Frühjahrs-Gemeindeversammlung 17. März 2005



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Transkript:

Frühjahrs-Gemeindeversammlung 17. März 2005 Geschäfte Seite A B Berichte und Anträge der Rechnungsprüfungskommission RPK 2 Versammlung der Politischen Gemeinde Schulhaus und Mehrzweckhalle Schweikrüti 3 Gebäudesanierung Genehmigung der Bauabrechnung Schulwesen, Blockzeiten an der Unterstufe Thalwil 7 Weiterführung Versuchsbetrieb bis zur In-Kraft-Setzung neues Volksschulgesetz C Bürgerversammlung Bürgerrechtsgesuche Gemäss separater Publikation im Thalwiler Anzeiger sowie unter www.thalwil.ch GEMEINDERAT THALWIL Die Gemeindepräsidentin: Der Gemeindeschreiber: Christine Burgener Martin Pallioppi Thalwil, 12. Januar 2005 Aktenauflage Die Akten zu den Geschäften können von den Stimmberechtigten ab 2. März 2005 während der normalen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus, Alte Landstrasse 112 (Sekretariat Gemeinderat, im 1. Stock), eingesehen werden. 1

Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission RPK Die Rechnungsprüfungskommission hat die Geschäfte geprüft und erstattet folgenden Bericht: Bauabrechnung Sanierung von Schulhaus und Mehrzweckhalle Schweikrüti Die Bauabrechnung stimmt mit der Buchhaltung und den Belegen überein. Die Ausgaben von total Fr. 5'419'473.65 sind in den Investitionsrechnungen 2000 bis 2004 ordnungsgemäss verbucht worden. Die Gegenüberstellung der gesamthaft bewilligten Kredite in der Höhe von Fr. 5'578'115.25 und der effektiven Baukosten laut Abrechnung im Betrage von Fr. 5'419'473.65 ergibt eine Kostenunterschreitung von Fr. 158'641.60 (2.84%). Antrag: Aufgrund des Prüfungsergebnisses beantragen wir der Gemeindeversammlung die Bauabrechnung zu genehmigen. 2 Schulwesen, Blockzeiten an der Unterstufe Weiterführung Versuchsbetrieb Antrag Vorlage zuhanden Frühjahres-GV 17. März 2005 Am 9. Dezember 1998 hat die Gemeindeversammlung dem Versuchsbetrieb des Blockzeitenunterrichts unter Gewährung eines Kredites von Fr. 560'000 für drei Schuljahre zugestimmt. Nachdem der kantonale Souverän das Volksschulgesetz, welches dem Blockzeitenunterricht die notwendige gesetzliche Grundlage gegeben hätte, am 24. November 2002 abgelehnt hat, sind für den Blockzeitenunterricht und dessen Finanzierung nach wie vor die Gemeinden verantwortlich. Der Gemeinderat hat, auf Antrag der Schulpflege, den Versuchsbetrieb bereits dreimal verlängert und folgende Kredite gesprochen: 27. März 2001, Fr. 180'000; 15. April 2003, Fr. 150'000; 31. August 2004 Fr. 150'000. Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der Schulpflege für eine weitere, zeitlich befristete Verlängerung des Versuches des Blockzeitenunterrichts bis zur In-Kraft- Setzung des neuen Volksschulgesetzes. Er beantragt der Gemeindeversammlung dem Kredit von Fr. 468'000 für die Jahre 2005-2007 zuzustimmen. Die Mehraufwendungen für das Kalenderjahr 2005, Fr. 88'000 sind im Voranschlag für das Jahr 2005 bereits enthalten. Die RPK schliesst sich der Meinung des Gemeinderates und der Schulpflege an, den Blockzeitenunterricht als zeitgemässes Unterrichtsmodel weiter anzubieten und den dafür notwendigen Kredit zu bewilligen. Antrag: Aufgrund des Ergebnisses unserer Prüfung beantragen wir den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Vorlage anzunehmen. 8800 Thalwil, 10. / 31. Januar 2005 RECHNUNGSPRUEFUNGSKOMMISSION THALWIL Der Präsident: Der Aktuar: Hermann Schmitter Andreas F. Vögeli 2

