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Aufgabe Block 2: Aufgabe ist zu lösen max. Punktzahl Block 1: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben

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Transkript:

Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P21-060422 Datum 22.04.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Die Klausur bietet zwei Wahlbereiche in den Aufgabenblöcken A und B, in denen von jeweils drei Aufgaben nur zwei Aufgaben zur Lösung ausgewählt werden sollen! Beide Aufgabenblöcke müssen bearbeitet werden! Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 7 insgesamt, davon 5 zu lösen HFH- Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100- Aufgabenspiegel Aufgabenblock A 2 von 3 Aufgabenblock B 2 von 3 Aufgaben 1 2 3 4 5 6 7 insgesamt max. erreichbare Punkte 18 18 18 18 18 18 28 100 Bewertungsschlüssel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0 KLAUSURAUFGABEN VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE BW-VWL-P21-060422

Aufgabenblock A Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Aufgabe 1 Durch die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 wurde in den Gebieten der ehemaligen DDR ein Wechsel der ökonomischen und politischen Ordnung vollzogen. Gehen Sie zunächst auf die Interdependenz zwischen gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen ein! Beschreiben Sie dann den ökonomischen Wechsel! Benutzen Sie dabei die Begriffe Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem und Wirtschaftsverfassung! Aufgabe 2 Zur Erklärung konjunktureller Schwankungen greift man auf empirische, exogene und endogene Erklärungsansätze zurück. a) Erläutern Sie die Unterschiede zwischen empirischen, exogenen und endogenen Ansätzen zur Erklärung von Konjunkturzyklen! Nennen Sie für jeden Erklärungsansatz ein Beispiel! b) Skizzieren Sie den politischen Konjunkturzyklus von Nordhaus! Welchem Erklärungsansatz ist diese Theorie zuzurechnen? 1 6 Punkte Aufgabe 3 Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist im letzten Jahr der Ruf nach staatlichen Ausgabenprogrammen laut geworden. Gleichzeitig muss auf Grund der bereits bestehenden hohen Staatsverschuldung eine strikte Haushaltsdisziplin eingehalten werden. Erläutern Sie, welche Aussagekraft das Haavelmo-Theorem in einer solchen wirtschaftspolitischen Situation hat und geben Sie die Ergebnisse des Haavelmo-Theorems wieder! Nennen Sie vier Voraussetzungen, die für die Gültigkeit des Haavelmo-Theorems erfüllt sein müssen! BW-VWL-P21-060422 AUFGABEN SEITE 2 VON 4

Aufgabenblock B Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Aufgabe 4 Der von der EZB als Grundlage für ihre geldpolitischen Entscheidungen verwendete Geldmengenbegriff entspricht einer erweiterten M3 Definition. a) Definieren Sie zunächst die Geldmengenbegriffe M1 bis M3! Begründen Sie, warum das Geldmengenaggregat M3 eine geeignete Grundlage für geldpolitische Entscheidungen darstellt! b) Wie kann die Zentralbank am Offenmarkt reagieren, wenn nun die Entwicklung von M3 über den erwarteten Anstieg hinausgeht? 10 Punkte 8 Punkte Aufgabe 5 Beschreiben Sie die Ziele der modernen Finanzpolitik. Worin bestehen der Unterschied und die Gemeinsamkeit in der Haltung von Monetaristen und Keynesianern in Bezug auf die Finanzpolitik? Aufgabe 6 Welche Wirkungen gehen von der Erhebung eines Importzolls aus? Erläutern Sie ihre Ausführungen am Beispiel eines Importlands mit großer Wirtschaftsmacht und einem kleinen Exportland! BW-VWL-P21-060422 AUFGABEN SEITE 3 VON 4

Pflichtaufgabe Aufgabe 7 Das Verbot der Übernahme der Pro-Sieben/SAT 1 AG durch die Axel Springer AG, das das Bundeskartellamt im Januar 2006 ausgesprochen hat, hat die Wettbewerbspolitik wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. a) In welchem Spannungsfeld steht die Wettbewerbspolitik in einer globalisierten Wirtschaft? b) Welche gesetzlichen Grundlagen bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland die Wettbewerbspolitik? c) Beschreiben sie in Grundzügen die Kartellkontrolle und die Fusionskontrolle des Bundeskartellamts! Definieren Sie zunächst die Begriffe Kartell und Fusion! 28 Punkte 6 Punkte 4 Punkte BW-VWL-P21-060422 AUFGABEN SEITE 4 VON 4

Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P21-060422 Datum 22.04.2006 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgender Bewertungsschlüssel zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 10.05.2006 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. Korrekturrichtlinie Volkswirtschaftslehre BW-VWL-P21-060422

