I. Allgemeine Informationen Ausbildung: Rechtspflegerlaufbahn Ein Beruf mit Fachhochschulausbildung Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 21 Monaten an der Fachhochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung von 15 Monaten bei einem Amtsgericht, einem Notariat und Grundbuchamt sowie einer Staatsanwaltschaft Ausbildungsverlauf: Beginn: jeweils am 1. September eines Jahres Dauer: 3 Jahre Abschluss der Ausbildung: Prüfung und Verleihung des Grades eines Diplom- Rechtspflegers (Fachhochschule) Status während der Ausbildung und Besoldung: Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärter/-in" Monatliche Bezüge i.h.v. derzeit ca. 928,-- EUR Berufseinstieg/-aufstieg: Einstellung in den Landesdienst als Justizinspektor zur Anstellung (Bes.Gr. A 9) Aufstiegsmöglichkeiten bis zum Oberamtsrat mit Zulage (Bes.Gr. A 13 + Z) Möglichkeit einer Zusatzausbildung zum Amtsanwalt (Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten) In Einzelfällen ist ein Aufstieg in den höheren Dienst möglich II. Aufgabengebiet: Das interessante, verantwortungsvolle und vielfältige Aufgabengebiet umfasst u.a: Zwangsversteigerung von Grundstücken Entscheidungen über Eintragungsanträge im Handelsregister und Vereinsregister Entscheidungen über Anträge auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück Durchführung von Insolvenzverfahren vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen wichtiger Rechtsgeschäfte S t a n d: A u g u st 2 0 0 9
III. Gut zu wissen Der Rechtspfleger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften einen eigenen, durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis, in dem er selbständig und eigenverantwortlich arbeitet. Der Rechtspfleger ist nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden, sondern - wie ein Richter - nur dem Gesetz unterworfen. IV. Bewerbung Wo? Oberlandesgericht Stuttgart - Verwaltungsabteilung - Olgastraße 2 70182 Stuttgart Wann? bis spätestens 15. Januar Vorzulegende Unterlagen: handgeschriebener Lebenslauf beglaubigte Abschriften der letzten 2 Zeugnisse und Nachweise über etwaige Tätigkeiten nach der Schulausbildung Bewerbungsbogen (erhältlich beim Oberlandesgericht) mit aktuellem Passbild Voraussetzungen? Abitur oder Fachhochschulreife nicht älter als 31 Jahre bei Ausbildungsbeginn deutsche/eu-staatsangehörigkeit gesundheitliche Eignung weitere Informationen zum Studium an der Fachhochschule in Schwetzingen unter: http://www.fh-schwetzingen.de S t a n d: A u g u st 2 0 0 9
OBERLANDESGERICHT Stuttgart Verwaltungsabteilung Informationsblatt/Bewerbungsvordruck über die Ausbildung zur/zum Rechtspfleger/in (Beamtin/Beamter des gehobenen Justizdienstes) im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart
Rechtspfleger Ein Beruf mit Fachhochschulausbildung für Abiturienten, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen. Informationsblatt über die Ausbildung zum Rechtspfleger in Baden-Württemberg Stellung und Aufgaben des Rechtspflegers Der Rechtspfleger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften einen eigenen, durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis, in dem er selbständig und eigenverantwortlich arbeitet. Der Rechtspfleger ist nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden, sondern - wie ein Richter - nur dem Gesetz unterworfen. Sein weit gespannter Zuständigkeitsbereich umfasst u.a.: Registersachen (z.b. Entscheidung über Eintragungsanträge im Handelsregister und im Vereinsregister), Vormundschafts- und Betreuungssachen (z.b. Aufsicht über Vormünder und Betreuer, Überwachung der Vermögensverwaltung, Genehmigung wichtiger Rechtsgeschäfte), Grundbuchsachen (z.b. Entscheidung über Anträge auf Eintragung einer Hypothek oder auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück), Nachlasssachen (z.b. Erteilung von Erbscheinen), Aufgaben der Zwangsvollstreckung (z.b. Pfändung von Lohnforderungen), die Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, die Durchführung von Insolvenzverfahren, das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger, das gerichtliche Mahnverfahren (Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden), die Festsetzung der Kosten der Rechtsanwälte in gerichtlichen Verfahren, die Vollstreckung in Strafsachen (z.b. Geld- u. Freiheitsstrafen).
Neben den eigentlichen Rechtspflegertätigkeiten nehmen Beamte des gehobenen Justizdienstes auch herausgehobene Funktionen in der Justizverwaltung wahr. Dazu gehört die Tätigkeit des Verwaltungsleiters, der den inneren Dienstbetrieb einer Justizbehörde regelt und bei der Dienstaufsicht mitwirkt. Ferner finden sie im Kostenund Rechnungswesen sowie im Haushaltswesen Verwendung; besonders verantwortungsvoll ist u.a. die Tätigkeit des Bezirksrevisors. Vielseitige Aufgaben sind auch bei den Verwaltungsabteilungen der Oberlandesgerichte und im Ministerialdienst zu erfüllen. Einen weiteren interessanten Tätigkeitsbereich eröffnet - bei entsprechender Neigung - der Strafvollzug mit seinen vielfältigen Aufgaben in der Leitung und Verwaltung einer Justizvollzugsanstalt. Ausbildung zum Rechtspfleger Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September und dauert drei Jahre. Sie umfasst - in enger Verflechtung von Theorie und Praxis - ein insgesamt 21 monatiges Studium an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege - und eine praktische Ausbildung von 15 Monaten. Im einzelnen gliedert sich der Ausbildungsgang wie folgt: 12 Monate fachwissenschaftliches Studium I an der Fachhochschule Schwetzingen. Damit verbunden ist eine einwöchige Einführung bei einem Amtsgericht. In diesem ersten Studienabschnitt an der Fachhochschule werden die für die Berufspraxis des Rechtspflegers erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt. Der Unterricht wird in Vorlesungen, Besprechungen und Übungen von qualifizierten Richtern und Rechtspflegern erteilt. Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen werden die jeweiligen Praxisbezüge aufgezeigt und veranschaulicht. 13 Monate Studienpraxis bei einem Amtsgericht und Notariat (einschl. Grundbuchamt). In diesem Ausbildungsabschnitt wird das an der Fachhochschule für Rechtspflege erworbene Fachwissen durch Mitarbeit in der Praxis angewendet und vertieft. 9 Monate fachwissenschaftliches Studium II an der Fachhochschule Schwetzingen. In diesem zweiten Studienabschnitt werden die theoretischen Kenntnisse - unter Verarbeitung der gewonnenen praktischen Erfahrungen - ergänzt und wissenschaftlich vertieft. 2 Monate Studienpraxis bei einer Staatsanwaltschaft. Prüfung und Diplomierung Die Ausbildung schließt mit der Rechtspflegerprüfung ab. Den Absolventen wird der Grad eines Diplom-Rechtspflegers (Fachhochschule) verliehen.
Rechtsstellung während der Ausbildung Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter. Anwärterbezüge Als Beamte erhalten die Anwärter während des Besuchs der Fachhochschule Schwetzingen und während der praktischen Ausbildung Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Anwärterbezüge betragen zur Zeit monatlich etwa 928,-- EUR. Verheiratete Anwärter erhalten einen Familienzuschlag von monatlich etwa 110,-- EUR, wenn der Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist; er erhöht sich für jedes zu berücksichtigende Kind. Von den Bezügen geht lediglich die Lohnsteuer ab. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht einbehalten. Für eine ausreichende Krankenversicherung hat der Beamte selbst zu sorgen; er erhält zu den Aufwendungen im Krankheitsfall eine Beihilfe. Beruflicher Werdegang des Rechtspflegers Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung wird die Anwärterin/der Anwärter - im Rahmen der verfügbaren Stellen - zunächst als Justizinspektor/in zur Anstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme in den Landesdienst besteht auch bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung nicht. Nach Bewährung in der Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Aufstiegsmöglichkeiten Beförderungsmöglichkeiten bestehen zum Justizoberinspektor, Justizamtmann, Amtsrat und Oberamtsrat. Für besonders befähigte Beamtinnen und Beamte ist auf besonders herausgehobenen Dienstposten auch der Aufstieg in den höheren Dienst möglich. Bei vorhandenem Interesse und entsprechender Qualifikation besteht die Möglichkeit, nach einer Zusatzausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und nach Ablegung der Amtsanwaltsprüfung in die Amtsanwaltslaufbahn zu wechseln. Der Amtsanwalt ist der Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten. Er kann zum Oberamtsanwalt befördert werden. Bezüge eines Rechtspflegers Bewerbung und Einstellung Die monatlichen Bezüge betragen für einen 25-jährigen ledigen Justizinspektor zur Zeit etwa 2.000,-- EUR. Die Bezüge steigen bei einem 38-jährigen verheirateten Justizamtmann mit zwei Kindern auf etwa 3.300,-- EUR und bei einem 50-jährigen verheirateten Amtsrat mit zwei Kindern auf etwa 3.900,-- EUR an. Entsprechend der hohen beruflichen Qualifikation der Rechtspfleger stellt der Ausbildungsgang erhebliche Anforderungen an Begabung und Leistungsbereitschaft der Anwärter. Er eignet sich besonders für Abiturienten, die eine gute Allgemeinbildung besitzen, aufgeschlossen und beweglich sind, sich vielseitig einsetzen möchten und Neigung haben für juristische Tätigkeiten im Umgang mit den rechtssuchenden Bürgern.
