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Transkript:

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben (Stand: 04.06.2013) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis 50.000 Euro Keine Angaben Keine Angaben Aber: Direktkauf bis Auftragswert 500 Euro Geltungsbereich Behörden der Bundesverwaltung Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab Auftragswert von 25.000 Euro : 11.06.2010 bis 100.000 Euro 20 Abs. 3: auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen nach Beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 Euro und Freihändigen Vergaben ab 15.000 Euro 19 Absatz 2: auf Internetportalen oder seiten nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ab 25.000 Euro Rechtsquelle: und Link: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/89056/publicationfile/62246/vob_2012_a.pdf http://www.bmwi.de/bmwi/redaktion/pdf/gesetz/verdingungsordnung-fuer-leistungen-vol-a-2009,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf *Alle Wertangaben verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer - 1 -

Baden- Württemberg Freihändige Vergabe 10.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes) 20.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) Beschränkte Ausschreibung Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis 50.000 Euro bis 100.000 Euro Geltungsbereich 10.000 Euro 40.000 Euro Behörden und Betriebe des Landes. Für kommunale Auftraggeber, sonstige der Aufsicht des Landes unterliegende juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Zuwendungsempfänger gelten die VOB- Wertgrenzen. Die Anwendung der ist ihnen lediglich empfohlen. Auf www.service-bw.de oder anderen geeigneten Internetseiten. Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 Euro. Bei freihändigen Vergaben ab 15.000 Euro. Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 Euro. : 01.01.2012 : 31.12.2018 Rechtsquellen: Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 28. Oktober 2011, GABl. Nr. 10 vom 30. November 2011, S. 542-544. Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Beschaffung in der Landesverwaltung (Beschaffungsanordnung - BAO) vom 17. Dezember 2007, GABl. Nr. 1 vom 30. Januar 2008. Link VergabeVwV: www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/1130/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=vvbw-vvbw000008284:jurisv00&documentnumber=1&numberofresults=48&showdoccase=1&doc.part=f&paramfromhl=true Link BAO: www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/mk8/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=vvbw-vvbw000006827%3ajurisv00&documentnumber=1&numberofresults=3&showdoccase=1&doc.part=f&paramfromhl=true#focuspoint - 2 -

Bayern 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis 50.000 Euro bis 100.000 Euro Geltungsbereich 25.000 Euro Keine Angaben Beschaffungsstellen des Landes Bei freihändiger Vergabe ab 25.000 Euro (VOL) / ab 15.000 Euro (VOB) und bei beschränkter Ausschreibung ab 25.000 Euro (VOL) / ab 25.000 Euro (VOB) auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de 01.07.2011 30.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis 125.000 Euro bis 250.000 Euro 30.000 Euro 100.000 Euro Kommunen Vor Auftragserteilung Ex-ante- bei Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung auf der Zentralen Vergabeplattform Bayern (BayVe- Be) ab 25.000 Euro, über 75.000 Euro beträgt die Wartefrist 7 Tage (Nur im kommunalen Bereich) 20.12.2011 bis 500.000 Euro Rechtsquelle: Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 20.12.2011 Link: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/rundschreiben/rs_2011_12_20.pdf - 3 -

Berlin 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis 50.000 Euro bis 100.000 Euro Geltungsbereich 7.500 Euro 25.000 Euro Beschaffungsstellen des Landes Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf www.vergabeplattform.berlin.de über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab Auftragswert von 25.000 Euro 20 Abs. 3: auf www.vergabeplattform.berlin.de nach Beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 Euro und Freihändigen Vergaben ab 15.000 Euro : 01.01.2012 19 Absatz 2: auf www.vergabeplattform.berlin.de nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ab 25.000 Euro Rechtsquelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Link: http://www.berlin.de/imperia/md/content/vergabeservice/rundschreiben/gemrs_11_07_ende_k_ii.pdf?start&ts=1325060556&file=gemrs_11_07_ende_k_ii.pdf - 4 -

