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Transkript:

Das Sparpaket ein -ABC Am Freitag, den 10. 2. 2012 präsentierte der Kanzler und sein Vize das Reformpaket. Das sind jene geplanten Maßnahmen, die bis 2016 den Staatshaushalt sanieren sollen. Wir haben für Sie die geplanten, für Personalisten interessanten Neuerungen als leserfreundliches -ABC zusammengefasst. Infostand: 10. 2. 2012 (Tag der Präsentation): Änderungen sind erwartbar wir werden laufend darüber berichten. Abgeltungssteuer auf Schweizer Veranlagungserträge Altersteilzeit Die geblockte Altersteilzeit wir voraussichtlich ab 2013 gestrichen. Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AlV-Beitrag) Ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz soll die Möglichkeit schaffen, dass a) das in der Schweiz veranlagte Geld von Personen mit Wohnsitz in Österreich einmalig mit einer Steuer zwischen 19 % und 34 % legalisiert werden kann; b) künftig die Erträgnisse aus diesen Veranlagungen durch eine 25%-ige Abgeltungssteuer endbesteuert werden können. Ab dem 60. Lebensjahr sind derzeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom AlV-Beitrag befreit. Die Altersgrenze soll auf das Antrittsalter für die Korridorpension angehoben werden, dh: künftig entfällt der AlV-Beitrag erst ab dem 62. Lebensjahr. Bei Arbeitgeberkündigungen soll der Arbeitgeber künftig einen Arbeitsmarktbeitrag ihv 110,00 entrichten müssen. Arbeitsmarktbeitrag Erklärte Absicht: Es soll pönalisiert werden, dass in manchen Branchen (Überlasser, Bau, Gastronomie etc) bei Auslastungsschwankungen Arbeit-nehmer kurzfristig gekündigt und somit in die finanzielle Verantwortung des AMS abgeschoben werden. Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Wipplingerstraße 24, 1010 Wien tel +43 (1) 24 721-0 fax +43 (1) 24 721-111 mail office@steuer-service.at web www.steuer-service.at

Die Bausparprämie soll ab 2013 halbiert werden. Derzeit kann die Prämie zwischen 3 % und 8 %, künftig nurmehr zwischen 1,5 % und 4 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge betragen. Bausparen Es soll vorgesehen werden, dass jene Bausparer, die ihren Bausparvertrag in den Jahren 2010, 2011 oder 2012 abgeschlossen haben und diesen nun aufgrund der Änderungen im Jahr 2012 kündigen, die bisherige Prämie behalten dürfen. Die Höchstbeitragsgrundlage wird 2013 betreffend die Pensionsversicherung Arbeitslosenversicherung um zusätzliche 90,00 angehoben. Die bisherige 10-jährige Spekulationsfrist wird abgeschafft. Gewinne aus Immobilienwertzuwächsen, die ab dem 1. 4. 2012 anfallen, sollen grundsätzlich ihv 25 % einkommensteuerpflichtig sein. Höchstbeitragsgrundlage Immobiliensteuer Ausnahme 1: Bei einem Verkauf nach mehr als 10 Jahren gibt es einen Inflationsabschlag von jährlich 2,5 %, gedeckelt mit 50%. Ausnahme 2: Wer vor dem 1. 4. 2002 Immobilien erworben hat, zahlt für umgewidmete Grundstücke 15 % vom Gewinn, bei Gebäuden 3,5 %. Ausnahme 3: Wurde die Immobilie 2 Jahre seit Anschaffung oder 5 der 10 Jahre vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt, dann sind Gewinne aus dem Verkauf des Hauptwohnsitzes steuerfrei. 2

Das Antrittsalter für die Korridorpension bleibt unverändert bei 62 Jahre. Korridorpension Als Antrittsvoraussetzung wird künftig erforderlich sein, dass 40 Versicherungsjahre (statt bisher 37,5 Jahre) vorliegen. Die jährlichen Abschläge werden von 4,2 % auf 5,1 % erhöht (gedeckelt mit maximal 15,3 % für 3 Jahre). Nachtschichtschwerarbeits-Beitrag Pensionsversicherungsbeiträge Der Beitragssatz soll von 2 % auf 5 % erhöht werden. Die Pensionsversicherungsbeiträge für Bauern und Unternehmer sollen auf einheitliche 18,5 % angehoben werden, dh die PV-Beiträge a) der Bauern steigen um 2,5%-Punkte. b) der Unternehmer steigen um 1%-Punkt. 3

Der Solidarbeitrag wird befristet. Er soll für die Jahre 2013 bis einschließlich 2016 gelten. Es wird nicht der Steuersatz erhöht, sondern die 6%-ige Begünstigung beim 13/14. Bezug nur mehr bis zu einer bestimmten Höhe gewährt. Die geplante Einkommensstaffelung Solidarbeitrag für Besserverdienende Grenzwert für das Bruttomonatseinkommen (14x) in Euro bis 13.280,00 6 % von 13.280,00 bis 25.780,00 27 % von 25.761,00 bis 42.477,00 35,75 % ab 42.488,00 50 % * Steuersatz, der geplanterweise auf jenen Teil der Sonderzahlungen entfallen soll, der den Grenzwert übersteigt. Steuersatz* Zukunftsvorsorge (begünstigte) Die Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge wird wie jene für das Bausparen halbiert. Die Prämie beträgt ab 2013 nur mehr 2,75 % statt bisher 5,5 %.Zum Unterschied zum Bausparen ist diese Halbierung befristet und soll nur bis inkl 2015 gelten. 4

Für weitere Infos oder Fragen zu dieser Quick News stehen zur Verfügung: Herr Mag. Ernst Patka (Geschäftsführer) Tel.: 01/24 721-100 e-mail: ernst.patka@steuer-service.at Das HR-Beratungsteam (Leitung: Michaela Haas; Team: Mag. Elisabeth David, Mag. Rainer Kraft, Mag. Lois Kraft, Tina Dangl) Alle bisherigen Quick News finden Sie auch auf unserer Website http://www.steuerservice.at/ unter der Rubrik "NEWS". Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Ernst Patka Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Anschrift:1010 Wien, Wipplingerstraße 24 Die Offenlegung gemäß Mediengesetz finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: http://www.steuer-service.at/impressum.39.0.html 5