Aufgabenblock A Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Lösung Aufgabe 1 SB 1, S. 12-16 Ökonomischer Mangel ist ein wesentlicher Anlass für politische Unruhen und Fehlentwicklungen und führt oftmals zu einem radikalen Wechsel im Wirtschafts- und Gesellschaftssystem. Dagegen wirkt ökonomischer Erfolg stabilisierend auf das jeweilige Gesellschaftssystem. Mit der Wiedervereinigung wurde in den Gebieten der ehemaligen DDR das bundesdeutsche Rechtssystem in Kraft gesetzt. Dazu gehörte sowohl die Wirtschaftsverfassung im engeren Sinn (ökonomisch relevante Normen und Regeln mit Verfassungsrang) als auch die übrigen für das Wirtschaftsleben relevanten Normen und Regeln (Wirtschaftsverfassung im weiteren Sinn). Durch die Wiedervereinigung wurde in dem Gebiet der ehemaligen DDR ein Wechsel des Wirtschaftssystems vollzogen. Eine weitgehend als Zentralverwaltungswirtschaft gestaltete Ökonomie wurde durch ein marktwirtschaftliches System ersetzt. Produktions- und Konsumprozesse wurden nicht mehr staatlich geplant und gelenkt, sondern Preise und Märkte übernahmen diese Steuerungsaufgaben. Mit der Festlegung von Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftssystem waren für die ehemaligen Gebiete der DDR die wesentlichen Eckpfeiler einer neuen Wirtschaftsordnung festgelegt. Mit der Verankerung von demokratischen Planungsprozessen, einer Rechtsordnung, die Privateigentum, Berufsfreiheit, Vertragsfreiheit etc. garantiert, sind damit die Grundlagen einer sozialen Marktwirtschaft im ganzen Deutschland etabliert worden. 4 Punkte 4 Punkte 4 Punkte 4 Punkte Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-060422 Seite 2 von 8

Lösung Aufgabe 2 SB 2, S. 12-24 a) Empirische Ansätze zur Erklärung von Konjunkturzyklen werten historische Daten aus, um ex post Konjunkturentwicklungen zu beschreiben. Sie können vorwiegend als Diagnoseinstrumente eingesetzt werden. Beispiel: Beschreibung von Kuznet- oder Kondratieff-Zyklen (andere korrekte Beispiele sind ebenso zu bewerten). Exogene Ansätze erklären konjunkturelle Schwankungen durch Ereignisse außerhalb der Einflusssphäre der jeweiligen Volkswirtschaft. Sie können teilweise als ex ante Modelle verwendet werden. Beispiel: Exogene Ursachen können Innovationen oder Veränderung der Bevölkerung sein (andere korrekte Beispiele sind ebenso zu bewerten). Endogene Ansätze erklären konjunkturelle Schwankungen durch Ereignisse in der Einflusssphäre der jeweiligen Volkswirtschaft. Auch sie können als ex ante Modelle verwendet werden und liefern Entscheidungshilfen für den Einsatz des wirtschaftspolitischen Instrumentariums. Beispiel: Überinvestitionstheorie, Unterkonsumtionstheorie (andere korrekte Beispiele sind ebenso zu bewerten). b) Der politische Konjunkturzyklus von Nordhaus gehört zu den exogenen Erklärungsansätzen. Konjunkturschwankungen werden in diesem Ansatz auf den politischen Sektor zurückgeführt, der seine Handlungen nur an dem Primat der Wiederwahl ausrichtet. Vor Wahlen generiert die regierende Partei durch expansive Wirtschaftspolitik möglichst gute Konjunkturdaten. Nach der Wahl werden die negativen Wirkungen der expansiven Wirtschaftspolitik dann deutlich und müssen bekämpft werden. Dieser Ablauf wird in kurzen Abständen unabhängig von den realen Wirtschaftserfordernissen wiederholt und stellt damit einen dauernden Störfaktor in der wirtschaftlichen Entwicklung dar. 1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-060422 Seite 3 von 8