Brandenburg 20.000 Euro 200.000 Euro Oder bei entspr. fachaufsichtlicher Weisung Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis 50.000 Euro bis 100.000 Euro Geltungsbereich 20.000 Euro 20.000 Euro Beschaffungsstellen des Landes Vor Auftragserteilung https://vergabemarktplatz.brandenburg.de Fortlaufende Information über beabsichtigte Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro https://vergabemarktplatz.brandenburg.de : nach Beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 Euro und Freihändigen Vergaben ab 15.000 Euro : nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ab 25.000 Euro 01.01.2012 unbegrenzt 01.01.2011 100.000 Euro 1.000.000 Euro 100.000 Euro 100.000 Euro Kommunale Beschaffungsstellen unbegrenzt Rechtsquelle: Land: Verwaltungsvorschrift zu 55 Landeshaushaltsordnung; Kommunen: 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung, 25a Gemeindehaushaltsverordnung Link: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46311.de http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.43187.de Besonderheit: Grundsätzlich Wechsel des Bieterkreises; bei Abweichung von diesem Grundsatz Begründung im Vergabevermerk erforderlich. - 5 -

Bremen 10.000 Euro 50.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, 150.000 Euro Tief-, Verkehrswege- oder 100.000 Euro sonstige Gewerke Geltungsbereich 10.000 Euro 40.000 Euro ÖAG im Land Bremen Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab Auftragswert von 25.000 Euro 20 Abs. 3: auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen nach Beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 Euro und Freihändigen Vergaben ab 15.000 Euro : 02.03.2013 : 19 Absatz 2: auf Internetportalen oder seiten nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ab 25.000 Euro Rechtsquelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe -Tariftreue- und Vergabegesetz Link: http://bremen.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata\ges\brttvg\cont\brttvg.htm&mode=all - 6 -

Hamburg Geltungsbereich 100.000 Euro 1.000.000 Euro 50.000 Euro 100.000 Euro Freie und Hansestadt Hamburg unverzüglich auf http://www.hamburg.de/ausschreibungen für die Dauer von drei Monaten : 01.01.2013 : unbegrenzt Rechtsquelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 01.03.2009 in der Fassung vom 01.01.2013 für VOL-Ausschreibungen; Rundschreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt BSU vom 19.12.2012 für den VOB-Bereich Link: http://www.hamburg.de/contentblob/2336440/data/beschaffungsordnung.pdf Besonderheit: Bieterwechsel erwünscht; bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sind mindestens sechs Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, bei freihändigen Vergaben sind in der Regel mindestens drei Angebote einzuholen. - 7 -

Hessen (Hess.Vergab eerlass bis 31.12.2013 und HVergG ab 01.07.2013) Freihändige Vergabe Bis 100.000 Euro je Fachlos Beschränkte Ausschreibung Bis 1.000.000 Euro je Fachlos Interessenbekundungsverfahren (IB) ab 250.000 Euro(Erlass) ab.100.000 ( HVergG) Bis 100.000 Weniger als Euro 200.000 Euro je je Auftrag Auftrag IB bei Lieferungen ab 50.000 Euro Dienstleistungen /freiberufliche Leistungen ab 80.000 Euro Geltungsbereich Land, Kommunen und Zuwendungsempfänger ab HVergG gilt ab 10.000, Hess. Vergabeerlass ab 7.500 Auftragswert Bekanntmachungen sind verpflichtend auf der HAD zu veröffentlichen www.had.de Zulassungs- und Anerkennungspflicht von Präqualifikationsverfahren u.a. www.hpqr.de www.pq-vol.de (VOL) und www.pq-verein.de (VOB) Zwei-Umschlagsverfahren bei Planungsleistungen Eigenbetriebe müssen HVergG anwenden ab 10.000 : 01.07.2013 : unbegrenzt Rechtsquelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 (GVBl. 6/2013 S. 121 und Hess. Vergabeerlass vom 29.12.2011 mit Änd. v. 20.04.2012 Link: http://www.absthessen.de/recht-hessen-gesetze.html Besonderheit: Interessenbekundungsverfahren (IB) - 8 -

