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3 EIGENE UNTERSUCHUNGEN 3.1 Zielsetzung Ziel der eigenen Untersuchungen war es, den Einfluss der Fleischhygiene-Verordnung und der Hackfleisch-Verordnung sowie verschiedener Betriebsformen auf die mikrobiologische Beschaffenheit von Hackfleisch und Zwiebelmettwurst festzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt, der im Rahmen dieser Arbeit behandelt werden sollte, war die Frage nach dem Ausmaß der Belastung des Probenmaterials mit vancomycinresistenten Enterokokken. 3.2 Material und Methode 3.2.1 Probenmaterial In der Zeit von Mai 1999 bis Februar 2000 wurden insgesamt 207 Proben Schweinehackfleisch und 147 Proben Frische Zwiebelmettwurst aus verschiedenen Berliner Fleischereien und Supermärkten sowie von EU-zugelassenen Betrieben mit einem umfangreichen Plattensatz mikrobiologisch untersucht. Sämtliche Proben wurden zwischen 8 00 und 9 00 Uhr verdeckt gezogen und bis zur Untersuchung, die maximal 3 Stunden später erfolgte, bei 4-7 C gekühlt. Die Proben wurden in 5 Gruppen eingeteilt: Gruppe 1: Gruppe 2: Gruppe 3: Gruppe 4: Gruppe 5: insgesamt 66 Proben Hackfleisch von 6 EU-zugelassenen Betrieben insgesamt 69 Proben Hackfleisch aus 23 Fleischereien insgesamt 72 Proben Hackfleisch aus Fleischabteilungen von 24 Supermärkten insgesamt 75 Proben Zwiebelmettwurst von 7 EU-zugelassenen Betrieben insgesamt 69 Proben Zwiebelmettwurst aus 23 Fleischereien Bei sämtlichen Proben wurden Keimzahlbestimmungen sowie Anreicherungsverfahren zur Untersuchung auf Salmonellen und Listeria monocytogenes gemäß den Bestimmungen der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach 35 LMBG durchgeführt. Entgegen den mikrobiologischen Anforderungen der Fleischhygiene-Verordnung (Anlage 2a, Kapitel X, Punkt 9.3) wurden zum Nachweis von Salmonellen ausschließlich 25 g schwere Einzelproben untersucht. 29

3.2.2 Probenaufbereitung Für die Keimzahlbestimmungen wurden jeweils 25 g Probenmaterial zusammen mit 225 g gepuffertem Peptonwasser homogenisiert. Dieses Homogenisat diente gleichzeitig auch als Voranreicherung für Salmonellen. Vom Homogenisat wurde eine dezimale Verdünnungsreihe angelegt (Abb. 1). 1 ml 1 ml 1 ml 1 ml 9 ml 25 g + 225 ml 1:10 1:10 2 1:10 3 1:10 4 1:10 5 Abb. 1: Herstellung einer Verdünnungsreihe Sowohl aus dem Homogenisat als auch aus jeder gründlich durchmischten Verdünnungsreihe wurden zweimal 0,05 ml (Doppelansatz) auf vorgetrocknete Nährböden aufgetragen. Die untere Erfassungsgrenze lag bei 2,0 x 10 2 koloniebildende Einheiten (KbE) pro Gramm Untersuchungsmaterial. Zur Bestimmung von E. coli, vancomycinresistenten Enterokokken, sulfitreduzierenden Anaerobiern und Staph. aureus wurde 1 ml des Homogenisates auf die Selektivnährböden aufgetragen. Die Nachweisgrenze lag bei diesen Keimen bei 1,0 x 10 1 KbE/g Untersuchungsmaterial. Die für die Keimzahlbestimmungen verwendeten Nährmedien sowie die Bebrütungstemperaturen und dauer zeigt Tab. 2. Die vollständigen Rezepturen sind im Anhang aufgeführt. Die Differenzierung der erfassten Keime erfolgte überwiegend aufgrund ihres Verhaltens auf den jeweiligen selektiven Nährböden. Pseudomonaden und Aeromonaden wurden mittels Katalase- und Oxidase-Test bestätigt, Staph. aureus mittels Koagulase-Test und Bacillus cereus mittels mikroskopischer Untersuchung. Die Bestätigung von Enterokokken erfolgte zusätzlich zum Katalase-Test durch Nachweis der Hämolyse auf Columbia-Agar, Pyrase-Test (Oxoid) und Wachstum in BHI- 30

