P R A K T I K U M S O R D N U N G. für die Praxismodule der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik an der Westsächsischen Hochschule Zwickau



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Transkript:

Westsächsische Hochschule Zwickau Fakultät Kraftfahrzeugtechnik P R A K T I K U M S O R D N U N G für die Praxismodule der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik an der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 14. April 2010 INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung zum Sprachgebrauch 1 Geltungsbereich 2 Sinn und Zweck der praktischen Ausbildung 3 Praxismodul 5 Praktikumsstellen 6 Praktikumsvertrag 7 Anerkennung des Praxismoduls 8 Inkrafttreten Anlagen

Anlagen Anlage 1a: Anlage 1b: Anlage 1c: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Ausbildungsrahmen für das Praxismodul des Studienganges Kraftfahrzeugtechnik Ausbildungsrahmen für das Praxismodul des Studienganges Verkehrssystemtechnik Ausbildungsrahmen für das Praxismodul des Studienganges Versorgungs- und Umwelttechnik Erläuterungen zu den Ausbildungsrahmen hinsichtlich der Gestaltung der Praktikumsberichte Nachweis der Praktikumsstelle Meldebogen Informationen Vertrag über das Praxismodul

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Praxismodule der achtsemestrigen Diplomstudiengänge der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik der Westsächsischen Hochschule Zwickau. 2 Sinn und Zweck der praktischen Ausbildung (1) Die praktische Ausbildung in Unternehmen ist unerlässlich zum Verstehen und Aneignen sowie zum Anwenden und Trainieren der vorrangig in den Modulen des Fachstudiums vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit und damit ein wesentlicher Bestandteil des Studiums. (2) Das Praxismodul soll die Studenten systematisch an die anwendungsorientierte Tätigkeit des Ingenieurs heranführen. Er erhält damit Gelegenheit, die im Studium zumeist in getrennten Lehrveranstaltungen vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden. 3 Praxismodul (1) Das Praxismodul wird als Bestandteil des Hauptstudiums auf die Regelstudienzeit angerechnet und ist zusammenhängend entsprechend den Studienplänen des Hauptstudiums zu absolvieren. Im Praxismodul sollen die Studenten ihr im bisherigen Studium erworbenes Wissen bei der Lösung ingenieurmäßiger Aufgaben anwenden. Als Grundlage für die Durchführung des Praxismoduls dient der Ausbildungsrahmen des Studienganges, der insbesondere fachbezogene Aufgaben festlegt (Anlage 1 und 2). (2) Das Praxismodul umfasst ohne Ausfallzeiten eine zusammenhängende Dauer von 20 Wochen. Im Ausnahmefall kann der Praktikumsbeauftragte auf Antrag des Studierenden eine kürzere Dauer genehmigen, wenn das Ausbildungsziel erreicht wurde. Die Dauer des Praxismoduls sollte jedoch 16 Wochen nicht unterschreiten. Eine Aufteilung des Praxismoduls, z. B. bei Auslandsstudienaufenthalten, ist auf Antrag des Studenten an den Praktikumsbeauftragten möglich, wenn dies zur Niveauerhöhung der Ausbildung beiträgt. (3) Während des Praxismoduls bleiben die Studenten Mitglied der Hochschule. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich zu Beginn des Praxismoduls an der Hochschule zurückzumelden. 4 Praktikumsstellen Das Praxismodul ist in der Regel in Unternehmen/Institutionen abzuleisten, bei denen studiengangsrelevante ingenieurmäßige Aufgabenstellungen durch die Studenten bearbeitet werden können. Die Studenten sind berechtigt und verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle und einen Praktikantenvertrag zu bemühen. Bei der Suche und Auswahl einer Praktikumsstelle werden sie vom Praktikumsbeauftragten beraten.

