fundamenta iuris HABEN UND SEIN ALS RECHTSKATEGORIEN Steffi Müller-Mezger

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Transkript:

fundamenta iuris Steffi Müller-Mezger HABEN UND SEIN ALS RECHTSKATEGORIEN Eine Untersuchung von Art. 14 GG vor dem Hintergrund des sozialpsychologischen Denkens Erich Fromms

Müller-Mezger Haben und Sein als Rechtskategorien

fundamenta iuris Schriftenreihe des Leipziger Instituts für Grundlagen des Rechts Band 12

Steffi Müller-Mezger Haben und Sein als Rechtskategorien Eine Untersuchung von Art. 14 GG vor dem Hintergrund des sozialpsychologischen Denkens Erich Fromms mentis MÜNSTER

Gedruckt mit Unterstützung des Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG Wort Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. = fundamenta iuris, Band 11 Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem und alterungsbeständigem Papier ISO 9706 2015 mentis Verlag GmbH Eisenbahnstraße 11, 48143 Münster, Germany www.mentis.de Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk sowie einzelne Teile desselben sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zulässigen Fällen ist ohne vorherige Zustimmung des Verlages nicht zulässig. Printed in Germany Einbandgestaltung: Anna Braungart, Tübingen Druck: AZ Druck und Datentechnik GmbH, Kempten ISBN 978-3-89785-492-5 (Print) ISBN 978-3-89785-499-4 (E-Book)

»In Wirklichkeit geht es heute einzig um die Frage: Wie könnte das Leben menschlicher gestaltet werden?«erich Fromm im Gespräch mit Adelbert Reif (A. Reif, Haben, S. 234.)

Inhaltsverzeichnis Danksagung........................................... 9 Abkürzungsverzeichnis.................................. 11 Einleitung............................................ 15 Kapitel 1: Eigentum im Denken Erich Fromms: Die Unterscheidung von produktivem und nicht-produktivem Eigentumsverständnis.................. 23 A. Eigentum im analytisch-sozialpsychologischen Modell Erich Fromms: Ausdruck eines bestimmten Selbstverständnisses der Mitglieder einer Gesellschaft von sich und zueinander in Bezug auf die Außenwelt............................... 24 I. Der historische Materialismus als inhaltlicher Ausgangspunkt.................................. 25 1. Begriff des historischen Materialismus.............. 25 2. Das Basis-Überbau-Theorem als Folie vor dem Marxschen Eigentumsbegriff..................... 27 3. Recht als Teil des ideologischen Überbaus........... 28 4. Eigentum als ökonomische und rechtliche Kategorie... 29 5. Kritische Einordnung........................... 63 II. Die Ergänzung des historischen Materialismus mit Erkenntnissen der Psychoanalyse in der analytischen Sozialpsychologie: Erich Fromms Modell vom Gesellschaftscharakter............................. 76 1. Die Lücke im Basis-Überbau-Theorem: Die fehlende Verhältnisbestimmung zwischen der sozioökonomischen Basis und dem ideologischen Überbau als Herausforderung für die Psychoanalyse... 77 2. Psychoanalyse als die Wissenschaft vom Unbewussten................................. 78 3. Vereinigung von historischem Materialismus und Psychoanalyse in der analytischen Sozialpsychologie... 79 4. Der Gesellschaftscharakter als Kernstück der analytischen Sozialpsychologie:»Mit Lust tun, was die Gesellschaft braucht«........................ 83

