UNIVERSITÄT MANNHEIM Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung Co Referat zum Thema 7 Wissenschaftliche Kommentierung von IAS 36 ( Wertminderung von Vermögenswerten ): Anwendungsvoraussetzungen, Sinn und Zweck, Norminhalt und Literaturüberblick Dipl. Kfm. Marc Weindel Lehrstuhl für ABWL und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Jens Wüstemann, M.S.G.
2 I. Problemstellung Exemplifizierung der ermessensbehafteten Regelungen zur Ermittlung eines Wertminderungsbedarfs von Anlagevermögenswerten über (Unternehmens-)Bewertungseinheiten Sachverhalt: Berücksichtigung einer aus Umsatzeinbruch einer Produktlinie ggf. resultierenden verminderten Werthaltigkeit bestimmter Anlagevermögenswerte Bilanzierungsproblem: Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Durchführung des Werthaltigkeitstests auf Ebene dieser
3 II. Anwendungsbereich von IAS 36 Negativabgrenzung u. a. zu Vorräten, Finanzinstrumenten und zum Zeitwert bewertete als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Primäre Anwendung auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill Gebäude, Grundstück und Maschinen: Sachanlagen gemäß IAS 16 keine als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Goodwill Anwendung von IAS 36
4 III. Niedrigere Folgebewertung nach IAS 36 1. Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts Aufteilung eines durch Unternehmenszusammenschluss erworbenen Geschäftsoder Firmenwerts auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen (IAS 36.80) zahlungsmittelgenerierende Einheit muss niedrigste Unternehmensebene sein, auf welcher der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird darf nicht größer als ein Segment i. S. v. IAS 14 sein (IAS 36.80) Fehlende Zurechenbarkeit des Goodwill auf eine der beiden Einheiten A bzw. B (Umstrukturierung) Zuordnung des Goodwill zu übergeordneter Produktbereichseinheit AB (nicht größer als Segment)
5 2. Anhaltspunkte einer Wertminderung Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung bei Vorliegen externer oder interner Indikatoren des IAS 36.12 Durchführung des Werthaltigkeitstests von zahlungsmittelgenerienden Einheiten bei Anhaltspunkten einer Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Prüfung mindestens des Katalogs externer und interner Indikatoren i. S. v. IAS 36.12 mindestens jährlich zu einem beliebigen Zeitpunkt bei goodwill-tragenden Einheiten kein Vorliegen von Indikatoren bei Produktlinie B Umsatzeinbruch bei Produktlinie A als externer Indikator Geschäftsjahresende als Testzeitpunkt Werthaltigkeitstest ist durchzuführen
6 3. Durchführung des Werthaltigkeitstests nach IAS 36 a) Ermittlung von Wertminderungen qua Einzelbewertung Wertminderungsmaßstab für einzelnen Vermögenswert: erzielbarer Betrag als Maximum (beizulegender Zeitwert abzüglich Verkaufskosten; Nutzungswert) hierarchische Ableitung des Nettozeitwerts des Vermögenswerts aus bindenden Kaufverträgen, Preisen an aktiven Märkten und Schätzwerten Cash Flow-Barwert des Vermögenswerts Cash Flows: Finanzplandaten (Vorsteuer-)Zinssatz berücksichtigt Zinseffekt und Risiko Nettozeitwerte als Marktwerte für die meisten Einzelvermögenswerte ermittelbar separate Nutzungswerte für keinen der Einzelvermögenswerte zu ermitteln Werthaltigkeitstest darf nicht qua Einzelbewertung durchgeführt werden
7 b) Ermittlung von Wertminderungen über zahlungsmittelgenerierende Einheiten aa) Ermittlung von Wertminderungen bei Zurechenbarkeit eines Goodwill Wertminderung der Einheit, wenn Buchwert > erzielbarer Betrag ZGE-Buchwert: Buchwert der direkt oder vernünftig zurechenbaren Vermögenswerte (inkl. Goodwill) der Einheit Bestimmung des erzielbaren Betrags der Einheit analog zur Einzelbewertung keine direkte oder vernünftige Zurechenbarkeit des Goodwill auf Einheit A Durchführung des Werthaltigkeitstests darf nicht auf Ebene von Einheit A beschränkt werden Hierarchie der Verteilung eines Wertminderungsbedarfs: auf Goodwill der Einheit proportional auf die Vermögenswerte der Einheit
8 bb) Ermittlung von Wertminderungen bei fehlender Zurechenbarkeit eines Goodwill aaa) Erste Werthaltigkeitstestebene: niedrigere zahlungsmittelgenerierende Einheit Ermittlung des Wertminderungsbedarfs Verteilung des Wertminderungsbedarfs Wertminderung der Einheit, wenn erzielbarer Betrag < Buchwert (exklusive Goodwill) : Einheit A als niedrigere Einheit Buchwert i. H. v. 6.500 Cash Flow-Barwert i. H. v. 5.000 als Nutzungswert; ΣMarktwerte als Nettozeitwert i. H. v. 5.400 erzielbarer Betrag = 5.400 Wertminderungsbedarf der Einheit i. H. v. 1.100 Verteilung des Wertminderungsbedarfs proportional auf die Vermögenswerte der Einheit Grenze: Maximum (beizulegender Zeitwert abzüglich Verkaufskosten; Nutzungswert; Null); andernfalls: anteilige Weiterbelastung s. u.