5 Praktikumsvertrag (1) Der Student schließt mit der Praktikumsstelle einen Praktikumsvertrag ab. Der Vertrag enthält Verpflichtungen der Praktikumsstelle und des Studenten, Festlegungen zur Versicherung des Studenten, eventuelle finanzielle Zuwendungen sowie Bedingungen für die Auflösung des Vertrages. (2) Für den Abschluss des Praktikumsvertrages können die Vertragsvordrucke der Westsächsischen Hochschule Zwickau genutzt werden (siehe Intranet WHZ/ Fakultät KFT/ Ordnungen/ Praktikumsordnung - Anlage 6). (3) Der Vertrag sollte in drei gleich lautenden Ausfertigungen unterzeichnet werden. Die beiden Vertragspartner erhalten je eine Ausfertigung, die dritte leitet der Student zusammen mit dem Meldebogen (siehe Intranet WHZ/ Fakultät KFT/ Ordnungen/ Praktikumsordnung - Anlage 4) dem Praktikumsbeauftragten zu. Dieser erteilt auf der Grundlage der in Vertrag und Meldebogen enthaltenen Angaben die Zustimmung der Hochschule zur Durchführung des Praxismodul. 6 Anerkennung des Praxismodul (1) Das Praxismodul wird mit 28 ECTS angerechnet. (2) Grundlagen für die Anerkennung des Praxismoduls sind: - ein schriftlicher Nachweis der Praktikumsstelle, der Beginn und Ende, möglicherweise Ausfallzeiten, Art und Inhalt der Tätigkeit enthalten muss. Dazu können die Nachweisvordrucke der Westsächsischen Hochschule Zwickau genutzt werden (siehe Intranet WHZ/ Fakultät KFT/ Ordnungen/ Praktikumsordnung - Anlage 3), - ein von der Praktikumsstelle bestätigter Tätigkeitsbericht des Studenten über sein Praxismodul, welches auch im Rahmen eines Kolloquiums vorgestellt werden kann. (3) Nachweis und Tätigkeitsbericht sind dem Praktikumsbeauftragten zu übergeben. Auf der Grundlage des Nachweises, des Tätigkeitsberichtes und gegebenenfalls des Kolloquiums sowie einer möglichen Einschätzung der Praktikumsstelle entscheidet er in Abstimmung mit den fachlich zuständigen Professoren über die Anerkennung oder Nichtanerkennung des Praxismodul und stellt darüber eine Bescheinigung aus. (4) Wird das Praxismodul nicht anerkannt, so kann es wiederholt werden. 7 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage des Beschlusses durch den Fakultätsrat der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik der Westsächsischen Hochschule Zwickau in Kraft. Zwickau, 14. April 2010 Prof. Dr.-Ing. Foken Dekan der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik

Anlage 1a A U S B I L D U N G S R A H M E N für das Praxismodul der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik für den Studiengang Kraftfahrzeugtechnik 1. Das Praxismodul ist Bestandteil des Hauptstudiums und soll in der Regel im 5. Semester in einem Unternehmen abgeleistet werden. Es umfasst eine zusammenhängende Dauer von mindestens 20 Wochen und dient der berufspraktischen Ausbildung. 2. Allgemeinverbindliche Grundlagen für das Praxismodul stellen - die Praktikumsordnung der Fakultät und - der mit dem Unternehmen abzuschließende Praktikumsvertrag dar. 3. Im Praxismodul sollen Studenten des Studienganges Kraftfahrzeugtechnik ihr bisher im Studium erworbenes Wissen bei der Lösung von ingenieurmäßigen Aufgaben in Unternehmen des Kraftfahrzeugbaues einsetzen. Die Aufgabenstellung für das Praktikum bedarf der Zustimmung des Praktikumsbeauftragten des Studienganges. 4. Entsprechend der Ausrichtung des Studienganges Kraftfahrzeugtechnik sollten sich die Aufgaben des Praxismoduls u. a. mit folgenden Problemen auseinandersetzen: - Entwicklung, Berechnung und Konstruktion von Kraftfahrzeugbaugruppen, - Fahrwerks- und Antriebstechnik, - Karosseriebau, - Fahrzeugdiagnose und Fahrzeuginstandhaltung, Zuverlässigkeit von Kraftfahrzeugbauteilen, Kundendienst, - Fahrzeugelektrik, Fahrzeugelektronik, Fahrzeugakustik, Fahrzeugmesstechnik, - Entwurf, Konstruktion, versuchstechnische Entwicklung und Erprobung von Verbrennungsmotoren und deren Baugruppen, - Erprobung und Prüfung von Kraftfahrzeugteilen und Kraftfahrzeugen, - Umweltschutz und Recycling. 5. Über die im Praxismodul bearbeiteten ingenieurmäßigen Aufgaben hat der Student einen Praktikumsbericht entsprechend der Anlage zu diesem Ausbildungsrahmen an seinen Mentor der WHZ einzureichen. Der Praktikumsbericht kann in einem Kolloquium vorgestellt werden. Über die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung des Praxismoduls entscheidet der Praktikumsbeauftragte des Studienganges Kraftfahrzeugtechnik.