8 Inhaltsverzeichnis 5. Folgerungen aus dem Gesellschaftscharakter-Modell für das Recht als kulturelles Phänomen............. 100 6. Folgerungen aus dem Gesellschaftscharakter für das Eigentum.................................... 101 B. Produktives und Nicht-produktives Eigentumsverständnis: Fromms normatives Konzept von»seelischer Gesundheit«..... 104 I. Die seelisch-gesunde Gesellschaft.................... 105 1. Begriff der seelischen Gesundheit.................. 105 2. Produktivität und Nicht-Produktivität als Charakterideale............................... 106 3. Produktive Bezogenheit in Sozialisation und Assimilation: Arbeit und Liebe.................... 112 4. Entfremdung als seelische Erkrankung.............. 113 5. Folgerungen für den Gesundheitszustand einer Gesellschaft.................................. 117 II. Recht vor dem Hintergrund eines normativen Konzepts einer seelisch-gesunden Gesellschaft.................. 118 III. Produktives und nicht-produktives Eigentumsverständnis: Eigentum in einer seelischgesunden Gesellschaft............................. 120 1. Differenzierung zwischen funktionalem und nichtfunktionalem Eigentum......................... 120 2. Folgerungen für das Eigentumsverständnis im Recht... 123 C. Fazit aus Kapitel 1.................................... 125 Kapitel 2: Eigentum im geltenden Recht eine Analyse von Art. 14 GG vor dem Hintergrund des Frommschen Denkens... 127 A. Art. 14 GG als Maßstab für die Auslegung des geltenden Rechts............................................. 128 B. Offenheit des Art. 14 GG für ein produktives Eigentumsverständnis................................. 128 I. Inhalt der Norm.................................. 128 II. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG als Ermöglichung von Selbstverwirklichung.............................. 128 III. Art. 14 Abs. 1 S. 2 i.v.m. Abs. 2 GG als Ausdruck von IV. Gemeinschaftsbezogenheit.......................... 129 Die Verhältnisbestimmung von Art. 14 Abs. 1 S. 1 zu Abs. 1 S. 2 i.v.m. Abs. 2 GG als Schlüssel zum verfassungsrechtlichen Eigentumsverständnis........... 129 C. Historischer Hintergrund: Art. 14 GG als Ergebnis eines Kompromisses....................................... 131

Inhaltsverzeichnis 9 I. Eigentum als klassisch-liberales Grundrecht als Ergebnis der Befreiung des Bürgertums vom Feudalismus......... 131 II. Die Auswirkungen der»sozialen Frage«auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums in der WRV.......................................... 132 III. Die klassisch-liberale Auslegung von Art. 153 WRV durch Rechtsprechung und Rechtslehre................ 133 IV. Keine verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung im Nationalsozialismus............................... 135 V. Art. 14 und 15 GG als Kennzeichen des»bonner Kompromisses«.................................. 136 D. Der Wortlaut des Art. 14 GG als Spiegel der Verknüpfung zweier Eigentumsparadigmen........................... 138 I. Eigentum als Menschenrecht: Lockes Arbeitstheorie...... 139 1. Naturzustand als Zustand vollkommener Freiheit und Gleichheit unter dem Naturgesetz.............. 139 2. Eigentum als Menschenrecht..................... 142 3. Grenzen des Eigentumserwerbs................... 145 4. Eigentum im Staat.............................. 150 5. Konsequenzen aus dem Lockeschen Arbeitseigentumsparadigma...................... 150 6. Exkurs: Marx Kritik an Lockes Arbeitseigentumsparadigma...................... 153 II. Eigentum als auf Vereinbarung beruhendes Recht: Der thomistische Ansatz........................... 156 1. Das Paradies als Naturzustand und das Ideal der Gütergemeinschaft............................. 157 2. Die Begründung von Eigentum als Notordnung unter gefallenen Menschen....................... 159 3. Konsequenz aus der gemeinschaftsbezogenen Eigentumsbegründung.......................... 162 E. Auslegung von Art. 14 GG im Schrifttum.................. 166 I. Klassisch-liberale Auslegung von Art. 14 GG........... 169 1. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG als Schutz eines unantastbaren Kernbereichs verfassungsrechtlichen Eigentums....... 170 2. Art. 14 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GG als Verpflichtung zur Herstellung von Eigentumsfähigkeit................ 172 3. Sozialbindung statt Sozialpflichtigkeit: Art. 14 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 i.v.m. Abs. 2 GG....................... 173 4. Beispiel: Folgerungen des klassisch-liberalen Ansatzes für das Recht zur Eigenbedarfskündigung gemäß 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.................... 174

