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Transkript:

Hannover, 25.04.2014 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung Im Knickfelde -Endfassung- Auftraggeber: Stadt Barsinghausen Postfach 11 41 30881 Barsinghausen Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer (von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz ) Tel.: (0511) 220688-0 info@gta-akustik.de Projekt-Nr.: B991312 Umfang: 22 Seiten Text, 17 Seiten Anlagen GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Lortzingstraße 1 30177 Hannover info@gta-akustik.de Tel.: 0511/220688-0 Fax: 0511/220688-99 www.gta-akustik.de Messstelle nach 26 BImSchG

Inhaltsverzeichnis Textteil Seite 1 Allgemeines und Aufgabenstellung 4 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 5 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur 5 2.2 Verwendete Unterlagen 6 2.3 Beurteilungsgrundlagen 6 2.4 Untersuchte Immissionsorte 12 3 Ermittlung von Geräuschemissionen 12 3.1 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets 12 3.2 Schienenverkehrslärm 13 3.3 Sportlärm 14 3.4 Lautsprecherdurchsagen 15 3.5 Öffentliche Parkplätze in den RLS-90 16 3.6 Fahrwege zum Parkplatz der Sportanlage 17 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 18 4.1 Allgemeines zum Verfahren Sportlärm 18 4.2 Allgemeines zum Verfahren - DIN ISO 9613-2 18 4.3 Allgemeines zum Verfahren Verkehrslärm 19 4.4 Ergebnisse 19 4.5 Beurteilung 19 5 Zusammenfassung 22 Projekt-Nr.: B991312, Seite 2 von 22

Anlagenverzeichnis Anlage 1.1 Anlage 1.2 Anlage 2.1 Anlage 2.2 Anlage 3.1 Anlage 3.2 Anlage 3.3 Anlage 4.1 Anlage 4.2 Anlage 4.3 Anlage 5.1 Anlage 5.2 Anlage 5.3 Anlage 5.4 Anlage 6.1 Anlage 6.2 Anlage 6.3 Übersichtsplan mit Lage des Plangebietes und der Geräuschquellen Verkehrslärm des Industriegleises Sportlärm, Situation I Ergebnisse zu Anlage 2.1, werktags außerhalb der Ruhezeiten Sportlärm, Situation II Ergebnisse zu Anlage 3.1, sonntags innerhalb der Ruhezeiten Ergebnisse zu Anlage 3.1, sonntags außerhalb der Ruhezeiten Sportlärm, Situation III Ergebnisse zu Anlage 4.1, werktags außerhalb der Ruhezeiten Ergebnisse zu Anlage 4.1, werktags innerhalb der Ruhezeiten Sportlärm, Situation IV Ergebnisse zu Anlage 5.1, sonntags innerhalb der Ruhezeiten Ergebnisse zu Anlage 5.1, sonntags außerhalb der Ruhezeiten Ergebnisse zu Anlage 5.1, sonntags innerhalb der Ruhezeiten Sportlärm, Situation V Ergebnisse zu Anlage 5.1, sonntags außerhalb der Ruhezeiten Ergebnisse zu Anlage 5.1, sonntags innerhalb der Ruhezeiten Projekt-Nr.: B991312, Seite 3 von 22

1 Allgemeines und Aufgabenstellung Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt, im Bereich des August-Wenzel-Stadions zwischen Reitbach und der Industriebahn ein allgemeines Wohngebiet (WA gemäß BauNVO [3]) auszuweisen. Ziel ist es, in diesem Bereich altengerechtes Wohnen zu etablieren. Am Plangebiet führt ein Industriegleis vorbei. In ca. 100 m Entfernung befindet sich das August-Wenzel-Stadion (vgl. Anlage 1.1). Im Stadion findet Spiel- und Trainingsbetrieb statt. In der vorliegenden Untersuchung soll die Geräuschbelastung des Plangebiets durch die beiden angesprochenen Geräuschquellen rechnerisch ermittelt und beurteilt werden. Richtlinienkonform werden dabei die unterschiedlichen Lärmarten, der Verkehrslärm des öffentlichen Gütergleises und der Sportlärm des Stadions, getrennt beurteilt. In Abschnitt 2 dieser Untersuchung werden zunächst die für die Beurteilung der Geräuschimmissionen des Projekts relevanten Verordnungen, Vorschriften und Normen aufgeführt und auszugsweise zitiert. Daran anschließend werden in Abschnitt 3 die verwendeten Emissionsansätze einzelner Geräuschquellen sowie die relevanten Häufigkeiten und Einwirkzeiten aufgeführt. Abschnitt 4 erläutert die Berechnungsverfahren der Geräuschimmissionen, d. h die Verknüpfung der in Abschnitt 3 dargestellten quellseitigen Emissions-Kennwerte mit den immissionsseitigen Beurteilungspegeln an den jeweils zu betrachtenden Immissionsorten. Abschnitt 4 schließt mit der Beurteilung der ermittelten Beurteilungspegel und diskutiert gegebenenfalls daraus resultierende Maßnahmen. Die Ermittlung der maßgeblichen Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage der DIN 18005 [5] in Verbindung mit den für jede Lärmart einschlägigen Vorschriften, d. h. der 18. BImschV [4] und der Schall 03[10]. Die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen erfolgt auf der Grundlage der DIN 18005 unter Beachtung der Regelungen der 18. BImschV. Dabei wird im Zusammenhang mit einer Beurteilung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 [6] der Begriff des Orientierungswerts, bei einer Beurteilung auf Grundlage der 18. BImschV der Begriff des Immissionsrichtwerts verwendet. Projekt-Nr.: B991312, Seite 4 von 22