Anlage 1b A U S B I L D U N G S R A H M E N für das Praxismodul des Fakultät Kraftfahrzeugtechnik für den Studiengang Versorgungs- und Umwelttechnik 1. Ein Bestandteil der praktischen Ausbildung ist das Praxismodul. Es wird während des Hauptstudiums in der Regel im 6. Semester als zusammenhängender Zeitraum von mindestens 20 Wochen in einem dem Studiengang entsprechenden Unternehmen durchgeführt. Der Studierende soll an ingenieurtechnische Arbeiten herangeführt werden und Aufgaben selbständig bearbeiten. 2. Die Durchführung des Praxismodul erfolgt auf der Grundlage der Praktikumsordnung der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik und des Praktikumsvertrages zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen. 3. Der zielorientierte Einsatz während des Praxismoduls im Unternehmen erfordert eine Aufgabenstellung für das Praxismodul. Sie bedarf der Zustimmung des Praktikumsbeauftragten in Abstimmung mit dem Mentor der WHZ. 4. Für den Studiengang Versorgungs- und Umwelttechnik werden entsprechend den Lehrinhalten des Grundstudiums sowie den bereits unterrichteten Lehrgebieten des Hauptstudiums folgende Aufgabenbereiche empfohlen: Mitwirkung bei der Planung und Realisierung ver- und entsorgungstechnischer Anlagen Einführung und Betreuung von Software Theoretische und experimentelle Untersuchungen von Erzeugnissen und Bauteilen der Versorgungs- und Umwelttechnik Studien zur Durchsetzung wirtschaftlichen Energie- und Materialeinsatzes Untersuchungen zu speziellen Ver-/Entsorgungsprozessen in Einrichtungen des Gesundheitswesens 5. Über die im Praxismodul bearbeiteten wissenschaftlichen Aufgaben hat der Studierende einen Tätigkeitsbericht entsprechend der DIN 1421 und 1422 einzureichen. Der Tätigkeitsbericht kann in einem Kolloquium vorgestellt werden. 6. Über die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung des Praxismoduls entscheidet der Praktikumsbeauftragte in Zusammenarbeit mit Mentor der WHZ.

