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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Priska Hinz (Herborn), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11491 Entwicklung des Tuberkulose-Impfstoffs VPM1002 und des Malaria-Impfstoffs VPM1001 durch die Vakzine Projekt Management GmbH und Zugang von Entwicklungsländern zu Arzneimitteln aus öffentlich finanzierter Forschung Vorbemerkung der Fragesteller DieVakzineProjektManagementGmbH,eineEntwicklungsfirmafürImpfstoffeundBiopharmazeutika,arbeitetanderEntwicklungundErprobungeines vielsprechendentuberkulose-impfstoffs,deraufdergrundlagenforschungdes BerlinerMax-Planck-InstitutsfürInfektionsbiologieberuht.SolltedieserImpfstoffineinigenJahrenzumEinsatzkommen,könnteereinenwichtigenBeitrag zurbekämpfungdertuberkuloseinsbesondereinentwicklungsländernleisten. SowohldasMax-Planck-InstitutwieauchdieVakzineProjektManagement GmbH werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. DarüberhinausbefindetsicheinpotenziellerMalaria-Impfstoff (VPM1001) inderpräklinischenprojektphasebeidervakzineprojektmanagement GmbH.EinwirksamerMalaria-Impfstoffhätteeineähnlicheherausragende BedeutungfürdieGesundheitssituationvielerMillionenMenscheninEntwicklungsländern. SolltedieEntwicklungdesTuberkulose-respektivedesMalaria-Impfstoffserfolgreichverlaufen,istesvongroßerBedeutung,dassderkostengünstigeZugang für Entwicklungsländer zu dem Impfstoff sichergestellt wird. ÖffentlicherZugangzuöffentlichfinanziertenImpfstoffenundMedikamenten gegenlebensbedrohlicheinfektionskrankheitendestypsiiundiii 1 solltenach AnsichtderWeltgesundheitsorganisationgewährtwerden,umdieglobale Gesundheitssituationzuverbessern.2008hatdieseeinenAktionsplanverabschiedet,derEmpfehlungenanihreMitgliederformuliert.Unteranderem gehtesdarum,öffentlichfinanzierteforschungöffentlichzugänglichzu machenunddieverbreitungvonöffentlichfinanziertenarzneiprodukten durch entsprechende Lizenzpolitik zu unterstützen. 1NachDefinitionderCommissiononIntellectualPropertyRights,InnovationandPublic Health (CIPIH)derWorldHealthOrganisation,nachzulesenin:Publichealth,innovation andintellectualpropertyrights:reportofthecommissiononintellectualpropertyrights, Innovation and Public Health, 2006, S. 13. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschungvom 2.Januar 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vakzine Projekt Management GmbH 1.Isteszutreffend,dassdieBundesregierungdieVakzineProjektManagement GmbH bis 2010 mit 25,6 Mio. Euro fördert? Wennja,beabsichtigtdieBundesregierungdieVakzineProjektManagementGmbHüberdasJahr2010hinauszufördern,undwennja,inwelchem Umfang? DieAngabenzuFördervolumenundLaufzeitsindzutreffend.ÜbereineFörderungderVakzineProjektManagementGmbH (VPM)über2010hinausist noch nicht entschieden worden. 2.WiehochistderBundesanteilanderFinanzierungderVakzineProjekt ManagementGmbH,undabwannsollsichdasUnternehmenselbsttragen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? DerBundesanteilliegtbislangnahean100Prozent.IngeringemUmfanghat dievpmmitteldrittereingeworben.derzeitistnichtabzusehen,abwann Lizenzgebühren für eine Refinanzierung der VPM ausreichen werden. 