Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung

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Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Niederschrift Sitzung des Regionalausschusses Finkenwerder Termin: Dienstag, 10.09.2013 Beginn: Ende: Raum, Ort: 18:30 Uhr 19:55 Uhr Sitzungssaal des Gebäudes Steendiek 33, Untergeschoss, Raum U 01, 21129 Hamburg Vorsitz SPD Herr Manfred Jiritschka stellv. Vorsitz CDU Frau Andrea Brost stimmberechtigte Mitglieder CDU Herr Matthias Lloyd DIE LINKE Frau Kerstin Fremder-Sauerbeck Herr Bernhard Stietz-Leipnitz FDP Frau Angela Westfehling GRÜNE Frau Lena Dittmer Seite: 1/5

PIRATEN Frau Dorothee U.G. Schröder SPD Herr David Dworzynski Herr Ralf Neubauer Frau Siglinde Wulf Ständige Vertreter CDU Herr Fabian Haase Herr Tobias Wein DIE LINKE Herr Dirk Kölsche GRÜNE Frau Petra Denkinger Frau Susanne Mewes SPD Frau Carina Wegner Herr Fatih Yilmaz Verwaltung Bezirksamt Herr Hartwig Behrens Protokollführung Bezirksamt Herr Gerd Schustermann Öffentlicher Teil: TOP 1 Begrüßung / Öffentliche Fragestunde Vor Eintritt in die Tagesordnung findet eine öffentliche Fragestunde zu folgenden Themen statt: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Finkenwerder im Zuge der Eröffnung der Umgehungsstraße Finkenwerder Seite: 2/5

Beschilderung an der Ortsdurchfahrt sowie am Ortseingang von Finkenwerder Verkehrszählung Kontrolle des Lkw-Verkehrs durch die Polizei Umwidmung von Straßen zu Bezirksstraßen Umstellung der Ampelschaltungen Rückbau der Bushaltebuchten Anbindung der Rüschhalbinsel TOP 2 Beschlussfassung über die Niederschrift vom 11.06.2013 Frau Schröder bittet darum, das Abstimmungsergebnis unter TOP 2.1 zu korrigieren. Sie erklärt, dass Sie dem Antrag nicht zugestimmt habe. Mit dieser Änderung stimmt der Ausschuss der Niederschrift einstimmig zu. TOP 3 Flurbereinigungsverfahren in Finkenwerder Referenten: Frau Annette Suthau und Herr Wolfgang Stöwahse von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Jiritschka Frau Annette Suthau und Herrn Wolfgang Stöwahse von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung. Anhand einer Präsentation (Anlage) führt Frau Suthau aus, um was es sich bei einer Flurbereinigung handelt und geht anschließend auf folgende Themenbereiche ein: Rechtliche Grundlagen (Flurbereinigungsgesetz) Zuständigkeiten für Flurbereinigungsverfahren in Hamburg Gliederung des Amtes für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hauptaufgaben der Bodenordnung (Flurbereinigung, Umlegungsverfahren, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen) Inhalt und Ziele der Flurbereinigung 5 verschiedene Verfahrensarten der Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz Interessengruppen im ländlichen Raum (Landwirtschaft, Naturschutz, FHH) Flurbereinigung im Wandel der Zeit Flurbereinigung hatte früher einen schlechten Ruf, Naturschutz stand beispielsweise weniger im Mittelpunkt. Heute hat sich die Flurbereinigung gewandelt, da es auch Ausgleiche zwischen den verschiedenen Interessengruppen gibt Inhalte des ergebnisoffenen Vorverfahrens Plan zur Entwicklung des ländlichen Raumes für den Zeitraum 2007-2013 ( Stadt, Land, Fluss") Mögliches Verfahrensgebiet Finkenwerder (Gebietsgröße ca. 121 ha) Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Bisheriges Verfahren (Besprechungen / Gespräche im Vorverfahren) Durchgeführte Informationsveranstaltung in Finkenwerder im März 2011 Bildung einer Vorarbeitsgruppe im Juni 2011 und deren Aufgaben sowie Wünsche Aktuelle Ergebnisse sowie der weitere Ausblick Frau Denkinger erklärt, dass sie die Beteiligung des Naturschutzes vermisst habe. Überdies halte sie die Besetzung der Vorarbeitsgruppe für sehr einseitig, da der Obstbau nach ihrer Auffassung ein überproportionales Mitspracherecht besitze. Weiterhin fordert sie Auskunft darüber, wie der Ausgleich für die Brachflächen erfolgen solle, ob die Naturschutzgebiete in irgendeiner Form beeinflusst werden, welche finanziellen Mittel eingesetzt werden, wie die Sachlage bezüglich des östlichen Teiles (östliche des Süderkirchenweges) aussehe und ob städtische Flächen privatisiert wurden. Zu den Brachflächen erklärt sie, dass diese auf jeden Fall mehr Lebensräume für verschiedenste Tierarten bieten würden Seite: 3/5

