ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13

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Transkript:

Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 08. November 2012 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabe: 29,0 2. Aufgabe: 34,0 3. Aufgabe: 37,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

1. Aufgabe: (29,0 Punkte) Sachverhalt Arnold Putt und sein Sohn Ferdinand Putt betreiben in Münster (Westfalen) eine Brauerei in der Rechtsform einer OHG. Weitere Daten sind dem folgenden Auszug zu entnehmen: Auszug aus dem Handelsregister: Amtsgericht Münster 1. Anzahl der bisherigen Eintragungen: 2 2. a) Firma: Arnold Putt und Ferdinand Putt OHG b) Ort der Niederlassung: Warendorfer Str. 100, 48143 Münster i. Westfalen c) Gegenstand des Unternehmens: Brauerei 3. a) Allgemeine Regelungen zur Vertretung des Rechtsträgers: Die Gesellschaft wird durch zwei Gesellschafter oder durch einen Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Einzelkaufmann, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, [ ]: Arnold Putt, *06.09.1946 in Münster Ferdinand Putt, *18.11.1969 in Münster 4. Prokura: Gerhard Wackernagel, *21.02.1968 in Gelsenkirchen, und Olivia Lang, *30.06.1973 in Gladbeck, ist Prokura erteilt. Jeder vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter. 5. Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft [ ] Aufgaben: a) In welcher Abteilung des Handelsregisters ist die OHG eingetragen?

b1) Bestimmen Sie anhand des Handelsregisterauszuges, welche Art der Prokura vorliegt. Geben Sie bei Ihrer Lösung die gesetzliche Grundlage an. b2) Welche Personen können in der Putt OHG rechtswirksam Verträge abschließen. Geben Sie drei verschiedene Beispiele namentlich an. c) Grenzen Sie die Einzel- und Filialprokura voneinander ab. Geben Sie bei Ihrer Lösung die jeweilige gesetzliche Grundlage an. Einzelprokura: Filialprokura:

d) Wegen hoher Arbeitsbelastung ernennt G. Wackernagel einen langjährigen Mitarbeiter ebenfalls zum Prokuristen. Ist die Erteilung der Prokura rechtswirksam? Geben Sie die gesetzliche Grundlage an. e) In diesem Jahr wird die OHG einen Verlust erwirtschaften. Wie wäre dieser Verlust nach den Bestimmungen des HGB zu verteilen und jeweils auszuweisen? Nennen Sie jeweils die genauen gesetzlichen Grundlagen. f) Während Arnold Putt im Urlaub ist, schließt sein Sohn Ferdinand gemeinsam mit dem technischen Abteilungsleiter Martin Hohlbein ohne Wissen seines Vaters einen Kaufvertrag über eine neue Abfüllanlage ab. Ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag für die OHG zustande gekommen? Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Nennung der gesetzlichen Grundlage.

g) Die Putt OHG hat bei der Firma Gastro GmbH Gaststätteneinrichtungen im Wert von 1.000.000,00 bestellt. Nach Lieferung und Fälligkeit der Rechnung teilt der Buchhalter der OHG der Gastro GmbH mit, dass die Rechnung nicht bezahlt werden kann. Die Gastro GmbH wendet sich daraufhin umgehend an Arnold Putt persönlich und fordert diesen unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Muss Arnold Putt bezahlen? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie die gesetzliche Grundlage.

2. Aufgabe: (34,0 Punkte) Sachverhalt 1 (16,0 Punkte) Die Putt OHG erwirbt zur Belieferung neuer Kunden ein Auslieferungsfahrzeug für 70.000,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Sie nimmt dazu bei der MB-Bank ein Darlehen über 60.000,00 mit gleichbleibender monatlicher Leistungsrate in Höhe von 1.500,00 auf. Das Darlehen wird am 01.11.2012 nach Abzug eines Disagios in Höhe von 5 % des Darlehensbetrages ausgezahlt. Der fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens vereinbarte Zinssatz beträgt 4,8 %. Die erste Rate ist am 30.11.2012 fällig. Aufgaben: a) Berechnen Sie den jeweiligen Zins- und Tilgungsanteil in den Monaten November und Dezember 2012. November 2012: Dezember 2012:

b1) Zur Kreditsicherung einigen sich die Bank und die Putt OHG auf eine Sicherungsübereignung des erworbenen Fahrzeugs. Erläutern Sie die Besitz- und Eigentumsverhältnisse im Rahmen der Sicherungsübereignung. b2) Welche Verwertungsmöglichkeit hat die Bank, wenn die OHG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt? c1) Die OHG ist Eigentümerin eines Wertpapierdepots. Stellen Sie dar, wie dieses Wertpapierdepot zur Kreditsicherung herangezogen werden kann. Erläutern Sie die Besitz- und Eigentumsverhältnisse. c2) Welche Verwertungsmöglichkeit hat die Bank, wenn die OHG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt?

Sachverhalt 2 (7,0 Punkte) Zur weiteren Expansion beabsichtigt die Putt OHG einen Anbau an das bisherige in ihrem Eigentum stehende Produktionsgebäude zu errichten. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 300.000,00, die zu 60 % über ein Bankdarlehen finanziert werden sollen. Die Hausbank erklärt sich mit dem Kredit einverstanden, möchte aber Sicherheiten haben. Aufgaben: a) Welche dinglichen Sicherheiten aus dem unbeweglichen Betriebsvermögen bieten sich an, wenn die Gesellschafter ihr Privatvermögen unbelastet halten wollen? b1) Welche Folgen ergeben sich für diese dinglichen Sicherheiten, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt worden ist? Begründen Sie Ihre Antwort. b2) In welches öffentliche Verzeichnis werden diese dinglichen Sicherheiten eingetragen?