2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Unterlagen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berechnung und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt: [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der derzeit gültigen Fassung [2] Baugesetzbuch Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist [3] BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung [4] 18. BImSchV 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) vom 18. Juli 1991 [5] DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 [6] Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren zu DIN 18005-1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Ausgabe Mai 1987 [7] DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober 1999 Projekt-Nr.: B991312, Seite 5 von 22

[8] VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen; Sport- und Freizeitanlagen Ausgabe September 2012 [9] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Bayerisches Landesamt für Umweltschutz [Hrsg.] 6. Auflage, Augsburg, 2007 [10] Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Akustik 03 Ausgabe 1990 2.2 Verwendete Unterlagen ALK-Daten im Format dxf, Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans, Angaben der Stadt Barsinghausen zu den Zugbewegungen auf dem Industriegleis, Mit dem Niedersächsischen Fußballverband abgestimmte Angaben der Stadt Barsinghausen zu den zu berücksichtigenden Nutzungsszenarien des August-Wenzel- Stadions. 2.3 Beurteilungsgrundlagen Grundlage für eine schalltechnische Beurteilung von städtebaulichen Planungen bildet im Allgemeinen die DIN 18005. Neben Hinweisen zur Ermittlung der maßgeblichen Immissionspegel unterschiedlicher Lärmarten in den Abschnitten 2 bis 6 der Norm enthält Beiblatt 1 Orientierungswerte als Anhaltswerte für eine schalltechnische Beurteilung. Die richtliniengerecht und je nach Lärmart auf unterschiedliche Weise ermittelten Immissionspegel (Beurteilungspegel) werden zur Beurteilung mit den Orientierungswerten verglichen. Eine mögliche Überschreitung der Orientierungswerte kann ein Indiz für das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sein. Der Begriff Orientierungswert zeigt, dass bei städtebaulichen Planungen keine strenge Grenze für die Beurteilungspegel der jeweiligen Lärmart existieren soll, sondern das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Zusammenhang mit den nach 1 BauGB [2] geforderten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen von weitaus mehr Faktoren abhängig sein kann. Dieser Sichtweise entspricht auch die ständige Rechtsprechung (vgl. hierzu z. B. die Urteile BVerwG 4CN 2.06 v. 22.03.2007 oder OVG NRW, 7D89/06.NE v. 28.06.2007). Projekt-Nr.: B991312, Seite 6 von 22

Beiblatt 1 zu DIN 18005 enthält die folgenden Orientierungswerte, welche zwischen den einzelnen Gebietsarten der BauNVO differenzieren:» b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Demzufolge ist der höhere Nachtwert für den Einfluss von Verkehrslärm zu berücksichtigen.«bei Geräuscheinwirkungen unterschiedlicher Geräuschquellen ist gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 Folgendes zu beachten:»die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.«die DIN 18005 verweist ausdrücklich in Bezug auf Sportanlagen auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung, diese dient im Weiteren als Beurteilungsmaßstab. Sportlärm 1 Anwendungsbereich»(1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. (2) Sportanlagen sind ortsfeste Einrichtungen im Sinne des 3 Abs. 5 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die zur Sportausübung bestimmt sind. (3) Zur Sportanlage zählen auch Einrichtungen, die mit der Sportanlage in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen. Zur Nutzungsdauer der Sportanlage gehören auch die Zeiten des An- und Abfahrverkehrs sowie des Zu- und Abgangs. 2 Immissionsrichtwerte (1) Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden. (2) Die Immissionsrichtwerte betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Projekt-Nr.: B991312, Seite 7 von 22

3. in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags außerhalb der Ruhezeiten tags innerhalb der Ruhezeiten nachts 55 db(a), 50 db(a), 40 db(a), (4) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte nach Absatz 2 tags um nicht mehr als 30 db(a) sowie nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten; ferner sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte nach Absatz 3 um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. (5) Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: 1. tags an Werktagen 6.00 bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 22.00 Uhr, 2. nachts an Werktagen 0.00 bis 6.00 Uhr und 22.00 bis 24.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 0.00 bis 7.00 Uhr und 22.00 bis 24.00 Uhr, 3. Ruhezeit an Werktagen 6.00 bis 8.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr. Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. (6) Die Art der in Absatz 2 bezeichneten Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Anlagen sowie Gebiete und Anlagen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 2 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab, ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorgesehenen baulichen Entwicklung des Gebietes auszugehen.... 5 Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall Projekt-Nr.: B991312, Seite 8 von 22

(4) Bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war - errichtet waren, soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte an den in 2 Abs. 2 genannten Immissionsorten jeweils um weniger als 5 db(a) überschritten werden; dies gilt nicht an den in 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Immissionsorten. (5) Die zuständige Behörde soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn infolge des Betriebs einer oder mehrerer Sportanlagen bei seltenen Ereignissen nach Nummer 1.5 des Anhangs Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach 2 Abs. 2 1. die Geräuschimmissionen außerhalb von Gebäuden die Immissionsrichtwerte nach 2 Abs. 2 um nicht mehr als 10 db(a), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte überschreiten: tags außerhalb der Ruhezeiten tags innerhalb der Ruhezeiten nachts 70dB(A) 65dB(A) 55dB(A) und 2. einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die nach Nummer 1 für seltene Ereignisse geltenden Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 db(a) und nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. Im Anhang zur 18. BImschV sind die zur Ermittlung der Schallimmissionen erforderlichen Einzelheiten festgelegt:» Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren 1 Allgemeines 1.1 Zuzurechnende Geräusche Den Sportanlagen sind folgende bei bestimmungsgemäßer Nutzung auftretende Geräusche zuzurechnen: a) Geräusche durch technische Einrichtungen und Geräte, b) Geräusche durch die Sporttreibenden c) Geräusche durch die Zuschauer und sonstigen Nutzer, d) Geräusche, die von Parkplätzen auf dem Anlagengelände ausgehen. Verkehrsgeräusche einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzuordnende Verkehrsaufkommen sind bei der Beurteilung gesondert von den anderen Anlagengeräuschen zu betrachten und nur zu berücksichtigen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit seltenen Ereignissen (Nummer 1.5) auftreten und im Projekt-Nr.: B991312, Seite 9 von 22

