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Telefon: 0 233-47734 Telefax: 0 233-47705 Seite Referat 1 von für 5 Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Umweltplanung, Ressourcenschutz, Agenda RGU-UW 12 München wird noch fahrradfreundlicher - Ja zum Pedelec Antrag Nr. 08-14 / A 00859 der BIA vom 24.06.2009 1 Anlage Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 21.09.2010 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Am 02.06.2009 wurde der beiliegende Antrag Nr. 08-14 / A 00859 der BIA gestellt, in dem gefordert wird, die Anschaffung eines Pedelecs seitens der Landeshauptstadt München finanziell zu unterstützen. 1. Allgemeines Die Unterstützung des Radfahrens durch einen Hilfsmotor hatte lange Zeit ein relativ schlechtes Image. Diese Räder wurden eher als motorisierte Krankenfahrstühle angesehen, die vor allem gehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Vorwärtskommen erleichtern sollten. Diese Einstellung hat sich mittlerweile geändert. Nicht nur die ältere Generation will mobil bleiben, auch jüngere Menschen wissen es inzwischen zu schätzen, sich beim Fahrradfahren durch einen Elektromotor unterstützen zu lassen. Elektrofahrräder werden in zwei unterschiedliche Klassen eingeteilt, E-Bikes und Pedelecs. E-Bike (Elektro-Bike) E-Bikes sind Fahrzeuge, die verkehrsrechtlich als Kleinkraftrad mit geringer Leistung bezeichnet werden. Entscheidend ist, dass die Beschleunigung über einen Drehgriff, bzw. Gashebel am Lenker erfolgt. Beim Ausfall des Motors wird das Radfahren schnell unangenehm, da diese Räder zwischen 25 und 30 kg wiegen. Dies gilt es auch zu bedenken, wenn die Räder in einen Fahrradkeller, eine Wohnung oder auf einen Autogepäckträger gehoben werden müssen.

Seite 2 von 5 Pedelecs Pedelec (englisch für Pedal Electric Cycle ) ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Elektrofahrrad, welches hybrid mit Elektromotor und Muskelkraft betrieben wird. Im Gegensatz zu einem E-Bike gibt der Pedelec-Motor ohne Treten (oder Kurbelbewegung) keine Leistung ab. Das Pedelec ist führerscheinfrei, wenn die Unterstützung des Elektromotors nur bis zu einer maximal gefahrenen Geschwindigkeit von 25 km/h vorhanden ist. Es gibt jedoch auch Pedelecs mit einer sog. Schiebehilfe, die im schnellsten Gang durch Drücken eines Hebels aktiviert werden kann und dann bis max. 6 km/h Zusatzschub abgibt. Bei diesen Modellen wird derzeit noch geprüft, ob hier eine Mofa- Prüfbescheinigung erforderlich ist. Die meisten der gängigen, auf dem Markt angebotenen Modelle benötigen jedoch die Tretunterstützung zur Fortbewegung. Der Antrieb erfolgt durch einen Elektromotor, einen Akkumulator, eine Steuerelektronik für den Motor sowie einen Sensor für die Kurbelbewegungserkennung. Die meisten Modelle verfügen darüber hinaus über eine Batterieladeanzeige und eine Motorkrafteinstellung, entweder stufenlos oder in Unterstützungsstufen eingeteilt. Akkumulator Neben dem Motor ist der Akkumulator (Akku) das wichtigste Bauteil der Pedelec-Technik. Verwendet werden meist NiMH-, NiCD- oder Lithium-Ionen-Akkus. Von den meisten Herstellern werden mittlerweile die leichteren, aber teureren Lithium- Ionen-Akkus verwendet, die darüber hinaus den Vorteil haben, keinen Memory-Effekt aufzuweisen. NiMH- und NiCD-Akkus sind nach ca. 800 bis 1000 Aufladungen verschlissen und müssen ausgetauscht werden. In naher Zukunft werden auch Lithium-Polymer-Akkus erhältlich sein, die bei gleichem Gewicht noch höhere Energieinhalte ermöglichen. Die Sicherheit und Haltbarkeit von Lithium-Akkus hat sich in der Praxis bewährt. Allerdings sind für die Sicherheit die chemische Zusammensetzung und die Qualität der Elektronik ausschlaggebend, da Lithium-Ionen-Akkus insbesondere bei Kurzschluss und Überspannung sehr heftig reagieren können. Bei der deutschen Post AG soll nach und nach die gesamte Flotte von rund 5.500 Elektrofahrrädern auf Lithium-Akkus umgerüstet werden. Motorsteuerung Die zusätzlich zum Treten eingespeiste Leistung des Elektromotors wird aufgrund von Sensordaten (Kraftsensor, Kurbeldrehzahl, Fahrgeschwindigkeit) in Abhängigkeit vom gewählten Unterstützungsgrad von der Motorsteuerung berechnet. Die sogenannten Unterstützungsgrade, das heißt, wie stark der Motor zusätzlich zu der Fahrerleistung unterstützt, liegen bei waagrechter Fahrt zwischen 5 und 400 Prozent.