Anlage 1c A U S B I L D U N G S R A H M E N für das Praxismodul der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik für den Studiengang Verkehrssystemtechnik 1. Das Praxismodul ist Bestandteil des Hauptstudiums und soll in der Regel im 5. Semester abgeleistet werden. Es umfasst eine zusammenhängende Dauer von mindestens 20 Wochen und dient dem Erwerb von berufspraktischen Fähigkeiten. 2. Allgemeinverbindliche Grundlagen für das Praxismoduls stellen die Praktikumsordnung der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik der mit der Praktikumsstelle abzuschließende Praktikumsvertrag über das Praxismodul dar. 3. Im Praxismodul soll der Student das bisher im Studium erworbene Wissen bei der Lösung von Ingenieuraufgaben einsetzen. 4. Im Rahmen des Praxismoduls soll sich der Student mit einer oder mehreren der folgenden Aufgaben auseinandersetzen: Erhebung und Prognose von Verkehrsaufkommen und Verkehrsströmen Abwicklung von Gütertransporten und deren Optimierung Betriebsführung und Betriebsplanung im ÖPNV Verkehrsüberwachung, Lenkung und Leitung des fließenden MIV Einsatz von Telematik im Verkehrswesen Parkraummanagement Entwurf von Verkehrsanlagen für den fließenden und ruhenden Verkehr Bemessung von Lichtsignalanlagen Entwicklung und Optimierung von Software für das Verkehrswesen. In Abstimmung mit dem Mentor der WHZ ist auch die Bearbeitung anderer fachspezifischer Aufgaben möglich. Die Aufgabenstellung für das Praxismodul bedarf der Zustimmung des Praktikumsbeauftragten. 5. Über die im Praxismodul bearbeiteten Aufgaben hat der Student einen Tätigkeitsbericht entsprechend der Anlage zu diesem Ausbildungsrahmen seinem Mentor der WHZ auszuhändigen. Der Tätigkeitsbericht soll in einem Kolloquium vorgestellt werden. Über die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung des Praxismoduls entscheidet der Praktikumsbeauftragte.

Anlage 2 Erläuterung zum Ausbildungsrahmen hinsichtlich der Gestaltung der Praktikumsberichte 1. Form Für die Gestaltung des Praktikumsberichtes sind besonders die DIN 1421 (Gliederung und Benummerung in Texten) und DIN 1422 Teil 4 (Veröffentlichungen aus Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung) zu berücksichtigen. Dem Bericht ist ein Titelblatt mit folgenden Angaben voranzustellen: - Thema (Kurzbezeichnung der Aufgabe) - Name des Praktikanten - Studiengang - Matrikel - Praktikumsdauer von... bis... - Praktikumsstelle - Betreuer der Praktikumsstelle - Mentor der Westsächsischen Hochschule Zwickau - Seitenzahl und Anlagen des Berichtes - Datum der Fertigstellung des Berichtes - Unterschrift des Praktikanten 2. Inhalt Im Praktikumsbericht sind der Ablauf und die Ergebnisse der Arbeit knapp und informativ darzulegen. Für den Bericht wird folgende Gliederung empfohlen: Aufgabenstellung Erläuterung der Zielsetzung der Aufgabe; Festlegung der Voraussetzungen bzw. Prämissen zur Durchführung der Arbeit Lösungsweg Analyse des Standes der Technik (Stand der zu bearbeitenden Problematik); Diskussion alternativer Lösungswege; Begründung für den eingeschlagenen Lösungsweg; Darlegung des Arbeitsablaufes Ergebnisse Darstellung der durchgeführten Arbeiten sowie der erzielten Ergebnisse und deren Auswirkungen; Hinweis auf die Verwertbarkeit der Ergebnisse und auf die voraussichtlichen Effekte (bzw. Probleme!) Zusammenfassung Zusammenfassung der wichtigsten Arbeitsergebnisse; Schlussfolgerungen für die Praktikumsstelle; Einschätzung, ob die Zielstellung erreicht wurde; Ausblick, z. B. Vorschläge für evtl. notwendige weiterführende Arbeiten zur Thematik Literaturhinweis Zusammenstellung der im Bericht genutzten Literaturstellen

Anlage 3 N A C H W E I S der Praktikumsstelle über die PRAKTISCHE AUSBILDUNG innerhalb des Praxismoduls Herr/Frau... Matrikel... geb. am... in... Student/Studentin an der Westsächsischen Hochschule Zwickau Studiengang:... hat in der Zeit vom...bis... (=... Wochen) in...... die praktische Ausbildung innerhalb des Praxismoduls mit Erfolg/ohne Erfolg abgeleistet. Art und Inhalt der Tätigkeit:...... Wegen... des/der Studenten/in konnten... Wochen/... Tage nicht abgeleistet werden (1Arbeitstag= 0,2 Woche; gesetzliche Feiertage und Unterrichtstage zählen als Arbeitstage).... Ort und Datum...... Unterschrift des Mentors Firmenstempel

