Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

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Transkript:

Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de Internet: www.fh-kiel.de 27.01.2014 Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX) Sehr geehrte Frau Mustermann, uns ist es sehr wichtig, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben, dass sie zufrieden und ohne Beschwerden ihren Aufgaben nachgehen können. Nach einer längeren Krankheitsdauer oder Reha-Phase fällt erfahrungsgemäß vielen Menschen der Einstieg in den Arbeitsalltag nicht leicht. Deshalb bieten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unterstützung an, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Diese Unterstützung leisten wir durch das in 84 II SGB IX verankerte betriebliche Eingliederungsmanagement. Wir möchten Sie deshalb gern zu einem unverbindlichen Gespräch einladen, um Ihnen unser Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Zusammen würden wir die verschiedenen Möglichkeiten und den Verlauf eines Eingliederungsmanagements erörtern und herausfinden, was wir gemeinsam tun können um Ihre gesundheitliche Situation und die Anforderungen des Arbeitsplatzes in Einklang zu bringen. Alle Informationen über Ihren Gesundheitszustand behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Die Teilnahme am Eingliederungsmanagement ist natürlich freiwillig und von Ihrem ausdrücklichen Einverständnis abhängig. Mir sind in der Regel weder Ursache noch Diagnose einer der Arbeitsunfähigkeit zugrunde liegenden Erkrankung bzw. der zugrunde liegenden Erkrankungen bekannt, so dass ich nicht vorab erkennen und entscheiden kann, ob in Ihrem konkreten Einzelfall das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gar nicht in Betracht kommen kann bzw. angezeigt ist. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass Sie dieses Angebot unabhängig von der Ursache Ihrer Arbeitsunfähigkeit in jedem Falle erhalten. Zu Ihrer Information erhalten Sie beigefügt einen Auszug aus dem SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement) sowie die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an der Fachhochschule Kiel. Aus diesen Unterlagen können Sie die Hintergründe und genaue Ziel-

setzung des Eingliederungsmanagements entnehmen. Zudem wurde ein Informationsblatt für Sie zusammengestellt dem Sie sowohl die verschiedenen möglichen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement als auch Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQs) entnehmen können. Wir würden uns freuen, wenn Sie dem unverbindlichen Informationsgespräch zustimmen würden. Sofern Sie es wünschen, werde ich auch eine Vertreterin/einen Vertreter des Personalrates und/oder der Schwerbehindertenvertretung oder auch eine sonstige Person Ihres Vertrauens zu diesem Gespräch einladen. Mit dem beiliegenden Antwortschreiben können Sie uns Ihre Zustimmung oder Ablehnung mitteilen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Rückantwortvordruck nach Möglichkeit innerhalb der nächsten vierzehn Tage an uns zurück. Wie auch immer Sie sich entscheiden mögen, ich wünsche Ihnen in jedem Falle für Ihre Gesundheit alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Klaus-Michael Heinze

84 SGB IX Prävention (1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. (2) 1Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). 2Soweit erforderlich wird der Werksoder Betriebsarzt hinzugezogen. 3Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. 4Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. 5Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. 6Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. 7Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. (3) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern..

Rückantwort zur Einladung zum Präventionsgespräch Ich,, bin an einem Beratungsgespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach 84 Abs. 2 SGB IX interessiert: Ja Nein Ich weiß noch nicht. Ich komme später darauf zurück. Ich möchte, dass neben dem Kanzler bzw. dem Präsidenten und der zuständigen Personalabteilungsleitung an dem Gespräch ein Vertreter/eine Vertreterin des für Sie zuständigen Personalrats, liebstenfalls das Mitglied die Vertrauensperson der Schwerbehinderten der Fachhochschule Kiel teilnimmt. Informationen zu den Möglichkeiten der Zusammensetzung der Gesprächsrunde entnehmen Sie bitte den anliegenden FaQs. Ich wünsche außerdem die Teilnahme folgender Personen an dem Gespräch: Die Gleichstellungsbeauftragte eine Person meines Vertrauens Betriebsarzt/Betriebsärztin Ich möchte das Gespräch gern ausdrücklich ohne Beteiligung der vorgenannten Personen führen. Bitte zutreffendes ankreuzen und bei Bedarf den gewünschten Teilnehmer/gewünschte Teilnehmerin benennen. Kiel, den (Unterschrift)

2. Information PR und ggf. SchwbV 3. Wvl. nach 1 Monat