Sachverhalt 3 (11,0 Punkte) Die OHG plant den Kauf einer neuen Abfüllanlage zum Preis von 120.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer, der durch einen Bankkredit finanziert werden soll. Aufgrund der bereits in Anspruch genommenen Sicherheiten ist die Bank bereit, einen weiteren Kredit nur gegen Zession zu geben. a) Was versteht man unter einer Zession? b) Geben Sie die üblichen Bezeichnungen der an der Zession beteiligten Personen an und ordnen Sie diese auf den Fall bezogen zu. c) Welche Form der Zession (still oder offen) würde die Bank und welche die Putt OHG bevorzugen? Begründen und erläutern Sie Ihre Entscheidung.

3. Aufgabe: (37,0 Punkte) Bearbeitungshinweis: Auf die Berechnung der Umlagen ist in den folgenden Fällen zu verzichten. Sachverhalt 1 (8,0 Punkte) Kai Apfel, geb. am 21.10.1989, ist bei der Putt OHG in Vollzeit beschäftigt. Er erhält ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 1.700,00 zuzüglich 26,00 vermögenswirksame Leistungen (Arbeitgeberanteil). Die Gehaltsabrechnung für den Monat Oktober ist als Anlage 1 beigefügt. Aufgaben: a) Prüfen Sie unter Beachtung der beigefügten Anlage 3, ob Kai Apfel im Monat November altersbedingt über den gleichen Auszahlungsbetrag verfügen kann. Wie hoch ist der Auszahlungsbetrag für November? b) Ermitteln Sie den tatsächlichen Arbeitgeberaufwand für die Sozialversicherungen für die Monate Oktober und November 2012 für Kai Apfel. Oktober 2012 Kai Apfel: November 2012 Kai Apfel:

Sachverhalt 2 (6,0 Punkte) Bernd Pflaume, geb. am 21.10.1947, ist ebenfalls bei der Putt OHG in Vollzeit beschäftigt. Zusätzlich zu seinem Gehalt (s. Anlage 2) erhält er ab dem 01.11.2012 eine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung Bund. Aufgabe: Ermitteln Sie unter Beachtung des Bearbeitungshinweises der Anlage 3 den Auszahlungsbetrag für den Monat November 2012 ausgehend von der Gehaltsabrechnung Oktober 2012 laut Anlage 2.

Sachverhalt 3 (23,0 Punkte) Die Putt OHG beschäftigt außerdem Emilie Erdbeere, 30 Jahre alt, verheiratet (Steuerklasse III/1,0), mit einem monatlichen Gehalt in Höhe von 1.500,00. Emilie erwartet ihr zweites Kind. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 28.12.2012. Aufgaben: a) Ermitteln Sie ausgehend von dem beigefügten Kalender den Beginn der Mutterschutzfrist. Kalenderauszug für 2012/2013 November 2012 Dezember 2012 Januar 2013 Februar 2013 KW MO DI MI DO FR SA SO KW MO DI MI DO FR SA SO KW MO DI MI DO FR SA SO KW MO DI MI DO FR SA SO 44 1 2 3 4 48 1 2 1 1 2 3 4 5 6 5 1 2 3 45 5 6 7 8 9 10 11 49 3 4 5 6 7 8 9 2 7 8 9 10 11 12 13 6 4 5 6 7 8 9 10 46 12 13 14 15 16 17 18 50 10 11 12 13 14 15 16 3 14 15 16 17 18 19 20 7 11 12 13 14 15 16 17 47 19 20 21 22 23 24 25 51 17 18 19 20 21 22 23 4 21 22 23 24 25 26 27 8 18 19 20 21 22 23 24 48 26 27 28 29 30 52 24 25 26 27 28 29 30 5 28 29 30 31 9 25 26 27 28 1 31 b) Erstellen Sie die Lohnabrechnung für Emilie Erdbeere für November 2012. Gehen Sie bei der Berechnung der Lohnsteuer davon aus, dass keine Lohnsteuer zu zahlen ist. (Sozialversicherungssätze siehe Anlage 3)

c) Wie viel Geld bekommt Emilie Erdbeere im Monat November insgesamt überwiesen? Geben Sie bei Ihrer Lösung an, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. d) Ermitteln Sie die endgültige Gesamtbelastung für den Arbeitgeber für den Monat November 2012 in einer übersichtlichen Darstellung. Nichtansätze sind zu begründen.

Anlage 3 Beitragssätze zur Sozialversicherung (2012) Krankenversicherung 15,5 % (Arbeitnehmeranteil: 8,2 % Arbeitgeberanteil: 7,3 %) Pflegeversicherung 1,95 % (Zusatzbeitrag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr: 0,25 %) Rentenversicherung 19,6 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Beitragsbemessungsgrenzen (2012) Kranken- und Pflegeversicherung: 3.825,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung: 5.600,00 Versicherungspflichtgrenze (2012) Kranken- und Pflegeversicherung: 4.237,50 Umlage U1 (Erstattung Entgeltfortzahlung bei Krankheit 70 %) 3,0 % Umlage U2 (Erstattung Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft 100 %) 0,3 % Erstattungssatz für Entgeltfortzahlung 70 % Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: 13,00 /Kalendertag Bearbeitungshinweis Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Altersrentenempfänger sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Bei Altersruhegeldempfängern und Personen mit Anspruch auf öffentliche Versorgung muss jedoch der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abgeführt werden. Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Arbeitslosenversicherung befreit, jedoch muss der Arbeitgeberanteil abgeführt werden.