Zusammenhang mit der Nutzung der Sportanlage den vorhandenen Pegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen. Hierbei ist das Berechnungs- und Beurteilungsverfahren der Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) sinngemäß anzuwenden. 1.2 Maßgeblicher Immissionsort Der für die Beurteilung maßgebliche Immissionsort liegt b) bei unbebauten Flächen, die aber mit zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden bebaut werden dürfen, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit zu schützenden Räumen erstellt werden dürfen;... 1.3.2 Beurteilungszeiten T r 1.3.2.1 Werktags An Werktagen gilt für Geräuscheinwirkungen tags außerhalb der Ruhezeiten (8 bis 20 Uhr) eine Beurteilungszeit von 12 Stunden, tags während der Ruhezeiten (6 bis 8 Uhr und 20 bis 22 Uhr) jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden, nachts (22 bis 6 Uhr) eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde). 1.3.2.2 Sonn- und feiertags An Sonn- und Feiertagen gilt für Geräuscheinwirkungen tags außerhalb der Ruhezeiten (9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr) eine Beurteilungszeit von 9 Stunden, tags während der Ruhezeiten (7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden. nachts (0 bis 7 Uhr und 22 bis 24 Uhr) eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde). Projekt-Nr.: B991312, Seite 10 von 22

Beträgt die gesamte Nutzungszeit der Sportanlage oder Sportanlagen zusammenhängend weniger als 4 Stunden und fallen mehr als 30 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von 13 bis 15 Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst. 1.3.3 Zuschlag K I für Impulshaltigkeit und/ oder auffällige Pegeländerungen Enthält das zu beurteilende Geräusch während einer Teilzeit T i der Beurteilungszeit nach Nr. 1.3.2 Impulse und/oder auffällige Pegeländerungen, wie z. B. Aufprallgeräusche von Bällen, Geräusche von Startpistolen, Trillerpfeifen oder Signalgebern, ist für diese Teilzeit ein Zuschlag K I zum Mitteilungspegel L Am zu berücksichtigen. Bei Geräuschen durch die menschliche Stimme ist, soweit sie nicht technisch verstärkt sind, kein Zuschlag K I anzuwenden.... 1.3.4 Zuschlag K T für Ton- und Informationshaltigkeit Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören ungewünschter Informationen ist je nach Auffälligkeit in den entsprechenden Teilzeiten T i ein Informationszuschlag K Inf von 3 db oder 6 db zum Mittelungspegel L am zu addieren. K inf ist in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen gut verständlich oder Musikwiedergaben deutlich hörbar sind.... 1.5 Seltene Ereignisse Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. 2 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose 2.1 Grundlagen Der Mittelungspegel L Am ist in Anlehnung an VDI-Richtlinie 2714 "Schallausbreitung im Freien" (Januar 1988) und Entwurf VDI-Richtlinie 2720/1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" (November 1987) zu berechnen. Für die Berechnung der Mittelungspegel werden für alle Schallquellen die mittleren Schalleistungspegel L WAm, die Einwirkzeiten, die Raumwinkelmaße, gegebenenfalls die Richtwirkungsmaße, die Koordination der Schallquellen und der Immissionsorte, die Lage und Abmessungen von Hindernissen und außerdem für schallabstrahlende Außenbauteile von Gebäuden die Flächen S und die bewerteten Bauschalldämm-Maße R' w benötigt.. Der Mittelungspegel der Geräusche, die von den der Anlage zuzurechnenden Parkflächen ausgehen, ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 RLS-90, bekanntgemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Bei der Bestimmung der Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stell- Projekt-Nr.: B991312, Seite 11 von 22

platz und Stunde ist, sofern keine genaueren Zahlen vorliegen, von bei vergleichbaren Anlagen gewonnenen Erfahrungswerten auszugehen. Die Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred-Schütte-Allee 10, 5000 Köln 21. Der Beurteilungspegel für den Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 - RLS-90, bekanntgemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, Alfred- Schütte-Allee 10, 5000 Köln 21.«2.4 Untersuchte Immissionsorte Das in der Rechtsprechung aus 50 BImSchG abgeleitete Optimierungsgebot soll unter dem Gesichtspunkt des Geräuschimmissionsschutzes zu einer nachbarschaftlichen Verträglichkeit verschiedener Gebietstypen der BauNVO führen. Durch die Ausweisung von differenzierenden Gebietstypen wird die Zulässigkeit von Vorhaben städteplanerisch gesteuert. Die unterschiedliche Prägung von Baugebieten führt nach Auffassung der ständigen Rechtsprechung zu unterschiedlichen Schutzbedürftigkeiten hinsichtlich Geräuschimmissionen. Über Beiblatt 1 zu DIN 18005 werden die Schutzbedürftigkeiten einzelner Gebietstypen in Form von Orientierungswerten (vgl. Abschnitt 2.2) konkretisiert. Eine aus anderen Richtlinien, Vorschriften oder Verordnungen bekannte konkrete Definition eines Immissionsorts, d. h. eines Punktes, an dem die schalltechnische Beurteilung anhand von Orientierungswerten erfolgen soll, existiert im Städtebau nicht. Einen Hinweis gibt Beiblatt 1 zu DIN 18005, wonach der genannte Orientierungswert bereits am Gebietsrand eingehalten werden sollte. Demzufolge werden bei schalltechnischen Untersuchungen zur Bauleitplanung die Schutzbedürftigkeiten von Gebieten (Flächen) entweder flächenhaft oder durch das Gebiet repräsentierende Einzelpunkte (Immissionsorte) an den Gebietsrändern abgebildet. Eine gebäudescharfe Ermittlung von Geräuschimmissionen kommt im Rahmen der Bauleitplanung nur in Einzelfällen in Betracht. 3 Ermittlung von Geräuschemissionen 3.1 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets Zur Nutzung des August-Wenzel-Stadions wurden von der Stadt Barsinghausen die folgenden Angaben zu fünf schalltechnisch zu untersuchenden Betriebsszenarien gemacht: Projekt-Nr.: B991312, Seite 12 von 22