Seite 3 von 5 Bei einer erreichten Geschwindigkeit von 25 km/h beträgt die Unterstützung null Prozent. Darüber hinaus schützt die Elektronik den Akku durch Abschalten bei einer festgelegten Entladung, um so einer Tiefentladung vorzubeugen und allenfalls genügend Spannung für den Betrieb der Lichtanlage zu gewährleisten. Anfahrhilfe Eine ebenfalls neue Entwicklung ist die Anfahrhilfe, die unter Ausreizung der Gesetzeslage ein Fahren ohne Pedalbewegung bis 6 km/h zulässt. Dies bietet den Vorteil, dass man das Fahrrad neben sich mit Motorunterstützung rollen lassen kann, ohne dass man selbst schieben muss (z.b. bei der Beförderung schwererer Lasten oder bei Schieberampen an Brücken oder Kellerzugängen. Reichweite Generell liegt die Reichweite mit Motorunterstützung zwischen 7 km (bei stetiger Steigung) und bis zu 70 km (bei gleichmäßiger Fahrweise in der niedrigsten Unterstützungsstufe). Bei mittlerer Kraftzugabe beträgt sie je nach Modell zwischen 20 und 50 km. Bei einigen Modellen gibt es auch standardmäßig zwei nacheinander zuschaltbare Akkus, wobei die Reichweite bei mittlerer Kraftzugabe bis zu 100 km betragen kann. Ein handelsüblicher Akku (7 Ah/36 V) in einem Pedelec hat einen Energiegehalt von nur ca. 250 Wh im Vergleich zu einem kg Benzin mit 11.500 Wh. Gesetzliche Vorgaben Pedelecs gelten als Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nennleistung von 0,15 kw ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h oder wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird. Eine Typenprüfung ist nicht erforderlich. Wird einer dieser Werte überschritten gilt die seit dem 9. November 2003 gültige EU-Richtlinie 2002/24/EC zur Typenprüfung für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, die in allen EU-Mitgliedsstaaten angewandt wird. 2. Erfahrungen des Referats für Gesundheit und Umwelt Im Rahmen der Aktion Mit dem Fahrrad zur Arbeit 2009 wurde dem Referat für Gesundheit und Umwelt ein Pedelec für fünf Monate probeweise zur Verfügung gestellt. Das Pedelec konnte als Dienstfahrrad von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats benutzt werden. Die Erfahrungen mit dem Pedelec waren durchwegs positiv. Hervorzuheben sind vor allem die übersichtliche und leichte Bedienbarkeit des Fahrrades. Einzig die Reichweite wurde von einigen Mitarbeitern mit Kritik bedacht, da bei vollem Einsatz der Akkuladung mehr als 40 km nicht zu erreichen waren und das Pedelec ohne Motorunterstützung doch etwas schwerer als ein herkömmliches Fahrrad zu bewegen ist.

Seite 4 von 5 Grundsätzlich haben sich jedoch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates für Gesundheit und Umwelt für die Anschaffung eines oder auch mehrerer Pedelecs für den Dienstbetrieb ausgesprochen. Nach der Rückgabe des Leihpedelecs wurde seitens des Referates für Gesundheit und Umwelt, auch im Hinblick auf die von der Landeshauptstadt München unterstützten Förderung der Elektromobilität ein Dienstpedelec angeschafft, das sich einer sehr guten Auslastung erfreut. Gerade bei Dienstfahren innerhalb des 40-km-Radius ist das Pedelec einem herkömmlichen Fahrrad vorzuziehen, da der Energieaufwand für die Benutzerinnen und Benutzer doch deutlich geringer ist. Gerade auch für ältere oder in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dies ein wichtiges Argument. Auch gegenüber einem Elektroauto bietet ein Pedelec wesentliche Vorteile: - keine Parkplatzsuche - wesentlich geringerer Energieaufwand - deutlich geringere Kosten und - kürzere Batterieladezeiten 3. Finanzielle Förderung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt In Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage der Landeshauptstadt München und der anstehenden Konsolidierungs- und Sparmaßnahmen kann eine finanzielle Förderung bei der Anschaffung von Pedelecs seitens des Referates für Gesundheit und Umwelt nicht befürwortet werden. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp, der zuständige Verwaltungsbeirat, Herr Stadtrat Josef Schmid sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

Seite 5 von 5 II. Antrag des Referenten 1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag des Referenten zur Kenntnis. 2. Der Antrag der BIA vom 24.06.2009, die Anschaffung von Pedelecs seitens der Landeshauptstadt München finanziell zu unterstützen, kann aufgrund der derzeitigen Haushaltslage der Landeshauptstadt München nicht weiter verfolgt werden. 3. Der Antrag Nr. 08-14 / A 00859 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. (Beglaubigungen) über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail).