Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schmallenberg

Ähnliche Dokumente
Das Recht der Konzessionsverträge. - Eine Einführung. Europäisches Energierecht II (Gent/Salje) Von Prof. Dr. Dr. Peter Salje

Diese Informationsvorlage wird der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt.

Zukunft der Netzinfrastruktur in Schleswig-Holstein

Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden bei der Windenergienutzung

Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)

Pressemitteilung. Plauen, 30. September 2010

Ausschreibung der Konzessionsverträge. KUBUS - Ihr kompetenter Ansprechpartner

Zum Verhältnis von Energiewirtschaftsrecht ( 46 EnWG) und Vergaberecht

Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)

SEMINAR. Konzessionsverfahren und Konzessionsbewerbungen

Stromnetzkauf Was, wie, warum

Stadtwerke Oberriexingen GmbH. Vorstellung der neuen Gesellschaft

Die Rechtsprechung des BGH zur korrekten Gestaltung von Strom- und Gasnetz- Ausschreibungen

Energie für Mühlheim 2017

ene't Anwendertage 2011

Stolpersteine bei der Konzessionsvergabe

Rekommunalisierung der Netze Regionalwerke: der neue Goldesel der Gemeinden

Umsatzsteuerliche Behandlung des Kommunalrabattes nach 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV

Energie für Mühlheim 2015

Konzessionierungsverfahren Strom & Gas. (Stand: )

Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr)

Was ist zu tun, wenn ein Konzessionsvertrag ausläuft?

Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten durch Konzessionsverträge

Netzausbau und Akzeptanz aus kommunaler Sicht- lokale und regionale Auswirkungen des Netzausbaus

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014

Ergebnisprotokoll Timmendorfer Strand, Seite 1

Vergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM

Stadtwerke Flensburg GmbH. Kooperationsmöglichkeiten mit einem vorhandenen Stadtwerk am Beispiel der Stadtwerke Flensburg. Rendsburg,

Zurück zur kommunalen Energieversorgung? 12. Januar 2010, Hannover Referenten: Reinhard Kehr Ritz, Dr. Sven Höhne

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015

(Re-)Kommunalisierung erfolgreich umgesetzt

Dr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner

BBH-Informationen für Städte und Gemeinden. Konzessionsvergabe / Rekommunalisierung von Energieversorgungsnetzen

Ausschreibung des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung der Gemeinde Seelbach

Advisory Utilities & Regulation. Konzessionsverträge und Netzübernahmen Handlungsmöglichkeiten. Oktober PwC

attac Berlin AG Energie Warum Berlin einen Energietisch braucht

Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr)

Überlegungen zu 3 KAV bei der Entstehung des Musterkonzessionsvertrages (MKV)

VORTRAGSREIHE "NEUE ENTWICKLUNGEN AUF DEN ENERGIEMÄRKTEN" PRODUKTENTWICKLUNG IM VERTRIEB VON STROM UND GAS. Referent: Nils Kaster

Rechnungserläuterung. Die Musterrechnung ist eine Stromrechnung - die Gasrechnung gleicht dieser bis auf wenige Begriffe und Einheiten.

Kommunale Selbstverwaltung in der Energiewirtschaft nach den BGH-Urteilen zur Vergabe von Wegekonzessionen

Tarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung

100 PROZENT FÜR HAMBURG SO GEHT S!

Neue Dienstleistungen für Energieversorgungsunternehmen (EVU) Saarbrücken, 19. November 2014 Dr. Ralf Levacher

Stromliefervertrag. zwischen. <Lieferant> <Straße> <Ort> - nachfolgend Lieferant" genannt - und

Die Bedeutung des Kapazitätstarifes für Netzbetreiber und Kommunen

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Unternehmensportrait Netze Duisburg GmbH. Stand

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2015

2. Historische Entwicklung des Energiewirtschaftsrechts

Das Berliner Stromnetz in Bürgerhand? Strommarkttreffen Humboldt-Universität Berlin Luise Neumann-Cosel BürgerEnergie Berlin eg

Rekommunalisierung von Stromnetzen ein wesentlicher Baustein zum Gelingen der Energiewende. Rekommunalisierung 2/3. Rekommunalisierung 1/3

Stadt Köthen (Anhalt)

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Leistungsstark im Verbund. ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG

Rechtliche Kriterien für ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren bei der Vergabe von Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserkonzessionen

Musterwegenutzungsvertrag

Staatliche Strompreisbestandteile

Pressemitteilung. Lechwerke AG zieht positive Bilanz

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Das Berliner Gasnetz: Fit für eine sichere und nachhaltige Energiezukunft? Berliner Energietage 2012

Finanzierung der Rekommunalisierung von Netzen

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen

Erfahrungen mit dem Musterkonzessionsvertrag BW

Betrieb Stromverteilnetz

Gliederung. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13

Lagebericht Netzgesellschaft Elsdorf GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2015

Deutsche Städte und Gemeinden und ihre Konzessionen

Anlage 1.1. für Kunden mit Schwachlastregelung

Einstieg in den Energievertrieb

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2016

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand

Netznutzungsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung - Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM)

Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte. Netzentgelte Strom der Stadtwerke Schönebeck GmbH. gültig ab

Preisblatt Netznutzung Erdgas

Pressekonferenz zur Vorstellung des. HSBA-Kurzgutachtens. zur "Rekommunalisierung der Hamburger Energieverteilnetze

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

Die Reform des 46 EnWG aus der Sicht der kommunalen Unternehmen

Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH.

Entnahme im Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw a ct/kwh /kw a ct/kwh Mittelspannungsnetz 1) 14,16 3,31 79,20 0,71

Einsatz von Speichern im Strommarkt

Konvergenz von Energienetzen eine Chance für die Energiezukunft

Abens-Donau Energie GmbH Ausgangssituation, Ziele. Christian Kutschker 22. November 2014

EWeRK-WORKSHOP Das Positionspapier Konzessionsvergabe Baden-Württemberg - Rechtliche Schranken bei der Konzessionsvergabe am

Seitens der Bundesregierung ist zudem noch eine zusätzliche Umlage für die Netzanbindung

Das Mieterstromgesetz rechtliche Fragestellungen für die Wohnungswirtschaft. Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler LL.M. (Cape Town)

65. Sondersitzung des Wunsiedler Stadtrates Top 2: Verbundklimaschutzkonzept Zentrales Fichtelgebirge. 02. Februar 2012 Sondersitzung Stadtrat

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Management von Energienetzen. oder. Hat betriebswirtschaftlich den größten Nutzen, wer volkswirtschaftlich sinnvoll handelt?

2. OTTI-Konferenz Zukünftige Stromnetze für erneuerbare Energien Hilton Hotel, Berlin 27./28. Januar 2015

Die Wettbewerbsorientierung der Vergabekriterien

Gemeinderatssitzung der Gemeinden Andechs, Herrsching, Inning, Seefeld, Pähl, Wielenbach und Wörthsee am Rechtsanwalt Matthias Albrecht

Informationsblatt. Strom Grundversorgung. Gültig ab , innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Bamberg. Ihre neuen Preise im Überblick

Rechtliche Kriterien bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen

Prinect/FOGRA 4 Dipco 2.1 Format FOGRA/Heidelberger Druckmaschinen AG

Schleswig-Holstein Netz AG Partner der Kommunen

Smart-Meter, intelligente und effiziente Stromnutzung aus der Sicht von Stadtwerken am auf Haus Düsse

Transkript:

Anlage 2 Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schmallenberg RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 1

Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schmallenberg > Frank Eikel RWE Deutschland AG Leiter der Hauptregion Südwestfalen und Rhein-Sieg > Reiner Hirschhäuser RWE Deutschland AG Kommunalbetreuer der Stadt Schmallenberg RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 2

Agenda > Konzessionsverträge > Handlungsoptionen der Stadt Schmallenberg > Herausforderungen an den künftigen Netzbetreiber > Entscheidungskriterien für RWE > Rekommunalisierung und Beteiligungsmodelle > Unser Angebot RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 3

Konzessionsvertrag > Die Stadt Schmallenberg und RWE sind seit fast einem Jahrhundert Partner bei der Energieversorgung. > Der derzeitige Strom-Konzessionsvertrag wurde 1989 geschlossen und endet im November 2011. > Der Gas-Konzessionsvertrag wurde 1998 geschlossen und endet in 2018. > Durch die Liberalisierung der Energieversorgung und der Novellierung der des EnWG 2005 wurden aus den Konzessionsverträgen - Wegenutzungsverträge. RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 4

Konzessionsvertrag > Was ist ein Konzessionsvertrag? RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 5

Konzessionsvertrag Konzessionsvertrag = Wegenutzungsvertrag > Ein Wegenutzungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Energieversorgungsunternehmen und einer Gemeinde über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen > Es handelt sich somit nur um die Einräumung des einfachen Wegerechts. > Als Gegenleistung erhält die Kommune die Konzessionsabgabe. (gem. KAV *). * Konzessionsabgabenverordnung RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 6

Konzessionsvertrag > Was ist der Konzessionsvertrag nicht? RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 7

Konzessionsvertrag Konzessionsvertrag = Energie-Liefervertrag > Verbraucher können ihren Energielieferanten frei wählen. > In Schmallenberg bieten rd. 70 Strom-Lieferanten rd. 400 Tarifmodelle an. > Die Netze sind diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. > Bestehende Lieferverträge bleiben von einem Wechsel des Konzessionsnehmers unberührt. D.h. Kunden verbleiben bei RWE oder dem jeweiligen Anbieter RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 8

Konzessionsvertrag Konzessionsvertrag = Recht zur Energieerzeugung > Um Energieproduzent zu werden, ist kein Konzessionsvertrag oder Netzerwerb notwendig. > Die Scheunendächer und die Windräder machen dies deutlich. > Einspeisebedingungen- und Vergütungen sind gesetzlich geregelt. > Diese Regelungen sind diskriminierungsfrei anzuwenden. RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 9

Konzessionsvertrag > Rechte und Pflichten RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 10

Konzessionsvertrag Rechte und Pflichten > Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen,, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen ( 46 Abs. 1 EnWG *). > Das Energieversorgungsunternehmen muss an die Gemeinde Konzessionsabgaben leisten (gem. KAV **). * Energiewirtschaftsgesetz * * Konzessionsabgabenverordnung RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 11

Konzessionsvertrag Rechte und Pflichten > Nebenleistungsverbot nach 3 Abs. 2 KAV *: Nicht vereinbart oder gewährt werden dürfen insbesondere: Sonstige Finanz- und Sachleistungen, die unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis gewährt werden. * Konzessionsabgabenverordnung RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 12

Konzessionsvertrag > Handlungsoptionen RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 13

Wenn der Konzessionsvertrag ausläuft Handlungsoptionen > Neuer Vertrag mit dem bisherigem Partner. > Neuer Vertrag mit einem anderen Netzbetreiber. > Netzkauf und Gründung von Stadtwerken > Netzkauf und Gründung von Gemeinschafts-Stadtwerken >.. vertragsloser Zustand RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 14

Konzessionsvertrag > Herausforderungen an Netzbetreiber RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 15

Herausforderungen Smarte Technologien Erlöse 2005/2006-14% Erlöse 2007-10 % Erlöse 2008 Regulierung Revenue-Cap Demografie 01.01.2009 Startpunkt Anreizregulierung Strom - 5 Jahre Strom - 5 Jahre Energieeffizienz Verteilnetze werden künftig komplexer Betriebsmittel- Altersstruktur Dezentrale Erzeugung 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 * qualitative Darstellung RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 16

Konzessionsvertrag > Entscheidungskriterien für RWE RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 17

Konzessionsvertrag mit RWE Entscheidungskriterien > RWE hat einen neu mit dem StGB verhandelten Mustervertrag. (verbesserte Vertragsbedingungen insbesondere deutlich verbesserte Endschaftsregelung) > RWE sichert die max. zulässige Konzessionsabgabe zu > RWE gewährt den max. zulässigen Gemeinderabatt (unabhängig vom Energielieferanten) > RWE bietet großzügige Folgekostenregelung an. RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 18