Anlage 4 Meldung für das Praxismodul Praktikant an den Beauftragten für das praktische Studiensemester der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik bzw. Automobil- und Maschinenbau Vorgesehenes Praktikum vom... bis... Herr/Frau.. Matrikel.. geb. am Studienschwerpunkt.. Aufgabenstellung (Arbeitstitel oder Tätigkeitsbereich).......... Praktikumsbetrieb: Vom Studenten vorgeschlagener WHZ-Betreuer:...... Unterschrift Student, Datum Bestätigung der Übernahme der Betreuung: Zwickau, den... Unterschrift Mentor (WHZ), Datum Signum Beauftragter des Praktikums (WHZ) Bestätigung des Praktikums (an den Beauftragten der Fakultät KFT oder AMB) Herr/Frau... hat das praktische Studiensemester (MBK270 Praxismodul 28 ECTS-Punkte) mit Erfolg absolviert. Der eingereichte Bericht wurde positiv bewertet....... Unterschrift Mentor, Datum Listeneintrag, Datum Signum Praktikumsbeauftragter (WHZ)

Anlage 5 Westsächsische Hochschule Zwickau Fakultät Kraftfahrzeugtechnik Dr.-Friedrichs-Ring 2a 08056 Zwickau I n f o r m a t i o n e n zur Durchführung des Praxismoduls Grundlagen: Studien- und Praktikumsordnung der Fakultät Kraftfahrzeugtechnik. Erforderliche Formulare: Meldebogen, Vertrag, Nachweisblatt (Verwaltungsportal Intranet) Das Praxismodul umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von 20 Wochen. Unterbrechungen sind nachzuholen (z. B. krankheitsbedingte Ausfälle). Sie sind berechtigt und verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle und einen Praktikantenvertrag zu bemühen. Bei der Suche und Auswahl einer Praktikumsstelle werden Sie vom Praktikumsbeauftragten und von Professoren des Studienganges beraten. Auslandspraktika sind möglich. Nach der offiziellen Zusage der Praktikumsstelle (ausgefüllte Meldebogen) haben Sie sich zwecks Benennung eines Mentors der Westsächsischen Hochschule Zwickau für die fachliche Betreuung der geplanten Aufgabenstellung an den zuständigen Praktikumsbeauftragten zu wenden und dessen Zustimmung einzuholen. (Unterschrift auf dem Meldebogen). Sie schließen mit der Praktikumsstelle einen Praktikantenvertrag (dreifach) ab. Dabei sind nach Möglichkeit die Verträge der Westsächsischen Hochschule Zwickau zu benutzen, die Sie dem Verwaltungsportal (Intranet) Formulare entnehmen können. Ein Vertragsexemplar bleibt beim Fachbereichsbeauftragten. Über Ihre Tätigkeit während des Praxismoduls haben Sie einen Praktikumsbericht anzufertigen (nach den Richtlinien des Fachbereiches). Nach Abschluss des Praxismoduls ist von der Praktikumsstelle ein Nachweis (bitte Formular benutzen) über die erfolgreiche Absolvierung des Praxismoduls zu erstellen. Dieser Nachweis ist dem Praktikumsbeauftragten bzw. dem Mentor zu übergeben. Während des Praxismoduls sind Sie Mitglied der Hochschule und verpflichtet, sich zu Beginn des Praxismoduls zurückzumelden. Soweit die Praktikumsstelle Ihnen eine Ausbildungshilfe gewährt, wird dies auf die Ausbildungsförderung angerechnet. Ein Anspruch auf Vergütung besteht grundsätzlich nicht.

