Vertrag Verkehrsanlagen

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Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 9 Vertrag Verkehrsanlagen Zwischen dem Land Schleswig-Holstein vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 4103 Kiel - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem vertreten durch - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen.

Land Schleswig-Holstein Seite von 9 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen bei Verkehrsanlagen für die Baumaßnahme Grundlagen des Vertrags.1 Auf diesen Vertrag findet die HOAI in der Fassung von 013 Anwendung.. Vertragsbestandteile sind..1 die Anlage 1 mit den darin gekennzeichneten Leistungen sowie.. die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen...3 Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 ; 4 Abs. 3 TTG-SH)..4 Formblatt zum Inhalt und Umfang der Architekten- und Ingenieurvollmacht..5 Ergänzende Vereinbarung für den CAD-Datenaustausch..6 ZVB für die Erstellung und den Datenaustausch von LV und Bauabrechnung..7 Anforderung an ADV Programme, Hinweise zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Merkblatt zum Bieterangabenverzeichnis..8 Die vorläufigen Honorarermittlungen..9 Berechnungshilfe mitzuverarbeitende Bausubstanz (Excel-Liste wird vom AG zur Verfügung gestellt).3 Der Auftragnehmer hat folgendes zu beachten:.3.1 Die Anlage 1 mit den darin gekennzeichneten Leistungen sowie.3. Den Planungsauftrag vom mit Ergänzungen und Vorgaben des Auftraggebers sowie den darin enthaltenen Gesamtbaukosten in Höhe von..3.3 Für die weitere Bearbeitung die genehmigte Bauunterlage einschließlich der genehmigten Baukosten..3.4.3.5 Abweichungen davon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Land Schleswig-Holstein Seite 3 von 9.4 Der Auftragnehmer hat über 1 AVB hinaus folgende Vorschriften zu beachten:.5 Die Baumaßnahme unterliegt dem Zustimmungsverfahren Baugenehmigungsverfahren nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Landes Schleswig-Holstein 3 Leistungen des Auftragnehmers 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das in 1 dieses Vertrages genannte Bauvorhaben sämtliche beauftragten Leistungen zu erbringen, die für die Herbeiführung des Gesamtwerkerfolgs erforderlich sind. Hierbei hat der Auftragnehmer insbesondere die in der Anlage 1 gekennzeichneten Leistungen zu erbringen, die als wesentliche Arbeitsschritte Teil des Gesamtwerkerfolgs sind und vom Auftragnehmer mangelfrei und vollständig erfüllt werden müssen. 3. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst folgende in Anlage 1 gekennzeichnete Leistungen:. 3.3 Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in der Anlage 1 gekennzeichneten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. 3.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. 3.5 Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.3 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. 4 Pflichten des Auftragnehmers 4.1 Der Auftragnehmer hat folgende Kosten einzuhalten: 4.1.1 Für die Erstellung der Bauunterlage Baukosten in Höhe von gemäß.3. dieses Vertrages. 4.1. Für die weitere Bearbeitung die mit der Bauunterlage genehmigten Baukosten. 4.1.3 Die Kosten nach 4.1.1 und 4.1. stellen jeweils eine Baukostenobergrenze dar und dürfen nicht überschritten werden. Die Baukostenobergrenze wird als Beschaffenheit des vom Auftragnehmer geschuldeten Werkes vereinbart. Damit übernimmt der Auftragnehmer keine Baukos-