als eine Obstanbaufläche. Frau Suthau und Herr Stöwahse antworten auf diese sowie auf weitere Nachfragen der Ausschussmitglieder Herrn Neubauer, Herrn Lloyd und Herrn Jiritschka folgendermaßen: Im Flurbereinigungsverfahren werden die Träger öffentlicher Belange angehört. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei das noch nicht möglich gewesen, da die Haltung der Obstbauern noch nicht bekannt war. Das Naturschutzamt wurde beteiligt. Die angesprochenen Brachflächen seien ursprünglich Obstanbauflächen gewesen, die aus unterschiedlichen Gründen liegengelassen worden seien. Für diese Flächen habe es in der Vergangenheit schon Interessenten gegeben, die sie pachten wollten, die Eigentümer hätten dies jedoch abgelehnt. Finanzielle Mittel werden erst im eigentlichen Verfahren eingesetzt. Der östliche Teil (östliche des Süderkirchenweges) sei nicht berücksichtigt worden, da das Verfahren dann zu umfangreich geworden wäre. Überdies stünden nur begrenzte Personalkapazitäten zur Verfügung. Im betreffenden Gebiet gab es bis auf die Straßen keine städtischen Flächen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Vollerwerbsbetriebe solle unterstützt werden. Hierzu sollen die Flächenzuschnitte unter Berücksichtigung der Naturschutzbelange optimiert werden. Der Obstbau solle möglichst nachhaltig unterstützt werden, da bei Wegfall dieses Gewerbezweiges eine nicht gewünschte Gewerbenutzung (z.b. Logistikunternehmen) eintreten könnte. Das Vorverfahren sei für diesen Bereich abgeschlossen. Die im Vortrag angesprochene Optimierung der Grabenstruktur gelte auch für Flächen nördlich der Landscheide, da die Wasserläufe miteinander verbunden seien. Kooperationen mit ökologisch wirtschaftenden Obstbauern seien vorhanden. Die Aktivierung der Brachflächen (ehemals Obstanbauflächen) ist vor allem im Wege des ökologischen Obstanbaus erfolgt, dabei ist zu beachten, dass im ökologischen Anbau im Schnitt 25 30 % geringere Hektarerträge erzielt werden. Angebote der Landwirte, Führungen durch ökologische bzw. integrierte Obstbaubetriebe durchzuführen, seien von den Schulen in Finkenwerder aus verschiedenen Gründen leider nicht angenommen worden. Die Bitte, den genannten Bereich genauer zu untersuchen, sei von der Obstbauversuchsanstalt, von der Landwirtschaftskammer und von einigen Landwirten aus diesem Bereich gekommen. Abschließend bedankt sich Herr Jiritschka bei Frau Suthau und Herrn Stöwahse und verabschiedet sie. TOP 4 Anträge/Vorlagen TOP 4.1 Bibermonitoring an der Alten Süderelbe Herr Yilmaz erläutert den Antrag. Frau Denkinger betont, dass der Antrag nach ihrer Auffassung hier an der falschen Stelle sei. Derartige Anträge müssten in der Fachbehörde gestellt werden, da dort fachlich entschieden werde. Die Interessengemeinschaft Alte Süderelbe (ias) müsste eigentlich wissen, dass derartige Anträge dort hingehören. Für das Vorkommen des Biebers auf Finkenwerder würde sprechen, dass es hier deutliche Spuren gebe. Wenn die Beobachtung beispielweise vom Boot aus erfolge, stünden etwa 75% der Alten Süderelbe mit den Uferbereichen für Beobachtungszwecke zur freien Verfügung. Dort gebe es keinerlei Beschränkungen, sich frei zu bewegen. In Naturschutzgebieten sei dagegen eine andere Rücksichtnahme notwendig. Innerhalb dieser Bereiche würden die Behörden selbst Gutachter oder fachlich versierte Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände derartige Beobachtungen vornehmen. Dies sei bei der ias nicht der Fall, da es sich nicht um einen anerkannten Naturschutzverein handele. Aus den genannten Gründen lehne ihre Fraktion den Antrag ab und empfehle, ihn zurückzuziehen. Der Ausschuss stimmt dem Antrag - mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktionen der Grünen, der LINKEN und der PIRATEN - zu. Seite: 4/5

