11. Dezember 2015 Klimaschutz- und Energiepolitik nach COP 21 in Paris Dr. Jörg Rothermel, 4. Dezember 2015
Agenda COP 21: Rückblick COP 21: Was ist zu erwarten EU-Regelungen - Überblick EU-Emissionshandel Energiewende nationale Regelungen 2
Agenda COP 21: Rückblick COP 21: Was ist zu erwarten EU-Regelungen - Überblick EU-Emissionshandel Energiewende nationale Regelungen 3
Rückblick : Klimaschutzpolitik seit Rio 1992 (1) Rio-Konferenz 1992: UN-Konferenz zu Umwelt und Entwicklung Klimarahmenkonvention 1994: Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird (Artikel 2 der Konvention) COP 3 in Kyoto: Kyoto-Protokoll 1997 Verpflichtung der Industriestaaten, die Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase - darunter Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ) und Lachgas (N 2 O) - im Zeitraum von 2008 bis 2012 um mindestens fünf Prozent gegenüber 1990 zu senken. COP 15 in Kopenhagen Verhandlungen zu Nachfolgeabkommen zu Kyoto scheitern 4
Rückblick : Klimaschutzpolitik seit Rio 1992 (2) G7-Gipfel in Elmau 2015 Paris soll ein Protokoll, eine andere rechtliche Übereinkunft oder ein vereinbartes Ergebnis mit rechtlicher Wirkung erzielen. Für alle Vertragsparteien geltend, ambitioniert, tragfähig und umfassend. Tiefe Einschnitte bei Treibhausgasemissionen erforderlich, einhergehend mit einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts. Vision für ein weltweites Ziel zur Verringerung der Treibhausgase bis 2050 im Vergleich zu 2010 entsprechend dem oberen Ende der IPCC- Empfehlungen von 40 bis 70 Prozent. 5
Entwicklung Treibhausgasemissionen (aktuelle Berechnungen der UN) 60 50 Weltweite Treibhausgasemissionen Mrd. Tonnen CO 2 -Äq/Jahr 48,1 40 30 38,8 + 24 % + 9,3 Mrd. t 20 10 0 Zielsetzung 2050 zur Einhaltung des 2 -Ziels 19,4 1990 2010 2030 2050 6
Klimaschutz: Entwicklung der CO 2 -Emissionen weltweit CO 2 -Emissionen in ausgewählten Ländern und Regionen In Mrd. Tonnen, Vergleich 1990 und 2013 in Mrd. Tonnen und in Prozent 10 9 8 7 +6,5 Mrd. t +285 % 1990 2013 6 +0,4 Mrd. t +8 % 5-0,8 Mrd. t -18 % 4 3 2 1 +1,4 Mrd. t +240 % -0,9 Mrd. t -34 % +1,1Mrd. t +195 % +0,1 Mrd. t +11% -0,2 Mrd. t -19 % 7 0 China USA EU 28 Indien Russland Mittlerer Osten Quelle: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 9/14, VCI Japan Deutschland
Produktion, Energieverbrauch und Treibhausgase Entwicklung in der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie, Veränderung 1990-2013 in Prozent + 60 % Produktion Energieverbrauch absolut - 20 % Emission Treibhausgase absolut - 49 % Quelle: VCI-Berechnungen auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes und eigener Erhebungen
Treibhausgasemissionen und Produktion seit 1990 Entwicklung der absoluten und spezifischen Treibhausgasemissionen (energiebedingte CO 2 -Emissionen und N 2 O-Emissionen), Index 1990=100 170 160 150 140 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 Absolute Treibhausgasemissionen SpezifischeTreibhausgasemissionen Produktionsindex Zielwert absolute THG-Emissionen für 2012: Reduzierung um 45% 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 Quelle: VCI-Berechnungen auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes und eigener Erhebungen
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Entwicklung Treibhausgasemissionen (aktuelle Berechnungen und Schätzungen der UN) 60 50 40 30 20 10 0 38,8 Weltweite Treibhausgasemissionen Mrd. Tonnen CO 2 -Äq/Jahr + 24 % + 9,3 Mrd. t 48,1 Zielsetzung 2050 zur Einhaltung des 2 -Ziels 56,7 + 18 % + 8,6 Mrd. t Konsequenz: Temperaturerhöhung um 2,7 C 19,4 1990 2010 2030 2050 11