3.WelchengesamtgesellschaftlichenNutzenversprichtsichdieBundesregierungdurchdieunternehmerischeTätigkeitderVakzineProjektManagement GmbH, der eine öffentliche Förderung rechtfertigen würde? WaswarendieGründefürdieGründung/UnterstützungderVakzineProjekt Management GmbH? DieBundesregierungträgtmitderFörderungeinerweltweitzubeobachtenden EntwicklungRechnung,diedazugeführthat,dasspharmazeutischeUnternehmenangesichtsderhohenRisikenzunehmendnurnochbereitsind,neue LinienderImpfstoffentwicklungaufzulegen,wennhierfürerfolgversprechende KandidatenmithinreichendenInformationenauspräklinischerundfrüherklinischerEntwicklungvorliegen.ÜbergreifendesZielderFörderungistesdaher,erfolgversprechendeImpfstoffkandidatenausderGrundlagenforschungbisindie früheklinischeentwicklungundineinegrößereanwendungsnähevoranzubringen.damiterhaltenimpfstoffkandidaten,diezugleichdurcheinhohes ForschungsrisikoundeinewichtigegesundheitspolitischeBedeutungcharakterisiertsind,dieChancezueinerÜbernahmedurchpharmazeutischeUnternehmenunddamitzurWeiterentwicklungindiesehraufwendigenspätenPhasen der klinischen Entwicklung, die Voraussetzung für die Marktzulassung sind. DieVPMorganisiertdazubundesweitdiepräklinischeundfrüheklinischeEntwicklungvonImpfstoffkandidaten,dieausderGrundlagenforschungindeutschenLaboratorienhervorgegangensind.HierzuerwirbtdieVPMLizenzen vondenpatentinhabern,welchedieinitialenarbeitenindergrundlagenforschung durchgeführt haben. VoraussetzungfürdenErfolgdiesesKonzeptesistdieVeräußerungvonLizenzenfürImpfstoffkandidatenausderfrühenPhasederklinischenEntwicklung anpharmazeutischeunternehmen.erlöse,welcheandieserstelledurchdie VeräußerungvonLizenzenerzieltwerden,fließenandiegemeinnützige DeutscheStiftungImpfstoffforschung,überdielangfristigdieTätigkeitder VPMabgesichertwerdensoll.DaspharmazeutischeUnternehmenübernimmt dieweiterenphasenderklinischenerprobung,dieentwicklungvonproduktionsverfahren,dasbetreibendeszulassungsverfahrenssowiedievermarktung.imfalleeinererfolgreichenvermarktungwerdenweiterelizenzgebührenfällig,welchejenachvertragsbedingungenandenlizenzgeberbzw.die Stiftung gehen.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelcheMöglichkeitenhatdieBundesregierung,aufdieGeschäftspraktiken undvertragsausgestaltungendervakzineprojektmanagementgmbheinfluss zu nehmen? DasBundesministeriumfürBildungundForschung (BMBF)kanndurchseinenSitzimKuratoriumderVPMsowieseinenSitzimKuratoriumeinesder GesellschafterderVPM,demHelmholtz-ZentrumfürInfektionsforschung, Einfluss geltend machen. Max-Planck-Innovation GmbH 5.GibtesspezifischeRegelnfürdieVerwertungvonöffentlichfinanzierten GrundlagenforschungsergebnissendurchdieMax-Planck-Innovation GmbH,diesicherstellen,dassbesonderenöffentlichenInteressen,wiebeispielsweiseeinerleichterterZugangzuwichtigenImpfstoffenundMedikamenten für Entwicklungsländer, Rechnung getragen werden kann? DerartigespezifischeRegelngibtesnicht.GleichwohlistdieMax-Planck- Innovation (MI)gemeinsammitdenErfindernausderMax-Planck-Gesellschaftdarumbemüht,geradeauchimBereichdersog.neglecteddiseasesTechnologiengemeinsammitderIndustrievoranzutreiben.InternationalePharmafirmen,diemanzwingendfürdieEntwicklungneuerMedikamentealsPartner benötigt,könnenallerdingsnichtübereineforschungsförderunganöffentliche EinrichtungenzurkostenlosenEntwicklungvonArzneimitteln/Impfstoffen verpflichtet werden. Das öffentliche Interesse der Entwicklungsländer wird dadurch gewahrt, dass diemax-planck-gesellschaftexzellentegrundlagenforschungaufdem Gebiet der neglected diseases betreibt, sichaktivumdieverwertungundweitereentwicklungderforschungsergebnisse kümmert (über MI), fürverkäufevonmedikamenteninentwicklungsländernbesondersgünstige Lizenzkonditionen vereinbart werden, finanziellerückflüsseausderverlizenzierungvontechnologienandie PharmaindustriezumüberwiegendenAnteilwiederinForschungreinvestiert werden. 