Die neuen MaRisk-Standards Hintergründe, Ziele und wesentliche Änderungen 02.05.2014 meridan Consulting GmbH Oisterwijker Strasse 51 63303 Dreieich www.meridan.de
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Einordnung der MaRisk im regulatorischen Umfeld EU-Parlament EU-Kommission EU-Richtlinie (CRD) Lizensierung Kompetenzen der Aufsichtsbehörden Säule 2 Heimatland-/Gastlandaufsicht EU-Verordnung (CRR) Eigenkapitaldefinition Eigenmittelanforderungen Liquiditätsanforderungen Offenlegungspflichten EBA Technische Standards Leitlinien Empfehlungen Bundestag Finanzministerium KWG Verordnungen Rundschreiben 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH
Rechtsgrundlagen Die Umsetzung der Verordnungen der Europäischen Kommission bzw. des BMF werden durch EBA und BaFin überwacht. Die MaRisk konkretisieren die Erwartungen der BaFin an das Risikomanagement von Banken. KWG bzw. CRD Gesetz Bundestag/Bundesrat bzw. Europäisches Parlament Bundesministerium für Finanzen, EU-Kommission Verordnungen Hinweise / Rundschreiben Delegation auf EBA und BaFin Bsp.: CRR BaFin Bsp.: Mindestanforderungen an das Risikomanagement 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 4
Anwendungsbereiche und Kernthemen der MaRisk Anwendungsbereiche Institute Kreditinstitute ( 1.1KWG) Zweigniederlassungen deutscher Kreditinstitute im Ausland Finanzdienstleistungsinstitute Risikotragfähigkeit Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung Allgemeiner Teil Risikostrategie Alle für das KI wesentlichen Risiken Adressenausfallrisiken inkl. Länderrisiken Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiken auf Gesamtinstitutsebene Liquiditätsrisiken Operationale Risiken Risikokonzentrationen Anforderungen an Risikosteuerungsund -controllingprozesse Kernthemen der MaRisk Risikomanagement auf Gruppenebene Kreditgeschäfte ( 19.1KWG) Bilanzaktiva und außer-bilanzielle Geschäfte mit Adressenausfallrisiken Handelsgeschäfte Geldmarkt, Wertpapiere und Devisen Waren und Derivate Interne Revision Besonderer Teil Aufbau- und Ablauforganisation für Kredit- und Handelsgeschäfte Internes Kontrollsystem 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 5
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Wesentliche Änderungen der MaRisk 1. Kapitalplanungsprozess (AT 4.1 Tz. 9) 2. Risikosteuerungs- und controllingprozesse (AT 4.3.2) 3. Besondere Funktionen (AT 4.4) Risikocontrolling (AT 4.4.1) Compliance (AT 4.4.3) 4. Änderungen betrieblicher Prozesse oder Strukturen (AT 8 Tz. 7) 5. Liquiditätstransferpreissystem (BTR 3) 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 7
Kapitalplanungsprozess (AT 4.1 Tz. 9) Zielsetzung Risikotragfähigkeitsrechnung um eine weiter in die Zukunft gerichtete Komponente ergänzt Kapitalbedarf frühzeitig identifizieren, um rechtzeitig Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können Inhalt 1. Mehrperiodischen Kapitalplanungsprozess etablieren 2. Zu berücksichtigen: zukünftige Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit Auslaufen einzelner Kapitalbestandteile gesamtwirtschaftlichen Lage Veränderungen bei eigenen strategischen Zielen 3. Bereits aufgesetzten Kapitalplanungsprozess überprüfen 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 8
Risikosteuerungs- und controllingprozesse (AT 4.3.2) Zielsetzung Fehlentwicklungen schon in einem Stadium erkennen, in dem Gegensteuerungsmaßnahmen (noch) wirksam werden können Inhalt 1. Limitsystem zur Begrenzung der Risiken auf Basis Risikotragfähigkeit aber nicht zwingend auf der Basis harter Limite 2. Risikofrüherkennungssystem über die gesamte Prozesskette des Risikomanagements hinweg etablieren Quantitative und qualitative Indikatoren 3. Auch einfache Indikatoren verwendbar, wenn gewünschte Steuerungswirkung erzielt wird 4. Kontinuierliche Überwachung gewährleisten 5. Wirksamer Prozess vor ausgefeilter Methodik 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 9
Risikocontrolling (AT 4.4.1) Zielsetzung Vor dem Hintergrund der EBA Guidelines on Internal Governance, Anforderungen in einem gesonderten Modul gebündelt Aufgabenzuschnitt des Risikocontrollings im Geiste der EBA Guidelines schärfen Inhalt 1. deutliche Stärkung der Risikosicht bei wichtigen Geschäftsentscheidungen Einbeziehung des Leiters Risikocontrolling in risikopolitische Entscheidungen der Geschäftsleitung / Gremien 2. Stellung des Leiters Risikocontrolling gestärkt Wechsel auf dieser Position unter Einbeziehung des Aufsichtsorgans Nachweis fachlicher Qualifikation 3. Bei großen Instituten zwingend eigens zuständiger Geschäftsleiter erforderlich 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 10
