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Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Gehaltszusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. Januar 015 Zu 1.: Gehälter Diese Position umfasst: Tarifgehälter gemäß tariflich vereinbarter Arbeitszeit übertarifliche Gehaltsanteile Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszahlungen Erschwerniszulagen vermögenswirksame Leistungen, soweit die Arbeitnehmer nicht die tarifliche Zusatzrente in Anspruch nehmen Den Berechnungen haben folgende Durchschnittsgehälter zugrunde gelegen: 1. Angestellte Als durchschnittliches Gehalt wird folgender Wert angenommen: 4.165,63 pro Monat 4.165,63 x 1 Monate = 49.987,56 pro Jahr. Poliere Als durchschnittliches Gehalt wird folgender Wert angenommen: 4.31,59 pro Monat 4.31,59 x 1 Monate = 50.779,08 pro Jahr Zu.1.1.7: 13. Monatseinkommen Nach dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens i.d.f. vom 9.10.003 haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 1 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Höhe von maximal 55,00 % ihres Tarifgehaltes. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelung darf eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Ein Betrag von 780,00 darf jedoch nicht unterschritten werden. 1

Zu.1.1.8: Zusätzliches Urlaubsgeld Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt für jeden tariflich festgelegten Urlaubstag für Angestellte und Poliere 4,00. zu.1.: Betriebliche Sozialgehälter Die betrieblichen Sozialgehälter bestehen aus: außertariflichem Weihnachtsgeld übertariflichem Urlaubsgeld Prämien- und Abschlussgratifikationen anderen Bestandteilen, wie Kontoführungsgebühren etc. Es wurde eine Größenordnung von,00 % des Grundgehaltes für Angestellte und 1,00 % für Poliere angenommen. Zu..1.1: Rentenversicherung Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde 015 auf 18,70 % abgesenkt. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in Westdeutschland 5.950,00 pro Monat. Wir gehen davon aus, dass,50 % der Angestellten oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen. Mit Rücksicht auf die über der Bemessungsgrenze liegenden Gehaltsanteile von ca.,50 % bei den Angestellten und 0,00 % bei Polieren betragen die zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten 18,70 % 97,50 % = 9,1 % für Poliere 18,70 % 100,00 % = 9,35 % Zu..1.: Arbeitslosenversicherung Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem 01.01.011 3,00 %. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 015 für Westdeutschland 6.050,00 pro Monat. Wir gehen davon aus, dass,50 % der Angestellten oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen. Mit Rücksicht auf die über der Bemessungsgrenze liegenden Gehaltsanteile von ca.,50 % bei den Angestellten und 0,00 % bei Polieren betragen die zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten 3,00 % 97,50 % = 1,46 % für Poliere 3,00 % 100,00 % = 1,50 %

Zu..1.3: Krankenversicherung Der bundeseinheitliche Beitragssatz für alle Krankenkassen beträgt 015 unverändert 15,50 %. Davon sind von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 14,60 % paritätisch zu tragen. Der zusätzliche Beitragssatz beträgt 0,9 % und ist alleine vom Arbeitnehmer zu tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt seit dem 01.01.015 4.15,00 pro Monat. Mit Rücksicht auf die über der Bemessungsgrenze liegenden Gehaltsanteile von ca. 18,00 % bei den Angestellten und ca. 9,00 % bei Polieren betragen die zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten: 14,60 % 8,00 % = 5,99 % 14,60 % 91,00 % = 6,64 % Zu..1.4: Pflegeversicherung Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde 015 angehober und beträgt,35 %. Das Beitragssicherungsgesetz führte zu einer Abkoppelung der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze von der Rentenversicherung (75 %-Regel). Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung beträgt im Jahr 015 pro Monat 4.15,00. Mit Rücksicht auf die über der Bemessungsgrenze liegenden Gehaltsanteile von ca. 18,00 % bei Angestellten und 9,00 % bei Polieren gilt für die zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten:,35 % 8,00 % = 0,96 %,35 % 91,00 % = 1,07 % zu..1.5: U-Verfahren Seit dem 01.01.006 sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmer in das U- Verfahren (Aufwendungsausgleich für Mutterschaftsleistungen) einbezogen. Die Umlagesätze sind je nach Kassenart unterschiedlich. Angenommen wurde in der Berechnung ein mittlerer Wert von 0,33 %. Zu..1.6: Unfallversicherung Bei der Berechnung des Beitrages zur Unfallversicherung wurden die Hauptumlage, die Lastenverteilung nach Neurenten sowie die Lastenverteilung nach Arbeitsentgelten berücksichtigt. Zur Gefahrklasse 0,44 zählen ausschließlich Angestellte ohne jegliche Baustellenbesuche. Angestellte mit auch nur gelegentlichen Baustellenbesuchen fallen bereits unter die Gefahrklasse 15,1. 3