6.SpieleninderVerwertungspraxisderMax-Planck-InnovationGmbHbesondereöffentlicheInteressen,wiebeispielsweiseeinerleichterterZugang zuwichtigenimpfstoffenfürentwicklungsländer,dieauföffentlichfinanzierter Grundlagenforschung beruhen, eine Rolle? WelcheanderenöffentlichenInteressenspieleneineRolle,undwennja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Generellgilt,dassErfindungen,diemitöffentlichenMittelngefördertwerden, auchwirtschaftlichzuverwertensind.diesergibtsichu.a.ausdenzuwendungsrechtlichenauflagenimrahmenderinstitutionellenförderung (Ziffer1.1,1.2 ANBest-I)sowieausdengleichlautendenAuflagendesBMBFzurProjektförderung (Ziffer1.1,1.2ANBest-P,sowieBNBest-BMBF98,Ziffer4: Die ErgebnissegehörendemZuwendungsempfänger.SiesindzuInnovationenzu nutzen:derzuwendungsempfängerhateineausübungs-undverwertungspflicht ).DiesezuwendungsrechtlichenBestimmungendeckensichauchmit densteuerrechtlichenrahmenbedingungenfürgemeinnützigeeinrichtungen,

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode wonachauchdiemax-planck-gesellschaftkeineerfindungenverschenkendarf, die aus ihrer mit gemeinnützigen Mitteln finanzierter Forschung hervorgehen. 7.WelchenEinflusskanndieBundesregierungaufdieBedingungendes VerkaufsvonGrundlagenforschungsergebnissenoderaufdieVergabe vonlizenzenaufgrundlagenforschungsergebnissedurchdiemax- Planck-Innovation GmbH nehmen? GrundsätzlichwerdenForschungsergebnisse/PatentederMax-Planck-GesellschaftvonMInichtverkauft,sondernlizenziert.Hierdurchsollu.a.sichergestelltwerden,dasssienichtals Schubladenpatente inderindustrieohne Anwendungverbleiben.Durchzusätzliche Aktivitätsklauseln undregelnfür deninsolvenzfalleinerfirmasollsichergestelltwerden,dassvielversprechende Forschungsergebnisseauchumgesetztwerden.Diezuwendungsrechtlichen Bedingungen (sieheantwortzufrage6)gebendenrahmenvor,innerhalbdessen sich öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen bewegen können. DadieMax-Planck-GesellschaftvonBundundLänderngemeinschaftlichfinanziertwird,bedürfteeineÄnderungderRegelungenzumVerkaufoderzurLizenzierung von Forschungsergebnissen der Zustimmung aller Geldgeber. Tuberkulose-Impfstoff VPM InwelchemEntwicklungsstadiumbefindetsichderTuberkulose-ImpfstoffVPM1002,undwannwerdenvoraussichtlichklinischeStudiender Phase I und II beginnen? DieklinischeStudiePhaseIhatimSeptember2008begonnen;abschließende Ergebnisseliegennaturgemäßnochnichtvor.ObundwannmitStudiender Phase II begonnen werden kann, hängt von den Ergebnissen der Phase I ab. 9.Wannist,wenndieklinischenStudienerfolgreichabgeschlossensein sollten, mit einer Marktreife des Tuberkulose-Impfstoffs zu rechnen? DieMarktreifeistinderRegelkurznacherfolgreichemAbschlussdesZulassungsverfahrensdurchdenHerstellergegeben.Voraussetzunghierfürist u. a. eine erfolgreich verlaufene Phase-III-Studie. 