Land Schleswig-Holstein Seite 4 von 9 4. Baubüro tengarantie. Wenn die Baukostenobergrenze aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann und wenn der Auftragnehmer seinen Hinweis- und Unterrichtungspflichten nach 1.5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) nachgekommen ist, werden vom Auftraggeber keine Minderungs- und Regressansprüche geltend gemacht. 4..1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zu deren Abnahme ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die Räume für dieses Büro werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung. 4..1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet. 4.3 Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen in Papierform zu übergeben: 4.3.1 Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen der Vorplanung in -facher Ausfertigung, Entwurfsplanung in -facher Ausfertigung, Ausführungsplanung in -facher Ausfertigung, davon je einmal in kopier-/pausfähiger Ausführung. Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als "Entwurfsverfasser" bzw. "Planverfasser", die übrigen Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen. 4.3. Leistungsbeschreibungen in -facher Ausfertigung. 4.3.3 Bautagebuch. 4.3.4 4.4 Dem Auftraggeber sind sämtliche aufgrund dieses Vertrags erstellten Unterlagen in digitaler Form entsprechend der als Anlage beigefügten Ergänzende Vereinbarung für den CAD-Datenaustausch/Folien/Layerbezeichnungen und Inhalte, ZVB für die Erstellung und den Datenaustausch von LV und Abrechnung von Bauleistungen, Anforderung an ADV Programme, Hinweise zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse zu übergeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Unterlagen: 4.4.1 Pläne. 4.4. Leistungsbeschreibungen. 4.4.3 Vergabevorschläge. 4.4.4 Aufmaßdaten. 4.5 Terminliche Vorgaben sind in 7 des Vertrages geregelt. Sie sind verbindlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Termine anzupassen oder abzuändern, sofern dies erforderlich wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in diesem Fall seine weitere Vertragserfüllung an geänderten Terminen anzupassen. 4.6 Alle unter 4.3 und 4.4 genannten Unterlagen sind zeitnah auf dem PlanTeamserver der GMSH einzustellen.

Land Schleswig-Holstein Seite 5 von 9 5 Änderungs- und Zusatzleistungen 5.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen des beauftragten Leistungsumfangs, die ein Erweiterung oder Wiederholung des Leistungsinhalts bzw. der erbrachten und freigegeben Leistungen enthalten, und Änderungen des Leistungsziels, der Vertragsziele oder des Leistungsablaufs sowie zusätzliche Leistungen anzuordnen. 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, solche Leistungsänderungen, Leistungserweiterungen oder Zusatzleistungen auszuführen, es sei denn, das Büro des Auftragnehmers ist auf solche Leistungen nicht eingerichtet. 5.3 Die Vergütung richtet sich nach 8.7 dieses Vertrages. 6 Fachlich Beteiligte 6.1 Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder anderen fachlich Beteiligten erbracht: 7 Termine und Fristen 7.1 Für die nach 3. übertragenen Leistungen hat der Auftragnehmer folgende verbindliche Vertragstermine einzuhalten: Weitere Vertragstermine werden mit der Weiterbeauftragung nach 3.3 vereinbart. 7. Soweit keine Vertragstermine vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden. 8 Vergütung

Land Schleswig-Holstein Seite 6 von 9 8.1 Das Honorar für die Leistungen wird wie folgt ermittelt: 8.1.1 Nach den anrechenbaren Kosten ( 4, 6 Abs. 1, 48 HOAI) der baufachlich geprüften Kostenberechnung nach DIN 76-1:008-1 oder nach DIN 76-4:009-08. Abschläge bei den anrechenbaren Kosten gem. 46 Abs. 4 und 5 HOAI sind in den Leistungsphasen 1 bis 7 und 9 zu berücksichtigen. 8.1. Nach den anrechenbaren Kosten der Baukosten nach 4.1.1 dieses Vertrages. Die dort genannten Baukosten sind die vereinbarten Baukosten im Sinne von 6 Abs. 3 HOAI. 8.1.3 Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten gemäß 8.1.1 angemessen zu berücksichtigen. Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sind zum Zeitpunkt der Kostenberechnung oder, sofern keine Kostenberechnung vorliegt, zum Zeitpunkt der Kostenschätzung objektbezogen auf der Grundlage der Berechnungshilfe mitzuverarbeitenden Bausubstanz (Anlage ) zu ermitteln und schriftlich zu vereinbaren. 8.1.4 Nach folgenden Honorarzonen und Zuschlägen: Verkehrsanlagen nach Honorarzone zum Mindestsatz Zuschläge in v.h. Umbau/ Modernisierungen Instandsetzung/ Instandhaltung/ 1 Abs. HOAI Mitzuverarbeitende Bausubstanz Wert in (Brutto) 8.1.5 Nach folgender Bewertung der Leistungen: Verkehrsanlage nach Leistungen Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereiten der Vergabe Mitwirken bei der Vergabe Bauoberleitung Objektbetreuung Gesamt: v.h.- Satz v.h.- Satz v.h.- Satz v.h.- Satz 8.1.6 8. Für den Fall der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß 4.1.1 oder 4.1. vereinbaren die Parteien ein Malus-Honorar in Höhe von.v. H. des die Kostenobergrenze überschreitenden Betrages, maximal jedoch v. H. des Brutto-Honorars des Auftragnehmers nach 8.1. Das Malus-Honorar fällt nicht an, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß 4.1.1 oder 4.1. bleiben unberührt; der Malus-Betrag wird hierauf angerechnet.