Lösung Aufgabe 3 SB 4, S. 26-29 Das Haavelmo-Theorem beschreibt die ökonomischen Effekte einer Staatsausgabenerhöhung, die vollständig steuerfinanziert ist. Daher sind die Aussagen des Haavelmo- Theorems in einer Situation, in der kreditfinanzierte Ausgabenerhöhungen ausgeschlossen sind, von besonderer Bedeutung. Das Haavelmo-Theorem besagt, dass bei einer betragsgleichen Staatsausgaben- und Steuererhöhung ein expansiver Impuls auf das Volkseinkommen (bzw. auf die gesamtwirtschaftliche Produktion) in Höhe der ursprünglichen Staatsausgabenerhöhung ausgeht. Dieses Ergebnis ergibt sich aus der Zusammenführung von Staatsausgaben- und Steuermultiplikator. Der Staatsausgabenmultiplikator beschreibt den expansiven Impuls durch die Ausgabenerhöhung. Der Steuermultiplikator zeigt die restriktive Wirkung der Steuererhöhung. Damit die Aussage des Haavelmo-Theorems Gültigkeit besitzt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Steuererhöhungen müssen über direkte Steuern finanziert werden. Die marginale Konsumquote, die sowohl die Höhe des Staatsausgaben- wie auch des Steuermultiplikators bestimmt, muss in beiden Multiplikatoren identisch sein. Es dürfen keine oder nur sehr geringe Zeitverzögerungen (time-lags) zwischen den expansiven Impulsen der Staatsausgabenerhöhung und den restriktiven Impulsen der Steuererhöhung liegen. Die Staatsausgaben dürfen ausschließlich zur Nachfrage von im Inland erzeugten Gütern der laufenden Produktion verwendet werden. Die Staatsausgaben dürfe nicht für Transferausgaben verwendet werden. 4 Punkte je Nennung 2 Punkte; max. 8 Punkte Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-060422 Seite 4 von 8

Aufgabenblock B Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Lösung Aufgabe 4 SB 3, S. 23-25, S. 30 ff. a) M1: Bargeld + Sichteinlagen bei inländischen Geschäftsbanken M2: M1 + Termineinlagen inländischer Nichtbanken bis maximal 4 Jahre M3: M2 + Spareinlage Die Geldmenge M3 ist eine geeignete Grundlage für die Geldpolitik, da sie unabhängig 4 Punkte von kurzfristigen Veränderungen ist, die sich durch eine veränderte Liquiditätspräferenz oder veränderte Anlagepräferenzen der Wirtschaftssubjekte ergeben können. Die Geldpolitik sollte sich nur an einer Größe orientieren, die ein verlässlicher Indikator für Preisniveauänderungen ist. b) Wächst die Geldmenge zu schnell, wird die Zentralbank mit einer restriktiven Geldpolitik reagieren. Sie tritt dann als Verkäufer von Wertpapieren auf, um Primärgeld vom Markt bzw. aus dem Wirtschaftskreislauf zu nehmen. Die Zentralbank kann dabei als Mengenfixierer auftreten und solange Wertpapiere verkaufen, bis das angestrebte Geldvolumen erreicht ist. Oder sie kann als Kursfixierer auftreten und solange Wertpapiere verkaufen, bis das von ihr angestrebte Kursniveau (und damit auch Zinsniveau) erreicht ist. 2,5 Punkte 2,5 Punkte Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-060422 Seite 5 von 8

Lösung Aufgabe 5 SB 4, S. 7 ff. Allokationsziel: Bereitstellung (Art und Umfang) von öffentlichen Gütern, Festlegung der Struktur öffentlicher Güter. Konjunkturziel: Realisierung von Preisniveaustabilität, Vollbeschäftigung und außenwirtschaftlichen Gleichgewicht. Wachstumsziel: Realisierung eines generellen Wirtschaftswachstums sowie eines ausgewogenen regionalen und sektoralen Wachstums. Distributionsziel: Realisierung der gesellschaftlich gewünschten Einkommens- und Vermögensverteilung. Umweltpolitisches Ziel: Vermeidung von Umweltschäden. Monetaristen und Keynesianer stimmen darin überein, dass der Staat seine allokativen Aufgaben erfüllen muss insbesondere die Bereitstellung öffentlicher Güter und daher auch berechtigt ist, die dazu benötigten Einnahmen zu erheben. Für Monetaristen ist es aber von besonderer Wichtigkeit, dass der Staat alle Ausgaben und Einnahmenaktivitäten so ausgestaltet, dass die Wirtschaftssubjekte möglichst wenig beeinflusst werden. Keynesianer sehen die Aufgabe des Staates dagegen darin, durch wirtschaftspolitische Maßnahmen in die wirtschaftlichen Prozesse mit dem Ziel einzugreifen, eine stabile konjunkturelle Entwicklung zu gewährleisten. 2,5 Punkte 2,5 Punkte Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-060422 Seite 6 von 8