Schulhaus und Mehrzweckhalle Schweikrüti Gebäudesanierung Genehmigung der Bauabrechnung ANTRAG Die Gemeindeversammlung beschliesst: Die Bauabrechnung für die Sanierung des Schulhauses und der Mehrzweckhalle Schweikrüti wird genehmigt. WEISUNG 1. Ausgangslage Das im Jahre 1978 erstellte Schulhaus Schweikrüti in Gattikon wies wesentliche bauliche Mängel wie Wassereinbrüche im Dachbereich, ungenügend gedämmte und undichte Fenster, defekte Rafflamellenstoren, hohe Wärmverluste über die Fassade und über die Fenster usw. auf. Das Dach wurde infolge von Wassereinbrüchen bereits mehrmals partiell saniert und teilweise nachgedämmt. Der Gemeinderat bewilligte am 27. April 1999 einen Kredit von Fr. 32'000 für eine Sanierungsstudie. Die Abrechnung für die Studie über Fr. 31'451.30 wurde am 7. März 2001 genehmigt. Die für das Projekt gebildete Planungskommission Schulhaus Schweikrüti erarbeitete eine Sanierungsstrategie mit Terminprogramm, die vom Gemeinderat am 31. März 2000 genehmigt wurde. Mit diesen Vorgaben wurden ein Vorprojekt ausgearbeitet und in der Folge ein Bauprojekt erstellt, das dem Souverän an der Urnenabstimmung vom 23. September 2001 zur Abstimmung unterbreitet wurde. Die Stimmberechtigten stimmten dem Projekt zu und bewilligten hierfür den notwendigen Kredit von Fr. 5'220'000. Die Realisierung der bau- und energietechnischen Sanierung, die sowohl zeitlich als auch technisch anspruchsvoll war, führte zu einer gesamtheitlichen Werterhaltung des Gebäudes. Die Bauarbeiten erstreckten sich über die Zeit von Frühling bis Herbst 2002 und Frühling bis Herbst 2003. So konnte der Schulbetrieb während der ganzen Sanierungszeit aufrecht erhalten werden. Mit einem Tag der offenen Tür am Samstag, 22. November 2003, zu dem die Schuleinheit Schweikrüti sowie die Baukommission die Öffentlichkeit einluden, konnte das in neuem Glanz erstrahlende Schulhaus feierlich übergeben werden. Der Bevölkerung bot sich die Möglichkeit, bei Führungen durch das Gebäude die Sanierungsarbeiten sowie die neuen Schulräume und die Mehrzweckhalle zu besichtigen. 3

2. Bauabwicklung Bei der Sanierung wurde grosses Gewicht darauf gelegt, das architektonische Gesamtbild zu erhalten. Mit der projektkonformen Ausführung des Bauvorhabens sowie der Finanzkontrolle wurde die Baukommission "Schulhaus Schweikrüti" beauftragt, die bereits als Planungskommission das Bauprojekt zusammen mit den Fachplanern erarbeitet hatte. Aufgrund der Komplexität der Sanierungsarbeiten entschied man sich, die Bauarbeiten durch ein kompetentes Baumanagement begleiten zu lassen. Der Auftrag wurde der Firma Amstein + Walthert AG, Zürich, übertragen. Ihm zur Seite standen in engem Kontakt das Architekturbüro Osolin & Plüss Architekten AG, Zürich, sowie die Bauleitung Schwendener Baumanagement, Zürich. Im Verlauf der Sanierungsarbeiten kam es zu folgenden Projektmutationen resp. Nachtragskrediten, die teilweise auf Verlangen der kantonalen Behörden (Feuerpolizei) erforderlich wurden oder im Hinblick auf wesentliche Verbesserungen der Betriebsführung und der Energie-Einsparungen angezeigt waren: Brandschutzmassnahmen: aufgrund zusätzlicher kantonaler Auflagen der Feuerpolizei Alarmierung Heizung: Umleitung des Alarmierungssystems an den Hauswart Schule, Abtrennung vom Leitsystem des Hallenbades Ersatz Regulierungen Lüftungsanlagen: im Zusammenhang mit dem Ersatz der Regulierung der Lüftung Mehrzweckhalle musste auch die Lüftung von Küche, Singsaal und Garderobe ersetzt werden Einzelraumregulierung in den Schulzimmern: Fehlen von Ersatzteilen für die Zentraleinheit der bestehenden Einzelraumregulierung und Verbesserung der Ansteuerung und Regulierung der Raumlufttemperatur der Schulzimmer (Reduktion in der Nacht, an Wochenenden und in den Ferien). Die Arbeiten konnten trotz dem eng gesteckten und bedingt durch den Schulbetrieb etappierten Terminprogramm ohne wesentliche Verzögerungen ausgeführt werden, was insbesondere dem grossen Einsatz aller beteiligten Handwerker und der zielorientierten und kompetenten Bauleitung zu verdanken ist. 3. Bewilligte Kredite Folgende Kredite wurden für die bau- und energietechnische Sanierung des Schulhauses und der Mehrzweckhalle Schweikrüti bewilligt: Bau- und energietechnischer Sanierungskredit Urnenabstimmung vom 23. September 2001 Fr. 5'220'000.00 In diesem Kredit sind die folgenden, vorgängig bewilligten Kredite enthalten: Planungskredit Gebäudehüllensanierung, Gemeinderat, 14. März 2000 (GRB 76): Projektierungskredit Gemeindeversammlung, 21. September 2000: Fr. 150'000.00 Fr. 350'000.00 4