Situation I: Fußballtraining auf den Plätzen 1 bis 4, auch zeitgleich, werktags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr mit weniger als 10 Zuschauern (vgl. Anlage 2.1). Zur Vollständigkeit werden hier noch sicherheitshalber 10 Pkw-An- und 10 Pkw-Abfahrten je Stunde im genannten Zeitbereich berücksichtigt. Situation II: Fußballspiele auf den Plätzen 1 bis 4, auch zeitgleich, sonntags zwischen 9:00 und 11:00 Uhr mit ca. 40 Zuschauern (vgl. Anlage 3.1). Zur Vollständigkeit werden hier noch sicherheitshalber 60 Pkw-Anfahrten vor dem Spiel und 60 Pkw-Abfahrten nach dem Spiel berücksichtigt. Situation III: Fußballspiel auf Platz 1, werktags zwischen 18:00 und 20:00 Uhr mit ca. 2000 Zuschauern, 3 x im Jahr (vgl. Anlage 4.1). Zur Vollständigkeit wird hier noch sicherheitshalber eine Vollauslastung der beiden Parkplätze (ca. 210 Stellplätze und ca. 60 Stellplätze) berücksichtigt (Ankunft aller Pkw vor dem Spiel und Abfahrt aller Pkw nach dem Spiel). Situation IV: Fußballturnier auf den Plätzen 1 bis 4, auch zeitgleich, sonntags zwischen 9:00 und 16:30 Uhr mit ca. 400 Zuschauern, 5-10 x im Jahr (vgl. Anlage 5.1). Zur Vollständigkeit wird hier noch sicherheitshalber eine Vollauslastung der beiden Parkplätze berücksichtigt. Situation V: Fußballturnier auf den Plätzen 1 bis 4, auch zeitgleich, sonntags zwischen 11:00 und 18:00 Uhr mit ca. 600 Zuschauern, max. 8 x im Jahr (vgl. Anlage 6.1). Zur Vollständigkeit wird hier noch sicherheitshalber eine Vollauslastung der beiden Parkplätze berücksichtigt. Gemäß den Angaben des Niedersächsischen Fußballverbandes bzw. der Stadt Barsinghausen sind die genannten Zuschauerzahlen als geschätzte obere Grenze der tatsächlichen Zahlen zu verstehen. Neben der Nutzung der Sportanlagen sind noch die Geräusche der am Plangebiet vorbeiführenden Bahnstrecke zu berücksichtigen. Als Umfang der Zugbewegungen wurden von der Stadt Barsinghausen 2 Zugein- und 2 Zugausfahrten eines Güterzuges am Tage mit bis zu 100 m Länge genannt. Die Geschwindigkeit wird mit 50 km/h abgeschätzt. 3.2 Schienenverkehrslärm Als Kennwert der Schallemission der oben genannten Bahn-Strecke wird der Schallemissionspegel, berechnet; das ist der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50 m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) bestimmte Mittelungspegel, in den Zuggeschwindigkeit, Scheibenbremsanteil, Fahrzeugart und Zuglänge eingehen. Für zwei Zugein- und zwei Zugausfahrten zwischen 6:00 und 22:00 Uhr, eine Zuglänge von 100 m, 0 % Scheibenbremsanteil und einer Geschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich im vorliegenden Fall der unkorrigierte Emissionspegel zu Projekt-Nr.: B991312, Seite 13 von 22

, =47,2 db(a). Berücksichtigt man, dass im Verlauf der Strecke sicherheitshalber die Oberbauart Betonschwelle im Schotterbett mit = +2 db(a) anzusetzen ist und weiterhin die folgende Korrektur S = -5 db(a) zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms, so erhält man den korrigierten Emissionspegel zu:,, =44,2 db(a). Gemäß Schall 03 ist als Höhe der Emission 0,6 m über Gelände bei Annahme eines 0,5 m hohen Schotterbetts anzusetzen. Es wurde im Bereich der Kurve sicherheitshalber ein Zuschlag von +8 db(a) (gem. Schall 03 für Kurven mit Radius < 300 m) für gegebenenfalls auftretendes Kurvenquietschen und +5 db(a) für die feste Fahrbahn im Bereich des höhengleichen Bahnübergangs berücksichtigt. 3.3 Sportlärm Die im Folgenden angegebenen Emissionsansätze für Sportlärm sind der VDI 3770 [8] entnommen. Die Gesamtschallemission setzt sich beim Fußball im Wesentlichen aus den Geräuschanteilen der Schiedsrichterpfiffe, der Spieler, der Zuschauer und ggf. von Lautsprecherdurchsagen zusammen. Die Spieldauer ist T = 90 min. Unter Berücksichtigung einer Zuschauerzahl n ist der Schallleistungspegel der Schiedsrichterpfiffe (auf das gesamte Spielfeld verteilt): 73,0+20 (1+)!("), 30, = 98,5+3 (1+)!("), >30 ( Der mittlere Spitzen-Schallleistungspegel von Schiedsrichterpfiffen beträgt )* =118,0!(") Der Schallleistungspegel der Spieler (auf das gesamte Spielfeld verteilt) beträgt, =94,0!(") Der Schallleistungspegel der n Zuschauer (auf den gesamten Sitz- oder Stehplatzbereich verteilt) beträgt, =80,0 + 10 ()!(") Die Quellhöhe für sitzende Personen beträgt 1,2 m und für alle anderen Personen 1,6 m. Für die von der Zuschaueranzahl abhängigen Geräuschquellen ergeben sich für die einzelnen Situationen unterschiedlicher Nutzung die folgenden Emissionsansätze: Projekt-Nr.: B991312, Seite 14 von 22