Bouillon mit 6,5 %igem NaCl-Zusatz. Zur Speziesdifferenzierung wurden L-Arabinose-, Mannit-, Rhamnose- und Sorbit-Lösungen (1 %ig) verwendet. 30 C, 48 h Oxidase- und Katalase-Nachweis 37 C, 48 h Koagulase-Nachweis 37 C, 24 h und Katalase-Test Raumtemp., 24 h 37 C, 48 h, anaerob 37 C, 48 h, anaerob Tab. 2: Vorgehensweise zur Keimzahlbestimmung in Hackfleisch und Zwiebelmettwurst Keimgruppen Nährmedien Bebrütung Bestätigung aerobe mesophile Plate Count (PC) 30 C, 72 h Gesamtkeimzahl aerobe Milchsäurebildner MRS-Agar 30 C, 48 h säuretolerante Laktobazillen LS-Agar 30 C, 48 h, anaerob Pseudomonaden und Glutamat-Stärke-Phenolrot-Penicillin-Agar Aeromonaden (GSP) Staph. aureus und BAIRD-PARKER-Agar Mikrokokken (BP) Enterokokken Zitrat-Acid-Tween- Karbonat-Agar (ZATK) Enterobakteriazeen Violet Red Bile Dextrose-Agar (VRBD) coliforme Keime Violet Red Bile-Agar (VRB) E. coli Fluorocult ECD-Agar 44 C, 18 h Fluoreszens, Indol sulfitreduzierende Tryptose-Sulfit- 37 C, 24 h, anaerob Anaerobier Cycloserin-Agar (TSC) Bacillus cereus PEMBA-Agar 37 C, 24 h Sporenfärbung Hefen und Schimmelpilze Bengalrot-Chloramphenicol-Agar (RO) 25 C, 4 Tage Für den Nachweis von Salmonellen wurde die Voranreicherung 18 bis 20 Std. bei 37 C bebrütet. Anschließend wurden aus der Voranreicherung 0,1 ml zu 10 ml RAPPAPORT- VASSILIADIS-Anreicherungsmedium und 10 ml zu 100 ml Selenit-Cystin-Bouillon gegeben. Die Inkubation der beiden Anreicherungen erfolgte für 20 bis 24 Std. bei 42 C bzw. bei 37 C. 31

Nach der Bebrütung wurde je Anreicherung eine Öse Material auf Brillantgrün-Phenolrot- Lactose-Saccharose-Agar (BPLS) und Xylose-Lysin-Desoxycholat-Agar (XLD) ausgestrichen und für 18 bis 24 Std. bei 37 C inkubiert. Salmonellenverdächtige Kolonien wurden mittels der üblichen Verfahren auf ihre serologischen und biochemischen Eigenschaften untersucht. Die Typendifferenzierung der isolierten Salmonellen erfolgte im Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen (ILAT), Berlin. Bei positiven Befunden schloss sich eine MPN- Bestimmung an. Da SCHMIDT (1988) bei seinen Versuchen über das Verhalten von Salmonellen festgestellt hatte, dass nach einwöchiger Lagerzeit bei 20 C durchschnittlich 80 % der initialen Salmonellenzahl überlebten, wurden die Proben bis zum Abschluss der Untersuchung tiefgefroren und für die MPN-Bestimmung, die maximal 7 Tage später erfolgte, über Nacht im Kühlschrank aufgetaut. Die Einwaage für die Voranreicherung in gepuffertem Peptonwasser betrug 3 x 10 g, 3 x 1 g und 3 x 0,1 g. Die weitere Vorgehensweise der Untersuchung erfolgte wie oben beschrieben. Für den Nachweis von Listeria monocytogenes in 1 g Untersuchungsmaterial wurde 10 ml der homogenisierten Probe in 100 ml vollständigem Anreicherungsmedium (Listeria- Anreicherungs-Bouillon mit Listeria-Anreicherungs-Selektiv-Supplement, Oxoid) überführt und für 48 Std. bei 30 C bebrütet. Anschließend wurde aus dieser Anreicherung ein Verdünnungsausstrich auf PALCAM-Agar angefertigt und für 48 Std. bei 37 C inkubiert. Charakteristische Kolonien wurden mittels Katalase- und CAMP-Test, sowie Kohlenhydratspaltung (Rhamnose und Xylose) bestätigt. 3.2.3 Berechnung der Keimzahl Die Anzahl der koloniebildenden Einheiten (KbE) pro Gramm wurde in Form des gewogenen arithmetischen Mittelwertes errechnet. Dafür wurden auf den Platten die Sektoren ausgewertet, auf denen 1 bis 50 typische Kolonien sichtbar waren. Für den Fall, dass gut voneinander abgetrennte Einzelkolonien vorlagen, wurden auch bis zu 100 Kolonien für die Berechnung herangezogen. Allerdings sollte mindestens eine Verdünnungsstufe Sektoren enthalten, auf denen 5 bis 50 Kolonien vorlagen. Die Berechnung erfolgte nach folgender Gleichung: = Σc. d (Farmiloe sche Formel) n 1. 1 + n 2. 0,1 32

Σc n 1 n 2 d gewogener arithmetischer Mittelwert der Koloniezahlen Summe der Kolonien aller Platten, die zur Berechnung herangezogen werden (niedrigste und nächsthöhere auswertbare Verdünnungsstufe) Anzahl der Platten der niedrigsten auswertbaren Verdünnungsstufe Anzahl der Platten der nächsthöheren auswertbaren Verdünnungsstufe Verdünnungsfaktor der niedrigsten ausgewerteten Verdünnungsstufe Wuchsen auf dem mit der größten Probenmenge beimpften Sektor keine Kolonien, lautete das Ergebnis weniger als 2,0 x 10 2 KbE/g, mit Ausnahme von E. coli, vancomycinresistenten Enterokokken, sulfitreduzierenden Anaerobiern und Staph. aureus. Hier lautete das Ergebnis weniger als 1,0 x 10 1 KbE/g. 3.2.4 Ermittlung des ph-wertes der Zwiebelmettwurstproben Der ph-wert der Rohwurstproben wurde elektrometrisch gemessen. Dabei wurde vor den Messungen das ph-meter mit Hilfe von zwei Pufferlösungen, eine mit dem ph-wert 4,00 und die andere mit dem ph-wert 7,00, stets neu kalibriert. Nach der Entnahme der Proben wurde an drei verschiedenen Stellen der ph-wert gemessen, bei abweichenden Resultaten der Mittelwert der drei Ablesungen gebildet und das Ergebnis mit einer Stelle hinter dem Komma angegeben. 3.2.5 Bestimmung des D(-)- und L(+)-Milchsäuregehaltes in den Zwiebelmettwurstproben 3.2.5.1 Prinzip des Verfahrens Die Bestimmung der D(-)- und L(+)-Milchsäure erfolgte mittels UV-Test, gemäß den Bestimmungen der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach 35 LMBG (L.07.00-15). Das Prinzip dieses Verfahrens beruht auf der Oxidation von D-Milchsäure zu Pyruvat durch Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NAD) in Gegenwart des Enzyms D-Laktat- Dehydrogenase (D-LDH) und unter Bildung von NADH. L-Milchsäure wird bei Anwesenheit von L-Laktat-Dehydrogenase ebenfalls durch NAD zu Pyruvat oxidiert. Das Gleichgewicht dieser Reaktionen liegt weitestgehend auf der Seite von Laktat. Durch Abfangen des Pyruvats 33

mittels Glutamat-Pyruvat-Transaminase (GPT) kann es auf die Seite von Pyruvat und NADH verschoben werden. Das gebildete NADH ist äquivalent zur D-Milchsäure- bzw. L-Milchsäuremenge und wird durch Extinktionsmessung bei 340 nm bestimmt. 3.2.5.2 Probenvorbereitung Die Durchführung und Berechnung zur Bestimmung des Milchsäuregehaltes erfolgte gemäß der Test-Kit-Anweisung D-Milchsäure, L-Milchsäure der Fa. Boehringer Mannheim. Aus organisatorischen Gründen konnte die Bestimmung des Milchsäuregehaltes nicht am Tage der Probenziehung durchgeführt werden. Um eine Beeinträchtigung durch mikrobielle Stoffwechselleistungen zu vermeiden, wurden die Proben bei 20 C eingefroren. 16 Stunden vor der Untersuchung wurden sie im Kühlraum bei 5 C langsam aufgetaut und anschließend sofort analysiert. Da EL ALAMI (1997) berichtete, dass die maximale Abweichung des Milchsäuregehaltes zwischen frischen und eingefrorenen Rohwurstproben nur 0,06 % beträgt, schien das oben beschriebene Vorgehen gerechtfertigt zu sein. Für die Untersuchung wurden 50 g Probenmaterial in einer Moulinette sehr fein zerkleinert und davon etwa 1 g in einen Homogenisierungsbecher eingewogen, mit 20 ml 1 molarer Perchlorsäure versetzt und 10 min vermischt. Anschließend wurde dem Inhalt ca. 40 ml Aqua bidest. zugegeben und unter Rühren mit 2 molarer Kalilauge auf ph 10-11 eingestellt. Das Ganze wurde dann mit Aqua bidest. in einen 100 ml Meßkolben gespült und bis zur Markierung aufgefüllt, wobei die Fettschicht oberhalb und die wässrige Phase an der Marke standen. Das Gemisch wurde kräftig geschüttelt und zur Abscheidung des Fettes sowie zur Ausfällung des Kaliumperchlorat-Niederschlages 30 min in den Kühlschrank gestellt. Anschließend wurde die Lösung filtriert. Nach Verwerfen der ersten Milliliter wurde die unverdünnte Lösung für die Untersuchung benutzt. In den Fällen, in denen die gemessenen Extinktionsdifferenzen zu klein ausfielen ( E < 0,100), wurden die Probelösungen erneut hergestellt, allerdings diesmal mit einer Einwaage von 5 g homogenisierter Probe. 3.2.5.3 Messung und Berechnung des Milchsäuregehaltes In die Küvetten des Photometers wurden die verschiedenen Reagenzien pipettiert. Zusätzlich wurde eine Küvette als Standard, zur Überprüfung der Reagenzien, und eine als Leerwert, gegen den die Proben gemessen wurden, bestückt. Eingefüllt wurden: 1,0 ml Pufferlösung zur Stabilisierung des ph-wertes 20 µl GPT-Suspension zum Abfangen des Pyruvats 34

