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Transkript:

Vorlage Nr. 046/ Fb 5/Bk Rees, den 03.05. Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales Als Mitteilung 15.05. Hartz IV : Erfahrungsbericht Wie in jedem Jahr, berichtet die Verwaltung nachfolgend über die Entwicklungen zu den in Rees in Anspruch genommenen staatlichen Sozialleistungen, insbesondere zum Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II), den Arbeitslosengeld II (ALGII) Leistungen. Bezogen auf die Reeser Verhältnisse sieht die aktuelle Fallzahlenentwicklung wie folgt aus: Im nachfolgenden Diagramm sind die Anzahlen der Bedarfsgemeinschaften für das ganze Jahr sowie für die ersten 5 Monate in dargestellt. Als Vergleichszahl ist der Wert für den Monat März 2006 angegeben, dem bisherigen Höchststand an Bedarfsgemeinschaften mit einer Anzahl von 645. Aufgrund der guten Wirtschaftslage konnte in den Monaten Juli bis November die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB IIBereich deutlich zurückgeführt werden, obwohl im selben Zeitraum insgesamt 47 neue Bedarfsgemeinschaften (so genannte Neuzugänge) zu verzeichnen waren. Die Entwicklung der Neuzugänge kann dem Diagramm auf Seite 2 entnommen werden. Durch die jahreszeitliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ab Dezember wieder gestiegen. Eine negative Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich sofort erschwerend bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen aus. Erforderliche Kündigungen werden insbesondere gegenüber den zuletzt eingestellten Langzeitarbeitslosen ausgesprochen. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass immer mehr Arbeit

Seite 2 nehmer nach dem Verlust ihrer Arbeitsstelle kein Arbeitslosengeld I erhalten, sondern sofort wieder HartzIVEmpfänger werden. Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes lag zwischen 2008 und der Zuwachs dieses Personenkreises bei 18,7 Prozent. Der Grund für den (erneuten) Direktbezug von Grundsicherungsleistungen liegt darin, dass die Betroffenen innerhalb der letzten zwei Jahre vor ihrer erneuten Arbeitslosigkeit nicht mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ab 01.01.: 660 640 645 620 600 580 560 540 520 03 / 2006 606 600 601 596 598 596 591 590 581 583 582 585 589 569 572 565 567 01 / 02 / 03 / 04 / 05 / 06 / 07 / 08 / 09 / Entwicklung der Anzahl der Neuzugänge ab 01.01.: 25 22 10 / 11 / 12 / 01 / 02 / 03 / 04 / 05 / 20 15 13 15 18 17 12 13 17 10 5 0 7 01 / 02 / 7 03 / 04 / 05 / 06 / 07 / 08 / 09 / 8 9 5 8 10 / 11 / 12 / 01 / 02 / 03 / 6 7 04 / 05 / 5

Seite 3 Ursachen der insgesamt 141 neuen Bedarfsgemeinschaften in : Ursache: % Anzahl Zuzüge insgesamt 31,91 45 davon von kreisfremder Kommune ( 24,11 ) ( 34 ) davon von kreisangehöriger Kommune ( 7,80 ) ( 11 ) Von SGB III (ALG I ausgelaufen) 13,48 19 Eigene BG nach Scheidung / Trennung 12,77 18 Verlust des Arbeitsplatzes (ohne ALG I Anspruch) 5,67 8 Eigene BG nach verlassen der elterlichen BG 4,96 7 Kein / geringes Einkommen aus abhängiger Beschäftigung 4,26 6 Nicht ausreichender Anspruch ALG I (ALG II aufstockend) 3,55 5 Auslaufen sonstiger staatlicher Leistungen 3,55 5 Kein / geringes Einkommen aus selbst. Tätigkeit 3,55 5 Schwangerschaft / Elternzeit 2,84 4 Verbrauch von Vermögen 2,84 4 Sonstiges 2,13 3 Von SGB XII 1,42 2 Zuzug vom Ausland 1,42 2 Haftentlassung 1,42 2 Von AsylbLG 0,71 1 BAFöGBezug 0,71 1 Wegfall privater Unterstützungsleistungen 0,71 1 Wegfall sonstiger Einnahmen (Miete, Zinseinnahmen, etc.) 0,71 1 Aufgabe der Selbständigkeit 0,71 1 Beendigung/Abbruch Studium / Schule / Ausbildung 0,71 1 Übersicht der Bedarfsgemeinschaften mit so genannten Aufstockerleistungen (Stand: Mai ): Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 589 (100,00 %) davon BG mit Aufstockerleistungen insgesamt 246 ( 41,77 %) davon BG mit Arbeitslosengeld I 8 ( 1,36 %) Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung 155 ( 26,32 %) Einkommen aus sozialversicherungspfl. Beschäftigung 59 ( 10,02 %) Einkommen aus geringfügiger und sozialversicherungs 21 ( 3,56 %) pflichtiger Beschäftigung Arbeitslosengeld I und sozialversicherungspfl. Beschäftigung 2 ( 0,34 %) Arbeitslosengeld I, geringfügiger u. sozialversicherungspflichtiger 1 ( 0,17 %) Beschäftigung In waren durchschnittlich monatlich 585 Bedarfsgemeinschaften auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Im Jahre 2010 betrug die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch 572,67. Demnach lag für ein durchschnittlicher Anstieg der Bedarfsgemeinschaften um 2,15 % vor. Aufgrund der Erhöhung des Bundeszuschusses zu den Kosten der Unterkunft von 24,5 % auf 26,4 % und der zugewiesenen Ersparnis aus Wohngeldmitteln reduzierte sich die Finanzierungsbeteiligung der Stadt Rees an den Aufwendungen für die kommunalen Leistungen trotz des Anstiegs der Bedarfsgemeinschaften in um 43.107,19 EUR auf 621.503,73 EUR. Die Aufwendungen reduzierten sich demnach gegenüber 2010 um 6,49 %.

