auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 11/7741 -

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Transkript:

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/8026 02.10.90 Sachgebiet 1134 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 11/7741 - Förderung des Behindertensports Bei der vom 14. bis 25. Juli 1990 in Assen, Niederlande, durchgeführten Weltmeisterschaft der Behinderten, an der Sportler aus 45 Nationen teilnahmen, errang das Team aus der Bundesrepublik Deutschland 88 Gold-, 59 Silber- und 46 Bronzemedaillen. Die bundesdeutsche Mannschaft war damit die erfolgreichste dieser Weltmeisterschaft. 1. Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der sportlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen, besonders im Leistungssport, zu? Der Behindertensport bietet behinderten Menschen eine wirkungsvolle Lebenshilfe. Er wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Persönlichkeit, die Familie, den Beruf und die sozialen Kontakte innerhalb der Gesellschaft aus. Deshalb mißt die Bundesregierung allen Bereichen des Behindertensports Rehabilitations-, Freizeit-, Breiten- und Leistungssport einen hohen Stellenwert bei und begrüßt nachdrücklich alle Aktivitäten, die dazu beitragen, die Situation des Behindertensports zu verbessern. Die Bundesregierung fördert den Leistungssport der Behinderten nach den gleichen Kriterien wie den Leistungssport der Nichtbehinderten. Spezifische Belange der Behinderten werden dabei jedoch berücksichtigt. Insoweit entspricht die Bundesregierung den Forderungen der Behinderten-Sportverbände. 2. Welche Behindertensportverbände gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele Menschen mit Behinderungen sind in ihnen jeweils organisiert? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers des Innern vom 27. September 1990 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 11/8026 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode In der Bundesrepublik Deutschland bestehen folgende Behindertensportverbände: Zahl der Mitglieder Deutscher Behinderten-Sportverband 180 000 Deutscher Gehörlosen-Sportverband 13 200 Deutscher Blindenschachbund 411 3. In welcher Höhe wurden bzw. werden welche Behindertensportverbände mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt in der laufenden Legislaturperiode unterstützt? Die Behinderten-Sportverbände wurden bzw. werden wie folgt aus Bundesmitteln unterstützt: 1987 1988 1989 1990 Deutscher Behinderten- Mio. DM Sportverband 0,9 2,5 1,3 1,3 Deutscher Gehörlosen- Sportverband 0,4 1,1 0,3 0,4 Deutscher Blindenschachbund 0,02 0,03 0,03 0,11 4. In welcher Höhe wurde bzw. wird darüber hinaus speziell der Leistungssport von Menschen mit Behinderungen mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt in der laufenden Legislaturpe riode gefördert? Der Leistungssport der Behinderten wurde bzw. wird durch den Bund wie folgt gefördert. 1987 1988 1989 1990 Deutscher Behinderten- Mio. DM Sportverband 0,8 2,3 1,2 1,2 Deutscher Gehörlosen- Sportverband 0,3 1,1 0,3 0,4 Deutscher Blindenschachbund 0,02 0,03 0,03 0,11 5. Inwieweit treffen Informationen zu, daß behinderte Sportler Trainingsmöglichkeiten weitgehend selbst bezahlen und organisieren müssen? Der Bund fördert Trainingsmaßnahmen für behinderte Spitzensportler im Rahmen der Jahresplanungen der Behinderten-Sportverbände auf der Basis der Vollfinanzierung. Im übrigen bleibt es den Verbänden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und größerer Flexibilität überlassen, die ihnen im Rahmen der Jahresplanung zur Verfügung gestellten Bundesmittel unter Beachtung entsprechender Vorgaben eigenverantwortlich zu verwenden. 6. Warum ist es den A-Kader-Athleten des Behinderten-Leistungssports nicht möglich, in auch mit Bundesmitteln geförderten Leistungszentren für andere Sportler, z. B. in den Olympiastützpunkten, zu trainieren?

