Nachqualifizierung in der Pflege Bedarf und Potenzial im Lahn-Dill-Kreis am 23. Januar 2012 Arbeitsgruppe Altenhilfeplanung des Lahn-Dill-Kreises Referentin: Sylke Trense c/o ZAUG ggmbh Tel.: 0641 95225-39 c/o GWAB mbh 06441 92475-48
Inhalt der Präsentation Nachqualifizierung allgemein Rechtliche Grundlagen Ablauf Potenzial für Nachqualifizierung Nachqualifizierung in der Pflege Bedarfe Besonderheiten Rechtliche Grundlagen Das Nachqualifizierungsmodell von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Ergebnisse der Bedarfs- und Potenzialerhebung im Lahn-Dill-Kreis
Was ist Nachqualifizierung? Ziel ist das Erlangen eines anerkannten Berufsabschlusses. Vorhandene berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen werden dafür anerkannt. Den Abschluss der Nachqualifizierung bildet die Externenprüfung vor der zuständigen Kammer. Grundlage: Zulassung in besonderen Fällen 45 Berufsbildungsgesetz 37 Handwerksordnung Voraussetzungen: der Nachweis über das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit der Nachweis über entsprechende Handlungskompetenz
Ablauf von Nachqualifizierung Planung und Beratung in Unternehmen und bei Beschäftigten bzw. Arbeitslosen Fundierte Kompetenzfeststellung Bedarf Gestaltung Finanzierung Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Kammer Nachqualifizierung in Modulen Sprachliche Unterstützung Externenprüfung vor der Kammer Begleitung während der Nachqualifizierung Prüfungsvorbereitung
Potenzial für Nachqualifizierung In beiden Landkreisen leben rund 37.000 Menschen ohne Berufsausbildung! davon sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Lahn-Dill: 9.279 Personen (ohne Auszubildende) Gießen: 9.163 Personen (ohne Auszubildende) Stand: 3/2011 davon geringfügig entlohnt Beschäftigte Lahn-Dill: 4.929 Personen Gießen: 4.460 Personen Stand : 3/2011 davon arbeitslose Personen Lahn-Dill: 4.261 Personen (3.719 in SGB II) Gießen: 4.927 Personen (4.379 in SGB II) Stand: 12/2011
Warum Nachqualifizierung im Pflegebereich? (Quelle: Hessischer Pflegemonitor) Anteil an unbesetzten Ausbildungsstellen in Hessen 2010 : Bei stationären Einrichtungen: 6 % ex. AP 4 % APH Bei ambulanten Pflegediensten: 15 % ex. AP 25 % APH Erweiterungsbedarf im Lahn-Dill-Kreis: 29 Vollzeitstellen bis 2015 130 Vollzeitstellen bis 2025 Im Lahn-Dill-Kreis waren 2009 in stationären Einrichtungen beschäftigt: 488 exam. Altenpfleger/innen (+ 222 Gesundheits- und Krankenpfleger/innen) 76 Altenpflegehelfer/innen (+52 Krankenpflegehelfer/innen) 1.263 Hilfskräfte in der Pflege
Was ist zu beachten bei Nachqualifizierung im Pflegebereich? Ausbildung in Industrie und Handwerk Duale Ausbildung Bundeseinheitlich geregelt Ausbildung im Pflegebereich Schulische Ausbildung Landesrechtlich geregelt Zulassung in besonderen Fällen ---- Berufserfahrung wird anerkannt ----
Rechtliche Grundlagen für Ausbildungsverkürzung in der Pflege (Altenpflegegesetz) 7 (2) Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach 4 Abs. 1 im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird. Ansatz zur Nachqualifizierung 7 (2): Eine zweijährige Berufserfahrung in der Pflege ersetzt die fachliche Gleichwertigkeit der vorherigen Ausbildung Rest wie bestehend
Programm Perspektive Berufsabschluss Bundesministerium für Bildung und Forschung Förderinitiative 2 Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung NQ Bundesweit 42 Projekte 4 Projekte mit branchenspezifischen Ansatz Pflege Finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aus Bundesmitteln und von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Berufsbegleitende Nachqualifizierung in der Altenpflege Nachqualifizierung Altenpflege Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Dauer: Unterrichtszeiten: Umfang: berufsbegleitend 2 Jahre 3 Tage in der Woche, insg. 20 Unterrichtsstunden zeitlich auf 2/3 der dreijährigen Ausbildung verkürzt in Hannover (Niedersachsen): 1600/1660 Unterrichtsstunden Schule/Praxis in Ludwigsburg (Rheinland-Pfalz): 1500/1670 Unterrichtsstunden Schule/Praxis Die praktische Ausbildung findet mit einem Stellenumfang von mindestens 20 Stunden im Rahmen der Beschäftigung statt.
