Wohnfläche ca. 104 m² Grundstücksfläche ca. 324 m² Baujahr 2012 Kaufpreis 258.690 EUR www.engelvoelkers.com
Lageplan der Grundstücke Eckdaten Wohnfläche ca. 104 m² Grundstücksfläche ca. 324 m² Anzahl Räume 4 Anzahl Schlafzimmer 3 Kaufpreis 258.690 EUR Courtagepassus Die Courtage in Höhe von 5,95 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bezieht sich nur auf den Grundstücksanteil der bereits im Kaufpreis enthalten ist und ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluß) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, ELT-Immobilien, Elke Trappel (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residental GmbH ) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, 328 BGB). Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ansicht Haus Typ 2 Objektbeschreibung In zentraler idyllischer Dorflage entsteht ein kleines, aber feines Neubaugebiet mit nur fünf freistehenden Einfamilienhäusern in einem abgeschlossenen Wohngebiet. Das Grundstück profitiert durch seine frei Lage von einer optimalen Sonneneinstrahlung und die kleine Zufahrtsstraße ist bereits erschlossen und wird nur von den Anliegern genutzt. Die günstigen Häuser bieten eine Wohnfläche ab ca.104 m² mit einem Grundstücksanteil ab ca. 324 m². Je nach Grundstücksgröße und Haustyp können Sie jedoch das Haus auch mit größerer Wohnfläche erhalten. Die Grundrisse und die Innenausstattung der Häuser können Sie noch weitestgehend mitgestalten und mitbestimmen. Für den hier angegebene Kaufpreis erhalten Sie ein bezugsfertiges Haus mit moderner Technik, wie z.b. Luft/Wasser-Split- Wärmepumpe. Der Baubeginn erfolgt unmittelbar nach Abverkauf der Grundstücke und Unterzeichnung des Bauwerkvertrages. Die Preise beinhalten bereits die Maklercourtage von 5,95 % incl. Mwst. nur auf das Grundstück.
Lagebeschreibung Heftrich ist ein Stadtteil von Idstein in Taunusrandlage mit seiner romantischen mittelalterlichen Altstadt und allen infrastrukturellen Einrichtungen vom Krankenhaus über Schulen von der Grundschule bis zum Gymnasialzweig und Fachhochschule bis hin zu umfangreichen kulturellen, sportlichen und sonstigen Freizeiteinrichtungen. Durch die direkte Anbindung an die A 3 erreichen Sie die Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz sowie den Flughafen Frankfurt am Main in 25 Minuten. Die Stadt Frankfurt in ca. 30 Minuten. In zentraler idyllischer Dorflage entsteht ein kleines, aber feines Neubaugebiet mit nur zwei Doppelhäusern und zwei frei stehenden Einfamilienhäuser in einem abgeschlossenen Wohngebiet. Das Grundstück profitiert durch seine frei Lage von einer optimalen Sonneneinstrahlung und die kleine Zufahrtsstraße ist bereits erschlossen und wird nur von den Anliegern genutzt.
Grundriss Grundriss EG Haustyp 1
Grundriss Grundriss Dachgeschoss Haustyp 1
Grundriss Grundriss Ergeschoss Haustyp 2
Grundriss Grundriss Dachgeschoss Haustyp 2
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und vermietung bleiben vorbehalten. 2.Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinba-rung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustan-de. 3.Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressierten Emp-fänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis- /Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbar-ten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. 4.Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. 5.Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäf-tes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Er-folg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. 6.Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts e-ventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Ge-schäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen. 7.Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. 8.Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unver-züglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Auf-wendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat. 9.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 10.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider-läuft.