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/ 8026 Die Sportorganisationen haben die Olympiastützpunkte (OSP) errichtet, um in erster Linie Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern der olympischen Sportarten optimale Trainingsbedingungen zu bieten und eine umfassende sportmedizinische, physiotherapeutische und trainingswissenschaftliche sowie soziale Betreuung zu gewährleisten. Die bisher geschaffenen Kapazitäten reichen nicht aus, um allen Spitzensportlern diese Möglichkeiten in den OSP zu bieten. Deshalb hält es die Bundesregierung für erforderlich, daß für den Leistungssport der Behinderten vergleichbare behindertengerechte Möglichkeiten geschaffen werden. Sie bemüht sich daher, daß beim Ausbau der Sportschule Duisburg-Wedau für diesen Zweck unter Berücksichtigung der spezifischen Belange der Behinderten entsprechende Einrichtungen möglichst schnell errichtet und ausgestattet werden. Bundesleistungszentren werden im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten auch von den Behinderten-Sportverbänden genutzt. 7. Inwieweit treffen Informationen zu, daß ehrenamtlich tätige Trainer von Sportlern mit Behinderungen keine Ausgleichszahlungen über die Sporthilfe erhalten? Es trifft zu, daß Trainer über die Stiftung Deutsche Sporthilfe keine Ausgleichszahlungen erhalten. Dies gilt in gleicher Weise für den Bereich der Behinderten und der Nichtbehinderten. 8. Inwieweit treffen Informationen zu, daß keinerlei Etatmittel beim Deutschen Behinderten-Sportverband, dem Spitzenverband des Behindertensports, vorhanden waren, um dem ehrenamtlich tätigen Bundestrainer des A-Kaders der Amputierten den Verdienstausfall zu erstatten, der ihm durch die Betreuung der Sportler bei der Weltmeisterschaft der Behinderten entstand, so daß die Sportler ihren Trainer selbst bezahlen mußten, um ihre Be treuung sicherzustellen? Es trifft zu, daß dem Deutschen Behinderten-Sportverband für die Zahlung von Verdienstausfall an ehren- oder nebenamtlich tätige Trainer keine Mittel zur Verfügung stehen. Dies gilt im übrigen auch für den Spitzensport der Nichtbehinderten. Dem von Ihnen angesprochenen Trainer der Amputierten wurde jedoch unter Berücksichtigung der Besonderheit dieses Falles der Verdienstausfall für die Teilnahme an einer Weltmeisterschaft ausnahmsweise aus Eigenmitteln des Verbandes erstattet. Für die Teilnahme an Lehrgängen und Sportveranstaltungen erhalten die Trainer ein vom Verband festgelegtes Honorar aus Bundesmitteln. 9. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die ehrenamtlich tätigen Trainer und Betreuer in gleicher Weise wie die behinderten Athleten, die z. B. bez. ihres Verdienstausfalls bei Wettkämpfen über die Sporthilfe abgesichert sind, zu fördern? Die Bundesregierung sieht aus grundsätzlichen Erwägungen - keine Möglichkeit, ehren- oder nebenamtlich tätigen Trainern

Drucksache 11/8026 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode und Betreuern behinderter und nichtbehinderter Sportlerinnen und Sportler für Training und Wettkämpfe Verdienstausfall zu gewähren. Es wird jedoch im Einvernehmen mit den Behindertensportverbänden angestrebt, die Höhe der aus Bundesmitteln zu zahlenden Honorare an Trainer und Betreuer behinderter Sportlerinnen und Sportler den heutigen Erfordernissen anzupassen. 10. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, insbesondere auch durch die Leistung einer höheren finanziellen Unterstützung, um den Behindertensport, einschließlich des Behinderten Leistungssports, dessen Popularität sich in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren erheblich gesteigert hat, aufzuwerten - und um den Sportlern mit Behinderungen angemessene Trainings- und Wettkampfbedingungen zu ermöglichen vor allem angesichts der Bildung einer gesamtdeutschen Mannschaft 1991? Die für den Rehabilitationssport aufgrund des Rehabilitations- Angleichungsgesetzes durch die Gesamtvereinbarung über den ambulanten Behindertensport zwischen den Leistungsträgern der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung getroffene Regelung hat sich bewährt. Die für die Versehrtenleibesübungen ab 1988 geltende Regelung berücksichtigt den Rückgang der am Versehrtensport teilnehmenden Kriegsbeschädigten. Rehabilitationssport durch die Rehabilitationsträger setzt das Bestehen von Behindertensportgruppen im Bereich des Freizeitund Breitensports voraus. Für die Förderung der Aktivitäten in diesem Bereich sind die Länder zuständig. Da jedoch der nach dem Bundesversorgungsgesetz geförderte Personenkreis auf Dauer keine hinreichende Basis mehr für den Behindertensport ist und die Leistungen der übrigen Rehabilitationsträger wegen ihrer zeitlichen Begrenzung nicht ausreichen, dem Behindertensport in ausreichendem Maße neue Dauermitglieder zuzuführen, muß die Weiterentwicklung des Behindertensports auf längere Sicht im organisatorischen Bereich ansetzen. Dabei sind geeignete Formen zu entwickeln, die den Behindertengruppen und ihren Organisationen die Probleme erleichtern, die in dem ständig wechselnden und zahlenmäßig möglicherweise schwankenden Kreis von Behindertensportlern liegen. Hierzu trägt auch der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten bei. Der Leistungssport der Behinderten hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in hervorragender Weise entwickelt. Die Erfolge deutscher Behindertensportlerinnen und -sportler u. a. bei den Paralympics 1988, den Weltspielen der Gehörlosen 1989 und den internationalen Wettkämpfen 1990 sind dafür ein Beweis. Dies ist auch auf die konsequente Förderung und die Schaffung der positiven Rahmenbedingungen durch den Bund zurückzuführen. Auf die im Vergleich zu den übrigen Bereichen des Sports überproportionalen Steigerungsraten der finanziellen Förderung des Leistungssports der Behinderten in den letzten Jahren wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Leistungssport der Behinderten auch weiterhin zu verbessern.

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/8026 Darüber hinaus ist die Bundesregierung bestrebt, den Behindertensport im Gebiet der heutigen DDR möglichst schnell an den Leistungsstand in der Bundesrepublik Deutschland heranzuführen. Nach dem Einigungsvertrag wird der Bund dort neben dem Leistungssport bis Ende 1992 auch den Breitensport der Behinderten unterstützen.