Ergebnis- und Finanzrechnung, Abschlüsse, sse, Rückstellungen. Ergebnisse der Projektgruppe 1.4. Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen

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Es wird zunächst auszugsweise aus dem Haushaltserlass 2010 vom 18. September 2009 des Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zitiert:

Transkript:

Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Ergebnisse der Projektgruppe 1.4 Ergebnis- und Finanzrechnung, Abschlüsse, sse, Rückstellungen

Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Grundsätze Zusammenhänge der Drei- Komponenten-Rechnung Ergebnis- und Finanzrechnung, Bilanz Haushaltsplanung und Ausführung Jahresabschluss, Haushaltsausgleich und Konzernbilanz Eröffnungsbilanz und Datenüberleitung Stand: TP 1.4 2

Allg. Doppik- Projektorganisation TP 1: Vermögenserfassung und -bewertung,, Eröffnungsbilanz TP 2: Softwareauswahl, -beschaffung und -implementierung TP 3: Kosten- und Leistungsrechnung, Produktrahmen, betriebswirt- schaftliches Instrumentarium TP 4: Organisation mit anpassungs- bezogenen Aspekten der Ablauforganisation und der Geschäftsprozesse TP 5: Aus- und Fortbildung TP 6: Haushaltsplanung im neuen System Stand: TP 1.4 3

Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Grundsätze Stand: TP 1.4 4

Grundsätze Für r das neue Rechnungswesen gilt das neue kommunale Haushaltsrecht als Grundlage und die Grundsätze der ordnungsgemäß äßen Buchführung hrung Stetige Aufgabenerfüllung Konjunkturgerechtes Verhalten Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Haushaltsausgleich Stand: TP 1.4 5

Grundlagen Grundlage ist das Neue Steuerungsmodell z.b. mit der Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung, der Dezentralisierung von Verantwortung, der Budgetierung, der Outputorientierung auf Basis der Produkte Einheitliche Produkte (Produktrahmen) als Gliederungsgrundlage des Rechnungswesens Nicht monetäre Kennzahlen gehören als Bestandteil des Produkts in den Haushaltsplan (z.b. als Steuergröße zur Zielerreichung) Um den echten Aufwand für die Produkte zu ermitteln sind Innere Verrechnungen / interne Leistungsverrechnungen flächendeckend notwendig. Stand: TP 1.4 6

Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung Für r die Veranschlagung von Erträgen und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen im Haushaltsplan und ihrer Bewirtschaftung gelten Bruttoveranschlagung Vollständigkeit Gesamtdeckung bzw. auch Zweckbindung Haushaltseinheit Haushaltsklarheit Haushaltswahrheit Sachliche Bindung (Einzelveranschlagung) Zeitliche Bindung (Jährlichkeit) Stand: TP 1.4 7

Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung Für r die elektronische Buchführung hrung gelten Anwendungsbereich Beleg-,, Journal- und Kontenfunktion Buchung Internes Kontrollsystem (IKS) Datensicherheit Dokumentation und Prüfbarkeit Aufbewahrungsfristen Wiedergabe der auf Datenträgern geführten Unterlagen Verantwortlichkeit Grundlagen zur Buchhaltung einer Gemeinde gelten Buchungsgrundlagen: Der Produktrahmenplan S-H S Ziel u.a. auch der Interkommunaler Vergleich Stand: TP 1.4 8

Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Grundsätze Zusammenhänge der Drei- Komponenten-Rechnung Stand: TP 1.4 9

Drei-Komponenten-Rechnung Ergebnisrechnung (Aufwand und Ertrag) Finanzrechnung (Einzahlungen und Auszahlungen) Bilanz (Vermögen und Kapital) Stand: TP 1.4 10

Wichtige Ziele der Drei-Komponenten- Rechnung Aufstellung des vollständigen Vermögens gens- bestandes im Rechnungswesen und Nachweis des echten Ressourcenverbrauchs einer Kommune Intergenerative Gerechtigkeit aufzeigen Verbesserung der Steuerung einer Verwaltung durch betriebswirtschaftliche Instrumente Einheitliche Gliederung nach Produkten um interkommunale Vergleiche zu erleichtern Erstellung einer Konzernbilanz, um die finanzielle Situation der Kommune als Ganzes festzustellen Stand: TP 1.4 11