Lösung Aufgabe 6 SB 5, S. 20-24 Die Erhebung eines Importzolls ist mit Preis-, Mengen- und Konjunktureffekten verbunden. Ebenso verändern sich die Leistungsbilanz und die Terms of Trade. In welchem Ausmaß diese Effekte auftreten, ist von den Überwälzungsmöglichkeiten der Handelspartner abhängig; diese werden weitgehend von der Handelsmacht der Partner bestimmt. Preiseffekt: Durch die Erhebung eines Importzolls steigt der Preis des Importguts im Importland. Besitzt das Importland eine große Marktmacht, kann der Zoll auf die Exporteure überwälzt werden, die ihre Preise auch im Inland senken müssen; der Preis im Importland bleibt dann weitgehend unverändert. Mengeneffekt: Steigt der Preis des Importguts, wird die Nachfrage zurückgehen und damit die Importmenge. Steigt jedoch aufgrund der Machtverhältnisse der Preis im Importland kaum, bleibt die Importmenge relativ unverändert. Allerdings wird dann aufgrund der Gewinneinbußen der Produzenten im exportierenden Land die Produktion des mit Importzoll belegten Gutes sinken. Konjunktureffekt: Die Erhebung eines Importzolls kann für das importierende Land einen positiven konjunkturellen Impuls besitzen, wenn aufgrund der Preissteigerung des Importguts dieses durch Güter aus der inländischen Produktion ersetzt wird; dies entspricht dem Schutzzoll- oder Erziehungszollgedanken. Kommt es nicht zu dieser Substitution, wirken lediglich die Zolleinnahmen konjunkturstützend im zollerhebenden Land. Leistungsbilanzeffekt: Abhängig von den auftretenden Preis- und Mengenreaktionen werden sich die Leistungsbilanzen der beteiligten Länder ändern. Besitzt das Importland eine große Wirtschaftsmacht, dann wird sich seine Leistungsbilanz stark verbessern und sich die Leistungsbilanz des Exportlands stark verschlechtern. Effekte auf die Terms of Trade: Die ToT geben das Verhältnis von Export- zu Importpreisniveau an. Sinkt der Exportpreis stark, verbessern sich die ToT für das importierende Land, die ToT für das Exportland verschlechtern sich. Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-060422 Seite 7 von 8

Pflichtaufgabe Lösung Aufgabe 7 SB 2 S. 36 ff.; SB 5, S. 33 ff. 28 Punkte a) In einer globalen Wirtschaft müssen Unternehmen Größe und Kapitalkraft besitzen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit garantieren. Ist dies nicht der Fall, droht der Verlust von Marktanteilen bzw. die Übernahme durch Mitbewerber. Problematisch kann diese Forderung dann sein, wenn für die nationalen Märkte eine solche Größe mit einer Monopolstellung verbunden ist. Die Vorteile eines Wettbewerbsmarktes werden nicht mehr realisiert, Investitionen und Innovationen gehen zurück, die Konsumentensouveränität verliert an Bedeutung, das Angebot wird eingeschränkt und zu höheren Preisen abgesetzt. b) Die gesetzliche Grundlage für die Wettbewerbspolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist zum einen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zum anderen müssen in der Bundesrepublik Deutschland die Regelungen der Art. 85 f EGV direkt berücksichtigt werden, in denen die europäische Wettbewerbspolitik festgelegt ist, sowie die Fusionskontrollverordnung (FKVO). c) Kartelle sind Verträge zwischen selbständigen Unternehmen, die mit dem Zweck geschlossen werden, den Wettbewerb auf Märkten durch Absprachen eines oder mehrerer Marktparameter außer Kraft zu setzen. Im GWB wird festgelegt, welche Kartelle in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten sind und welche unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden können. Fusionen sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen unter Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit zu einer Wirtschaftseinheit als Konzern oder alleiniges Unternehmen. Überschreiten fusionierende Unternehmen gewisse Umsatzschwellen im Einzelnen und gemeinsam, so leitet das Bundeskartellamt ein Verfahren der Zusammenschlusskontrolle lt. GWB ein. Ziel ist es dabei, keinem Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung zukommen zu lassen. Das Bundeskartellamt kann auf Grund einer Abwägungsklausel den Zusammenschluss von Unternehmen trotz späterer Marktbeherrschung dennoch genehmigen. In diesem Fall müssen die Unternehmen nachweisen, dass die Nachteile der Marktbeherrschung durch Verbesserungen der Wettbewerbssituation bzw. Güterversorgung ausgeglichen werden. Auch wenn das Bundeskartellamt eine Fusion endgültig untersagt, können zwei Unternehmen dennoch fusionieren, wenn der Bundeswirtschaftsminister durch eine sog. Ministererlaubnis das Verbot des Kartellamts aufhebt. Korrekturrichtlinie BW-VWL-P21-060422 Seite 8 von 8