FAQ Laxantien. Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten.

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Transkript:

FAQ Laxantien Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten.

1. Wann dürfen nicht verschreibungspflichtige Abführmittel auf einem Kassenrezept abgegeben werden? Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Arzneimittel oder um ein Medizinprodukt handelt. Apothekenpflichtige Arzneimittel wie z. B. Laxans-ratiopharm 7,5 mg/ml Pico Tropfen dürfen in folgenden Fällen abgegeben werden: Für Kinder bis zum 12. Geburtstag und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag (keine Prüfpflicht der Apotheke für das Vorliegen einer Entwicklungsstörung) Für Erwachsene, wenn die Vorgaben der Anlage I der AM-RL des G-BA (OTC-Übersicht) eine Verordnung und Abgabe erlauben Die Erstattung von Medizinprodukten mit Arzneicharakter wie z. B. Macrogol-Präparate einiger Hersteller ist unabhängig vom Alter sie richtet sich stattdessen nach den Vorgaben der Anlage V der AM-RL des G-BA. Eine Abgabe auf Kassenrezept ist nur möglich, wenn ein Produkt namentlich in Anlage V genannt ist. Übersicht der verordnungs- und erstattungsfähigen Medizinprodukte: www.daprh.de/erstattung

2. Hat die Apotheke eine Prüfpflicht für die Voraussetzungen der Anlage I und V? Muss das Vorliegen der Diagnose auch geprüft werden? Ja, es besteht eine generelle Prüfpflicht für Anlage I und V hinsichtlich der Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit. Die Apothekensoftware zeigt aber in der Regel an, ob ein Präparat den Vorgaben entspricht. Beispielhafte Anzeige für Laxans-ratiopharm magensaftresistente Tabletten (lt. Lauer-Taxe): Da es sich um ein Arzneimittel handelt, gilt Anlage I eine Abgabe ist auch für Erwachsenen zulasten der GKV möglich. Achtung bei Verordnungen mit Diagnose: In der Regel werden auf Rezepten keine Diagnosen angegeben (Ausnahme: Hilfsmittelrezepte). Wenn keine Diagnose angegeben ist, besteht keine Prüfpflicht für die Apotheke bei Angabe der Diagnose muss das Apothekenteam hingegen prüfen, ob diese den Vorgaben der Anlage I oder Anlage V entspricht. Ggf. muss der Patient das Präparat selbst zahlen. 3. Darf ein erstattungsfähiges Abführmittel auch auf einem BtM-Rezept verordnet werden? Ja, darf es Voraussetzung ist aber, dass mindestens ein Betäubungsmittel auf dem Rezept steht. Ist dies nicht der Fall, muss ein neues reguläres Kassenrezept (Muster 16) ausgestellt werden.

Mit freundlicher Unterstützung von ratiopharm individuell dosierbar! Abführmittel von ratiopharm im Überblick: Laxans-ratiopharm 7,5 mg/ml Pico Tropfen Laxans-ratiopharm 5 mg magensaftresistente Tabletten Laxans-ratiopharm Zäpfchen Macrogol-ratiopharm Balance Alle Präparate sind erstattungsfähig zulasten der GKV und können auf Kassenrezept abgegeben werden! Ausnahme: Bei der 100er-Packung Macrogol-ratiopharm Balance handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung! In Kooperation mit Art.-Nr. 269 778

4. Was ist bei der Erfüllung von Rabattverträgen bzw. dem Thema Austausch zu beachten? Rabattverträge gelten nur für Arzneimittel, nicht für Medizinprodukte. Bei Macrogol-haltigen Abführmitteln sind sowohl Arzneimittel als auch Medizinprodukte im Handel. Wichtig ist, dass niemals ein Austausch von einem Medizinprodukt auf ein Arzneimittel und umgekehrt stattfinden darf. Demnach darf ein Austausch auf ein rabattiertes Präparat nur in der Arzneimittelgruppe erfolgen, nicht von einem verordneten Medizinprodukt auf ein rabattiertes Arzneimittel. Rabattverträge gelten nur für Arzneimittel! Ein Austausch von Medizinprodukt auf Arzneimittel und umgekehrt ist nicht erlaubt! 5. Wie werden Abführmittel in die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) eingeteilt? Wichtig: Die PackungsV gilt nur für Abführmittel mit Arzneimittel-Status Medizinprodukte haben keine Normgrößen, da die PackungsV hier nicht gilt! Apothekenpflichtigen Arzneimittel wie z. B. Laxans-ratiopharm 7,5 mg/ml Pico Tropfen, Laxans-ratiopharm 5 mg magensaftresistente Tabletten, Laxans-ratiopharm Zäpfchen oder Macrogol-ratiopharm Balance werden unter Laxantien in die PackungsV eingeteilt. Andere Abführmittel werden zum Beispiel unter dem Wirkstoff eingeteilt, Beispiel Wirkstoff Flohsamen.

6. Was ist bei der Abgabe von mehreren Packungen zu beachten? Für Arzneimittel gilt: Bei Überschreitung der größten Messzahl (Beispielsweise 50 St. für die Arzneimittelgruppe Laxantien, abgeteilte orale Darreichungsform) darf nur eine Vielfache Menge der größten Messzahl beliefert werden, und auch nur mit der Packung, die der größten Messzahl entspricht ( 6 (3) Rahmenvertrag). Wichtig ist auch, dass der Arzt einen Sondervermerk, z. B.!, aufgebracht hat. Beispiel: 2 x! Macrogol ratiopharm Balance Plv. 50 St. N3 Richtig: Abgabe von 2 x 50 Stück (Voraussetzung: Sondervermerk durch Arzt) Falsch: Abgabe der 100er-Packung -> nicht abgabefähige Jumbopackung! Für Medizinprodukte gilt: Verordnungs- und erstattungsfähige Medizinprodukte sind immer nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot ( 12 SGB V) abzugeben; der Rahmenvertrag hat hier keine Gültigkeit. Daher ist weder ein Sondervermerk, noch ein Stückelung mit der Packung, die der größten Messzahl entspricht, erforderlich. Beispiel: 2 x Movicol Bt. Plv. 50 St. Norgine Richtig: Abgabe der 100er-Packung (nach Wirtschaftlichkeitsgebot, kein Sondervermerk erforderlich) Falsch: Abgabe von 2 x 50 Stück