Konzessionsvertrag mit RWE Entscheidungskriterien Netzbezirk Schmallenberg (Schmallenberg, Eslohe, Finnentrop) M. Claushues, T. Daus, R. Dicke, M. Franke, J. Henke, W. J. Hochstein, N. Jost, J. Koenig, U. Kranauge, F.-W. Sauerwald, J. Schroeer, D. Segref, H. Sprute, U. Strache, J. Wenk RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 19

Konzessionsvertrag mit RWE Entscheidungskriterien > Für sie ist die sichere Versorgung ihrer Wohnorte Ehrensache. > Ihre Familien beziehen in der Region Einkommen von RWE. > Unternehmer aus Ihrer Region erhalten Aufträge in Höhe von vielen Millionen Euro pro Jahr. > Damit sichert RWE weitere Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Ihrer Region. RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 20

Konzessionsvertrag mit RWE Entscheidungskriterien > RWE investiert trotz sinkender Netznutzungsentgelte in die Netzsicherheit. > In der Region Arnsberg rd. 40 Mio./Jahr > RWE kann im Katastrophenfall (z. B. Kyrill) große Reserven mobilisieren.. > Kein Unternehmen kann auf einen vergleichbaren Pool aus Notversorgungssystemen zurückgreifen. > RWE fördert Jugend, Bildung, Kultur und Sport in der Region. RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 21

Konzessionsvertrag > Rekommunalisierung RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 22

Rekommunalisierung Das Ende der Konzessionsverträge? > Rekommunalisierung ist das Top-Thema in den Medien > Der Kauf von Netzen wird in (fast) allen Kommunen geprüft deren KV auslaufen > Verbände/Medien propagieren die Rekommunalisierung > Berater und Stadtwerke geben sich die Klinke in die Hand (Beide habe dazu gute Gründe) > Viele Verwaltungen geben Gutachten in Auftrag > Fast alle Gutachten kommen zum selben Ergebnis RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 23

Rekommunalisierung Das Ende der Konzessionsverträge? > Die Realität sieht anders aus: In der Region Arnsberg rd. 20 Konzessionsverträge (in drei Jahren) Bislang nur eine Gas-Netzübernahme durch die Stadt Brilon RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 24

Rekommunalisierung Beteiligungsmodell > Beteiligungsmodell RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 25

Rekommunalisierung Beteiligungsmodell Risiko, Ergebnis Netzgesellschaft Strom/Gas (nur Pacht) Netzgesellschaft Strom/Gas (Pacht, BF) Konzessionsvertrag Vollfunktions-Stadtwerk Strom + Gas + Vertrieb Netzgesellschaft Strom + Gas > Risiko Vertrieb > Risiko Vollfunktionsunternehmen Netz > Unternehmerische Risiken operativer Netzbetrieb > Risiko Eingriff von Regulierer und Gesetzgeber + + > Risikolos Rundum Sorglos + + RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 26

Rekommunalisierung Beteiligungsmodell Schmallenberg 51% oder 49% RWE Deutschland 49% oder 51% Unterverpachtung Stromnetz DSO WWE Konzession kaufm. Betriebsführung Verpachtung Stromnetz Beauftragung Netzservice Stromnetzgesellschaft Schmallenberg GmbH & Co. KG Netzservice WWE RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 27

Konzessionsvertrag > Unser Angebot: RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 28

Konzessionsvertrag > Unser Angebot: Sicherheit Zeit Licht Zukunft RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 29

Unser Angebot > Sicherheit Versorgungssicherheit in der von Ihnen gewohnten Qualität Regional-Standort in Schmallenberg Vom StGB optimierten Mustervertrag > Zeit Einseitiges Sonderkündigungsrecht bei Rekommunalisierung nach 5 Jahren und ein einseitiges Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren > Licht Attraktives Angebot zur Straßenbeleuchtung Effizienzsteigerung und Kostensenkung > Zukunft Annahme der Herausforderung an Netzbetreiber Zusammenarbeit bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Schmallenberg RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 30

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 31

Stromnetzgesellschaft Schmallenberg Schmallenberg 51% oder 49% RWE Deutschland 49% oder 51% Unterverpachtung Stromnetz DSO WWE Konzession kaufm. Betriebsführung Verpachtung Stromnetz Beauftragung Netzservice Stromnetzgesellschaft Schmallenberg GmbH & Co. KG Netzservice WWE RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 32