Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 31 Neu-Ulm, den 18. September Jahrgang 2015 Nachruf Der Landkreis Neu-Ulm trauert um Herrn Theodor Kümmel der im Alter von 78 Jahren von uns gegangen ist. Herr Kümmel war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2000 als Mitarbeiter im Landratsamt Neu- Ulm beschäftigt. Sein Pflichtbewusstsein sowie seine freundliche und hilfsbereite Art wurden stets allseits geschätzt. Der Landkreis Neu-Ulm gedenkt des Verstorbenen in Dankbarkeit und aufrichtiger Verbundenheit. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Familie. Landratsamt Neu-Ulm Thorsten Freudenberger Landrat Der Personalrat Michael Netter Vorsitzender Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich 3,30 Euro zuzüglich Porto. Das Amtsblatt können Sie auch unter http://www.landkreis.neu-ulm.de (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen. 80
Amtsblatt Nr. 31/2015 Inhalt Seite Nachruf 80 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung 81 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung 81 Außensprechstunden des Bezirks Schwaben 82 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung Anlage 1 Das Landratsamt Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde hat mit dem, diesem Amtsblatt als Anlage 1 beigefügten Bescheid vom 14.09.2015, Az. 31-6024.2-20150548, der Wohnbau Inhofer GmbH, Ulmer Straße 50, 89250 Senden, die Änderungsgenehmigung zu dem Vorhaben Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 17 Wohnungen und 3 Ladengeschäften, zweier Wohnhäuser mit je 4 Wohnungen, einer Tiefgarage mit 43 Stellplätzen und 15 oberirdischen Stellplätzen; Nachtragsplanung: Haus A: zusätzliche Ladeneinheit (EG), Erhöhung der Durchfahrt mit Verkleinerung der Wohnung A.1.1 (1. OG); Anlegung von 2 zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen; TG: Wegfall von 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 711 der Gemarkung Senden erteilt. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer 235, bei Herrn Luther, während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung als bewirkt. Az. 31-6024.2-20150548 LABl NU S. 81/2015 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung Anlage 2 Das Landratsamt Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde hat mit dem, diesem Amtsblatt als Anlage 2 beigefügten Bescheid vom 15.09.2015, Az. 31-6024.2-20150634, Herrn Michael Nerbas, Hauptstraße 96, 89250 Senden, die Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 13 der Gemarkung Ay a.d. Iller erteilt. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer 235, bei Herrn Luther, während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung als bewirkt. Az. 31-6024.2-20150634 LABl NU S. 81/2015 gez. Thorsten Freudenberger, Landrat 81
Amtsblatt Nr. 31/2015 BEKANNTMACHUNGEN ANDERER BEHÖRDEN UND DIENSTSTELLEN! Bezirk Schwaben 86152 Augsburg, 10.09.2015 Hafnerberg 10 Außensprechstunden des Bezirks Schwaben Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung zu Fragen im Landratsamt Neu-Ulm an. - der Hilfe zur Pflege - und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Unter Hilfe zur Pflege versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige meist ältere Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen. Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen für Kleinkinder bis zu Senioren von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, 06. Oktober 2015, 10.00 bis 12.00 Uhr, im Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer Nr. 100 statt. Eine Terminabsprache ist möglich unter Telefon 0821/3101-216 oder per E-Mail: Buergerberatung@bezirk-schwaben.de 82