10 Inhaltsverzeichnis 5. Stellungnahme................................ 175 II. Gemeinschaftsbezogene Auslegung von Art. 14 GG...... 177 1. Kein Kernbereichsschutz aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG... 178 2. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG als umfassende Gesetzgebungsbefugnis......................... 179 3. Verfassungsrechtlicher Rahmen für die Ausgestaltung der Eigentumsordnung.............. 179 4. Möglichkeit der Umverteilung.................... 182 5. Beispiel: Folgerungen des gemeinschaftsbezogenen Ansatzes für das Recht zur Eigenbedarfskündigung gemäß 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.................... 182 6. Stellungnahme................................ 183 III. Defizit dieser Auslegungsmodelle vor dem Hintergrund des Frommschen Denkens.......................... 184 1. Der Verlust des anderen als Problem eines klassischliberalen Eigentumsverständnisses: Der Mensch als isoliertes Individuum........................... 185 2. Die fehlende Aufhebung von Individualität bei einer gemeinschaftsbezogenen Auslegung des Eigentums: Der Mensch als bloßer Teil eines großen Ganzen...... 185 3. Zusammenfassung............................. 186 F. Produktive Ansätze im Eigentumsverständnis des Bundesverfassungsgerichts............................. 186 I. Menschenbildformel des Bundesverfassungsgerichts: Das gemeinschaftsbezogene und gemeinschaftsgebundene Individuum............................ 186 1. Die Gemeinschafsbezogenheit als Gemeinschaftsbedürftigkeit.................................. 187 2. Der Mensch als Selbstständiger.................... 188 3. Arbeit und Eigentum als Bedingungen der Selbstverwirklichung........................... 189 II. Auslegung von Art. 14 GG durch das Bundesverfassungsgericht.......................... 189 1. Persönliche Freiheit des Einzelnen als Menschenrecht.. 190 2. Begriff des Eigentums........................... 190 3. Funktion des Eigentums für die persönliche Freiheit... 190 4. Regelungsbedürftigkeit des Eigentums: Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers in Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG................................ 191 5.»Sozial gebundenes Privateigentum«: Differenzierung nach Bedeutung der Eigentumsobjekte für den Einzelnen und die Gesellschaft.................... 191

Inhaltsverzeichnis 11 6. Kein Anspruch auf Umverteilung aus Art. 14 Abs. 1 GG.................................... 197 7. Beispiel: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Besitzrecht des Mieters als Eigentumsrecht und seine Folgerungen für das Recht zur Eigenbedarfskündigung gemäß 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.......................... 197 8. Stellungnahme................................ 206 G. Fazit aus Kapitel 2.................................... 207 Kapitel 3: Produktive Auslegung von Art. 14 GG im Sinne Fromms durch eine Differenzierung innerhalb des Eigentumsschutzes..................................... 209 A. Wortlaut des Art. 14 GG............................... 210 B. Systematik des GG................................... 210 C. Historie............................................ 210 I. Der Vorschlag von Carlo Schmid im Fachausschuss für Grundsatzfragen................................. 211 II. Die Einwände................................... 212 III. Die Abstimmung................................. 212 IV. Stellungnahme................................... 213 D. Telos des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes.......... 214 E. Folgerungen für die Auslegung von Art. 14 GG............. 214 I. Beschränkung des Kernbereichsschutzes in Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG auf»persönliches Eigentum«............ 215 II. Ausgestaltungsfreiheit beim»nicht-persönlichen Eigentum«: Art. 14 Abs. 1 S. 2 i.v.m. Abs. 2 GG.......... 217 III.»Privatisierungssperre«für Gemeingüter............... 221 IV. Anspruch auf einen Zugang zu den existentiellen Grundlagen von Selbsterhaltung und -entfaltung aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG............................. 221 V. Beispiel: Folgerungen des differenzierenden Ansatzes für das Recht zur Eigenbedarfskündigung gemäß 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB................................. 225 VI. Produktiver Gehalt einer solchen Auslegung............ 226 Zusammenfassung....................................... 227 Literaturverzeichnis................................... 231 Personenverzeichnis.................................... 252