Mecklenburg- Vorpommern Geltungsbereich 100.000 Euro 1.000.000 Euro 100.000 Euro 100.000 Euro Dienststellen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen Vor Auftragserteilung Über Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen des Landes ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ist in angemessener Zeit vor der Entscheidung über die Auftragsvergabe auf dem Internetportal www.service.m-v.de und, wenn vorhanden, im Beschafferprofil zu informieren. Mindestangaben sind: - Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers, - Gewähltes Vergabeverfahren, - Auftragsgegenstand, - Ort der Ausführung, - Art und voraussichtlicher Umfang der Leistungen, - Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung. 05.02.2013 31.12.2014 Ist für die Dauer von mindestens einem Monat ergänzend der Name des beauftragten Unternehmens zu veröffentlichen. Rechtsquelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung vom 21. Januar 2013 (AmtsBL. M-V 2013 S. 133) Link: http://www.abst-mv.de/download/gesetze%20und%20erlasse/2013-02-04%20wertgrenzenerlass.pdf Besonderheit: Der Erlass über die Zubenennung von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg- Vorpommern e.v. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A () und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A () (Zubenennungserlass) vom 20. Januar 2012 (AmtsBl. M-V S. 194) ist anzuwenden. Link: http://www.abst-mv.de/download/gesetze%20und%20erlasse/zubenennungserlass_2012.pdf - 9 -

Niedersachsen Geltungsbereich 75.000 Euro 1.000.000 Euro 50.000 Euro 100.000 Euro Beschaffungsstellen des Landes Empfehlung für kommunale Körperschaften 01.01.2013 Bei Auftragswerten über 25.000 Euro muss über die Zuschlagserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers und zusätzlich auf www.bund.de veröffentlicht werden bei VOB für 6 Monate und bei VOL für 3 Monate. 31.12.2013 Rechtsquelle: Gem. Runderlass des MW, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 03.12.2012: Öffentliches Auftragswesen; Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für 1. Bauaufträge () 2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge () Link: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5512&article_id=15933&_psmand=18-10 -

Nordrhein- Westfalen 100.000 Euro 1.000.000 Euro 100.000 Euro (netto) Geltungsbereich 100.000 Euro Kommunen 01.01.2012 Mit Teilnahmewettbewerb Ausbaugewerke: 50.000 Euro : 150.000 Euro 15.000 Euro Ohne Teilnahmewettbewerb Bis zu 50.000 Euro Mit Teilnahmewettbewerb Bis 100.000 Euro Auftraggeber des Landes Entsprechend den Vorschriften in und 31.12.2012 01.01.2013 31.12.2013 Alle übrigen Gewerke: 100.000 Euro Rechtsquelle: Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) (Kommunale Vergabegrundsätze) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012 34-48.07.01/01-169/12 Link: http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/oeffentliche_auftraege/vergaberechtvorschriften/wertgrenzenerlass_17_12_2012.pdf http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/oeffentliche_auftraege/vergaberechtvorschriften/20121212-rs_neufassung_runderlass_gemhvo_anlage.pdf - 11 -

Rheinland- Pfalz 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Bis 50.000 Euro Bis 100.000 Euro Geltungsbereich 15.000 (brutto) - Verpflichtend für Landesbehörden Übrige öffentliche Auftraggeber können die Regelungen anwenden auf Internetseite oder Beschafferprofil. : ab 25.000 Euro : nach freihändiger Vergabe ab 15.000 Euro, nach beschränkter Ausschreibung ab 25.000 Euro. vor beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 Euro 01.01.2012 Rechtsquelle: Runderlass vom 13.12.2011 Link: http://www.mwkel.rlp.de (Pfad: Wirtschaft > Vergaberecht > Vereinfachung des Vergaberechts) - 12 -

Saarland 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Bis 50.000 Euro Bis 100.000 Euro 10.000 Euro Ohne Teilnahmewettbewerb: 50.000 Euro 15.000 Euro für IuK Mit Teilnahmewettbewerb: 100.000 Euro Geltungsbereich Verpflichtend für Landesdienststellen Empfehlung für Kommunen Bei beschränkten Ausschreibungen von größeren Bau- und Beschaffungsvorhaben soll formlos in geeigneten Medien informiert werden. unbefristet Bemerkung: Da es keinen neuen Wertgrenzenerlass gibt, gelten seit dem 31.07.2012 die VOB, VOL und die saarländische Beschaffungsrichtlinie unmittelbar. - 13 -