Land Schleswig-Holstein Seite 7 von 9 8.3 Die Besonderen Leistungen werden wie folgt vergütet: 8.3.1 Die örtliche Bauüberwachung wird wie folgt vergütet: Verkehrsanlagen nach v.h. Satz *1) und )* Pauschale Geschätzte Bauzeit in Monaten *1) Die Vergütung erfolgt als v.h. Satz der anrechenbaren Kosten nach 46 HOAI. *) Ohne Zuschläge nach 8.1.4 des Vertrags. 8.4 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: 8.4.1 Pauschal v.h. des Nettohonorars. Hierin sind auch die Kosten enthalten für: Vervielfältigen aller Unterlagen einschließlich der Vervielfältigungen nach 4.3, Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Reisen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter. 8.4. Auf Nachweis folgende Kosten: 8.5 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist im Honorar des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Die Leistung einschl. der Nebenkosten ist umsatzsteuerbefreit.. 8.6 Verzögert sich die vereinbarte Bauzeit durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachgewiesenen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Dies gilt nicht bei einer Überschreitung bis zu 0 v.h. der festgelegten Ausführungszeit, maximal jedoch 6 Monate. 8.7 Ordnet der Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus gemäß 5 weitere Leistungen an, die nicht über die v. H. Sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern, erhält der Auftragnehmer unter Zugrundelegung folgender Stundensätze für den Auftragnehmer für den Mitarbeiter technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen,

Land Schleswig-Holstein Seite 8 von 9 ein zusätzliches Honorar, wenn er vor Ausführung der Leistung durch Vorausschätzung des Zeitaufwandes und unter Zugrundelegung der vereinbarten Stundensätze ein annehmbares Honorarangebot unterbreitet hat. Das Honorar ist grundsätzlich als Pauschalhonorar schriftlich zu vereinbaren. 9 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 1 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden 1.500.000,00, für sonstige Schäden 50.000,00. 10 Abnahme Die Abnahme im Sinne von 15 Abs. 1 HOAI ist für erbrachte Leistungen vom AN nach vollständiger vertragsgerechter Fertigstellung der Leistungen zu beantragen. Der Abnahmetermin ist gemeinsam zu vereinbaren. Im Übrigen bleiben die Regelungen des 8 AVB unberührt. 11 Ergänzende Vereinbarungen 11.1 Der Auftragnehmer ist Bauleiter nach 57 LBO vom. Januar 009. 11.1 Der Auftragnehmer ist Fachbauleiter nach 57 LBO vom. Januar 009. Nach 57 Absatz erfolgt die Tätigkeit in Abstimmung mit dem Bauleiter. 11. Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name und Qualifikation): 11.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vom 0. März 1974 abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass gegebenenfalls auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben. 11.4 Auftraggeber: Auftragnehmer: Kiel, den Ort Datum Ort Datum In Vertretung

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