Tabelle 1: Nutzung Sportplätze Situation Nutzungsdauer [h] arz [h] irz [h] [!(")] Zuschauer [!(")] Zuschaueranzahl Schiedsrichter I 11 9:00-20:00 werktags 11-10 90,0 93,8 II 2 9:00-11:00 sonntags 2-40 96,0 103,3 III 2 18:00-20:00 werktags 2-2000 113,0 108,4 IV 7,5 9:00-16:30 sonntags 5,5 2 400 106,0 106,3 V 7 11:00-18:00 sonntags 5 2 600 107,8 106,8 (arz: außerhalb der Ruhezeiten; irz: innerhalb der Ruhezeiten) Der Ansatz für die Spieler ist unabhängig von der Zuschaueranzahl. Die angegebenen Schallleistungspegel werden programmintern über die Angabe der Nutzungsdauer ausgewertet. Dabei werden die Emissionen über die gesamte Nutzungsdauer angesetzt. 3.4 Lautsprecherdurchsagen Zur Beschreibung der Lautsprecherdurchsagen im Bereich der Tribüne wird auf Emissionsansätze der VDI 3770-2012-09 für Public Viewing zurückgegriffen. Dort wird der Schallleistungspegel der Lautsprecheranlage an die Größe der zu beschallenden Fläche " gekoppelt. Für Spiele mit deutscher Beteiligung ist der folgende Zusammenhang angegeben: =81,0 +10+ 10 -" //²1!("). Im vorliegenden Fall ist " 500/². Somit ergibt sich: =118,0 d!("). Für die Dauer der Lautsprecherdurchsagen wird ein Ansatz von 2 Minuten je Stunde, d. h. ca. 3 % der Nutzungszeit der Sportanlage bei Fußballspielen / Turnieren (Situation III bis V), gewählt. Der Impulszuschlag wird mit + 4 db(a) gemäß VDI 3770 und der Informationszuschlag mit + 3 db(a) angesetzt. Projekt-Nr.: B991312, Seite 15 von 22

3.5 Öffentliche Parkplätze in den RLS-90 Nach den RLS-90 bestimmt sich der Emissionskennwert (Mittelungspegel in 25 m Entfernung zum Mittelpunkt der Parkplatzfläche) der Parkplatzflächen zu:, =37+10 (4 ) + 6. Dabei sind: 4 = Anzahl der Fahrbewegungen je Stellplatz und Stunde i. S. der RLS-90; 6 = Anzahl der Stellplätze; = Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen; hier: 6 =0!(A). Abweichend von den RLS-90 wird bei der Berücksichtigung von Parkplätzen von Sportanlagen über die in der 18. BImSchV festgelegten Beurteilungszeiten gemittelt. Für die einzelnen Situationen unterschiedlicher Parkplatznutzung wird von folgenden Nutzungsintensitäten ausgegangen: Tabelle 2: Pkw-Bewegungen Situation irz1 arz1 irz2 arz2 irz3 N werktags / sonntags werktags / sonntags sonntags sonntags werktags / sonntags werktags / sonntags I 110 - II 60 60 - III 270 270 - IV 270 270 - V 270 270 - (Dabei bedeuten: - irz1: 6:00-8:00 werktags; 7:00-9:00 sonntags, - arz1: 8:00-20:00 werktags; 9:00-13:00 sonntags, - irz2: 13:00-15:00 sonntags, - arz2: 15:00-20:00 sonntags, - irz3: 20:00-22:00 werktags und sonntags, - N: 22:00-6:00 werktags; 22:00-7:00 sonntags.) Die angegebenen Häufigkeiten werden programmintern ausgewertet. Mit Bezug auf Punkt 2.1 des Anhangs der 18. BImSchV werden Parkplätze, deren Nutzung mit Sportanlagen in organisatorischem Zusammenhang steht, gemäß der RLS-90 behandelt. Beim Erscheinen der 18. BImSchV im Jahr 1991 war das Rechenverfahren der Projekt-Nr.: B991312, Seite 16 von 22

Parkplatzlärmstudie in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 noch nicht bekannt. Die gegebenenfalls sogar frequenzabhängige Anwendung dieser Verfahren bei der Prognose von Parkplatzgeräuschen könnte somit als Stand der Technik angesehen werden. Im Kontext der gesellschaftlichen Akzeptanz von Geräuscheinwirkungen öffentlichen Straßenverkehrs, beurteilt gemäß der 16. BImSchV, ermittelt mit dem Rechenverfahren der RLS-90 und der mit der Einführung der 18 BImSchV angestrebten Privilegierung von Sportanlagen wird in dieser Untersuchung allerdings davon ausgegangen, dass die Anwendung der RLS-90 auf Parkplätze, die im Zusammenhang mit Sportanlagen (Vereinssport etc.) stehen, immer noch sachgerecht ist (vgl. Parkplatzlärmstudie, Abschnitt 10.3). Der Unterschied zur Betrachtung eines Parkplatzes als Anlage im Sinne der TA Lärm besteht im Wesentlichen in der Nichtberücksichtigung des Maximalpegels kurzzeitiger Einzelereignisse. 3.6 Fahrwege zum Parkplatz der Sportanlage Die Emissionen der Fahrwege werden aus dem Kennwert L m,e der RLS-90 und dem in der Parkplatzlärmstudie angegebenen Zusammenhang 7,89 =, +19! ermittelt. Dabei bezeichnet L W,1h den auf 1 m Fahrweg bezogenen Schallleistungspegel für einen Vorgang je Stunde. Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu:, = (:;) + < + => + =>? +. Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels L (25) m für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für Spiegelschallquellen. Geht man auf Betriebsgrundstücken von einer Geschwindigkeit von 30 km / h aus, so erhält man auf ebener Asphaltstrecke für 1 Pkw je Stunde, =28,5!(") und gemäß Abschnitt 7.1.3 der Parkplatzlärmstudie 7,89 =47,5!(") je Meter Fahrweg. Die Häufigkeiten werden entsprechenden den Parkvorgängen berücksichtigt. Projekt-Nr.: B991312, Seite 17 von 22