Bewerben kann sich, wer die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzt und am Einstellungstag höchstens 31 Jahre (als Schwerbehinderter oder Inhaber eines Eingliederungsoder Zulassungsscheines höchstens 39 Jahre) alt ist. Einstellungstermin ist jeweils der 1. September eines Jahres. Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Rechtspflegern. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen sind, a) wenn die Ausbildung im badischen Landesteil abgeleistet werden soll, dem Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10 76133 Karlsruhe b) wenn die Ausbildung im württembergischen Landesteil abgeleistet werden soll, dem Oberlandesgericht Stuttgart 70031 Stuttgart bis spätestens 15. Januar vorzulegen. Nach Möglichkeit sollten die Bewerbungen schon bis zum 31. Oktober vorliegen, da die ersten Termine im Auswahlverfahren bereits im November und weitere Termine voraussichtlich im Dezember stattfinden werden. Bewerbungsunterlagen: a) Bewerbungsschreiben, b) beiliegender Bewerbungsbogen, c) ein eigenhändig geschriebener, ausführlicher Lebenslauf und 1 Lichtbild aus neuester Zeit, d) die Schulzeugnisse der letzten zwei Schuljahre (Jahresschluss- Zeugnisse der Klassen 11 und 12) und ggf. das Schulabschluss zeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Kopie, e) Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlas sung. Die Auswahl unter den Bewerbern trifft ein beim jeweiligen Oberlandesgericht bestellter Ausschuss. Bewerber, die aufgrund ihrer Schulzeugnisse in die engere Wahl genommen sind, werden ggf. zu einem Eignungstest und zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen. Hinweise und weitere Informationen Weitergehende Informationen über das Berufsbild des Rechtspflegers finden Sie in der von der Bundesanstalt für Arbeit herausgegebenen Informationsschrift Blätter zur Berufskunde, Heft Rechtspfleger. Die Informationsschrift kann über die Arbeitsämter des Landes bezogen werden. Weitere Auskünfte erteilen die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes sowie das Oberlandesgericht Karlsruhe (Tel. Nr. 0721/926-3484) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Tel. Nr. 0711/212-3194).
Bewerbungsbogen (Bitte dem Bewerbungsschreiben als Anlage beifügen) Familienname, Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon Nr. Geburtsdatum Geburtsort Familienstand Staatsangehörigkeit Eltern bzw. gesetzliche(r) Vertreter Familienname, Vorname Beruf Wohnungsanschrift Familienname, Vorname Beruf Wohnungsanschrift Erklärung - Zutreffendes ankreuzen Ich bin weder wegen eines Verbrechens oder Vergehens gerichtlich bestraft, noch ist ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen mich anhängig. Ich bin gerichtlich bestraft wegen Gegen mich ist z.z. folgendes Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig wegen
Ich bin Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines. Nachweis ist beigefügt. Anmerkung: Wird nur erteilt, wenn Sie sich mindestens für die Dauer von 12 Jahren bei der Bundeswehr verpflichtet haben. Ich bin Schwerbehinderte(r) nach 2 Abs. 2 SGB IX oder diesem Personenkreis nach 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt. Nachweis ist beigefügt.
Schul-, Fachschul- und Hochschulbildung vom bis besuchte Schule Prüfungen am Art und Ergebnis Berufstätigkeit (bitte Nachweise beifügen) vom bis bei Wehrdienst Zivildienst freiwilliges soziales Jahr Entwicklungshelfer vom bis Bisherige Bewerbungen bei der Justiz Wenn ja, Angabe des Jahres:
Sonstige Anmerkungen Ort, Datum Unterschrift