Gemeinderatsdrucksache Nr. 83 / 2009 vom 12.08.2009 Az.: 271.8 Vorlage für die Sitzung des : Gemeinderats am 30. September 2009 - öffentlich - Vorberatung: Zuständigkeit nach: Verwaltungsausschuss nicht-öffentlich am 16. September 2009 2 Absatz 1 der Hauptsatzung Lernen Fördern - Fortsetzung des Pädagogischen Fachdienstes Anlagen: 1. Tätigkeitsbericht des Pädagogischen Fachdienstes 2. Trägerversammlung am 19.05.2009 Darstellung des Finanzierungskonzepts Antrag zur Beschlussfassung: 1. Der Verein Lernen Fördern wird in den Jahren 2010 bis 2015 mit einem Betrag von 377 Euro pro Kindergartengruppe jährlich bezuschusst, um den Pädagogischen Fachdienst für die städtischen Kindertagesstätten sicher zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. 2. Der Tätigkeitsbericht des Pädagogischen Fachdienstes über das Jahr 2008 wird zur Kenntnis genommen.
2 I Ausgangslage - Rückblick Problemstellung Der Pädagogische Fachdienst des Vereins Lernen Fördern unterstützt die Kindergärten und Kindertagesstätten des Großraumes Geislingen bereits seit 1993. Auf Wunsch der Erzieherinnen wird den Kindergärten und Kindertagesstätten u.a. folgende Beratung und Betreuung angeboten: Besuch der Einrichtung Kennen lernen und Beobachten einzelner Kinder bzw. der Gruppe im gewohnten Umfeld Fallbesprechungen, auch im Team Gemeinsames Entwickeln von individuellen Förderkonzepten Unterstützung der Erzieherinnen bei der Arbeit mit der Familie Elterngespräche Hilfeplangespräche / Runde Tische Vernetzung mit Therapie-, Beratungs- und medizinischen Stellen Beratung und Begleitung von Integrationskräften (Eingliederungshilfemaßnahmen) Themenbezogene Elternabende Im Tätigkeitsbericht von Frau Kottmann (Anlage 1) können Sie die Wirkungsweise des Pädagogischen Fachdienstes plastisch nachvollziehen. Ursprung dieses Dienstes war ein Modellprojekt des Landesjugendamtes Integration verhaltensschwieriger Kinder in Kindergärten. Finanziert wurde die Maßnahme anfangs gemeinsam von Landesjugendamt, Landratsamt Göppingen und dem Verein Lernen Fördern. Nach einer 3-jährigen für die Kindergartenträger kostenlosen Modellphase gab es seit 1996 Vereinbarungen zwischen dem Verein Lernen Fördern als Träger und verschiedenen Kindergartenträgern. Der erste Vertragszeitraum erstreckte sich über 3 Jahre (1993-1996). Die Kosten waren zu je 50% auf die Kindergartenträger bzw. Lernen Fördern aufgeteilt. Aufgrund der großen Akzeptanz des Fachdienstes wurde ab Dezember 1999 eine 5-jährige Laufzeit bis Ende 2004 vereinbart. (Beschluss des VA vom 9.6.1999). Durch zusätzliche Nachfragen aus dem Lautertal konnte der Pädagogische Fachdienst während dieser Laufzeit ab 2001 von einer 50%-Stelle auf eine 75%-Stelle ausgeweitet werden; gleichzeitig konnten höhere Zuschüsse vom Landesjugendamt in Anspruch genommen werden. Durch die Einbettung des Fachdienstes in den Frühförderverbund an der Pestalozzischule im Jahr 2000 konnte die Effizienz des Angebots weiter gesteigert werden. Im Jahr 2004 wurde der Vertrag um weitere 5 Jahre verlängert. (Beschluss des VA vom 7.7.2004). Derzeit befinden wir uns folglich im letzten Jahr der Vertragszeit zwischen dem Verein und den Kindergartenträgern. Kennzeichnend für den Vertrag in 2004 war der Rückgang der Bezuschussung aus der 2002 auslaufenden Kindergartenfinanzierung des Landes. Der damalige Ver- 2