Nachtragskredite für Auflagen Brandschutz, Alarmierung Heizung, Ersatz Regulierung Lüftungsanlagen, Einzelraumregulierung in Schulzimmern Gemeinderat, 18. Juni 2002 (GRB 159) Fr. 191'050.00 Teuerung zwischen Kostenvoranschlag 1. April 2000 und Bauausführung Fr. 167'065.25 Massgebende Kreditsumme für Bauabrechnung Fr 5'578'115.25 ============= 4. Bauabrechnung Die Schlussabrechnung und der Kreditvergleich präsentieren sich wie folgt: Abrechnung Planungskredit, Gebäudehüllensanierung, 7. März 2001 (GRB 55) Fr. 140'654.90 Abrechnung Projektierungskredit, Baukommission Schulhaus Schweikrüti, 19. März 2002 Fr. 320'731.85 Bauabrechnung Total abgerechnete Bausumme Netto Bauabrechnung Kreditvergleich (ohne Sanierungsstudie) Fr. 4'958'086.90 Fr. 5'419'473.65 Massgebende Kreditsumme Fr. 5'578'115.25 Netto Bauabrechnung Fr. 5'419'473.65 Kreditunterschreitung 2.84 % Fr. 158'641.60 ============= Dank konsequentem Kostenmanagement ist es gelungen, die anspruchsvolle Sanierung unter dem Kostenvoranschlag abzuschliessen. Einnahmen Vom Hochbauamt des Kantons Zürich wurde ein Staatsbeitrag von 40'000 Franken ausgerichtet. 5. Schlussbemerkung Die Sanierung des Schulhauses Schweikrüti erfolgte nach modernen technischen Erkenntnissen. Der Energieverbrauch und die Schadstoffemissionen konnten stark reduziert werden. Mit den ausgeführten Massnahmen wurden verschiedene ökologische und ökonomische Verbesserungen erreicht. Zudem konnten die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer nach neusten schulpädagogischen Erkenntnissen weitgehend umgesetzt werden. Aufgrund des optimierten Raumangebotes bietet das 5

sanierte Schulhaus den Kindern beste Voraussetzungen für ein qualitativ hoch stehendes Lernumfeld. Nicht zuletzt ist damit auch dem politischen Auftrag an die Schule, ihre Ressourcen kostenbewusst und effizient zu nutzen, Folge geleistet. Die Sanierungsarbeiten haben somit auch soziale Bedeutung. Zum guten Gelingen der Sanierung trugen nicht nur die fachkompetenten Planer und Handwerker bei, sondern auch die engagierten Mitglieder der Baukommission sowie die Lehrerschaft. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Bauabrechnung über die Sanierung des Schulhauses und der Mehrzweckhalle Schweikrüti zu genehmigen. 6