Minderungszusagen der G20 ihm Rahmen ihrer INDCs* 1990-2030 Mio. t CO 2 eq (ohne LULUCF**) 17.000 15.000 13.000 11.000 9.000 7.000 5.000 3.000 1.000 Der Minderung der jährlichen Emissionen bis 2030 um 4,4 Mrd. t/a stehen Mehremissionen in Höhe von knapp 18,4 Mrd. t/a im Rahmen der gegebenen Minderungszusagen gegenüber. 18,4 Mrd. t -1.000-3.000-5.000 12 4,4 Mrd. t EU, USA, Japan, Kanada, Russland, Australien, Brasilien** China, Indien, Indonesien**, Mexiko, Südkorea, Südafrika, Türkei, Argentinien * Das INDC von Saudi-Arabien lag noch nicht vor. ** Die Emissionen von Brasilien und Indonesien wurden inklusive LULUCF gerechnet. VCI-Berechnungen, teilweise auf der Basis von Schätzungen
Was ist zu erwarten? Paris wird im Gegensatz zu Kopenhagen nicht scheitern: Grundsatzentscheidung für einen Rechtsrahmen Weitere Einzelheiten erst danach Bisherige Zusagen bringen die Welt nicht auf einen Reduktionspfad: 2 C-Ziel rückt in immer weitere Ferne Bestenfalls Überprüfungsmechanismus für die Ziele in den NDCs Politische Übereinkunft, aber Verbindlichkeit ist offen Keine gleichen Ausgangsbedingungen für die (energieintensive) Industrie Klimaschutz der 2 Geschwindigkeiten geht weiter: EU mit hoch ambitionierten absoluten Minderungszielen Rest der Welt mit wirtschaftlich verträglichen Zielsetzungen 13
Konsequenzen für die europäische und nationale Klimaschutzpolitik Verschärfung der Klimaschutzziele von EU und Einzelstaaten hat keine Grundlage Schutz vor Carbon Leakage im EU-Emissionshandel muss verstärkt werden, nicht abgeschwächt: Sektoren wie die Chemie, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, dürfen nicht durch eine nationale Klimaschutzpolitik doppelt reguliert werden 14
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Energiewende: Einbettung in die EU-Klima- und Energiepolitik oder Sonderrolle Deutschlands Zielsetzungen Klimaschutz -20% bis 2020-40% bis 2030-80% bis 2050-40% bis 2020-55% bis 2030-80/-95% bis 2050 Erneuerbare Energien Energieeffizienz 20% bis 2020 27% bis 2030 Anteil am Endenergieverbrauch -20% bis 2020-27% bis 2030 Jeweils bezog. auf prognostizierten Verbrauch 35% bis 2020 50% bis 2030 Anteil am Strom -20% bis 2020-50% bis 2050 Jeweils bezog. auf Verbrauch 2008
Zusammenwirken der Instrumente Ausbau EU- EE- Energieeffizienz Emissionshandel
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EU-Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument Derzeitiges System - Überblick 3. Handelsperiode (2013 bis 2020) läuft auf Basis der Regelungen der überarbeiteten Richtlinie von 2008 Aber inzwischen schon zwei weitere Änderungen: Einführung des sog. Backloadings Ende 2013 Einführung der Markstabilitätsreserve 2015 Gründe: politisch erwartetes Preisniveau für die Zertifikate wird nicht erreicht! Gesamtminderungsvorgabe (über Deckelung der Zertifikatemenge) 21% bis 2020 bezogen auf die Basis 2005 Bestimmt den Klimaschutzbeitrag des Emissionshandelssektors und garantiert die Zielerreichung Setzt den Preis Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Industrieprozesse und Wärmeerzeugung Vollständiger Zukauf (über Auktion oder am Markt) für Stromerzeugung
EU-Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument Derzeitiges System Kostenlose Zuteilung Jährliche Zuteilung: linear abnehmend schwankend Berechnung der Höhe der Zuteilung = Historische Produktionsmenge x x x Benchmark Jährliche Abgabeverpflichtung: Carbon-Leakage- Faktor Korrektur- Faktor (CSCF) Durchschnitt 2005 bis 2008 oder 2009/2010 1 oder linear abnehmend bis 0,3 in 2020 unterschiedlich jährlich ansteigend (5,4% Bis 17,6%) 20 auch best-performer haben keine ausreichende Zuteilung!