Vorraussetzungen Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltes ist es erforderlich, dass zumindest rückwirkend zum 01.01. die Eröffnungsbilanz erstellt wird Voraussetzungen für die Eröffnungsbilanz ist der erfolgte Aufbau der Anlagenbuchhaltung und die Bewertung des Vermögens und der Schulden Empfehlenswert ist es, die KLR vor der ersten Planung mit dem Produktrahmen abzustimmen Der Kontenplan ersetzt den bisherigen Gruppierungsplan Geeignete Software zum gesamten Finanzwesen Bei der Budgetbildung ist darauf zu achten, dass die im Produktrahmen verbindlich vorgegebenen Produktgruppen, auch bei einer weitergehenden Untergliederung, vollständig einem Budget zugeordnet werden sollen Stand: TP 1.4 12

Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Grundsätze Zusammenhänge der Drei- Komponenten-Rechnung Ergebnis- und Finanzrechnung, Bilanz Stand: TP 1.4 13

Elemente der Ergebnisrechnung Ziele einer Gewinn- und Verlustrechnung Kontierungen der Geschäftsvorf ftsvorfälle in der FiBu Buchungssystematik (einheitlicher Kontenrahmen) Ertrags- und Aufwandsbuchungen Begriffsdefinitionen ( ( 56 GemHVO-Doppik) Erträge Aufwendungen Ergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliches Ergebnis Ergebnisrechnung Gesamtergebnisrechnung Teilergebnisrechnungen (je Produktgruppe) Stand: TP 1.4 14

Elemente der Finanzrechnung Ziele der Finanzrechnung Abbildung sämtlicher s Zahlungsströme (alle Ein- und Auszahlungen) Periodenabgrenzung nach Kassenwirksamkeit Nur direkte Finanzrechnung zugelassen Darstellung der Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes Steuerungsinstrument für f r das Finanz- bzw. Liquiditätsmanagements tsmanagements Berechnung Cashflow Ermächtigungsgrundlage für f r Investitionen Kontierungsleitfaden für r die Finanzrechnung Einbindung der Anlagebuchführung hrung in die Finanzrechnung Stand: TP 1.4 15

Die Bilanz Grundlagen der Bilanz Grundsätze zur Bewertung des Vermögens Trennung in Anlage- und Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Gestaltungsmöglichkeiten glichkeiten zur Vermögensrechnung Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten glichkeiten Bilanzpolitik bei wichtigen Jahresabschlussposten Grundlagen der Bilanzanalyse Kennzahlen zur Bilanzanalyse Besondere Kennzahlen für f öffentliche Verwaltungen Stand: TP 1.4 16

Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Grundsätze Zusammenhänge der Drei- Komponenten-Rechnung Ergebnis- und Finanzrechnung, Bilanz Haushaltsplanung und Ausführung Stand: TP 1.4 17

Grundlagen der Haushaltsplanung Die Grundlagen der Haushaltsplanung sind in der GO und GemHVO normiert: Produkt- und Kontenrahmen des Landes Steuerungsbedürfnisse rfnisse der Verwaltungsleitung z.b. um Verantwortlichkeiten und Ziele festzulegen Ausrichtung der Planung an allen Elementen des Finanz- und Rechnungswesens Neue Planungsgröß ößen wie z.b. Flächendeckende Abschreibungen Abschreibung auch von gewährten Zuweisungen Planung von Rückstellungen R im Haushalt Neue Periodenabgrenzungen Stand: TP 1.4 18

Regelungen in der Verwaltung zur Organisation des Rechnungswesens In einer Verwaltung sind zur Organisation des Finanz- und Rechnungswesens verschiedene Regelungen notwendig. Üblicherweise sind es folgende Regelungsinhalte: Verfahrensregelungen zur Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes Dienstanweisung zum Anordnungswesen und / bzw. Geschäftsbuchhaltung Dienstanweisungen für f r die Buchführung hrung / Kasse Dienstanweisung über die Veränderung von Ansprüchen des Kommune Interne Steuerungsgrundsätze tze usw. Stand: TP 1.4 19

Bewirtschaftung Beteiligte an der Bewirtschaftung: Fachdienst /-amt:/ - Erstellung einer (Ausgangs-) ) Rechnung bzw. eines Bescheides - Prüfung einer eingegangenen Rechnung - Anordnung der Zahlung Geschäftsbuchhaltung (zentral oder dezentral): - Ausgangsrechnung: Kontierung auf einen Debitor - Eingangsrechnung: Kontierung auf einen Kreditor Finanzbuchführung hrung (überwiegend( zentral): - Übernahme der Daten in die Finanzbuchführung hrung Zahlungsabwicklung: - Zahlung der Eingangsrechnung - Prüfung des Debitors auf Zahlungseingang Stand: TP 1.4 20

Flexible Bewirtschaftung Für r die flexible Bewirtschaftung (z.b. mit der Budgetierung) gelten folgende Budgetregeln: Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets nach 21 GemHVO (z.b. einer Produktgruppe oder eines Produkts) Mehreinnahmen ermöglichen Mehrausgaben Nicht verbrauchte Mittel können k zu 100 % übertragen werden Budgetüberziehungen führen f zur Kürzungen K in den Folgejahren (interne Regelung notwendig) Ausnahmen hiervon können k direkt beim Produkt fixiert werden Stand: TP 1.4 21

Gibt es noch die Grundsätze der Gesamtdeckung und Zweckbindung? Ja, nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung müssen alle Erträge alle Aufwendungen bzw. alle Einzahlungen alle Auszahlungen decken ( ( 18 GemHVO-Doppik). Ja, die Zweckbindung ist als Ausnahme des Gesamtdeckungsprinzips teilweise als rechtliche Verpflichtung im Verordnungstext oder als freiwillige Entscheidung für f r das neue Haushaltsrecht vorgesehen. Für r die Budgetierung z.b. als Leistungsanreiz ist die Zweckbindung auch notwendig! Stand: TP 1.4 22

Übertragung von Ausgabeermächtigungen Im Ergebnisplan sind die Aufwendungen und die dazugehörige Auszahlungen für f r folgende Aufgaben grundsätzlich übertragbar: Unterhaltung der Grundstücke Unterhaltung der baulichen Anlagen Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Gewerbesteuerumlage Weitere Aufwendungen und dazugehörige Auszahlungen Stand: TP 1.4 23

Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Grundsätze Zusammenhänge der Drei- Komponenten-Rechnung Ergebnis- und Finanzrechnung, Bilanz Haushaltsplanung und Ausführung Jahresabschluss, Haushaltsausgleich und Konzernbilanz Stand: TP 1.4 24

Jahresabschluss - Aufstellungsgrundsätze Aufstellungsgrundsätze: tze: Stichtagsprinzip Vollständigkeit Verrechnungsverbot Bilanzkontinuität Bilanzidentität Bilanzstetigkeit Going-Concern Concern-Prinzip Grundsatz der Einzelbewertung Grundsatz der Vorsicht Realisationsprinzip Imparitätsprinzip tsprinzip Periodisierungsprinzip Komponenten: Ergebnisrechnung Finanzrechnung Teilrechnungen Bilanz Anhang Lagebericht Stand: TP 1.4 25

Haushaltsausgleich - Stufenregelung Haushaltsausgleich findet sich in 25 GemHVO- Doppik. Danach ist der Haushalt ausgeglichen, wenn (...) die Erträge die Höhe H (...) der Aufwendungen erreichen oder übersteigen. Jahresübersch berschüsse sse werden der Ergebnis- oder der Allgemeinen Rücklage R zugeführt. Sollten jedoch vorgetragene Jahresfehlbeträge bestehen, sind diese zunächst aus der Ergebnisrücklage auszugleichen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Jahresfehlbetrag vorgetragen. Nach 5 Jahren kann der vorgetragenen Jahresfehlbetrag zu Lasten der Allgemeinen Rücklage R ausgeglichen werden. Stand: TP 1.4 26

Konzernbilanz Grundsätze zur Erstellung der Konzernbilanz: Regelung in 95 o GO bzw. GemHVO Verweis auf das HGB Kommunaler Konzern Kernverwaltung Tochterorganisationen Öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten Wer? Eigenbetriebe Anstalten des öffentl. Rechts Privatrechtliche Beteiligungen Zweckverbände Kapital- und Personengesellschaften Grundsätzlich alle Kommunen größ ößer 3000 Einwohner Stand: TP 1.4 27

