Für die einheitliche Verwendung von Fahrradplakette und Münsteraner Fahrradpass hier noch mal einige Hinweise: Fahrradpass - Seite 1 und 2 enthalten allgemeine Informationen zum Fahrradpass. - Seite 3 und 4 sind der eigentliche Münsteraner Fahrradpass. - Die obere Karte ist für die Polizei Münster. - Die untere Karte verbleibt an dem Infoschreiben und ist für den Besitzer / die Besitzerin bestimmt. - Unterschrift des Besitzers / der Besitzerin auf der Rückseite des Fahrradpasses, der an uns zurückgeht (Einverständniserklärung zur Datenspeicherung). Fahrradplakette - Die Fahrradplakette besteht aus drei Teilaufklebern. - Der obere runde Teil (Finger weg! Polizei) wird nach erfolgter Registrierung auf dem Fahrradrahmen deutlich sichtbar angebracht (am Besten auf dem Sattelrohr! siehe Foto). - Die beiden rechteckigen Aufkleber mit der fortlaufenden Nummer PP MS- 0123456 sind jeweils auf die beiden Fahrradpässe zu kleben. - Die Plaketten haben Siegelqualität. Einmal angebracht, werden sie bei dem Versuch sie zu entfernen zerstört. - 1 -
Die Rahmennummer - Die Rahmennummer ist je nach Marke an unterschiedlichen Stellen zu finden. - Auf dem Foto sind die gängigsten Positionen für die Rahmennummern. - Sollte eine eingeschlagene Nummer über mehrere Zeilen gehen, bitte die gesamte Buchstaben- und Zahlenkombination aufschreiben. - Es kann sich in Teilen bei so langen Nummern auch um die Bezeichnung des Modells handeln ( kommt häufiger bei Rädern aus Kaufhäusern vor). - In diesen Fällen bitte die Nummernkombination bei der Leitstelle überprüfen und abgleichen. - 2 -
Erstregistrierung Ausfüllen des Fahrradpasses - Für die Registrierung werden 1. das Fahrrad, 2. ein geeigneter Eigentumsnachweis und 3. der gültige Personalausweis benötigt. - Auf dem oberen Fahrradpass sind die Personal-, und Fahrraddaten, sowie die Rahmennummer einzutragen. Eine rechteckige Plakette mit der fortlaufenden Nummer kann seitlich aufgeklebt werden. - Geeignete Eigentumsnachweise können Kaufquittungen und andere Belege sein, aus denen der Besitzer des Fahrrades hervorgeht. - Die Karte muss vom Besitzer unterzeichnet werden. Er erklärt damit sein Einverständnis zur Speicherung der Daten in der polizeilichen Fahrradhalterdatei. Die Daten werden für 10 Jahre gespeichert. Kurz vor Ablauf dieser Frist kann der Besitzer eigenständig eine Verlängerung der gespeicherten Daten bei der Polizei Münster veranlassen. - Wichtig ist die Kontrolle, ob alle Daten richtig und gut lesbar eingetragen sind! - Auf dem unteren Fahrradpass sind ebenfalls die Fahrraddaten festzuhalten (bitte auch hier die Richtigkeit überprüfen!). - Die zweite rechteckige Plakette mit der fortlaufenden PP MS-Nummer findet Platz in dem Feld Raum für Aufkleber. - Der Hinweis, den Eigentumsnachweis zusammen mit den Versicherungsunterlagen und dem Fahrradpass zu deponieren, dürfte im Diebstahlsfall für den Besitzer hilfreich sein. So hat er alle erforderlichen Unterlagen, die bei einer Anzeigenerstattung benötigt, direkt zusammen. - 3 -
Anbringen der Fahrradplakette - Die runde Fahrradplakette (oberer Teil) soll deutlich sichtbar auf dem Fahrradrahmen (Sattelrohr unterhalb des Sattels) angebracht werden. - Auf besonderen Wunsch des Besitzers / der Besitzerin kann die Plakette aber auch an einer anderen Stelle auf dem Rahmen des Fahrrades angebracht werden, sofern die Plakette auch hier abgelesen werden kann. - Nicht die Plaketten auf Schutzbleche oder andere abnehmbare Teile kleben! - Die eckigen Plaketten auf die beiden Fahrradpässe kleben. - Keine Plaketten ohne Registrierung herausgeben! - 4 -
Fahrrad ist bereits registriert Plakette fehlt - Der Bürger / die Bürgerin kommt mit einem bereits registrierten Rad und möchte die Fahrradplakette haben. Dazu benötigt er / sie 1. einen geeigneten Eigentumsnachweis, 2. einen gültigen Personalausweis, 3. und das Fahrrad. - Kann kein Eigentumsnachweis vorgewiesen werden, so sind Fahrrad- und Personendaten im Vorfeld zu überprüfen und ein neuer Fahrradpass ist auszustellen. Anschließend kann die Plakette angebracht werden! - Bereits registrierte Fahrräder sollten eben kurz mit den Daten in der Fahrradhalterdatei abgeglichen werden (sind die erfassten Daten korrekt und aktuell, wurde die Rahmennummer richtig aufgenommen). - Auch mit Eigentumsnachweis ist das nochmalige Ausfüllen des neuen Münsteraner Fahrradpasses sinnvoll analog zur Erstregistrierung. - Auf dem Pass, der für die Polizei ist, den Hinweis für die Datenstation vermerken ist bereits registriert, Plakettennummer nachtragen! - Das Anbringen der Plakette ist ebenfalls - wie bei der Erstregistrierung - durch Polizeibeamte oder Kooperationspartner vorzunehmen. Kontakt für Rückfragen,/ Bedarf an neuen Fahrradpässen oder Plaketten: Polizei Münster, Kriminalkommissariat Vorbeugung, Friesenring 43, 48147 Münster Tel.: 0251 275 11 11-5 -