10.WievieleMittelwurdenbisherfürdieEntwicklungdesTuberkulose- Impfstoffsaufgewendet,mitwelchenzusätzlichenKostenistzurechnen, undwieverteilensichbisherigeundzukünftigekostenaufdieöffentliche Hand und die Privatwirtschaft? DieArbeitsgruppederMax-Planck-Gesellschaftistsowohlinstitutionellals auchimrahmenderprojektförderungausnationalenundeu-programmen unterstütztworden.einequantifizierungnurderarbeiten,dieunmittelbarder Impfstoffentwicklung zuzurechnen sind, ist nicht möglich. 11.ZuwelchenVertragsbedingungenwurdederTuberkulose-Impfstoffvon dermax-planck-innovationgmbhandievakzineprojektmanagement GmbH weitergegeben? DerLizenzgeberistderPatentinhaber,indiesemFalledieMax-PlanckInnovationGmbH (MI).VPMhatvonMIeineExklusivlizenzerworben.Eswurde eine Zahlung nach Unterzeichnung des Lizenzvertrages vereinbart.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/11564 SolltedieVPMnachAbschlussihrerEntwicklungsarbeiteneinemLizenznehmer (pharmazeutischenunternehmen)vormarkteinführungeineunterlizenzabtreten,zahltdievpmgestaffelt,jenachentwicklungsphase,anteile amlizenzerlösandenlizenzgeber (MI).BeiMarkteinführungwürdeder Lizenzgeber (MI) eine Lizenzgebühr an allen Lizenzeinnahmen erhalten. 12.StrebtdieBundesregierungan,EntwicklungsländerneinenkostengünstigenZugangzudeminderEntwicklungbefindlichenTuberkulose-Impfstoffzuermöglichen,undwennja,aufwelchemWeggedenktsiedies sicherzustellen? ImRahmendergegebenenMöglichkeitenwirddiesunterstützt.AllerdingsbefindetsichderImpfstoff-KandidatderzeitineinemsehrfrühenEntwicklungsstadiumundistnochmiteinemhohenForschungsrisikobehaftet.Einetatsächliche Anwendung ist, wenn überhaupt, erst in einigen Jahren zu erwarten. 13.Isteszutreffend,dassdieVakzineProjektManagementGmbH freie Hand fürdenverkaufdestuberkulose-impfstoffsnachderentwicklungsphase hat? Auf die Antworten zu den Fragen 4, 7 und 11 wird verwiesen. Malaria-Impfstoff VPM InwelchemEntwicklungsstadiumbefindetsichderMalaria-Impfstoff VPM1001,undbiswannwerdenvoraussichtlichklinischeStudiender Phase I und II beginnen? DasProjektwurdenochvordemBeginnderklinischenUntersuchungenauf Anraten des begleitenden wissenschaftlichen Kuratoriums abgebrochen. 15.Wannist,wenndieklinischenStudienerfolgreichabgeschlossensein sollten, mit einer Marktreife des Malaria-Impfstoffs zu rechnen? Die Antwort entfällt aufgrund des Abbruchs der Entwicklungsarbeiten. 16.BasiertderMalaria-ImpfstoffVPM1001auföffentlichfinanzierter Grundlagenforschung? Wenn ja, von welchem Forschungsinstitut wurde diese durchgeführt? DieEntwicklungdiesesImpfstoffkandidatenberuhtaufdenlangjährigenVorarbeitenderArbeitsgruppevonProf.HermannBujardamZentrumfürmolekulare Biologie der Universität Heidelberg. 17.WievieleMittelwurdenbisherfürdieEntwicklungundggf.fürdie GrundlagenforschungdesMalaria-Impfstoffsaufgewendet,mitwelchen zusätzlichenkostenistzurechnen,undwieverteilensichbisherigeund zukünftige Kosten auf die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft? DieArbeitsgruppevonProf.HermannBujardistsowohlinstitutionellalsauch imrahmenderprojektförderungöffentlichunterstütztworden.einequantifi-