Zu..1.7: Insolvenzgeldumlage 015 beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,15 pro 100 Lohnsumme. Zu..1.8: Schwerbehindertenausgleich Bei dem geltenden Pflichtsatz für eine Schwerbehindertenbesetzung von 5,00 % der Arbeitsplätze richtet sich die entrichtende Ausgleichsabgabe nach dem Erfüllungsgrad und beträgt zwischen 105,00 und 60,00. Hier wurde ein Wert von 00,00 angesetzt. Dies entspricht einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von,00 % bis weniger als 3,00 %. 5 Plätze 00,00 pro Mann 1 Monate 100 % 100,00 Mann Jahresgehalt pro Mann - Jahr = 0,4 % 5 Plätze 00,00 pro Mann 1 Monate 100 % 100,00 Mann Jahresgehalt pro Mann - Jahr = 0,4 % Zu..1.9: Arbeitsschutz und -sicherheit Unter Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind die durch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen im Winter und die Unfallverhütungsvorschriften verursachten Belastungen zusammengefasst. Bei einer geschätzten Größenordnung von 17,8 für Angestellte und 4,86 für Poliere lautet die Berechnung: 17,8 pro Jahr 100 % = 0,6 % Jahresgehalt pro Mann - Jahr 17,8 pro Jahr 100 % Jahresgehalt pro Mann - Jahr = 0,48 % Zu...1: Zusatzversorgung Der an die Zusatzversorgungskasse zu leistende Beitrag beträgt seit dem 1. Januar 009 in Westdeutschland gem. VTV 19 pro Monat 67,00. 67,00 pro Monat 100 % 4.165,63 pro Monat = 1,61 % 67,00 pro Monat 100 % 4.31,59 pro Monat = 1,58 % 4

Zu...: tarifliche Zusatzrente Bei der Berechnung gehen wir davon aus, dass 10,00 % der Arbeitnehmer von dem Anspruch auf die tarifliche Zusatzrente Gebrauch machen. Gemäß TV TZR hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Betrag von 30,68 pro Kalendermonat. Zu...3: Sterbegeld Für das Sterbegeld gemäß 6 RTV wird ein prozentualer Anteil von 0,01 % veranschlagt. Zu..3: Betriebliche Sozialkosten Zu den betrieblichen Sozialkosten zählen: Alters- und Zukunftssicherung einschließlich Insolvenzsicherung Jubiläums- und Treuegeld Beihilfen bei Heirat, Geburt, Todesfall, Krankheit etc. Zuschüsse für Aus- und Fortbildung Zuschüsse zu Betriebsversammlungen und -festen Zuschüsse zum Mittagessen Für diese Sozialleistungen wurden,50 % veranschlagt. Zu.3.1: Haftpflichtversicherung Die Aufwendungen für die Firmenhaftpflicht wurden mit 1,50 % der Bruttogehaltssumme veranschlagt. Zu.3.: Beiträge zu Berufsverbänden Die Beiträge wurden für Westdeutschland mit 0,60 % der Bruttogehaltssumme angesetzt. 5