3 tragsabschluss beinhaltete eine Mitfinanzierung des Vereins Lernen Fördern in Höhe von ca. 18.000 Euro auf die Gesamtlaufzeit. Diese konnte durch Rücklagen und laufende Einnahmen gewährleistet werden. Mittlerweile betreut Frau Kottmann mit einem Stellenumfang von 75% insgesamt 57 Einrichtungen mit 119,5 Gruppen. Das Einzugsgebiet umfasst die Einrichtungen des Stadtgebietes Geislingen und der umliegenden Gemeinden, das Obere Filstal sowie Kindergärten aus Lauterstein und dem Alb-Donau-Kreis. II Zielvorgabe Für die neue Vertragszeit ab 2010 wird sich die Kindergartenfinanzierung des Landes erneut verändern weshalb die Finanzierung des Pädagogischen Fachdienstes weitgehend neu konzipiert werden muss. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wird die Finanzierung von Kindergärten radikal verändert. Statt der Bezuschussung nach Gruppenzahl gibt es in Zukunft eine Bezuschussung der Kommunen nach der tatsächlich betreuten Kinderzahl. Für die Umstellung dieser Finanzierung gibt es Übergangsfristen, alle bisherigen Sondertöpfe entfallen in Zukunft. Die Gesamtsumme aus dem kommunalen Ausgleichstopf des Landes wird unter Würdigung der zusätzlichen Aufgaben und des Wegfalls von Sondertöpfen erhöht. Die bisherige Teilfinanzierung des Pädagogischen Fachdienstes über Personalkostenzuschüsse für behinderte Kinder aus Landesmitteln reduziert sich schneller als geplant und läuft 2013 aus. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 19. Mai 2009 haben daher Vertreter des Vereins gemeinsam mit den am Projekt beteiligten Kindergartenträgern, Herrn Hilger vom Kreisjugendamt und Herrn Vogt vom Landesjugendamt über die künftige Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Die Arbeit des Vereins und des Fachdienstes wurde hierbei ausschließlich sehr positiv bewertet und erlangt vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen eine zunehmende Bedeutung. Aus dem neuen Kinderförderungsgesetz (KiFöG) und dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ergeben sich folgende Änderungen: Belange behinderter Kinder müssen in der kommunalen Bedarfsplanung angemessen berücksichtigt werden. Einschulungsuntersuchungen künftig 24 Monate vor Schuleintritt und 15 Monate vor Schuleintritt Erstellung von Förderkonzepten für das einzelne Kind (bisher nur Sprachförderung über Landesstiftung abgedeckt) Ab 1.9.2009 Orientierungsplan für Kinder mit Erstellung von Entwicklungsprotokollen für jedes einzelne Kind Schrittweise Ausweitung auf die Altersgruppe unter 3 Jahre (35% eines Jahrgangs bis 2013). Einrichtung von Krippenplätzen Umsetzung des Schutzauftrags der Jugendhilfe 3
4 Aus diesen Veränderungen ergibt sich zwingend ein höherer Beratungsbedarf für die derzeit bereits bis an die Grenze belasteten Erzieher/innen. Die Altersspanne der zu betreuenden Kinder wird größer. In der Trägerversammlung am 19. Mai herrschte daher Konsens darüber, dass der Pädagogische Fachdienst unbedingt weitergeführt werden soll und wegen der Zunahme der Aufgabenfelder der bisherige Umfang von einer 75%-Stelle auf eine 100%- Stelle erweitert werden muss. Für die gestiegenen Anforderungen hat Frau Kottmann folgende Zusatzqualifikationen erworben: 2005-2007: Ausbildung zur Familientherapeutin 2009-2010: Ausbildung zur Fachkraft zur Umsetzung des Schutzauftrags ( 8a) Der Pädagogische Fachdienst hat für alle Kindergärten eine wichtige Funktion im Blick auf fachliche Beratung und Unterstützung; ein Angebot, das von Erzieherinnen und Eltern gleichermaßen dankbar angenommen wird. Durch die Tätigkeit von Frau Kottmann kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand sehr viel