4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines zum Verfahren Sportlärm Im Anhang der 18. BImSchV wird unter Punkt 2.1 bei der Schallausbreitungsrechnung auf die VDI 2714 verwiesen. Diese beschrieb zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 18. BImSchV den Stand der Technik bzgl. der rechnerischen Berücksichtigung von Schallausbreitungsphänomenen. Mittlerweile wird der Stand der Technik diesbezüglich durch die DIN ISO 9613-2 beschrieben. Aus diesem Grunde sind die Geräuschimmissionen durch Sportlärm in der vorliegenden Untersuchung nach dem Verfahren der in Abschnitt 4.1 beschriebenen DIN ISO 9613-2 berechnet worden. Die zuzurechnenden Geräusche von Parkplätzen sind weiterhin nach den RLS-90 ermittelt worden. 4.2 Allgemeines zum Verfahren - DIN ISO 9613-2 Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den örtlichen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Gelände- und Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik frequenzabhängig in Oktaven durchgeführt, die durch die DIN ISO 9613-2[7] beschrieben wird. Dabei werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption, Witterungs- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Die Summe aller dieser Dämpfungen wird mit " bezeichnet. Berücksichtigt man noch die Richtwirkungskorrektur @, die sich aus dem Richtwirkungsmaß einer Punktschallquelle A und dem Richtwirkungsmaß bei Abstrahlung in einen Raumwinkel B von weniger als 4 C sterad (vgl Raumwinkelmaß K 0 der VDI 2714) ergibt, so lässt sich die Ausbreitungsrechnung, d. h. der Zusammenhang zwischen immissionsseitigem Pegel und quellseitigem Schallleistungspegel, wie folgt darstellen: DE (F) = + @ " Die bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigten Hindernisse (z. B. Gebäude) sind in den Plänen der Anlage dieser Untersuchung dargestellt. Im Bereich der Sportplätze ist für den Bodeneffekt G = 1 (fast vollständig schallabsorbierender Boden) angesetzt worden. Für die Ausbreitungsrechnung wird die 1. Reflexion je Ausbreitungsweg berücksichtigt. Die Reflexionseigenschaften der Gebäudefassaden werden durch einen Absorptionsverlust von 1 db(a) charakterisiert. Dabei wird die Reflexion an der Fassade, für die der Beurteilungspegel L r berechnet werden soll, entsprechend der Definition des Immissionsorts 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, nicht berücksichtigt. Projekt-Nr.: B991312, Seite 18 von 22

Die Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt eine Mitwindsituation. Es wird davon ausgegangen, dass die Geräusche der Anlage keine ausgeprägten Einzeltöne enthalten, die an den Immissionsorten wahrzunehmen sind. Daher ist der Zuschlag für die Berücksichtigung der Tonhaltigkeit K T = 0 db(a) zu setzen. Ein Zuschlag für eine ggf. vorhandene Impulshaltigkeit der Geräusche (gem. 18.BImSchV nicht bei der Lautäußerung von Personen) wird nicht separat angesetzt, sondern vereinfachend als im Emissionsansatz enthalten angesehen. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mit dem Programmsystem IMMI 2013 der Firma Wölfel. 4.3 Allgemeines zum Verfahren Verkehrslärm Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den örtlichen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Gelände- und Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik durchgeführt, die durch die Schall 03 beschrieben werden. In dieser Richtlinie werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption, Meteorologie- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Für die Ausbreitungsrechnung wird die 1. Reflexion je Ausbreitungsweg berücksichtigt. Die Reflexionseigenschaften der Gebäudefassaden werden durch einen Absorptionsverlust von 1 db(a) charakterisiert. 4.4 Ergebnisse In den Plänen der Anlagen zu dieser Untersuchung sind die Ergebnisse der flächenhaften Schallimmissionsberechnungen im Plangebiet für die unterschiedlichen Situationen und Beurteilungszeiten angegeben. 4.5 Beurteilung Auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Berechnungsergebnisse zu den Geräuschimmissionen des Gütergleises im Plangebiet mit dem in Abschnitt 3 dargestellten Umfang kann festgestellt werden, dass der Orientierungswert des Beiblatts 1 zu DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tage im gesamten Plangebiet unterschritten wird. Nachts finden auf dem Gleis keine Zugbewegungen statt. Projekt-Nr.: B991312, Seite 19 von 22

