Erzb. St. Joseph-Gymnasiums Rheinbach Leistungsbewertungskonzept für das Fach Kunst

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Transkript:

Erzb. St. Joseph-Gymnasiums Rheinbach Leistungsbewertungskonzept für das Fach Kunst Seite 1 von 7

Grundsätzliches Das Fach Kunst versteht sich an unserer Schule in der Sekundarstufe I als in erster Linie praktisches Fach, was bedeutet, dass die Fach- und Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen v.a. während des gestaltungspraktischen Arbeitens erworben und weiterentwickelt werden. Unterstützt werden die gestaltungspraktischen Arbeitsphasen durch theoretische Einheiten, die im Laufe der Sekundarstufe II ein stärkeres Gewicht erhalten. Produkt- und prozessorientierte, individuelle und kooperative Lernphasen wechseln einander ab und werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Beurteilung zielt auf das im Schulprogramm unserer Schule formulierte Ziel einer sinnlichganzheitlichen Bildung, in der wir Grundfähigkeiten vermitteln, Interessen erkennen,talente fördern, zu Leistung motivieren, sowie Teamfähigkeit und Offenheit einfordern. Um zu einem Bewertungsurteil zu kommen, ist es notwendig, den erreichten Lernstand zu diagnostizieren und daran anschließend, individuelle Rückmeldungen in persönlichen Beratungsgesprächen zu geben, die zum Weiterlernen anregen und keine Notengebung implizieren. Nicht jedes praktische Arbeitsergebnis darf eine Zensierung erfahren, wenn Probieren, Versuchen und Experimentieren als wichtige Bestandteile von Gestaltungsarbeit betrachtet werden. Das generelle Bewertungskonzept beruht darauf, dass der Arbeitsprozess, die Präsentation des Produkts und eine Reflexion im Kunstheft oder im Plenum berücksichtigt werden. Die Bewertungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern vor Beginn einer gestaltungspraktischen Arbeitsphase mitgeteilt und gemeinsam mit ihnen erarbeitet. So hat jede Schülerin, jeder Schüler die Möglichkeit, den eigenen Lernprozess nachzuvollziehen, womit gleichzeitig individuell in den verschiedenen Kompetenzbereichen gefördert wird. Diese Grundsätze beziehen sich sowohl auf die Sekundarstufe I als auch II. In der Sekundarstufe I sind keine Klassenarbeiten vorgesehen, sodass sich die Bewertung ausschließlich auf den Bereich Sonstige Mitarbeit bezieht. Dabei halten wir uns in unserer Bewertung an die durch das Schulministerium NRW vorgegeben Grundlagen. Seite 2 von 7

Leistungsbewertungskonzept für den Unterricht in der Sek 1 Die Leistungsbewertung in der Sek 1 erfolgt ausschließlich im Bereich Sonstige Leistungen im Unterricht. Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Übungsformen. Im Zentrum steht die in individuelle Förderung und Weiterentwicklung der gestaltungspraktischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Berücksichtigt werden gestaltungspraktische, mündliche und ggf. schriftliche Leistungen. Grundlage der Bewertung sind die Bereiche Produktion und Rezeption: Im Bereich der Produktion bildnerischer Gestaltungen: eigenständige Planung, Durchführung und Lösung der gestaltungspraktischen Problemstellung auf der Grundlage der Aufgabenstellung Ideen, Kreativität, Originalität bei der Entwicklung von praktischen Gestaltungen Prozess der Bildfindung / bildfindender Dialog / Zwischenergebnisse wie Entwürfe, Skizzen, Arbeitsmappe zielführender Einsatz unterschiedlicher Werkzeuge, Medien und Materialien Realisation und Präsentation der gestaltungspraktischen Arbeit orientiert an den abgesprochenen Bewertungskriterien Im Bereich der Rezeption bildnerischer Gestaltungen: Reflexionen im Prozess der Bildfindung kriteriengeleitete Evaluation der eigenen Gestaltungsprodukte Bildbetrachtung arbeitsbegleitende Einzel- und Gruppengespräche schriftliche Erläuterungen, Arbeitsmappe,... Im Bereich des selbstständigen und sozialen Lernens: Verhaltensweisen, die einen angemessenen Ablauf des Kunstunterrichtes gewährleisten, partnerschaftlicher Umgang miteinander Bereitschaft, Verantwortung zu zeigen im Umgang mit Materialien und Arbeitsplatz Arbeitshaltung, Selbstständigkeit, Einlassen auf die Suche nach Problemlösungen Bereitschaft zu Partner- und Gruppenarbeit Seite 3 von 7