Danksagung Das Schreiben der vorliegenden Arbeit hat mir sehr viel Freude gemacht. Die intensive Beschäftigung mit dem Werk Erich Fromms hat mich nicht nur wissenschaftlich, sondern auch persönlich außerordentlich bereichert. Ich bin deshalb Erich Fromm für sein umfangreiches, facettenreiches und immer wieder inspirierendes Werk sehr dankbar und hoffe, dass es noch viele weitere Leser/-innen findet. Herrn Dr. Rainer Funk danke ich hiermit besonders für die hervorragende Erschließung des Frommschen Gesamtwerks für die Wissenschaftsgemeinschaft. Insbesondere ohne seine systematische Zusammenstellung der Einzelwerke in einer Gesamtausgabe, wäre meine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Fromm um vieles erschwert worden. Meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, danke ich für sein immerwährendes Vertrauen in mich und die damit verbundene Offenheit für das von mir selbst gewählte Thema. Unsere vielen anregenden und tiefgründigen Gespräche, seine fundierten und konstruktiven Rückmeldungen während der Bearbeitung, der damit verbundene Rückhalt, seine umfassenden und tief durchdachten Grundlagenvorlesungen, Seminare und Lektürekurse, die gemeinsame Ausrichtung und Durchführung von rechtsphilosophischen Sommerakademien haben mich jedes Mal ein großes Stück vorangebracht und in vielen Teilen der vorliegenden Arbeit ihren Niederschlag gefunden. Herrn Prof. Dr. Helmut Goerlich danke ich für die zügige Erstellung seines Zweitgutachtens. Dem Institut für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät der Universität Leipzig und dem mentis Verlag danke ich für die Aufnahme meiner Arbeit in die Schriftenreihe»fundamenta iuris«, der VG WORT für die großzügige finanzielle Unterstützung bei der Drucklegung. Die nicht hinwegzudenkenden, lebendigen und vielschichtigen, bis in die Entstehung der Arbeit hineinreichenden Diskussionen im Kreis meiner Familie Ute, Jochen und Florian Müller zu den Grundfragen unseres Zusammenlebens, haben schon früh den Grundstein für diese Arbeit gelegt. Meiner langjährigen Wegbegleiterin und Freundin Margrit Wojdziak danke ich von ganzen Herzen für den entscheidenden Impuls, den sie mir mit Fromms Aufsatz zu den psychologischen Aspekten der Frage eines Grundeinkommens für die Themenfindung gegeben hat und die stärkende und anregende Rückmeldung zum Grundlagenteil der Arbeit. Meine Kollegin und Freundin Anja Schmidt war mir während der Erstellung der Arbeit mit der Abfassung ihrer Dissertation immer ein paar Schritte voraus, ließ mich an ihren Erfahrungen teilhaben, begleitete mich durch die vielen Höhen und Tiefen, die zur Erstel-

14 Danksagung lung einer Doktorarbeit gehören und unterstützte mich auf diese Weise, die unabdingbaren Entwicklungsphasen mit der notwendigen Gelassenheit zu bewältigen. Ich bin ihr dafür sehr dankbar. Kathi Fröhlich danke ich für die Zeit, die sie sich genommen hat den verfassungsrechtlichen Teil der Arbeit zu lesen und ihre offene konstruktive Rückmeldung. Ronja Brückner, Nina Lanzer, Stefanie Pflugbeil und Franziska Rohr danke ich für ihre unermüdlichen hilfreichen Zuarbeiten in der heißen Phase der Endredaktion; Robert Schmidt für die sorgfältige Unterstützung bei der Durchsicht der Druckfahnen. Dir, Felix, danke ich für den bedingungslosen und nicht versiegenden Rückhalt und Glauben in mich, den Du mir in jedem Zeitpunkt der Arbeit entgegengebracht hast und immer noch entgegenbringst. Was wäre mein Leben ohne Dich! Auch allen anderen, insbesondere Nicole Schmidt, Karla Mezger, Blandina Scholz, Iris Fischer-Bach, Kathrin Bach, Frank Neuhaus und Sebastian Schneider danke ich von ganzem Herzen, dass sie mich in den letzten Jahren immer wieder darin bestärkt haben, durchzuhalten: Mit ermutigenden Gesprächen, Briefen, Emails und Kurznachrichten, stärkenden»dissertationskeksen«, Cafébesuchen und vielem mehr. Mögen alle Doktorand/innen bei ihrer Arbeit so viel Rückhalt und Unterstützung finden!