TOP 4.2 Neue Beschilderung am Ortseingang Finkenwerder Herr Behrens regt an, das Petitum unter 1 um das Wort Rüschhalbinsel zu ergänzen und folgendermaßen zu fassen: Ein zentrales Schild (größer als die bisherigen), das unmittelbar nach der Ampelanlage folgt, und die Ausweisung Stade, Altes Land, Neuenfelde sowie Airbus, Rüschhalbinsel in der Fahrspur der Ortsumgehung ausweist. Daneben die Ausweisung - in Richtung Finkenwerder die Bezeichnung Finkenwerder (ohne Ortsmitte) mit dem Hinweis 3,5 Tonnen. Bei der Beschilderung ist auf jegliche Piktogramme zu verzichten, da diese nur zur Verwirrung beitragen. Zudem ist zu prüfen, ob diese Beschilderung, wie im Finkenwerder Knoten, als Fahrbahnüberhang gestaltet werden kann. Mit dieser Ergänzung stimmt der Ausschuss dem Antrag einstimmig zu. TOP 5 Verwendung der Sondermittel TOP 5.1 Verwendung der Sondermittel 2013 Der Ausschuss stimmt dem Antrag der Ev.-Luth. Gemeinde St. Nikolai Finkenwerder auf Bewilligung einer Zuwendung in Höhe von 125,- für das Chorprobenwochenende vom 27. -29.09.2013 in voller Höhe einstimmig zu. TOP 6 Mitteilungen der Verwaltung Keine. TOP 7 Verschiedenes TOP 7.1 Mahnmal Herr Behrens berichtet, dass sich das Umfeld des Mahnmals für KZ-Arbeiter der Deutschen Werft auf der Rüschhalbinsel in einem schlechten Zustand befinde. Es sei oft Ziel für Delegationen aus dem Ausland. Regelmäßig gebe es Beschwerden über den Zustand dort. Er bittet den Regionalausschuss deshalb darüber nachzudenken, ob aus den Sondermitteln des Regionalausschusses eine Firma für die Pflege dort finanziert werden könnte. Überdies werde er versuchen, im Vorfeld einen Sponsor zu finden. Seite: 5/5

Finkenwerder Mögliche Flurneuordnung Zukunft mit Plan Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Hamburg Mitte, Regionalausschuss 10. September 2013

Rechtliche Grundlagen Flurbereinigung Flurbereinigungsgesetz (FlurbG): Durchführung der Flurbereinigung ist Ländersache ( 2 Abs.2 FlurbG) Festlegung der oberen Flurbereinigungsbehörde und der Flurbereinigungsbehörde durch die Länder Anordnung zur Durchführung des Flurbereinigungsgesetzes des Senats vom 14.12.1954

Zuständigkeiten in Hamburg Anordnung zur Durchführung des Flurbereinigungsgesetzes des Senats vom 14.12.1954 Obere Flurbereinigungsbehörde Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Amt für Wirtschaftsförderung, Außenwirtschaft, Agrarwirtschaft Flurbereinigungsbehörde Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt WSB Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung WSB 1 Wohnen WSB 2 Leitstelle Integrierte Stadtteilentwicklung WSB 3 Bodenordnung Hauptaufgaben der Bodenordnung Umlegungsverfahren Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Flurbereinigung 4

Was ist Flurbereinigung? Gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren (Bodenordnung) Bodenordnungen dienen der Umsetzung von Planungen mit unterschiedlichen Anforderungen und Zielen. Ziele der Flurbereinigung: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben Schnelle und wirksame Lösung von Landkonflikten Verbesserung der Infrastruktur Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Mögliche Verfahrensarten nach FlurbG 1, 37 Regelverfahren 86 Vereinfachtes Verfahren 87 Unternehmensflurbereinigung 91-102 Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren 103a Freiwilliger Landtausch

