,00 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 243,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 243,18 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 313,50 Heidelberg 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: Sanktion Ts = Tagessätze Geldstrafe = Einstellung gegen Geldauflage vorbehalten = Verwarnung mit Strafvorbehalt 5 Ts 15 Ts 10 Ts 5 Ts 5 Ts 10 Ts 332,00 Freiburg 3 153 a Selbstanzeige 402,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: vorbehalten vorbehalten 432,00 Karlsruhe 1 501,00 Bruchsal 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 10 Ts 644,76 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 672,34 Karlsruhe 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: vorbehalten vorbehalten vorbehalten vorbehalten Sekretariat Frau Charlotte Hartmann +49 (721) 9852214 Seite 2 von 9

676,00 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 705,00 Heidelberg 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 10 Ts 714,50 Karlsruhe 1 753,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 762,00 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 774,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: vorbehalten vorbehalten 810,00 Karlsruhe 1 810,00 Karlsruhe 1 816,00 Bruchsal 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 15 Ts 837,00 Karlsruhe 1 848,00 Heidelberg 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 15 Ts 865,86 Karlsruhe 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 889,59 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 964,70 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 972,00 Karlsruhe 3 997,02 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1057,09 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: vorbehalten vorbehalten 1095,00 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1 vorbehalten vorbehalten 6 Mo Freiheitsstrafe 8 Mo Freiheitsstrafe Sekretariat Frau Charlotte Hartmann +49 (721) 9852214 Seite 3 von 9

1105,37 Bruchsal 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1116,50 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1127,40 Ludwigsburg 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1150,42 Karlsruhe 5 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1173,00 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1184,00 Stuttgart 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: Einsatzstrafe Urteil LG: OLG: LG nach Zurückverweisung: 1248,00 Stuttgart 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: OLG: LG Nach Zurückverweisung: 1288,47 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1296,10 Karlsruhe 5 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1344,00 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1347,00 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1351,92 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 100 Ts vorbehalten vorbehalten 1 1 1 aufgehoben 1 1 1 aufgehoben 100 Ts vorbehalten vorbehalten Sekretariat Frau Charlotte Hartmann +49 (721) 9852214 Seite 4 von 9

1365,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1377,93 Mannheim 5 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1417,30 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1463,35 Mannheim 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1465,20 Freiburg 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1482,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1494,00 Heidelberg 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1507,00 Reutlingen 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1512,40 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1530,00 Heidelberg 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1554.00 Heidelberg 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1557,69 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 65 Ts vorbehalten 85 Ts vorbehalten vorbehalten vorbehalten 1560,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: Gesamtstrafe Urteil 1578,83 Freiburg 3 Selbstanzeige 1614,00 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 65 Ts Sekretariat Frau Charlotte Hartmann +49 (721) 9852214 Seite 5 von 9

*) erläutertes Beispiel 1676,53 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1684,20 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1741,11 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1748,61 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1755,00 Karlsruhe 3 1852,98 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1876,68 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1880,52 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1883,76 Freiburg 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1900,96 Karlsruhe 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1917,00 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1919,52 Freiburg 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 1974,11 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2106,50 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 6 Mo Freiheitsstrafe 8 Mo Freiheitsstrafe 1 6 Mo Freiheitsstrafe 8 Mo Freiheitsstrafe 1 80 Ts vorbehalten vorbehalten 6 Mo Freiheitsstrafe 8 Mo Freiheitsstrafe 1 80 Ts vorbehalten Sekretariat Frau Charlotte Hartmann +49 (721) 9852214 Seite 6 von 9

2128,78 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2193,45 Ludwigsburg 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2223,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2232,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2262,00 Waiblingen 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2262,00 Ludwigsburg 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2301,00 Heidelberg 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2312,52 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2319,95 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2376,00 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2377,51 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2550,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2561,00 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2610,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: vorbehalten 65 Ts vorbehalten 50 85 Ts vorbehalten 60 75 Ts 75 Ts Sekretariat Frau Charlotte Hartmann +49 (721) 9852214 Seite 7 von 9

2671,93 Karlsruhe 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2750,00 Karlsruhe 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2756,62 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2772,00 Stuttgart 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: OLG: LG nach Zurückverweisung: 2781,00 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2868,36 Karlsruhe 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2916,00 Mannheim 4 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2925,00 Konstanz 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 2982,11 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 3025,00 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 3180,00 Karlsruhe 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 3217,50 Konstanz 2 Einsatzstrafe Strafbefehl: 3217,50 Karlsruhe 3 3503,00 Karlsruhe 3 Einsatzstrafe Strafbefehl: vorbehalten vorbehalten 70 ts 1 95 Ts 1 1 95 Ts 1 aufgehoben 65 Ts vorbehalten vorbehalten 110 Ts 1 85 Ts vorbehalten vorbehalten 75 Ts 1 1 85 Ts 1 80 Ts Sekretariat Frau Charlotte Hartmann +49 (721) 9852214 Seite 8 von 9

5291,00 Heidelberg 1 Einsatzstrafe Strafbefehl: 110 Ts Sekretariat Frau Charlotte Hartmann +49 (721) 9852214 Seite 9 von 9