Seite 4 In Rees stehen insgesamt aktuell 825 Personen für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Diese Personen sind folgenden Kundenkategorien zugeordnet: Marktkunde 6 Personen ( 0,73 %) Beratungskunde 82 Personen ( 9,94 %) Betreuungskunde 366 Personen (44,36 %) Stabilisierungskunde 53 Personen ( 6,42 %) Kunde ohne Betreuung 318 Personen (38,55 %) Der größte Anteil (67 %) der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat keine Ausbildung und 30 % dieser Personen haben keinen Schulabschluss. Personen ohne Ausbildung haben in der heutigen hochtechnologischen Arbeitswelt nur noch sehr geringe Chancen, einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden. Daher stellt eine fehlende Ausbildung ein klares Vermittlungshemmnis dar. Ferner liegen beim o. g. Personenkreis weitere Vermittlungshemmnisse vor: 32 Personen mit anerkannter Schwerbehinderung 125 Alleinerziehende, wovon 18 z. Z. wegen Kinderbetreuung nicht vermittelbar sind 3 Frauen (über 25 Jahre) in Schwangerschaft 185 Personen sind älter als 50 Jahre Zudem kommen als weitere Vermittlungshemmnisse sehr häufig Krankheiten, zunehmend auch psychische Erkrankungen, Drogen und Suchtprobleme hinzu. Anhand dieser Konstellationen lässt sich deutlich erkennen, dass eine schnelle und umfangreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt sehr schwer ist und zunächst viele Aufbaumaßnahmen mit den Kunden zu absolvieren sind. Von den aktuell erfassten 214 Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren sind 71 Personen in schulischer Ausbildung 49 Personen in Ausbildung, Arbeit oder berufsvorbereitende Maßnahmen 62 Personen arbeitslos und arbeitssuchend 3 Frauen in Schwangerschaft 28 Frauen Mütter von Kleinstkindern Trotz der sehr schwierigen Voraussetzungen in Bezug auf die Vielzahl der o. g. Vermittlungshemmnisse konnten im Berichtsjahr folgende Erfolge erzielt werden:

Seite 5 Vermittlungserfolge Vermittlungserfolge 1. Quartal Vermittlg. in den 1. Arbeitsmarkt 304* Vermittlg. in den 1. Arbeitsmarkt 58** über Programm 50 fit 0 über Programm 50 fit 1 über 16 e SGB II 0 über 16 e SGB II 0 über Lohnkostenzuschuss 17 über Lohnkostenzuschuss 3 über Vermittlungsgutschein 1 über Vermittlungsgutschein 0 über Ausbildungsvertrag 19 über Ausbildungsvertrag 0 [* 142 sozialversichungspfl. Beschäftigungen / 143 geringfügige Beschäftigungen (= 400 Basis) / 0 Selbständige] [** 24 sozialversicherungspfl. Beschäftigungen / 25 geringfügige Beschäftigungen (= 400 Basis) / 2 Selbständige] Nachfolgend ist ferner eine Übersicht der wichtigsten Maßnahmen des letzten Jahres aufgelistet: Finanzierung Führerscheine bzw. PKW 15 Personen davon in Arbeit: 15 Qualifizierungen 10 Personen davon in Arbeit: 7 Umschulungen 0 Personen davon in Arbeit: 0 1 Jobs (ohne Träger) 34 Personen davon in Arbeit: 10 Ausbildungen bzw. Umschulungen 7 Personen davon abgebrochen: 2* davon in Arbeit: 3 davon noch in *z.t. wegen Schwangerschaft oder Krankheit Ausbildungen: 2 Unterstützung Selbständige (Einstiegsgeld) 6 Personen Ferner kann zurzeit immer noch nicht abgeschätzt werden, wie sich die Erweiterung der so genannten Freizügigkeit in der EU von Arbeitnehmern ab 01.05. auf den deutschen Arbeitsmarkt und insbesondere auf den regionalen Arbeitsmarkt auswirken wird. Ab 01.05. dürfen die Bürger aus acht Staaten in Ost und Mitteleuropa (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) ohne jede Einschränkung zum Arbeiten jetzt auch nach Deutschland kommen. Ausblick vom SGBII ins SGBXII: Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist eine vermehrte Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel, SGBXII) festzustellen und dies bundesweit. Grund dafür sind die Minderungen der vor gelagerten Transfersysteme (Erwerbsminderungsund Altersrenten). Die Tendenz wird weiter steigend sein. Positiv ist hier aber festzustellen, dass die Anzahl der Leistungsfälle ab 2009 nur leicht gestiegen ist.

Seite 6 Die Entwicklung der Jahresdurchschnittswerte seit 2009 stellt sich wie folgt dar: Jahr 2009 145,90 Leistungsfälle Jahr 2010 149,50 Leistungsfälle Jahr 151,67 Leistungsfälle Die monatliche Entwicklung seit kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden. 158 156 157 156 155 155 154 152 150 150 149 152 152 152 151 148 146 144 01 / 03 / 06 / 09 / 12 / 01 / 02 / 03 / 04 / 05 /