Schulwesen, Blockzeiten an der Unterstufe Thalwil Weiterführung Versuchsbetrieb bis zur In-Kraft-Setzung neues Volksschulgesetz ANTRAG Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1. Der Weiterführung des Versuchsbetriebs von Blockzeiten an der Unterstufe der Primarschule ab Schuljahr 2005/2006 wird zugestimmt. 2. Diese Versuchsverlängerung gilt bis zur Einführung des neuen Volksschulgesetzes. 3. Der erforderliche Kredit für die zwei Schuljahre 2005/2006 und 2006/2007 von insgesamt Fr. 468'000 wird bewilligt; er kann sich bei verzögerter In-Kraft- Setzung des Volksschulgesetzes um höchstens ein Jahr anteilsmässig erhöhen. WEISUNG 1. Situation heute in Thalwil Am 9. Dezember 1998 stimmte die Gemeindeversammlung dem Versuchsbetrieb von Blockzeiten an der Schule Thalwil während drei Schuljahren, beginnend im Schuljahr 1999/2000, zu und sprach den dafür erforderlichen Kredit von Fr. 560'000 für die durch den Blockzeitenunterricht verursachten Mehrkosten. Der Gemeinderat stimmte später auf Antrag der Schulpflege der Versuchsverlängerung wie folgt zu: 27. März 2001 Verlängerung für das Schuljahr 2002/2003 180'000 Franken 15. April 2003 Verlängerung für das Schuljahr 2003/2004 150'000 Franken 31. August 2004 Verlängerung für das Schuljahr 2004/2005 150'000 Franken Nach Ablehnung des Volksschulgesetzes an der Volksabstimmung vom 24. November 2002 fehlt die gesetzliche Grundlage, Blockzeiten weiterhin anzubieten. Angebot und Weiterführung basieren daher nach wie vor auf dem Erziehungsratsbeschluss vom 26. März 1991 und dem Bildungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2000, der die ursprünglichen Rahmenbedingungen der Erprobung erweiterte und damit auch Thalwil ermöglichte, das Blockzeitenmodell fortzuführen. 7

2. Definition Blockzeiten Im herkömmlichen Stundenplan an der Unterstufe besuchen die Erst- und Zweitklässler in der Regel die Schule entweder von 8 bis 10 Uhr oder von 10 bis 12 Uhr. Mit Blockzeiten im Drei-Stunden-Block wird ermöglicht, dass sämtliche Schülerinnen und Schüler täglich mindestens von 9 bis 11 Uhr in der Schule sind. Der Halbklassenunterricht im bisherigen Rahmen ist weiterhin gewährleistet. Die eine Halbklasse besucht die Schule mindestens von 8 bis 11 Uhr, die andere von 9 bis 12 Uhr. Die Unterrichtszeiten am Nachmittag bleiben unregelmässig. 3. Erfahrung mit Blockzeiten Das Thalwiler Blockzeiten-Modell, welches den pädagogisch wertvollen Halbklassenunterricht beibehält und in das die in einer Umfrage von 1998 erhobenen Bedürfnisse der Eltern eingeflossen sind, hat sich bestens bewährt. Durch die Beibehaltung der Blockzeiten wird das in Thalwil vorhandene Konzept der familienergänzenden Kinderbetreuung sinnvoll komplettiert. Bei der Einführung 1999 wurde die Lektionenzahl für die Kinder (Biblische Geschichte BS eingeschlossen) an der 1. Klasse von 19 auf 21, an der 2. Klasse von 22 auf 23 Lektionen erhöht. Die Erhöhung der Lektionenzahl verteilt sich auf die Unterrichtsgegenstände Lebenskunde, Realien, Deutsch und Schrift. Diese zusätzlichen Lektionen werden durch Fachlehrkräfte erteilt. 4. Neues Volksschulgesetz (VSG) 4.1 Wie es dazu kam Am 24. November 2002 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zürich ein neues Volksschulgesetz ab. Am gleichen Tag wurden eine Verfassungsänderung (Abschaffung der Bezirksschulpflege) und das Bildungsgesetz angenommen. Wenige Wochen nach dem Abstimmungstermin wurden zwei Parlamentarische Initiativen eingereicht; beide wurden vom Kantonsrat provisorisch unterstützt und der Kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) zur Behandlung überwiesen. Die KBIK lehnte beide Initiativen ab und schlug ein neues Volksschulgesetz vor. Dieser Vorschlag wurde am 15. September 2004 veröffentlicht. 4.2 Was das neue Volksschulgesetz bringt Die Volksschule muss sich weiterentwickeln. Einige der umstrittenen Reformelemente des abgelehnten Gesetzes werden wieder aufgenommen, andere wurden weggelassen. Gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit sieht das Gesetz gegenüber der heute gültigen Fassung u.a. folgende Neuerung vor: Familienfreundliche Blockzeiten: An der Unterstufe werden koordinierte Unterrichtszeiten (Blockzeiten) verbindlich eingeführt Die Gemeinden können betreute Aufgabenstunden anbieten 8

