BAUBESCHREIBUNG 187201 8055 Graz, Löckwiesenweg 64, 64A, 64B, 64C, 64D 5 Wohnhäuser, 20 Wohneinheiten Miete, freifinanziert A) Maßgebend für die Errichtung des Hauses sind die vorliegenden baubehördlich genehmigten Pläne, Polierpläne und die Verträge mit den Firmen. B) Eine Änderung der baubewilligten Planung (nichttragende Zwischenwände) ist unter Berücksichtigung des Baugesetzes möglich. C) Aus bautechnischen Gründen bedingte Änderungen der Rohbaumaße behalten wir uns vor. Für die Möblierung können erst nach Fertigstellung des Innenputzes und des Estrichs Naturmaße genommen werden. Die im Polierplan angegebenen Maße sind Rohbaumasse und sind hier z.b. die Innenputz- stärken nicht berücksichtigt D) Es wird festgehalten, dass das Tapezieren innerhalb von zwei Jahren nach Bezug der Wohnung zu Schimmelbildungen führen kann. Es wird daher von unserer Gesellschaft keine wie immer geartete Haftung für Schäden, die sich aus der vorzeitigen Tapezierung ergeben könnten, übernommen. Dies gilt auch für Wandüberzüge mit Spachtelmassen und nicht atmungsaktive Malerei. E) Einbaumöbel sollten ebenfalls nicht direkt an Außenwände montiert werden. Es ist erforderlich, ein geeignetes Isoliermaterial zwischen Wand und Einbaumöbel aufzubringen. F) Kellerräume unterliegen keinen bauphysikalischen Anforderungen und dadurch ist Kondensbildung speziell im Sommer nicht vermeidbar. Der Keller ist daher kein Aufbewahrungsort für Kleidung etc. G) Silikonfugen wie z.b. zwischen Badewanne und Fliesen als auch zwischen Boden- und Wandfliesen sind Wartungsfugen und sollten zwecks Vermeidung von Folgeschäden (Durchfeuchtung von angrenzendem Putz, Mauerwerk oder Gipskartonplatten) auf die gegebene Flankenhaftung kontrolliert werden und sind von Zeit zu Zeit zu erneuern. H) Gemäß Ö-Norm B-3414 ist der Putz bzw. die Spachtelung bei Übergängen auf einen anderen Baustoff (z.b. Stahlbetondecke zu Mauerwerk) mit einem Kellenschnitt zu trennen. Dies gilt auch für Anschlüsse von Gipskartonwänden und Vorsatzschalen an Putzflächen. Eine Verfugung des Kellenschnittes erfolgt mittels Acryl (Wartungsfuge). 1
Ausstattung der Wohnung u. allgemeine Hinweise Massivbauweise mit Außenwänden aus Ziegel, Wandstärke 25 cm und Vollwärmeschutz 12 cm + Silikonputz; Zwischenwände 12 cm HLZ, Stahlbetondecken, Raumhöhe 2,55 m Flachgründung (Haus 1, 3-5) bzw. Vollunterkellerung (Haus 2) 1. Tischlerarbeiten Fenster: Türen: Kunststofffenster, weiß, mit Isolierglas und Jalousien mit Kurbelgetriebe glattes Türblatt mit Holzzarge, weiß matt 2. Fußböden Wohnraum/Essraum: Kinder- u. Schlafzimmer: Küche, Nebenräume: Bad, Balkon: Terrasse: Fertigparkett Eiche-Natur, 2fach bis 5fach-parallel verlegt, 11 mm stark wie vor wie vor Bodenbelag : Steinzeug 33/33 cm Feinsteinzeug 30/30 cm, grau Erdgeschoss: Betonplatten 50/50 cm 3. Fliesen Bad: Küche: Wandfliesen 33/25 cm, Verfliesungshöhe ca. 2, 0 m Wandfliesen 33/25 cm, Verfliesungshöhe ca. 1,20 m keine Verfliesung vorgesehen 4. Sanitäreinrichtungsgegenstände vom Wohnungstyp abhängig; im Polierplan ersichtllich Tiefspülklosett mit Unterputzspülkasten, Handwaschbecken weiß/kaltwasseranschluss, 50x32 cm Bad: Einbauwanne Acryl, weiß 180/80 1 Waschbecken weiß, 60x46 cm Dusche 90/90/6,5 cm, weiß, Duschwand Kunststoffglas Waschmaschinenanschluss zentrale Warmwasseraufbereitung mit Subzählern 2