Mögliche Formen der Leistungsüberprüfung: gestaltungspraktische Übungen in komplexeren Aufgabenzusammenhängen mündliche Beiträge im Unterrichtsgespräch (Plenum, Einzelberatung, Gruppenarbeit ) schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.b. Arbeitsmappe, Portfolio, Lerntagebuch ) kurze Überprüfungen in schriftlicher oder gestalterischer Form, angepasst an den jeweiligen Lernzusammenhang Vorschlag eines Bewertungsschemas für die Endnote: Der Bereich der Produktion und damit die gestaltungspraktische Arbeit stellt den Schwerpunkt im Kunstunterricht der Sek 1 dar und geht daher mit mind. 70 % in die Endnote ein. Die mündliche Leistung geht mit etwa 30 % in die Endnote ein. Mögliche Bewertungskriterien bildnerischer Gestaltungsprodukte: Beachtung und Erfüllung einer kriteriengeleiteten Aufgabenstellung Qualität und Sorgfalt bei der gestaltungspraktischen Ausarbeitung Eigenständigkeit in der gestaltungspraktischen Umsetzung individueller Bildlösungen ggf. eigene, vom Fachlehrer / der Fachlehrerin ergänzte Kriterien Seite 4 von 7

Leistungsbewertungskonzept für den Unterricht in der Sek II Das Konzept der Sek II baut auf dem der Sek I auf, wobei in der Sek II Klausuren als weitere Element hinzutreten können. Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus gestalterisch-praktischen Anteilen, mündlicher Mitarbeit und im Falle der schriftlichen Wahl aus den Klausurnoten. Die SoMi-Note besteht im Kunstunterricht zu 70% aus gestalterisch-praktischen Anteilen und zu 30% aus mündlicher Mitarbeit. Wird das Fach Kunst als schriftliches Fach gewählt (GK oder LK), gehen die so ermittelten SoMi-Note mit 50 %, die Klausurnoten ebenfalls mit 50% in die Bewertung ein. Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten/Klausuren Im Verlauf der gesamten Oberstufe sind alle schriftlichen Aufgabenarten des Abiturs zu bearbeiten. In jeder Jahrgangstufe der gymnasialen Oberstufe ist jeweils mindestens eine Klausur als gestaltungspraktische Aufgabenstellung (Aufgabenart I) verbindlich. Eine Verlängerung der Arbeitszeit ist entsprechend APO-GOSt möglich. In der Einführungsphase sowie im ersten Jahr der Qualifikationsphase kann je eine Klausur durch eine gestaltungspraktische Hausarbeit mit schriftlichen Erläuterungen ersetzt werden. In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit und selbstständig zu verfassen. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Facharbeit sind so zu gestalten, dass sie ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs Schriftliche Arbeiten/Klausuren gerecht wird. Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Für die Schülerinnen und Schüler, die im Fach Kunst eine Facharbeit anfertigen, entfällt die Möglichkeit der gestaltungspraktischen Hausarbeit im ersten Jahr der Qualifikationsphase. Für die Klausuren werden kriteriengeleitete Erwartungshorizonte mit klaren Gewichtungen (Punkteraster) erstellt, die sich an den Aufgaben des Zentralabiturs orientieren. Die Klausur im 2. Halbjahr Q2 wird in Anlehnung an die Abiturklausur gestellt. Mindestens zwei Aufgaben werden zur Auswahl gegeben. Für die Auswahl werden 30 Minuten Auswahlzeit eingeplant. Eine der Klausuren ist eine gestaltungspraktische Aufgabenstellung. Hierfür verlängert sich die Arbeitszeit um eine Stunde. Seite 5 von 7