Berufsbegleitende Nachqualifizierung in der Altenpflege Nachqualifizierung Altenpflege Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Voraussetzungen: ein Schulabschluss der Sekundarstufe I eine Beschäftigung in der Altenpflege eine mind. zweijährige angelernte Tätigkeit in der Altenpflege ein anerkannter, mindestens zweijähriger Berufsabschluss oder eine mindestens einjährige Helferausbildung im Pflegebereich ein erfolgreicher Abschluss der Kompetenzfeststellung Auswahlverfahren: Durch eine Kompetenzbilanzierung wird festgestellt, ob die Bewerberin/der Bewerber für eine verkürzte zweijährige berufsbegleitende Ausbildung geeignet ist.
Berufsbegleitende Nachqualifizierung in der Altenpflege Nachqualifizierung Altenpflege Niedersachsen und Rheinland-Pfalz HKP mit anderer Ausbildung (pflegenah/ pflegefremd) APH einjährig Durchführung Nachqualifizierungsmodule Kompetenzbilanzierung schriftlich mündlich praktisch Anrechnung auf Dauer / Anzahl Module NQ Modul 13 Modul 14 Modul 15 Modul 16 Modul an den Lernorten Schule und Betrieb A B S C H L U S S P R Ü F U N G
Bedarfs- und Potenzialerhebung im Lahn-Dill-Kreis 66 angeschrieben 22 Rückläufe 16 nördlicher LK 7 südliche LK 3 Post-Retour 34,9 Prozent 69,6 Prozent 30,4 Prozent Einrichtungen ambulant stationär 10 12 45,5% 54,5% Anzahl Mitarbeiter/innen unter 10 bis 50 über 50 3 13 6 13,6% 59,1% 27,3% Hilfskräftequote k.a. 0 % bis 10 % bis 20 % > 20 % 2 4 2 9 5 9,1% 18,2% 9,1% 40,9% 22,7% Wie schätzen Sie Nachqualifizierung für den Pflegebereich ein? (mehrere Angaben möglich) ein attraktiver und realistischer Weg, zusätzlich zur Ausbildung 12 52,2% für mich keine Alternative zur Ausbildung 2 8,7% ich benötige zunächst noch weitere Informationen 10 43,5% (n=23)
Bedarfs- und Potenzialerhebung Beschäftigen Sie Hilfskräfte, die die geschilderten Voraussetzungen erfüllen und denen Sie eine berufsbegleitende Nachqualifizierung zutrauen? Möchten Sie weitere Informationen zum aktuellen Stand der Entwicklung von Nachqualifizierung in der Pflege? Möchten Sie unsere Entwicklungsarbeit mit Ihrem Fachwissen unterstützen? ja 16 69,6% nein 7 30,4% ja 18 78,3% nein 5 21,7% ja 14 60,9% nein 9 39,1% (n=23) Genannte Zahl der beschäftigten Hilfskräfte, die für eine Nachqualifizierung in Frage kommen (könnten) 36
Kontaktdaten GWAB mbh Westendstraße 15 35578 Wetzlar Sylke Trense Telefon: 0 64 41-9 24 75 48 Fax: 0 64 41-9 24 75 77 E-Mail: nachqualifizierung@gwab.de ZAUG ggmbh Kiesweg 31 35396 Gießen Nicole Brinkmann Dr. Klaus-Jürgen Rupp Telefon: 06 41-9 52 25 39 Fax: 06 41-5 15 94 E-Mail: nachqualifizierung@zaug.de www.nachqualifizierung-mittelhessen.de c/o ZAUG ggmbh Tel.: 0641 95225-39 c/o GWAB mbh 06441 92475-48