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode zierungnurderarbeiten,dieunmittelbarderimpfstoffentwicklungzuzurechnen sind, ist nicht möglich. 18.ZuwelchenVertragsbedingungenwurdederMalaria-Impfstoffandie Vakzine Projekt Management GmbH weitergegeben? DerLizenzgeberistderPatentinhaber,indiesemFalleProf.HermannBujard. VPMhatvonProf.HermannBujardeineExklusivlizenzerworben.Eswurde einezahlungnachunterzeichnungdeslizenzvertragesvereinbart.hättendie Arbeitenweitergeführtwerdenkönnen,wäredasinderAntwortzuFrage11 dargestellte Verfahren angewandt worden. Die Antwort entfällt aufgrund des Abbruchs der Entwicklungsarbeiten. 19.StrebtdieBundesregierungan,EntwicklungsländerneinenkostengünstigenZugangzudeminderEntwicklungbefindlichenMalaria-Impfstoff zuermöglichen,undwennja,aufwelchemweggedenktsiediessicherzustellen? KostengünstigerZugangzuImpfstoffenundMedikamentenfürEntwicklungsländer 20.WelcheStrategieverfolgtdieBundesregierung,umdenZugangvonEntwicklungsländernzukostengünstigenArzneimitteln,diezurBekämpfungvonKrankheitenwieMalariaoderTuberkulosezentralsind,sicherzustellen? DieBundesregierungunterstütztEntwicklungs-undSchwellenländerbeistrukturiertenPreisverhandlungenmitderpharmazeutischenIndustrieundbeider lokalenproduktionhochwertigermedikamentezurbekämpfungvonhiv/ AIDS,MalariaundTuberkuloseunterBeachtungundvollerNutzungderbestehendenFlexibilitätendesTRIPS-Abkommens (TRIPS Agreementon Trade-RelatedAspectsofIntellectualPropertyRights).HierzuwurdenseitBeginn des Programms im Jahre 2005 rund 30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 21.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassArzneimittelpatentezu Produktions-undPreismonopolenführenkönnen,dieärmerenMenschen inentwicklungsländerndenzugangzuwichtigenarzneimittelngegen armutsinduzierteinfektionskrankheitenwiez.b.hiv/aidsodermalaria erschweren oder gänzlich unmöglich machen? DieBundesregierungistderAnsicht,dassderZugangzulebensrettenden ArzneimittelneingrundlegendesRechtist,dasweltweitgesichertwerden sollte.allebeteiligten dieinternationalestaatengemeinschaftunddieinternationalenorganisationen,diebetroffenenstaaten,diezivilgesellschaftund diepharmazeutischeindustriesolltenzusammenwirken,umeinenfinanziell nachhaltigleistbarenzugangsicherzustellen.diebundesregierungbegrüßt, dassinsoweitbereitsinweitemumfangpreisdifferenzierungenfürlebensrettendearzneimitteljenachvolkswirtschaftlicherleistungsfähigkeitder betroffenenstaatenvereinbartwordensind.imrahmendiesespolitischen ProzessessolltenauchPatent-undLizenzvereinbarungengrundsätzlicheine kostengünstigeverbreitungvonmedikamentenundimpfstoffeninentwicklungsländernsicherstellen.dabeisolltendiemöglichkeitenzurflexiblennutzungdergeistigeneigentumsrechtegenutztwerden,umeinerseitseinenaus-

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/11564 reichendenschutzdesgeistigeneigentumszugewährleistenunddiemotivationfürdieentwicklungvoninnovationenzuwahren,aberzugleichressourcenschwachen Staaten einen ausreichenden Zugang zu ermöglichen. Eswirddaraufhingewiesen,dassdieseAntwortnurfürdenbesonderenFallder öffentlichgefördertenforschunggegebenwird,währenddiebundesregierung imallgemeinendaranfesthält,dassdiebestehendeninstrumente insbesondere daszwangslizenz-regime,mitdemdieeudietrips-änderungvorweggenommenhat ausreichen,umdenentwicklungsländerndienutzungpatentierter Arzneimittelerfindungen zu ermöglichen. 22.