Für die Klausuren sind folgende Aufgabenarten vorgesehen: Aufgabenart I Gestaltung von Bildern mit schriftlichen Erläuterungen Diese Aufgabenart hat ihren Schwerpunkt in einer gestaltungspraktischen Leistung im Kompetenzbereich Produktion. Im schriftlichen Anteil werden die gestalterischen Entscheidungen bezogen auf die Aufgabenstellung erläutert, reflektiert und beurteilt. Aufgabenart II Analyse/Interpretation von Bildern Diese Aufgabenart hat ihren Schwerpunkt in der aspektorientierten Untersuchung und Deutung von Bildern im Kompetenzbereich Rezeption. Analytische oder interpretierende Skizzen werden je nach Aufgabenstellung in den Arbeitsprozess und deren Ergebnis einbezogen A am Einzelwerk B im Bildvergleich C verbunden mit einem fachwissenschaftlichen Text Aufgabenart Fachspezifische Problemerörterung III Zentrales Ziel dieser Aufgabenart ist die Reflexion fachspezifischer nur im Problemstellungen Leistungskurs A ausgehend von fachlich orientierten Texten in Verbindung mit Bildbeispielen B ausgehend von fachlich orientierten Texten Kriterien für die Überprüfung der schriftlichen Leistung (alle Klausurformen): Bewertungskriterien sind in den konkretisierten Unterrichtsvorhaben ausgeführt und müssen aus den Aufgabenstellungen hervorgehen Die drei Anforderungsbereiche werden entsprechend mit Schwerpunkt auf dem zweiten Anforderungsbereich berücksichtigt Fachsprachliche und schriftsprachliche Korrektheit Klarheit in Aufbau und Sprache Klarheit und Eindeutigkeit der Aussage, übersichtliche Gliederung und inhaltliche Ordnung bei einer gestaltungspraktischen Leistung: Offenheit für die Entwicklung verschiedener Lösungen und Variationen im Rahmen der Aufgabenstellung Seite 6 von 7

Kriterien und Formen für die Überprüfung der sonstigen Leistungen: Man unterscheidet bei der Bewertung zwischen Lern- und Leistungsphasen: In der Lernphase steht der Arbeitsprozess (gezielte Problemformulierung, Ideenreichtum bezogen auf Fragehorizonte und Lösungsansätze, Umgang mit Fehlentscheidungen, Intensität, Flexibilität,...) im Zentrum der Bewertung, in der Leistungsphase werden die Arbeitsergebnisse bezogen auf die in der Aufgabenstellung genannten Kriterien bewertet. Gestalterische Problemstellungen und Untersuchungsaufträge werden so formuliert, dass den Schülerinnen und Schülern die Bewertungskriterien transparent sind. Sie leiten sich aus den Kompetenzen des Lehrplans ab. Auf Grundlage dieser Bewertungskriterien werden die Einzelbewertungen begründet. Kompetenzraster geben den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Evaluation der Prozesse und zur Selbstbewertung. Gleichzeitig dienen sie der Lehrkraft als Bewertungsinstrument. In den Lern- und Leistungsphasen müssen die drei Anforderungsbereiche eingefordert und angemessen berücksichtigt werden. In Gruppenarbeit werden Teamfähigkeit und weitere soziale Kompetenzen angemessen berücksichtigt. In Gruppenarbeiten muss der Anteil jedes einzelnen erkennbar sein. Die Intensität der Auseinandersetzung zeigt sich in der Beobachtung und der Prozessdokumentation (Skizzenbuch, Portfolio etc.), die die Arbeitsprozesse und die bildnerischen Entscheidungen in reflektierender Weise dokumentiert. Zusätzliche Kriterien der Bewertung im kunsttheoretischen Unterricht sind: die Beteiligung am Unterrichtsgespräch durch weiterführende Fragen, Einbringen neuer Ideen, begründete Lösungen und gute Zusammenfassungen, Stundenmitschriften/Protokolle, die in einem Ordner gesammelt werden, Referate, bei denen der Inhalt und dessen adressatengerechte Aufarbeitung in die Bewertung einfließen. Seite 7 von 7