EU-Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument Derzeitiges System Benchmarks Produktbenchmark: insgesamt > 50, Chemie 15 Wärmebenchmark: 62,3 t(co 2 )/TJ (Wärme) Brennstoffbenchmark: 56,1 t(co 2 )/TJ (Brennstoff) Prozessemissionen: historische Emission 21
Emissionshandel in der 4. Handelsperiode (2021 2030) Minderungsvorgaben ETS-Sektoren Non-ETS-Sektoren: Gebäude, Haushalte, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft 22
Produktion, Energieverbrauch und Treibhausgase Entwicklung in der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie, Veränderung 1990-2013 in Prozent + 60 % Produktion Energieverbrauch absolut - 20 % Emission Treibhausgase absolut - 49 % 2013 Quelle: VCI-Berechnungen auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes und eigener Erhebungen -70% 2030
Legislativvorschlag der Kommission ETS ab 2021 Erneute Festschreibung eines Industriebudgets (43% kostenlose Zertifikate): zusätzlicher Korrekturfaktor Verkleinerung der Carbon-Leakage-Liste: Chemiesektoren gefährdet! Überarbeitung der Benchmarks: pauschale Verschärfung (7,5 bis 22,5%) vorgesehen, auch wenn keine Effizienzverbesserung stattgefunden hat! Flexibilisierung der Zuteilung: Anpassung an aktuellere Produktionsniveaus nur ansatzweise vorgesehen Keine Revision der Strompreiskompensation vorgesehen Keine Nutzung internationaler Gutschriften mehr 24
Übersicht: VCI-Forderungen zur ETS-Revision 25 Schutz vor Carbon Leakage durch ausreichend kostenlose Zertifikate Abschaffung eines Industriebudgets Faire Carbon Leakage-Schwellenwert nötig Schwellenwert absenken und qualitative Analyse auf Subsektorenebene ermöglichen Entwicklung technologisch machbarer Benchmarks Wenn keine Effizienzfortschritte, dann muss alter Benchmark unverändert bleiben (0 %-Stufe) Zuteilung flexibilisieren Absenkung von Schwellenwerte und Hürden zur Erhöhung der Zuteilung Internationale Gutschriften anerkennen Wenn nach 2020 Kyotomechanismen erhalten bleiben oder sogar ausgebaut werden, muss Verwendung von Gutschriften im EU-ETS möglich sein. Schutz vor Carbon Leakage durch vollumfängliche Strompreiskompensation Vergrößerung des Begünstigtenkreises und Streichung von Kürzungsfaktoren
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Deutsche Klimaschutzpolitik Gezielte Treibhausgas-Minderungsmaßnahmen Ausbau Erneuerbarer Energien Energieeffizienz 27
Zielsetzungen des Energiekonzepts Treibhausgasemissionen 120 Treibhausgasemissionen (%) 100 100 80 60 40 76,5 60 Kyoto-Ziel 2012: -21% Koalitionsziel 2020: - 40% 45 30 20 0 1990 2008 2020 2030 2040 2050 5
Ausbauziele Erneuerbarer Strom basierend auf Koalitionsvereinbarung und Energiekonzept 2010 80 70 55-60% 65% 80% 60 50 40-45% 50% 40 35% 30 20 15,2% 10 0 2008 2020 2025 2030 2035 2040 2050
Zielerreichungsgrade Erneuerbaren Anteile Ausbauziele Erneuerbare werden erreicht % 35 2008 2013 2020 35 2015: voraussichtlich ca. 33% 30 25 20 15 10 15,3 24,8 9,3 13,5 20 5 0 Strom Primärenergieverbrauch
Zielsetzungen des Energiekonzepts Energieeffizienz/Energieverbrauch
Klimaschutzlücke bis 2020 in Deutschland Deutsches THG-Minderungsziel: -40% bis 2020 im Vergleich zu 1990 Absolut: von rund 1.200 Mio. t im Jahr 1990 auf rund 750 Mio. t in 2020 (= 450 Mio. t) Jetziger Erreichungsstand (2013): - 24 % im Vergleich zu 1990 Absolut (2013): 951 Mio. t Aber: Projektionen der Bundesregierung zeigen (mindestens) 5-8 %-Punkte- Lücke, wenn es bei bisherigen Maßnahmen bleibt Abhilfe: Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 mit zusätzlichen Maßnahmen zur THG- Minderung Programm soll 62-78 Mio. t THG einsparen 32
Aufbau des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 33 Emissionshandel Stromerzeugung Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Strategie Klimafreundliches Bauen und Wohnen Verkehr Nicht-energiebedingte Emissionen in Industrie, Handel, Gewerbe, Dienstleistung (Recyclingpotentiale, Kreislaufwirtschaft, Deponiegase) Land- und Forstwirtschaft (Düngemittel, Biolandbau, Forstwirtschaft: Moorböden- und Grünlanderhalt) Öffentliche Hand Dialogprozesse mit Stakeholdern Viele Maßnahmen sind flankierend (= werden ohnehin durchgeführt) und nicht quantifizierbar Ausblick: Klimaschutzplan 2050: von BMUB zu entwickeln und 2016 zu verabschieden, soll Klimakonferenz Paris 2015 berücksichtigen