Für den Fall des Sportlärms sind fünf Situationen unterschiedlicher Nutzungen untersucht worden: Situation I: Die Geräuschimmissionen durch den in Anlage 2.1 dargestellten werktäglichen Trainingsbetrieb auf den vier Sportplätzen zwischen 9:00 und 20:00 Uhr einschließlich von 10 Pkw-An- oder -Ab-Fahrten je Stunde unterschreiten im Plangebiet, bei Beurteilungspegeln zwischen 40 und 45 db(a) am Tage außerhalb der Ruhezeiten, den Immissionsrichtwert der 18. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) deutlich (vgl. Anlage 2.2). Situation II: Durch ein Fußballspiel sonntags zwischen 9:00 und 11:00 Uhr muss im Plangebiet sonntags außerhalb der Ruhezeiten mit Beurteilungspegeln von 40 bis 45 db(a) gerechnet werden. Der Immissionsrichtwert von 55 db(a) wird deutlich unterschritten (vgl. Anlage 3.3). Die Anfahrten der Zuschauer-Pkw fallen in die Ruhezeit vor 9:00 Uhr. Durch die Nutzung des kleinen Parkplatzes ergeben sich die in Anlage 3.2 dargestellten Geräuschimmissionen. Die Beurteilungspegel unterschreiten mit 38 bis 49 db(a) den Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete innerhalb der Ruhezeiten von 50 db(a) knapp. Situation III: Für ein Fußballspiel werktags zwischen 18:00 und 20:00 Uhr mit 2000 Zuschauern ergeben sich die in Anlage 4.2 dargestellten Geräuschimmissionen. Mit Pegeln zwischen 44 und 48 db(a) unterschreiten die errechneten Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert am Tage außerhalb der Ruhezeiten von 55 db(a) deutlich. Die sich durch die Entleerung der beiden Parkplätze ergebenden Geräuschimmissionen sind in Anlage 4.3 dargestellt. Die ermittelten Beurteilungspegel halten den Immissionsrichtwert innerhalb der Ruhezeiten am Tage von 50 db(a) an der Grenze des Plangebiets knapp ein. Bei dieser Situation wird die Abschirmung des Tribünengebäudes stärker wirksam als bei einer flächigen Nutzung aller Sportplätze, da sich die Nutzung auf Platz 1 beschränkt. Situation IV: Für eine Turnierveranstaltung an Sonntagen zwischen 9:00 und 16:30 mit 400 Zuschauern unterschreiten die, einschließlich der Pkw-Abfahrten von den vollausgelasteten Parkplätzen ermittelten, Beurteilungspegel mit Werten zwischen 48 und 52 db(a) den Immissionsrichtwert außerhalb der Ruhezeiten von 55 db(a) (vgl. Anlage 5.3). Die innerhalb der Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr ermittelten Pegel überschreiten mit Werten von 49 bis 54 db(a) den Immissionsrichtwert von 50 db(a) um bis zu 4 db(a) in der südlichen Spitze des Plangebiets (vgl. Anlage 5.4). Die Beurteilungspegel der anfahrenden Pkw vor 9:00 Uhr unterschreiten mit Pegeln bis zu 50 db(a) den Immissionsrichtwert innerhalb der Ruhezeiten knapp. Projekt-Nr.: B991312, Seite 20 von 22

Situation V: Ein Turnier zwischen 11:00 und 18:00 Uhr mit 600 Zuschauern einschließlich der an- und abfahrenden Pkw auf den Parkplätzen kann an Sonntagen zu Beurteilungspegeln außerhalb der Ruhezeiten zwischen 48 und 53 db(a) im Plangebiet führen (vgl. Anlage 6.2). Diese unterschreiten den Immissionsrichtwert von 55 db(a) um rd. 2 db(a). Innerhalb der Ruhezeiten sind für die Turnierveranstaltung Beurteilungspegel zwischen 50 und 55 db(a) errechnet worden (vgl. Anlage 6.3). Diese überschreiten den Immissionsrichtwert von 50 db(a) in der südlichen Spitze des Plangebiets um bis zu 5 db(a). Bei einer Anzahl von nicht mehr als 18 Turnierveranstaltungen im Jahr können diese als seltene Ereignisse im Sinne von Anhang 1.5 der 18. BImSchV angesehen werden. Der in diesem Fall anzuwendende Immissionsrichtwert innerhalb der Ruhezeiten beträgt 65 db(a) und wird deutlich unterschritten. Insbesondere ist zu betonen, dass die Ausnahmeregelung nur für eine Beurteilungszeit von 2 Stunden zwischen 13:00 und 15:00 Uhr an Sonntagen beansprucht werden muss. Sollte im Rahmen der Abwägung auf die angesprochene Regelung nicht Bezug genommen werden, so wären Möglichkeiten einer geeigneten Grundrissorganisation der möglichen Gebäude im Plangebiet zu diskutieren. Geht man im Rahmen der architektonischen Selbsthilfe von der in DIN 4109 genannten Pegelminderung von 5 db(a) auf der der Geräuschquelle abgewandten Gebäudeseite aus, so ließe sich an derart orientierten Immissionsorten der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete auch innerhalb der Ruhezeiten einhalten. Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse: Aufgrund von Schiedsrichterpfiffen kann im Plangebiet ein Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse von bis zu rd. 70 db(a) nicht ausgeschlossen werden. Dieser unterschreitet den Bezugspegel zur Beurteilung kurzzeitiger Einzelereignisse innerhalb der Ruhezeiten von 50 + 30 = 80 db(a) deutlich. Der Sachverhalt, dass sich bei einem Spiel werktags mit 2000 Zuschauern im Plangebiet geringere Geräuschimmissionen ergeben als bei einer Turnierveranstaltung mit 400 bis 600 Zuschauern innerhalb der Ruhezeiten sonntags, ist zum Einen durch die unterschiedlichen Mittelungszeiten (7,8 db(a) geringere Beurteilungspegel aufgrund der Mittelung werktags außerhalb der Ruhezeiten) und zum Anderen durch die bei ausschließlicher Nutzung des Platzes 1 deutlich wirksame Abschirmung der Tribüne erklärbar. Hinsichtlich der angenommenen Parkplatzausnutzung (Vollauslastung) unterscheiden sich die angesprochenen Situationen nicht. Bei den Großveranstaltungen der Situation III ist neben den Parkvorgängen auf den beiden der Sportanlage zugehörigen Parkplätzen gegebenenfalls noch mit weiteren parkenden Pkw im Bereich öffentlicher Straßen und mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Das in Anlage 1.1 der 18. BImSchV dargestellte Beurteilungsverfahren der anlagenbezogenen Verkehre im öffentlichen Straßenraum kommt im Fall seltener Ereignisse nicht zur Anwendung. Projekt-Nr.: B991312, Seite 21 von 22