Bei Bedarf führen die Gemeinden Tagesstrukturen (z.b. Mittagstische), die für die Eltern nicht unentgeltlich sind. 4.3 Termine Es ist vorgesehen, dass das neue Volksschulgesetz dem Souverän am 5. Juni 2005 vorgelegt wird. Die Umsetzung respektive In-Kraft-Setzung des neuen Volksschulgesetzes bedingt das Erstellen von zahlreichen Verordnungen (wie zum Beispiel Geleitete Schulen, Qualitätssicherung usw.). Die In-Kraft-Setzung ist auf Beginn des Schuljahres 2006/2007 oder 2007/2008 geplant. 5. Kosten Der Stundenplan mit integriertem Blockzeitenunterricht gilt für alle Schülerinnen und Schüler, ist obligatorisch und demzufolge kostenlos. Für die Gemeinde Thalwil entstehen durch den beantragten Versuchsbetrieb für die Schuljahre 2005/2006 sowie 2006/2007 insgesamt nachstehende Mehraufwendungen, die sich auf sechs erste Klassen, sechs zweite Klassen, zwei Kleinklassen A und eine Kleinklasse D aufteilen: zusätzliche Unterrichtskosten (inkl. BS) gegenüber einem herkömmlichen Unterricht ohne Blockzeiten 455'000 Franken zusätzliche Lehrmittel 13'000 Franken Mehraufwand für den Schulversuch Blockzeiten 468'000 Franken ====== Diese Kosten verteilen sich wie folgt auf die Kalenderjahre 2005 bis 2007: 2005 88'000 Franken (Mitte August bis Dezember) 2006 234'000 Franken (Kalenderjahr) 2007 146'000 Franken (Januar bis Mitte August) Die Mehraufwendungen für das Kalenderjahr 2005 sind im Voranschlag, Laufende Rechnung 2005, bereits enthalten. 6. Abweichung Mehraufwendungen Blockzeiten gegenüber Beschluss Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 1998 Der Gemeindeversammlung wurde 1998, wie heute, ein Kredit für den Blockzeitenunterricht beantragt. Der Unterricht in BS war dazumal wie in diesem Antrag im Blockzeitenunterricht enthalten. 1998 war BS noch ein obligatorisches Unterrichtsfach, seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 können die Gemeinden den BS-Unterricht auf freiwilliger Basis anbieten. Die Schulpflege hat am 29. März 2004 beschlossen, den BS- Unterricht fortzusetzen. Da jedoch ohne Einbezug des BS-Unterrichts in den Blockzeitenunterricht ein anderes Schulfach angeboten werden müsste, sind diese Kosten als Mehraufwendungen aufzuführen. 9

7. Schlussbemerkungen Schulpflege und Lehrerschaft sind überzeugt, mit dem Blockzeitenangebot ein Bedürfnis der betroffenen Thalwiler Eltern sowie Schülerinnen und Schüler abzudecken und empfehlen, der Vorlage zuzustimmen. SCHULPFLEGE THALWIL Präsident Daniel Tewlin Schulverwalter Peter Marschik Thalwil, 1. November 2004 Stellungnahme des Gemeinderates zum Antrag der Schulpflege Der Gemeinderat hat der Verlängerung des Versuchs bereits drei Mal zugestimmt. Für die weitere Verlängerung des Versuchs bis zur In-Kraft-Setzung des neues Volksschulgesetzes ist die Gemeindeversammlung zuständig. Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der Schulpflege und beantragt der Gemeindeversammlung, den Kredit von Fr. 468'000 für die zeitlich befristete Verlängerung des Versuches des Blockzeitenunterrichts bis zur In-Kraft-Setzung des Volksschulgesetzes zu bewilligen. GEMEINDERAT THALWIL Gemeindepräsidentin Christine Burgener Gemeindeschreiber Martin Pallioppi Thalwil, 7. Dezember 2004 10