Rechtsrahmen: Ausbau Erneuerbarer Energien - EEG Kostenrisiken größer als Chancen durch neuen Markt für Produkte EEG-Umlage ist hoch und steigt weiter Erhebliche Entlastungen für Stromintensive Unternehmen Aber nur eine kleiner Teil der Unternehmen erfasst! Hohe Planungsunsicherheit durch viele Unwägbarkeiten bei künftiger Regelung Zusätzliche Unsicherheiten durch ebenso massiv steigende Begleitkosten Netzausbau Netzsteuerung Kapazitätssicherungen 34
Kosten des EEG in 2014 Gesamtkosten in 2014: 21,8 Mrd. Gewerbe, Handel, Dientsl. 3,8 Mrd. Andere 3,3 Mrd. Industrie 6,6 Mrd. Private Haushalte 8,1 Mrd. Quelle: BDEW 35
Entwicklung EEG-Umlage 70 60 50 /MWh 52,8 62,4 61,7 63,5 40 35,3 35,9 30 20 10 2,5 3,2 3,9 5,2 5,8 6,3 11 11,6 13,1 20,5 0
Trotz Entlastungsregeln liegt die Kostenbelastung bei mind. 830 Millionen Euro ohne Entlastungen bei über 3 Mrd. Euro/Jahr EEG Kosten für die chemisch-pharmazeutische Industrie In Mio. Euro 3.500 3.240 3.210 3.000 2.500 2.000 EEG-Mehrkosten mit Härtefallregelung (in Mio. Euro) EEG-Mehrkosten o. Härtefallregelung (in Mio. Euro) 2.740 1.500 1.000 810 1.390 1.410 800 990 830-1.050 500 360 540 550 37 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quelle: Statistisches Bundesamt, ÜNB, Prognos, VCI Ab 2013 EEG Mehrkosten ohne Härtefallregel und ohne Befreiung der Eigenerzeugung
Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in PJ Reduktion des Primärenergieverbrauchs (unbereinigt) Status 2014: 8,7% Reduktion ggü. 2008 38 Quelle: Vierter Monitoringberuicht Energie der Zukunft
Übersicht Stand der Umsetzung EnergieeffizienzRL Artikel Richtlinie Umsetzung in nationales Recht Art. 7 (Ziel und Maßnahmen) Meldung Ziel und alternative Maßnahmen Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz EnergieeffizienzRL Art. 8 (Energieaudits) Änderung EDL-G BAFA-Hinweisblatt Art. 14 (Wärmeund Kälteversorgung) Kosten-Nutzen- Analyse VO 39
Maßnahmen im NAPE und Beiträge zur Energieeinsparung (Auszug) nach Art. 7 (9) EED Maßnahme PEV in PJ* THG in Mt CO 2 Äqv Optimierung Energieberatung 4 2 Steuerliche Förderung Gebäudesanierung CO2- Gebäudesanierungsprogramm 40 2,1 12,5 0,7 Förderung Contracting 5,5 1 0,3 0,5 KfW-Energieeffizienzprogramme 29,5 2 Effizienznetzwerke 74,5 5 Top Runner Strategie 85 5,1 Auditpflicht nach EDLG 50,5 3,4 Label für Heizungsanlagen 10 07 Gesamt 350-380 21,5 23,3 40 *Primärenergieverbrauch in Petajoule. 1 PJ = 277.777 MWh
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ROTHERMEL@VCI.DE 41
Artikel 8 - Umsetzung im Energiedienstleistungsgesetz und BAFA Hinweisblatt Veröffentlichung EDL-G am 22.04.2015 Offene Punkte u. a.: 1. Einbindung verbundener Unternehmen in Energieaudits und EnMS 2. Anwendung des Wesentlichkeitskriteriums* bei verbundenen Unternehmen BAFA Hinweisblatt liefert 4 Regelungen dazu 1. Gleichartige verbundene Unternehmen können in ein Multi-Site Verfahren einbezogen werden 2. Verbundene Unternehmen am gleichen Standort können das Wesentlichkeitskriterium unternehmensübergreifend anwenden 3. Bei verbundenen Unternehmen ohne Energieverbrauch kann von einem Energieaudit abgesehen werden 4. Gruppenregel: konzernweite Anwendung des Wesentlichkeitskriteriums ab dem Wiederholungsaudit Hinweis im Hinweisblatt: Regelungen gelten nur für Energieaudits, kein Eingriff in Zertifizierungskriterien für EnMS nach ISO 50001 42 *90 % des Energieverbrauchs müssen Anlagen und Geräten zugeordnet sein
Artikel 14 - Umsetzung in KNA-Verordnung Kernpunkte der VO Betroffene Anlagen Energieerzeugungsanlagen und Produktionsanlagen Feuerungswärmeleistung >20MW Fernwärme-/Fernkältenetze Durchführung Neubau oder erhebliche Modernisierung Gutachten oder Testat Wirtschaftsprüfer Ausschlusskriterien/ Abbruchkriterien Nutzbare Wärme <10MW <1500 Betriebsstunden/Jahr über 5 Jahre Zumutbarkeit Trassenlänge, Verfügbarkeit (Lastgang) Geeignetheit Abnehmer