5 Zusammenfassung Für das im Zuge der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 ausgewiesene allgemeine Wohngebiet sind die Geräuscheinwirkungen des am Plangebiet vorbeiführenden Industriegleises und des August-Wenzel-Stadions rechnerisch ermittelt und beurteilt worden. Hinsichtlich der als Verkehrslärm einzustufenden Geräuschimmissionen des Industriegleises kann am Tage von einer Einhaltung des Orientierungswerts ausgegangen werden. Nachts sind keine Zugbewegungen zu erwarten. Die Geräuschimmissionen der Nutzung des August-Wenzel-Stadions führen bei Turnierveranstaltungen an Sonntagen innerhalb der Ruhezeit mittags zu Überschreitungen des maßgeblichen Immissionsrichtwerts. Finden diese Turnierveranstaltungen an nicht mehr als 18 Kalendertagen eines Jahres statt, kann hier eine Beurteilung mittels der Ausnahmeregelung für seltene Ereignisse erfolgen. GTA mbh im Rahmen der Qualitätssicherung gelesen: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper 2014 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. Projekt-Nr.: B991312, Seite 22 von 22

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach Plan- Gebiet Parkplatz Kirchdorfer Straße 60 Stellplätze Lautsprecher Tribüne Fahrweg Lautsprecher Spielfläche Industriegleis Spielfläche Parkplatz August-Wenzel-Stadion 210 Stellplätze Spielfläche Spielfläche 0 M 1:2500 100 m Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Übersichtsplan mit Lage des Plangebietes und der Schallquellen Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 1.1 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach Industriegleis 0 M 1:1000 50 m Tag (6h-22h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Schalltechnisches Modell des Schienenverkehrs mit Immissionen - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 1.2 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach Kirchdorfer Straße 10 An- und 10 Abfahrten 2,5 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 2,5 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 2,5 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 2,5 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 0 M 1:2000 100 m Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Schalltechnisches Modell der Situation I zum Sportlärm Fußballtraining Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 2.1 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 10 An- und 10 Abfahrten 0 M 1:750 50 m Werktag (8-20h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Immissionen durch Sportlärm Situation I, Fußballtraining - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 2.2 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach Kirchdorfer Straße 60 An- und 60 Abfahrten 10 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 10 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 10 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 10 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 0 M 1:2000 100 m Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Schalltechnisches Modell der Situation II zum Sportlärm Fußballspiel sonntags Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 3.1 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 60 An- und 60 Abfahrten 0 M 1:750 50 m Sonntag, RZ (7-9h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Immissionen durch Sportlärm Situation II, Fußballspiel sonntags - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 3.2 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 60 An- und 60 Abfahrten 0 M 1:750 50 m Sonntag (9-13h,15-20h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Immissionen durch Sportlärm Situation II, Fußballspiel sonntags - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 3.3 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 60 An- und 60 Abfahrten 210 An- und 210 Abfahrten Kirchdorfer Straße 2000 Zuschauer Lautsprecherdurchsagen Spieler+Schiedsrichter 0 M 1:2000 100 m Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Schalltechnisches Modell der Situation III zum Sportlärm Fußballspiel werktags Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 4.1 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 60 An- und 60 Abfahrten 0 M 1:750 50 m 210 An- und 210 Abfahrten Werktag (8-20h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Immissionen durch Sportlärm Situation III, Fußballspiel werktags - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 4.2 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 60 An- und 60 Abfahrten 0 M 1:750 50 m 210 An- und 210 Abfahrten Werktag, RZ (20-22h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Immissionen durch Sportlärm Situation III, Fußballspiel werktags - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 4.3 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 210 An- und 210 Abfahrten 60 An- und 60 Abfahrten Lautsprecherdurchsagen 100 Zuschauer Kirchdorfer Straße Spieler+Schiedsrichter 100 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter Spieler+Schiedsrichter 100 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 100 Zuschauer 0 M 1:2000 100 m Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Schalltechnisches Modell der Situation IV zum Sportlärm Fußballturnier mit 400 Zuschauern Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 5.1 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 60 An- und 60 Abfahrten 0 M 1:750 50 m 210 An- und 210 Abfahrten Sonntag, RZ (7-9h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Immissionen durch Sportlärm Situation IV, Fußballturnier mit 400 Zuschauern - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 5.2 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 60 An- und 60 Abfahrten 0 M 1:750 50 m 210 An- und 210 Abfahrten Sonntag (9-13h,15-20h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Immissionen durch Sportlärm Situation IV, Fußballturnier mit 400 Zuschauern - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 5.3 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 0 M 1:750 50 m Sonntag, RZ (13-15h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Immissionen durch Sportlärm Situation IV, Fußballturnier mit 400 Zuschauern - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 5.4 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 60 An- und 60 Abfahrten 210 An- und 210 Abfahrten Kirchdorfer Straße Lautsprecherdurchsagen 150 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 150 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter Spieler+Schiedsrichter 150 Zuschauer Spieler+Schiedsrichter 150 Zuschauer 0 M 1:2000 100 m Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Schalltechnisches Modell der Situation V zum Sportlärm Fußballturnier mit 600 Zuschauern Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 6.1 IMMI 2013

Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung "Im Knickfelde" Schalltechnische Untersuchung Am Reitbach 60 An- und 60 Abfahrten 0 M 1:750 50 m 210 An- und 210 Abfahrten Sonntag (9-13h,15-20h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Im Knickfelde", der Stadt Barsinghausen Darstellung: Immissionen durch Sportlärm Situation V, Fußballturnier mit 600 Zuschauern - Tag -, Berechnungshöhe ca. 1. OG Projekt-Nr.: B991312 Datum: 27.01.2014 Anlage: 6.2 IMMI 2013