Konzernbilanz Inhalt Die GO regelt die Grundlagen und verweist auf das HGB ( ( 300 bis 309) Inhalt des Konzernabschlusses ( ( 297 Abs. 1 HGB) Konzernbilanz Konzernergebnisrechnung Konzernkapitalflussrechnung Konzernanhang Konzernlagebericht Was ist in die Konzernbilanz einzubeziehen? Alles, was zum Konsolidierungskreis gehört! Stand: TP 1.4 28

Konzernbilanz Inhalt des Berichts Inhalt des Beteiligungsberichts Entwicklung der Bilanzen der letzten 3 Abschlussstichtage Entwicklung der Rechnungen der letzten drei Berichtsjahre Wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen Ziele der einzelnen Beteiligung Darstellung der wesentlichen Leistungsbeziehungen Organe der jeweiligen Beteiligung Erläuterungen über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks Stand: TP 1.4 29

Konzernbilanz Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis kennzeichnet die Gesellschaften und Betriebe, die in den kommunalen Konzernabschluss einbezogen werden müssen m oder bei einem Wahlrecht einbezogen werden können. k Konsolidierungspflicht: Kommunen größ ößer 3.000 Einwohner Konsolidierungswahlrecht: Kommunen kleiner 3.000 Einwohner Konsolidierungsverbot / abweichend 95 o (neu) GO Stand: TP 1.4 30

Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Grundsätze Zusammenhänge der Drei- Komponenten-Rechnung Ergebnis- und Finanzrechnung, Bilanz Haushaltsplanung und Ausführung Jahresabschluss, Haushaltsausgleich und Konzernbilanz Eröffnungsbilanz und Datenüberleitung Stand: TP 1.4 31

Überleitung kameraler Daten 1. Aus dem bisherigen Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste Restebereinigung ist hierzu notwendig Fehlbeträge aus Vorjahren 2. Aus dem bisherigen Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste Haushaltsausgabereste 3. Übernahme der bisherigen RücklagenR und Rückstellungen 4. Sowie aller weiter geltenden Finanzposten Stand: TP 1.4 32

Überleitung kameraler Daten Datenüberleitung aus dem letzten kameralen Abschluss: Soll-Überschuss Ist-Überschuss Soll-Fehlbetrag (Verwaltungshaushalt) Ist-Fehlbetrag Kassenkredite Überleitung der kameralen RücklagenR Überleitung des AV / UV Überleitung des Sondervermögens Stand: TP 1.4 33

Überleitung von kameralen Daten als Vorjahreswerte in die Doppik Zur Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik werden von den verschiedenen Softwareanbietern zwei Varianten angeboten: Variante 1: Big Bang (harter Umstieg) Variante 2: Sanfter Übergang Erste Bilanz Stand: TP 1.4 34

Erstellung der Eröffnungsbilanz Voraussetzungen für f r eine Eröffnungsbilanz - Durchführung hrung einer Inventur - Erstellung eines Inventars - Bewertung des Vermögens - Zuordnung des Vermögens auf Bilanzkonten und Eröffnungsbilanz Eröffnungsbilanzbuchungen Sonderproblem der Vermögensbilanz (Eröffnungsrechnung) Vereinfachungsregelungen und Korrekturmöglichkeiten Stand: TP 1.4 35

Zusammenfassung Nutzen Sie die Handlungsempfehlungen des NKR-SH und helfen Sie sich gegenseitig bei der Umstellung auf die Doppik! Stand: TP 1.4 36

Ansprechpartner Rüdiger Schöning, Projektleiter (bis Dezember 2005) Kreisverwaltung Pinneberg Postfach 1152 25421 Pinneberg Email: r.schoening@kreis-pinneberg.de Tel.: 04101/212-273 Fax: 04101/212-173 Im Internet: www.kreis-pinneberg.de und die Projektgruppenmitglieder (siehe Dokumentation) oder Frank Dieckmann Hauptkoordinator Innovationsring NKR-SH Reventlouallee 6 24105 Kiel Email: frank.dieckmann@sh-landkreistag.de Tel.: 0431/57 00 50-47 Fax: 0431/57 00 50-20 Internet: www.nkr-sh.de Stand: TP 1.4 37