0,2 ml NAD-Lyophilisat gemischt mit A. bidest. 0,1 ml Probelösung Nach Durchmischung und 5 Minuten Wartezeit wurden die Extinktionen der Lösungen (E 1 ) gemessen und die Reaktion durch Zugabe von 20 µl D-Laktat-Dehydrogenase gestartet. Nach einer Reaktionszeit von 30 Minuten erfolgte die Messung der Extinktionen von Proben, Leerwert und Standard (E 2 ). Anschließend wurde zur Ermittlung des L-Milchsäuregehaltes 20 µl L-Laktat-Dehydrogenase zugegeben. Die Messung der Extinktionen (E 3 ) erfolgte auch hier nach einer Reaktionszeit von 30 Minuten. Zur Berechnung der Milchsäuregehalte wurden die Extinktionsdifferenzen E 2 - E 1 (D-Milchsäure) bzw. E 3 - E 2 (L-Milchsäure) für den Leerwert und für die Proben berechnet sowie die Extinktionsdifferenz des Leerwertes von der Extinktionsdifferenz der Proben abgezogen. Auf diese Weise ergaben sich E D-Milchsäure bzw. E L-Milchsäure. Die Konzentration der D- und L-Milchsäure in den Proben (c) wurde anschließend nach folgender Formel berechnet: c = V. MG. E(g/l) ε. d. v. 1000 V = Testvolumen (2,240 ml für D-Milchsäure, 2,260 ml für L-Milchsäure) v = Probevolumen (0,100 ml) MG = Mokekulargewicht der zu bestimmenden Substanz (Milchsäure: 90,1) d = Schichtdicke (1,00 cm) ε = Extinktionskoeffizient von NADH bei 340 nm (6,3 l. mol -1. cm -1 ) Hieraus ergibt sich für die D-Milchsäure: c = 2,018. E (g D-Milchsäure/l Probelösung) ε Für die L-Milchsäure: c = 2,036. E (g L-Milchsäure/l Probelösung) ε 35

Da die Konzentration c der Menge an Milchsäure in Gramm pro Liter Probelösung entspricht, wurde daraus der Milchsäuregehalt der Probe in g/100g, was der üblichen Angabe entspricht, mit folgender Formel berechnet: Gehalt D- bzw. L-Milchsäure = c (D- bzw. L-Milchsäure). 100 Einwaage (Probe) 3.2.6 Nachweis vancomycinresistenter Enterokokken Für den Nachweis vancomycinresistenter Enterokokken (VRE) fanden sowohl das Drop- Plating als auch ein Anreicherungsverfahren Anwendung. 3.2.6.1 Drop-Plating Von dem unter Punkt 3.2.2. hergestelltem Homogenisat und dessen Verdünnungsreihe wurden anfangs jeweils im Doppelansatz 0,1 ml auf ZATK-Agar mit einem Zusatz von 16 mg Vancomycin aufgetragen. Im Laufe des Versuches wurde die Menge auf 1 ml erhöht, um eine höhere Nachweisrate zu erzielen. Die Bebrütung erfolgte dann für 24 h bei 37 C und für weitere 24 h bei Zimmertemperatur. Verdächtige Kolonien (maximal 5) wurden anschließend auf einfachem ZATK-Agar überimpft, um für die folgenden Untersuchungsgänge genügend Material zu erhalten. 3.2.6.2 Anreicherungsverfahren Die Anreicherung vancomycinresistenter Enterokokken erfolgte durch Zugabe von 1 g Probenmaterial in 9 ml Chromocult-Enterokokken-Bouillon (Merck, Art.-Nr. 110294). Diese wurde bei 37 C für 48 Stunden bebrütet, 1 Öse davon anschließend auf oben beschriebenen vancomycin-haltigen ZATK-Agar ausgestrichen und für 24 h bei 38 C und für weitere 24 h bei Zimmertemperatur bebrütet. Das so herangezüchtete Koloniematerial wurde zur Überprüfung, ob tatsächlich Enterokokken vorlagen, auf ZATK-Agar überimpft. 36

