Bezirkspersonalrat im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden 2 Info-Blatt November 2010 Inhalt: Worüber jeder informiert sein sollte! Aus der GerIchteküche Sonstiges Neue Erreichbarkeit des BPR auf der Homepage des Schulamtes Höhergruppierung und Beförderung zum 1. Oktober 2010 Schulung der Örtlichen Personalräte Keine finanzielle Urlaubsabgeltung für Beamte Brief von Barbara Kerschner (Schwerbehindertenvertretung) eins, zwei, drei. Neue Erreichbarkeit des BPR auf der Homepage des Schulamtes Im Zuge der Neugestaltung der Schulamtshompage hat sich auch die Erreichbarkeit des BPR geringfügig geändert. Sie finden uns unter: www.schulamt-schmalkalden.de und dem Link Personalvertretung Besuchen Sie uns im Internet, wir haben viele wichtige Informationen für Sie, u.a. alle Infoblätter ab 2002, einige wichtige Gesetze und Verordnungen sowie Informationen der Schwerbehindertenvertretung!
Höhergruppierung und Beförderung zum 1. Oktober 2010 2 Diese Maßnahme erfolgte auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung der Durchführung von Höhergruppierungen und Beförderungen vom 12. Februar 2009. Dabei ist ausschlaggebend die Beurteilung der Beschäftigten. Die Übernahme von besonderen schulischen Aufgaben fließt in die Beurteilung mit ein und somit wird die Gesamttätigkeit beurteilt, was dazu führen kann, dass sich hieraus im Rahmen der Reihung ein Vorteil gegenüber den Kollegen ergibt, die solche Aufgaben nicht ausüben. Das Beurteilungsprädikat, derer mit besonderen Aufgaben ist häufig so überragend, dass diese Beschäftigten an vordere Stelle in der Beschäftigtenliste rücken, sogar dann, wenn sie die Bedingungen für eine Beförderung gerade erst erfüllen bzw. neu beurteilt wurden. Wir verweisen außerdem auf folgende Aussagen aus der oben genannten VV: Bei den Beamten bildet die aktuelle periodische Beurteilung die Grundlage der Reihung. (ansonsten Bedarfsbeurteilung) Angestellte werden nicht periodisch beurteilt. Hier ist es erforderlich, dass alle Angestellten anlassbeurteilt werden. (über 4 Jahre verwendbar) Die Dauer einer Lehrertätigkeit oder Dienstzeit kann nur als Hilfskriterium herangezogen werden, wenn vergleichbare fachliche Leistungen vorliegen. Ob eine Höhergruppierung oder Beförderung erfolgen kann, richtet sich im Weiteren nach dem Beurteilungsergebnis und der Zahl der möglichen Höhergruppierungen und Beförderungen, die der Stellenplan und das Personalbudget erlauben. Da jedoch am Ende das Finanzministerium das Sagen hat, ergab die Zahl der Beförderten und Höhergruppierten eine überschaubare Menge. Umfang und Verteilung in Thüringen Bereich Schulen: Von 500 (im Vorjahr 400+350) Maßnahmen insgesamt o wurden für Schulleiter und Stellv. 140 (im Vorjahr 50+50) verwendet. o Es verbleiben 360 ( im Vorjahr 650 ) für die Schulen: davon 195 ( im Vorjahr 450 ) für Grund- und Regelschulen 76 für Grundschulen und 119 für Regelschulen ca.90 / 7 pro Schulamt ( im Vorjahr 42 ) an Gymnasien ca.25 / 2 pro Schulamt ( im Vorjahr 43 ) an Förderschulen für Lehrkräfte und ca.15 ( im Vorjahr 40 ) für SPF ca.25 / 2 pro Schulamt ( im Vorjahr 72 ) an Berufsschulen und ( im Vorjahr 43 ) Fachlehrer an bbs. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Beförderungen und Höhergruppierungen im Schulamtsbereich Schmalkalden: Jahr GS FS RS Gym BS 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 13 2 21 0 1 11 11 10 0 8 10 3 29 0 1 7 5 36 0 1 15 10 18 3 3 12 8 24 4 5 11 9 17 4 8 6 3 8 7 2