9 ZGE A Grundstück Gebäude Maschinen Summe ZGE A Buchwert 1.500 1.000 4.000 6.500 Untergrenze: Nettozeitwert 2.500 900 2.000 5.400 Wertminderung./. 220./. 880 1.100 Angepasster Buchwert I Umverteilung Angepasster Buchwert II 1.500 780 3.120 5.400 120./. 120 1.500 900 3.000 5.400
10 bbb) Zweite Werthaltigkeitstestebene: geschäftswerttragende Einheit Ermittlung des zusätzlichen Wertminderungsbedarfs Buchwert der Einheit Wertminderung der geschäftswerttragenden Einheit, wenn Buchwert > erzielbarer Betrag (angepasster) aggregierter ZGE- Buchwert inklusive Geschäfts- oder Firmenwert : Buchwert ZGE A Buchwert ZGE B Goodwill Buchwert ZGE AB 5.400 10.250 3.000 18.650 Erzielbarer Betrag der Einheit erzielbarer Betrag der geschäftswerttragenden Einheit = Maximum (beizulegender Zeitwert abzgl. Verkaufskosten; Nutzungswert) : erzielbarer Betrag der ZGE AB als aggregierter erzielbarer Betrag von ZGE A und ZGE B Summation der erzielbaren Beträge der Einzel- ZGEs? Problem: erzielbarer Betrag von ZGE B Nutzungswert als erzielbarer Betrag von ZGE AB : = ΣNutzungswerte ZGE A und ZGE B = 5.000 + 13.000 = 18.000 Wertminderungsbedarf i. H. v. 650
11 Verteilung des zusätzlichen Wertminderungsbedarfs Hierarchie der Verteilung des Wertminderungsbedarfs: auf Geschäfts- oder Firmenwert der Einheit proportional auf die Vermögenswerte der Einheit Beschränkung: Grenze: Maximum (beizulegender Zeitwert abzüglich Verkaufskosten; Nutzungswert; Null) andernfalls: anteilige Weiterbelastung vollständige Verteilung des zusätzlichen Wertminderungsbedarfs auf den Geschäfts- oder Firmenwert i. H. v. 650 neue Buchwerte zum 31.12.2006: Goodwill Grundstück Gebäude Maschinen ZGE A 1.500 900 3.000 ZGE B 3.250 2.000 5.000 ZGE AB 2.350 4.750 2.900 8.000
12 IV. Thesenförmige Zusammenfassung 1. Die niedrigere Folgebewertung von Vermögenswerten des Anlagevermögens richtet sich im Regelfall nach IAS 36. Dabei ergibt sich eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung eines Vermögenswerts grundsätzlich dann, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt; dieser Wertminderungsmaßstab bildet den höheren Wert aus (unter- nehmensexternem) beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und (unternehmensinternem) Nutzungswert. 2. Scheitert eine Wertermittlung durch Einzelbewertung, muss sie in einem Werthaltigkeitstestverfahren, das sich über (Unternehmens- )Einheiten erstreckt, ermittelt werden. Befindet sich der zu prüfende Vermögenswert in einer zahlungsmittelgenerienden Einheit, der ein Geschäftswert zuordenbar ist, erfolgt die Ermittlung und Verteilung der Wertminderung ausschließlich innerhalb dieser Einheit. Befindet sich der Vermögenswert in einer Einheit ohne zurechenbaren Geschäftswert, wird ein Wertminderungsbedarf auf Ebene einer nicht- goodwill- tragenden niedrigeren und einer goodwill- tragenden höheren zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt und jeweils auf diese verteilt. Neben der ermessensbehafteten Bestimmung des Wertminderungsmaßstabs (der Unternehmenseinheiten) erscheint insbesondere die Verteilung eines identifizierten Wertminderungsbedarfs primär auf den Geschäfts- oder Firmenwert der Bewertungseinheit und subsidiär buchwertproportional auf deren Vermögenswerte wenig objektiviert.
13 3. Der durch den Umsatzeinbruch bei Produktlinie A durchzuführende Werthaltigkeitstest ist infolge fehlender Zuordenbarkeit des Goodwill sowohl auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit A als auch der Produktbereichs- Einheit AB vorzunehmen. Der auf Ebene ersterer (niedrigerer) Unternehmenseinheit als Differenz von Einheits- Buchwert (6.500 GE) und - Nettozeitwert (5.400 GE) sich ergebende (erstere) Wertminderungsbedarf in Höhe von 1.100 GE kann wegen der geforderten Beachtung von Untergrenzen bei der Wertminderungsverteilung nur auf Gebäude (100 GE) und Maschinen (1.000 GE) alloziert werden. Der auf letzterer (höherer) Unternehmenseinheit als Differenz von Einheits- Buchwert (18.650 GE) und Nutzungswert (18.000 GE) sich einstellende zusätzliche Wertminderungsbedarf in Höhe von 650 GE mindert vollständig den Goodwill dieser Einheit.