Mögliche Verfahrensarten nach FlurbG 1, 37 Regelverfahren 86 Vereinfachtes Verfahren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit 87 Unternehmensflurbereinigung von Betrieben Schnelle und wirksame Lösung von 91-102 Beschleunigtes Landkonflikten Zusammenlegungsverfahren Verbesserung der Infrastruktur 103a Freiwilliger Maßnahmen Landtausch des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Mögliche Verfahrensarten nach FlurbG Verbesserung der Produktions- 1, 37 Regelverfahren und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft 86 Maßnahmen des Naturschutzes Vereinfachtes Verfahren und der Landschaftspflege 87 ohne umfassende Neuordnung Unternehmensflurbereinigung des Wege- und Gewässernetzes 91-102 Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren 103a Freiwilliger Landtausch

Mögliche Verfahrensarten nach FlurbG 1, 37 Regelverfahren 86 Vereinfachtes Verfahren 87 Unternehmensflurbereinigung Verbesserung d. Agrarstruktur aus Gründen des Naturschutzes 91-102 Beschleunigtes Neuordnung Zusammenlegungsverfahren der Grundstücke Freiwillige Maßnahme 103a Freiwilliger Landtausch

Interessengruppen im ländlichen Raum Flächen - zusammenlegung Verbesserung der Grabenstruktur Landwirtschaft Naturschutz - gebiete ausweisen Biotope einrichten Baugebiete planen Hamburg Naturschutz Vertragsnaturschutz Gewerbegebiete ausweisen Verlagerung von Betriebsflächen

Flurbereinigung im Wandel der Zeit Flurbereinigung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz Der Interessenausgleich durch Flurbereinigung bietet große Chancen, überkommene Strukturen zu optimieren. So kann ökonomischer gewirtschaftet und gleichzeitig den Ansprüchen des Naturschutzes mehr Raum gegeben werden. Vor Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren: Durchführung eines ergebnisoffenen Vorverfahrens

Flurbereinigung im Wandel der Zeit Ergebnisoffenes Vorverfahren beinhaltet: 1. Prüfen gesetzlicher Planungen (wie z.b. F-Plan, LAPRO, ) und anderer Rahmenbedingungen (z.b. Fördergelder, ) 2. Gespräche und Besprechungen mit anderen Dienststellen der FHH, der Hamburger Landwirtschaftskammer, der Obstbauversuchsanstalt und mit Obstbauern vor Ort 3. Informationsveranstaltung 4. Bildung einer Vorarbeitsgruppe sowie Durchführung und Leitung von Sitzungen der Vorarbeitsgruppe 5. Führen von Einzelgesprächen mit möglichen Beteiligten

Plan zur Entwicklung des ländlichen Raumes Plan Stadt Land Fluss der Freien und Hansestadt Hamburg zur Entwicklung des ländlichen Raumes für den Zeitraum 2007 2013 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1698/ 2005 (ELER) durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) aufgestellt. Stadt Land Fluss umfasst drei Oberziele: 1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit 2. Erhalt und Verbesserung der Umweltund Biotopqualität 3. Agrarstrukturelle Entwicklung u. Flächensicherung im Kontext einer vielfältigen, lebendigen Kulturlandschaft Flurneuordnung als mögliches Instrument für die Umsetzung

Mögliches Verfahrensgebiet Finkenwerder Gebietsgröße: ca. 121 ha Anzahl möglicher Beteiligter: ca. 70 Vollerwerbsbetriebe im Obstbau: 6 Vollerwerbsbetriebe in der Viehwirtschaft Obstbauern im Nebenerwerb Beteiligte mit Gartenland (tlw. Viehhaltung wie Pferde, Galloway-Rinder) Flächennutzungen 2011 12% 12% Landwirtschaftliche Fläche Brachflächen 76% Sonstige priv. genutzte Flächen und Straßenfläche

15

Flächennutzungsplan 16

Landschaftsprogramm - LAPRO 17

Besprechungen/ Gespräche im Vorverfahren BWVI/ WL (Obere Flurbereinigungsbehörde) Flurbereinigungsverfahren, Fördergelder, Allgemeinverfügung - Pflanzenschutzmittel BWVI/ WL (Regional-Initiative) Hamburger Landwirtschaftskammer Obstbauversuchsanstalt Jork (Obstanbau, Obstbäume) BSU/ NR (Eingriffsregelung, Vertragsnaturschutz) BSU/ LP (Planerische Voraussetzungen) BSU/ U (EU-Fördergelder) Bezirk Hamburg - Mitte (Wasserwirtschaft, Planung, NSG Finkenwerder) ReGe (Güteverhandlungen, Wasserbau) Obstbauern Be- und Entwässerungsverband Finkenwerder Süd (BEV Finkenwerder Süd) sowie Teilnahme an Ortsterminen Grabenschau 2012 Regional-Initiative

Vorverfahren Finkenwerder Informationsveranstaltung in Finkenwerder im März 2011 durchgeführt von der Flurbereinigungsbehörde Bildung einer Vorarbeitsgruppe im Juni 2011: Obstbauern im Vollerwerb (integriert und ökologisch anbauend) und Nebenerwerb Be- und Entwässerungsverband Finkenwerder Süd Leitung: Flurbereinigungsbehörde Ort: SAGA Gemeinschaftsraum in Finkenwerder Möglichkeit: Einladung von Fachpersonen zu bestimmten Themen

Vorarbeitsgruppe Finkenwerder Aufgabe der Vorarbeitsgruppe: Wünsche und mögliche Maßnahmen für das mögliche Flurbereinigungsgebiet sind zu entwickeln. Ziele/Optimierungspotenziale: Erweiterung/ Zusammenlegung der Eigentums-/ Bewirtschaftungsflächen Reaktivierung von Brachflächen Optimierung der Grabenstruktur/ Wasserwirtschaft Reduzierung des Wildverbisses Bildung einer Marke Finkenwerder Ergebnis: offen (ob eine Flurneuordnung durchgeführt werden sollte.)

Vorarbeitsgruppe Finkenwerder Anzahl der Sitzungen der Vorarbeitsgruppe: 5 Einladung von Fachpersonen: Teilnahme von BSU/ NR an einer Sitzung zum Thema Grabenstruktur/ Eingriffsregelung Teilnahme von BWVI/ WL 3 zum Thema Aus der Region für die Region Bisher keine Teilnahme von BWVI/ WL zum Thema Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel Wunsch der Vorarbeitsgruppe: Optimierung der Grabenstruktur Bitte der Flurbereinigungsbehörde: Entwicklung eines Grobkonzeptes der Grabenstruktur durch Obstbauern u. BEV Finkenwerder Süd Bisher kein Grobkonzept vorgelegt.

Weitere Einzelgespräche Einzel-Informationsgespräche mit möglichen Beteiligten vor Ort: Informationen zur Flurbereinigung Mitwirkungsbereitschaft Grabenstruktur Ergebnis der Einzel-Informationsgespräche: Interesse an einer Flurbereinigung : halbe - halbe. Mitwirkungsbereitschaft bei einem Flurbereinigungsverfahren: halbe halbe Keine Änderungswünsche hinsichtlich der Grabenstruktur ABER: Handlungsbedarf wird in der Ertüchtigung und Ausbaggerung von Gräben gesehen.

Zusammenfassung Leitung und Durchführung von 5 Sitzungen der Vorarbeitsgruppen Durchführung von Einzel-Informationsgesprächen Durchführung von zahlreichen Besprechungen und Gesprächen mit anderen Dienststellen, LWK etc. Aktuelle Ergebnisse: Neue Pachtverträge wurden zwischen den Beteiligten vor Ort geschlossen. Somit konnten Brachflächen für den Obstbau wieder reaktiviert werden. Handlungsbedarfe werden in der Ertüchtigung der Gräben durch Ausbaggerung gesehen. Regionale Vermarktungsmöglichkeiten wurden erfolgreich unterstützt und befinden sich in der Umsetzung (Aus der Region für die Region)

Aktueller Stand Flächennutzungen Flächennutzungen 2011 12% 12% 76% Flächennutzungen 2013 5% 12% Landwirtschaftliche Fläche Brachflächen Sonstige priv. genutzte Flächen und Straßenfläche 83%

Fazit Ausblick Flurbereinigungsverfahren ermöglichen koordinierend die unterschiedlichen Interessen wie Landwirtschaft und Naturschutz zu berücksichtigen. Das Vorverfahren bieten eine gute Plattform für eine Bürgerbeteiligung und den zuständigen Dienststellen. FINKENWERDER: Zum jetzigen Zeitpunkt wird kein Verfahren nach 86 FlurbG Vereinfachte Flurbereinigung oder nach 91 FlurbG Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren eingeleitet werden. Handlungsbedarfe für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werden weiterhin gesehen. Planungssicherheit für Obstbauern. Bei Bedarf kann ein kleines und schnelles Flurbereinigungsverfahren wie der Freiwillige Landtausch nach 103a FlurbG der Flurbereinigungsbehörde gemeldet werden.