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassimFalleeinesVerkaufs derlizenzrechtedestuberkulose-respektivemalaria-impfstoffsanein PharmaunternehmenderZugangärmererEntwicklungsländerzudiesen eingeschränkt wird? DieBundesregierungistderAnsicht,dassihreKooperationmiteinemPharmaunternehmenesüberhaupterstermöglicht,dasseinProdukthergestelltundverbreitet werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 23.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassöffentlichfinanzierte Arzneimittelforschung grundsätzlich öffentlich zugänglich sein sollte? DieBundesregierungteiltdieAuffassung,dassderZugangzudenErgebnissen deröffentlichfinanziertenarzneimittelforschungöffentlichzugänglichsein sollte. 24.WievieleMittelwendetdieBundesregierungfürdieErforschungvon KrankheitendesTypsIIbzw.TypsIII (nachdefinitiondercommission onintellectualpropertyrights,innovationandpublichealth (CIPIH) derworldhealthorganisation)auf (bitteaufschlüsselnnachjahrenund Krankheiten)? DieBeantwortungdieserFragewärenurmitunverhältnismäßiggroßemArbeitsaufwandunderheblichenKostenmöglich.WederdieHaushaltederBundesressorts,nochdiederausdemHaushaltdiverserRessortsanteiligfinanzierten Wissenschaftsorganisationen,wiez.B.derDeutschenForschungsgemeinschaft, dermax-planck-gesellschaftoderhelmholtz-gemeinschaftoderdesfor- schungszentrumsborstel,desheinrich-pette-institutsoderdesbernhard-nocht- Instituts, weisen Ausgaben krankheitsspezifisch aus. 25.WiestehtdieBundesregierungzudemAktionsplanderWeltgesundheitsorganisation Globalstrategyandplanofactiononpublichealth,innovation and intellectual property vom Mai 2008? DieBundesregierunghatdenProzesszuÖffentlicherGesundheit,Innovation undgeistigemeigentum (IntergovernmentalWorkingGrouponPublicHealth, Innovation and Intellectual Property IGWG) bei der WHO aktiv unterstützt. DarüberhinausarbeitetdasBundesministeriumfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklungbereitszurUmsetzungdesAktionsplansimBereichNutzungpatentrechtlicherFlexibilitätenundFörderunglokalerPharmaproduktion mit WHO, UNIDO und UNCTAD zusammen.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieangesprochenenForschungsfelderwerdendurchdieBundesregierungmit vielfältigeninitiativenbereitsjetztnationalundgemeinsammiteuropäischen undafrikanischenpartnernunterstützt.imrahmenderhaushalterischenvorgabenundderverfügbarenressourcenwirddiebundesregierungdieaktivitätenfürdieerforschungvonvernachlässigtenkrankheitenweitervorantreiben. 26.GedenktdieBundesregierungdenEmpfehlungendesobengenannten Aktionsplans der WHO nachzukommen? Wenn ja, sind bereits erste Schritte eingeleitet worden? Wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27.WelcheAuffassungvertrittdieBundesregierungbezüglichdenfolgenden Empfehlungen des Aktionsplans der WHO: a)denöffentlichenzugangzuregierungsfinanzierterforschungzu fördern (promotepublicaccesstotheresultsofgovernmentfunded research [ ] (Ziffer 30.(2.4.)(b)); b)dieverbreitungvonöffentlichfinanziertenmedizinischenerfindungen undfachwissendurchentsprechendelizenzpolitikzuunterstützen (encouragethe [furtherdevelopmentand]disseminationofpubliclyor donor-fundedmedicalinventionsandknow-howthroughappropriate licensing policies (Ziffer 30.(2.4)(d))? Auf die Antworten zu den Fragen 23 und 2 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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