Sachsen 25.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis 50.000 Euro bis 100.000 Euro 25.000 Euro Keine Wertgrenzen Geltungsbereich Alle öffentlichen Auftraggeber Entsprechend und 14.03.2013 Vor Auftragserteilung Bei Auftragswerten größer 50.000 Euro () bzw. 75.000 Euro () 10 Kalendertage vor Zuschlag Information an nicht für Zuschlag vorgesehene Bieter über Namen Bestbieter sowie Ablehnungsgründe. Bei Bieterbeschwerden Weitergabe an Nachprüfungsbehörde (i.d.r. Dienstaufsicht), ggf. Entscheidung innerhalb von 10 Kalendertagen. Rechtsquelle:, Ausgabe 2012 und, Ausgabe 2009 sowie das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) vom 14.03.2013 Link: http://www.revosax.sachsen.de/details.do?sid=5791115881294-14 -

Sachsen- Anhalt 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis 50.000 Euro bis 100.000 Euro Geltungsbereich 25.000 Euro 50.000 Euro Alle öffentlichen Auftraggeber Bekanntmachungspflicht auf dem evergabe- Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter www.evergabe.sachsen-anhalt.de 01.01.2011 31.12.2015 Rechtsquelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8. Dezember 2010 42-32570-20 Öffentliches Auftragswesen Einführung der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie Hinweis zur Anwendung der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Ausgabe 2009 Link: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/elementbibliothek/bibliothek_evergabe/runderlasse/einf.erl.2010_-2011.pdf - 15 -

Schleswig- Holstein Geltungsbereich 100.000 Euro 1.000.000 Euro 100.000 Euro 100.000 Euro Behörden des Landes, die Kreise, die Ämter und die Gemeinden sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechtes und rechtsfähige Anstalten und Stiftungen Vor erteiltem Auftrag : keine Bekanntmachung auf www.bund.de ( 12 Abs. 1 S. 2). : keine Bekanntmachung auf www.bund.de ( 12 Abs. 1 letzter HS) Gemeinde- oder amtseigene Internetseite : Bei beschränkten Ausschreibungen über 150.000 Euro, bei freihändigen Vergaben über 50.000 Euro. : Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben über 25.000 Euro. 23.12.2011 31.12.2012 (Wertgrenzen) 23.11.2015 (Verordnung) Rechtsquelle: Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung vom 07.12.2012; GVOBl. SH. S. 773 Link: http://www.schleswig-holstein.de/mwv/de/wirtschaft/oeffentlichesauftragswesen/oeffentlichesauftragswesen_node.html Besonderheit: Bei Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen - 16 -

Thüringen 50.000 Euro Tiefbau, Verkehrswegebau 150.000 Euro Ausbaugewerke (ohne Energie und Gebäudetechnik), Landschaftsbau, 50.000 Euro Sonstige Baugewerke 100.000 Euro Vor erteiltem Auftrag: bei beschränkten Ausschreibungen über 25.000 Euro : : bei beschränkten Ausschreibungen über 25.000 Euro bei freihändigen Vergaben über 15.000 Euro. : bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben über 25.000 Euro. 10.01.2011 Geltungsbereich 20.000 Euro 50.000 Euro Dienststellen der Landesverwaltung und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen sowie Gemeinden, Landkreise und kommunalen Körperschaften (z.b. Zweckverbände). 31.12.2015 Rechtsquelle: Neubekanntmachung der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie zum 10.01.2011, befristet bis zum 31.12.2015 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2 / 2011. Link: http://www.erfurt.ihk.de/produktmarken/standortpolitik/oeffentliches_auftragswesen/rechtsnormen/rechtsvorschriften/landesrechtliche_vorschriften/ Thueringer_Vergabe_Mittelstandsrichtlinie/ Zusammenstellung: Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen c/o Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Mittelstraße 5; 12529 Schönefeld E-Mail: info@abst-brandenburg.de, Internet: www.abst.de - 17 -