Positives bewegt und eine Entwicklung zum Nachteil der Kinder verhindert werden. Vor allem in unseren Brennpunktkindergärten kann dadurch effizient präventive Arbeit geleistet werden. III Programme Produkte / Prozesse und Strukturen Im aktuell laufenden Vertragszeitraum sind pro Kindergartengruppe und Jahr 131 Euro zu entrichten; für Geislingen bedeutet dies Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.900 Euro. (Die Kosten des Pädagogischen Fachdienstes Göppingen belaufen sich aktuell bereits auf 356 Euro.) In Anlage 2 ist das Finanzierungsmodell dargestellt: Die erste Finanzierungssäule des Pädagogischen Fachdienstes war ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von 7.600 Euro. Der Leiter des Kreisjugendamtes signalisierte beim Treffen im Mai, dass der Landkreis in Anerkennung und Würdigung der bisher gezeigten Qualität und der in Zukunft erweiterten Aufgaben zu einer deutlichen Erhöhung seines Pauschalbetrages bereit sei. Bei der vorgelegten Finanzierung sind 16.000 Euro p.a. unterstellt. Die zweite Finanzierungssäule stellten die Personalkostenzuschüsse für Gruppen mit behinderten Kindern dar. Durch die gesetzlichen Veränderungen reduziert sich diese Säule bis 2013 rapide und entfällt dann ganz. Die frei werdenden Beträge führen damit zur Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs und sollten daher von den Kommunen übernommen werden. Die dritte Finanzierungssäule stellt die Jahrespauschale pro Kindergartengruppe dar. Mit ihr muss auch die ab 2013 entfallende zweite Säule ausgeglichen werden. Deshalb müssen die Gruppenbeiträge höher ausfallen. Weitere Gründe für ihren Anstieg sind: - Entfall der Mitfinanzierung durch den Verein - Erhöhung von 75% auf eine 100%-Stelle - Angemessene Kalkulation der Lohn- und Nebenkosten. 4
5 Auf dieser Basis wurde vom Verein eine für 6 Jahre garantierte Jahresumlage in Höhe von 377 Euro pro Gruppe und Jahr ermittelt. Die deutliche Erhöhung wird durch die vorgelegten Gründe verständlich und durch höhere Landeszuweisungen an die Kommunen kompensiert. Der Vergleich mit dem Pädagogischen Fachdienst Göppingen, der bereits im Jahr 2009 378 Euro verrechnet, zeigt zusätzlich, wie sich die Mitfinanzierung des Vereins beim laufenden Vertrag positiv auf die Kosten ausgewirkt hat: Der im Zeitraum 2005-2009 entstandene Fehlbetrag in Höhe von 18.000 Euro wurde durch den Verein Lernen Fördern ausgeglichen (Spenden und Rücklagen). Die Reserven des Vereins sind nun ausgeschöpft; daher muss der neue Vertrag kostendeckend sein. Abgesehen von Verwaltungskosten in Höhe von 800 Euro pro Jahr werden vom Verein keine Leistungen abgerechnet. Von den anwesenden Bürgermeistern wurde bei der Trägerversammlung vorgeschlagen, eine 6-jährige Laufzeit zu vereinbaren um künftig eine Kollision mit den Kommunalwahlen auszuschließen. Die vorgelegte Kalkulation (Anlage 2) geht von 110 beteiligten Gruppen aus. Mögliche Überschüsse, z.b. durch höhere Gruppenzahlen, wird der Verein am Ende der Laufzeit offen legen und entweder zurückzahlen oder auf eine folgende Laufzeit anrechnen. IV Ressourcen Die Stadt Geislingen unterhält im Jahr 2009 20 Gruppen; dies entspricht einem Jahresbetrag von 7.540 Euro zur Sicherstellung des Pädagogischen Fachdienstes. Für die Jahre 2010 bis 2015 ist im Haushalt jährlich ein entsprechender Betrag (377 Euro pro Gruppe) zur Verfügung zu stellen. Margit Schrag Susanne Retter Fachbereich Bildung, Kultur, Kindergartenfachberatung Jugend und Ehrenamt Sachgebiet 5.1. 5