5. Armaturen Zu den sanitären Einrichtungsgegenständen passend (Kalt- u. Heißwasser), in der Küche Anschluss für Geschirrspüler. 6. Elektroinstallationen siehe detaillierte Beilage ( Elektroinstallation ) 7. Heizung Gasbrennwertkessel-Zentralheizung (Biogas) Regelung mit Thermostatköpfen 8. Warmwasserbereitung Warmwasserbereitung über Wohnungsstationen 9. Aufzug Kein Aufzug 10. Küche Markenküche mit Miele-Geräten 11. Kinderspielplatz Anordnung laut Lageplan 12. Parkplätze 1 zugeordneter überdachter Abstellplatz je Wohnung bzw. fallweise zusätzlich 1 nicht überdachter Abstellplatz sowie allgemeine Abstellplätze; Anordnung lt. Lageplan. 13. Kellerabteile Die Wohnhausanlage ist nur teilweise unterkellert. Sämtliche Kellerabteile befinden sich in Haus 2. 14. Abgrenzungen Die Hausgartenflächen und Allgemeinflächen sind durch Maschendrahtzäune nach außen abgegrenzt; der Zugang ist jeweils über Gartentore möglich. 15. Begehung der Baustelle Aus haftungstechnischen Gründen muss die ÖWG Wohnbau darauf hinweisen und nimmt dies der Wohnungswerber auch zur Kenntnis, dass das Betreten der Baustelle prinzipiell nicht gestattet werden kann. Eine Begehung ist nach Absprache mit einem Mitarbeiter der ÖWG Wohnbau (Jürgen Kallab Tel. +43 316 8055-533) möglich. 16. Fertigstellung / Übergabetermin Übergabetermin am 30. April 2015 Für alle Auskünfte baulicher oder technischer Art wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bauleiter der ÖWG Wohnbau Herrn DI Hans Schaffer unter der Tel. +43 316 8055-209. Graz, am 23.01.2014 3
Beilage: Elektroinstallation Graz, Löckwiesenweg 64, 64A, 64B, 64C, 64D 5 Wohnhäuser, 20 Wohneinheiten - Miete, freifinanziert Vorraum: Abstellraum: Küche: Essen, Wohnen: 1 Verteiler u.p. 1 Multimedia-Verteiler u. P. 1 Auslass für Multimedia-Verteiler 230V, 50 Hz Deckenauslass + 2 Wechselschaltern (+ 1 Kreuzschalter) 1 Schukosteckdose 1 Torwechselsprechstellenauslass 1 Gongauslass 1 Lichtauslass + Schalter 1 Schukosteckdose 1 Deckenauslass + 1 Wandauslass mit 1 Serienschalter 4 Schukosteckdosen 1 E-Herdauslass 1 Geschirrspüler-Steckdose 1 Untertischspeicher-Steckdose 1 Dunstabzug-Steckdose 1 Kühlschrank-Steckdose 1 Deckenauslass oder 2 Wechselschalter 6 Schukosteckdosen 1 Antennensteckdose (SAT + terrestrisch) 1 Multimedia-Leerverrohrung 1 Raumthermostatauslass 1 Wand- oder Deckenauslass 1 Absaugung 4
Bad: 1 Deckenauslass + 1 Wandauslass 1 Serienschalter 2 Steckdosen mit Klappdeckel 1 Steckdose Waschmaschine Schlafzimmer: 1 Deckenauslass mit 5 Schukosteckdosen 1 Antennenauslass (SAT + terrestrisch) Zimmer: 1 Deckenauslass mit 4 Schukosteckdosen 1 Multimedia - Leerverrohrung Keller: 1 ST FR-Ausschalter 1 ST FR-Leuchte 1 ST FR-Schukosteckdose Terrasse, Balkon: 1 FR-Wandauslass mit 1 FR-Wandleuchte 1 FR-Schukosteckdose 5