Schulung der Örtlichen Personalräte 3 Der Bezirkspersonalrat hatte am 30.09.2010 zur jährlichen Schulung die neu gewählten Schulpersonalräte eingeladen. Auf der Tagesordnung stand: Erläuterungen zu Aufgabenbereichen und Initiativen des BPR Ausführungen zu Höhergruppierungen und Beförderungen zum Termin 01. Oktober 2010 Neue Regelungen zur Mehrarbeit für Angestellte und Beamte Hinweise zur Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung der Schuljahre Umsetzung der Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung Einsatz der Sonderpädagogischen Fachkräfte und der Förderschullehrer im Gemeinsamen Unterricht Öffentlichkeitsarbeit des BPR mit dem Info-Blatt "Konsequent" und der Präsenz auf der neuen Homepage des Staatlichen Schulamtes (auch unsere schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen haben jetzt ihren eigenen Link) Anfragen und anschließende Diskussion. Die Veranstaltung war sehr gut besucht und zeigt uns die Notwendigkeit solcher Veranstaltungen auf. Wir danken allen ÖPR-Vertretern für ihr Interesse und wünschen viel Erfolg bei der täglich schwieriger werdenden Personalratsarbeit. Aus der GerIchteküche Beamte und Beamtinnen haben keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Urlaub, den sie krankheitsbedingt nicht nehmen konnten. Das Beamtenrecht sieht im Gegensatz zum Arbeitsrecht dieses nicht vor, da BeamtInnen anders als ArbeitnehmerInnen während der gesamten Zeit der Erkrankung einen Anspruch auf Fortzahlung der vollen Bezüge haben. Darum sei die krankheitsbedingte Unmöglichkeit, den Erholungsurlaub zu nutzen, ohne finanzielle Nachteile. Quelle: Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2010, Personalrat-Info 5-10, S. 6 Aktuelle Information Ihrer Schwerbehindertenvertretung Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Am 15. November 2010 fand die geplante Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung im Staatlichen Schulamt statt. Zu dieser Wahlversammlung waren die schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen eingeladen. Leider konnte ein Großteil der Wahlberechtigten diesen Termin aus unterschiedlichen Gründen nicht wahrnehmen. Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die ihre Teilnahme ermöglichen konnten. Zu Beginn dieser Veranstaltung gab Frau Kerschner einen Überblick über die durchgeführten Maßnahmen in den letzten 4 Jahren. Als besonders positiv schätzten Frau Kerschner sowie die Vertreter des SSA, Herr Kaufmann, amtierender Schulamtsleiter und Frau Popp, Arbeitsbereichsleiterin Personal-, Haushalts- u. Rechtsangelegenheiten, die Zusammenarbeit ein. Bei der anschließenden Wahl wurde Frau Kerschner einstimmig als Vertrauensperson wiedergewählt. In einem zweiten Wahlgang wurden Frau Sillmann und Herr Messner als Stellvertreter gewählt. In der abschließenden Diskussion ergaben sich schon einige Aufgaben für die neu gewählte Schwerbehindertenvertretung. Für weitere Anfragen stehen Ihnen Frau Kerschner und ihre Stellvertreter gern zur Verfügung. Erreichbarkeit: Frau Kerschner Tel.: (dienstl.) 03683-69310 / (privat) 03681-421739 Frau Sillmann Tel.: (dienstl.) 03693-81180 / (privat) 03681-300978 Herr Messner Tel.: (dienstl.) 03681-720101 / (privat) 036843-70981 Ich freue mich, dass Sie mir wieder Ihr Vertrauen schenken konnten. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch weiterhin für die Belange der Schwerbehinderten, Gleichgestellten und Langzeitkranken einsetzen werde. Barbara Kerschner
4 Eins, zwei, drei! Im Sauseschritt Läuft die Zeit; wir laufen mit. Mit den Worten von Wilhelm Busch wünschen wir allen Kolleginnen und Kollegen ein wunderschönes, erholsames Weihnachtsfest und neue Kraft für übrigens, man kann auch langsam laufen! Das Kalendertürchen 10 von Heinz Bornemann Adventskalender sehr beliebt, bei Groß, bei Klein und Alt, weil es da schöne Sachen gibt, man freut sich täglich halt. Die Türchen harren ganz versonnen, die Zeit will einfach nicht vergehn, nun muss doch bald ein Mensch mal kommen und hinter unser Türchen sehn. Ganz stolz sagt Türchen Nummer eins, ich fang als erstes heute an, da meint die zehn, die eins wär meins, hätt ich die Null nicht hintendran. Wenn ich die erste Tür nur wär und würd die Kinder überraschen, dann käm es nicht von ungefähr, dass sie die eins vernaschen. Zum Trost, sie kann ja nichts dafür und tut es noch so weh, hätt sie zwei Nullen an der Tür, dann stünd sie vorm WC. Quelle: www.weihnachtstadt.de
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