3.2.6.3 Weitere Vorgehensweise beider Ansätze Die gemäß 3.2.6.1 und 2 erhaltenen Kolonien wurden auf das Vorhandensein des Enzyms Katalase getestet. Bei negativem Ergebnis wurden maximal 5 Kolonien auf Columbia-Blut- Agar übertragen und für 24 h bei 37 C bebrütet. An die Inkubation schloss sich eine Überprüfung der Hämolyse-Fähigkeit sowie der Pyrase-Test der Fa. Oxoid an. Dieser Test beruht darauf, dass Enterokokken das Enzym Pyrase bilden, welches Pyroglutaminsäure hydrolysiert und dessen Aktivität durch Rotfärbung nach Zugabe eines Farbentwicklers angezeigt wird. Hierzu wurde etwas Koloniematerial auf das Testbriefchen (mit L- Pyroglutaminsäure beschichtet) gegeben, mit 3 Tropfen Pufferlösung versetzt und nach 5 min Wartezeit mit dem Farbentwickler auf das Vorhandensein des Enzyms Pyrase getestet. Mit den Kolonien, deren Material sich pink anfärbte, wurden sowohl eine einfache BHI-Bouillon als auch eine BHI-Bouillon mit einem Zusatz von 6,5 % NaCl beimpft. Für beide erfolgte die Bebrütung für 48 h bei 37 C. Kam es zum Wachstum in der BHI-Bouillon mit 6,5 % NaCl, wurden jeweils 2 Tropfen der beimpften einfachen BHI-Bouillon in 4 verschiedene 1 %ige Zuckerlösungen (L-Arabinose, Mannitol, Sorbitol und D-Raffinose), zwecks Speziesdifferenzierung, überführt. Die auf diesem Wege differenzierten Enterokokken wurden zur späteren Überprüfung ihrer Vancomycin-Resistenz bei 70 C tiefgefroren. 3.2.6.4 Überprüfung der Vancomycin-Resistenz Da bei der Überimpfung des Koloniematerials vom ZATKV-Agar auf den ZATK-Agar nichtvancomycinresistente Enterokokken, deren Wachstum lediglich unterdrückt wurde, wieder angezüchtet und somit fälschlicherweise als resistent eingestuft werden konnten, schloss sich zum Ausschluss falsch-positiver VRE s bei sämtlichen, tiefgefrorenen Enterokokken eine Überprüfung ihrer Resistenz an. Hierfür erfolgte zunächst eine Anreicherung in BHI-Bouillon für 24 Std. bei 37 C. Von der beimpften Bouillon wurde jeweils eine Öse auf ZATKV-Agar mit einem Zusatz von 8 mg und von 16 mg Vancomycin ausgestrichen und wie bereits unter Punkt 3.2.7.1. beschrieben bebrütet. Stämme, die auf beiden Nährböden kein Wachstum zeigten, besaßen offenbar keine Vancomycin-Resistenz. 37

3.3 Statistische Auswertung Die Ergebnisse wurden sowohl als Stabdiagramme gemäß ihrer Häufigkeitsverteilung, als auch in Form von Box- und Whisker-Plots (LORENZ, 1984) dargestellt, mit den statistischen Kenngrößen Maximum, Minimum und Quartilabstand als Streuungsmaß (Box zwischen 1. und 3. Quartil = zentrale 50 %). Lagen bei den einzelnen Keimgruppen nicht mehr als 25 % der Proben unterhalb der Nachweisgrenze, so wurde zusätzlich zum Median, der durch Ausreisser in der Regel kaum beeinflusst wird, der arithmetische Mittelwert eingetragen. Bei der Ermittlung des arithmetischen Mittels sowie der Standardabweichung wurden Proben, die unterhalb der Nachweisgrenze lagen, zunächst mit der halben Nachweisgrenze veranschlagt und dieser Wert dann logarithmiert. Mess-Skala Maximum 3. Quartil Arithm. Mittelwert Median 1. Quartil Minimum Abb. 2: Box- und Whisker-Plot 38