Compliance (AT 4.4.3) Zielsetzung Erweiterung der Zuständigkeit durch Orientierung an den Vorgaben der EBA Guidelines Einklang mit 33 WphG und den MaComp Inhalt 1. Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Vorgaben 2. Risiko der Nichteinhaltung solcher Bestimmungen 3. Abgrenzung und Priorisierung im Verantwortungsbereich der Compliance-Funktion 4. Abstimmung von Risikoidentifikations- und -bewertungsverfahren, die Definition der Berichtsinhalte, -wege und -frequenzen einschließlich korrespondierender Kontrollen sowie die Sicherstellung der Verfügbarkeit relevanter Informationen 5. MaComp bleiben in vollem Umfang gültig 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 11
Änderungen betrieblicher Prozesse oder Strukturen (AT 8 Tz. 7) Zielsetzung durch Veränderungen betrieblicher Abläufe ausgelöste Kontrollschwächen rechtzeitig identifizieren Inhalt 1. Bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation und IT- Systemen Auswirkungen dieser Veränderungen auf ihre Kontrollverfahren und prozesse darstellen 2. Reibungsloses Ineinandergreifen von Abläufen sicherstellen 3. Entsprechende Analyse erforderlich 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 12
Liquiditätstransferpreissystem (BTR 3) Zielsetzung Liquiditätskosten, nutzen und risiken möglichst verursachungsgerecht bei der Steuerung und der Kalkulation der Transaktionen einfließen lassen Fehlanreize für instabile Refinanzierungsstrukturen vermeiden Inhalt 1. Verursachungsgerechte interne Verrechnung von Kosten, Nutzen und Risiken 2. Alle Produkte vollständig und verursachungsgerecht in der internen Verrechnung einzubeziehen 3. Entwicklung einer verursachungsgerechten Verrechnung der Liquiditätsreservekosten 4. Proportionalität waren (Refi-Struktur, Volumina usw.) 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 13
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Zeitnahe Umsetzung erforderlich Die Konsultationsfrist endete am 4. Juni 2012. Inkrafttreten im Gleichschritt mit CRD IV/CRR also 1. Januar 2013 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 15
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Vorgehensmodell von meridan Consulting meridan empfiehlt ein zweistufiges Vorgehensmodell unter Einbindung aller betroffenen Konzernbereiche. Phase 1 Phase 2 GAP-Analyse Umsetzung Inhalt Ist-Analyse auf Basis vorhandener Dokumentation Ggf. Durchführung strukturierter Interviews/ Workshops mit den relevanten Bereichen/ Töchtern der Bank Aufarbeitung und Abstimmung der Ergebnisse Identifikation der Gaps Ableitung und Abstimmung von priorisierten Handlungsempfehlungen Erarbeitung eines Umsetzungsplans (inkl. Meilensteine, Aufwandsindikation und Projektorganisation) Umsetzung der neuen MaRisk gemäß Projektplan Unterstützung bei Optimierung v. Prozessen Unterstützung bei Entwicklung von Bewertungsmethoden Implementierung von Kennzahlensystemen Integration in die Gesamtbanksteuerung Unterstützung der technischen Umsetzung (ITnahes Fachkonzept, Datenfeld-Mapping, Test) Abstimmung und revisionssichere Dokumentation der Ergebnisse in den betroffenen Bereichen und Tochterinstituten Ergebnisse Abgestimmte Ergebnisse der GAP-Analyse Abgestimmter Projektplan als Basis einer konzernweiten Umsetzung Vollständige, revisionssicher dokumentierte Umsetzung der neuen MaRisk Transparenter Datenfeldkatalog Abgestimmte, gelebte Prozessabläufe 02.05.2014 2012 meridan Consulting GmbH 17
Ihre Ansprechpartner Prüfen Sie in einem Gespräch Beratung, Service und Leistungsfähigkeit unseres Hauses. Fabian Giec Geschäftsführer Mobil 0163/6050051 fabian.giec@meridan.de meridan Consulting GmbH Oisterwijker Strasse 51 63303 Dreieich www.meridan.de Dr. Thomas Hönig Geschäftsführer Mobil 0163/6050053 thomas.hoenig@meridan.de meridan Consulting GmbH Oisterwijker Strasse 51 63303 Dreieich www.meridan.de Copyright meridan Consulting GmbH, Dreieich, 2012 Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieses Dokuments unterliegt dem Urheberrecht. Veränderungen, Kürzungen, Erweiterungen und Ergänzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die meridan Consulting GmbH, Dreieich. Jede Vervielfältigung ist nur zum persönlichen Gebrauch gestattet und nur unter der Bedingung, dass dieser Urheberrechtsvermerk beim Vervielfältigen auf dem Dokument selbst erhalten bleibt. Jede Veröffentlichung, Weitergabe oder jede Übersetzung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die meridan Consulting GmbH GmbH, Dreieich. Gewerbliche Nutzung oder Nutzung zu Schulungszwecken durch Dritte bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die meridan Consulting GmbH GmbH, Dreieich. 02.05.2014 18