Anlage 6 Vertrag über das Praxismodul Zwischen... (Bezeichnung, Anschrift und Telefon der Praktikumsstelle) und Herrn/Frau... (Vor- und Zuname) geboren am... in... Student/in an der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Dr.-Friedrichs-Ring 2A, 08056 Zwickau wird nachstehender Vertrag geschlossen: 1 Dauer des Praxismoduls Das Praxismodul umfasst zusammenhängend 20 Wochen und dauert vom bis 2 Aufgaben der Praktikumsstelle 1. Dem/der Student/in werden für die Dauer des Praxismoduls durch die Praktikumsstelle Unterstützung gegeben und Möglichkeiten angeboten, sich Erfahrungen und Kenntnisse bei der Lösung betriebswirtschaftlicher bzw. ingenieurmäßiger Aufgaben für das Unternehmen zu erarbeiten. 2. Der Student/in erhält nach Beendigung das Praxismoduls einen schriftlichen Nachweis, der Beginn und Ende der Ausbildungszeit, eventuelle Fehltage und die Feststellung enthält, ob die Tätigkeit nach dem Urteil der Praktikumsstelle mit oder ohne Erfolg absolviert wurde (Anlage 3) Auf Wunsch des Studenten/der Studentin kann ein Zeugnis ausgestellt werden. 3. Die Praktikumsstelle vergütet die Praktikantentätigkeit mit Euro. Der Student/die Studentin verpflichtet sich: 3 Pflichten des Studenten/der Studentin 1. alle von der Praktikumsstelle gebotenen Möglichkeiten wahrzunehmen, um sich Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erarbeiten; 2. die im Rahmen der Ausbildung erteilten Anweisungen der Praktikumsstelle und der von dieser beauftragten Person zu befolgen;

3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte sowie sonstige Einrichtungen, Werkstoffe und Produkte sorgsam zu behandeln; 4. die betrieblichen Arbeitszeiten einzuhalten; 5. die Interessen der Praktikumsstelle zu wahren, über Unternehmens-/Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren und die Geheimhaltungserfordernisse der Praktikumsstelle zu respektieren; 6. bei Fernbleiben die Praktikumsstelle unverzüglich zu benachrichtigen und bei Krankheit spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, 7. einen Praktikumsbericht in der vom Fachbereich festgesetzten Form zum von der Praktikumsstelle benannten Thema zu geben. Arbeitsthema:...... 1. Die Praktikumsstelle benennt: 4 Mentoren Herrn/Frau Telefon als Mentor für die Ausbildung des Studenten/der Studentin. Dieser Mentor ist zugleich Gesprächspartner der Hochschule. 2. Mentor seitens der Westsächsischen Hochschule Zwickau ist Herr/Frau Telefon 5 Versicherungsschutz Der/die Student/in ist während des Praxismoduls kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( 2 Abs. 1 Ziffer 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Ausbildungsstelle Mitglied ist. Im Versicherungsfalle übermittelt die Ausbildungsstelle auch der Hochschule eine Ausfertigung der Unfallanzeige zur Information. Während der Teilnahme an Prüfungen und Studientagen, die im organisierten Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Sachsen (gemäß 2 Abs. 1 Ziffer 8c Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden: 6 Auflösung des Vertrages 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Frist; 2. bei Aufgaben oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von 4 Wochen. Die Auflösung des Vertrages geschieht durch schriftliche Erklärung unter Angabe der Kündigungsgründe. Die Hochschule ist vom auflösenden Vertragspartner unverzüglich zu verständigen.

7 Vertragsausfertigungen Der Vertrag wird in drei gleich lautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung, eine leitet der/die Student/in unverzüglich über den Mentor dem zuständigen Praktikumsbeauftragten zu. 8 Sonstige Vereinbarungen (Ort und Datum) (Ort und Datum) Praktikumsstelle: Student: (Unterschrift) (Unterschrift)