Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2005 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 21. April 2005 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabe: 28,0 2. Aufgabe: 13,0 3. Aufgabe: 10,0 4. Aufgabe: 13,0 5. Aufgabe: 26,0 6. Aufgabe: 10,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
1. Aufgabe (28,0 Punkte) Die Diplom-Designerinnen Sabine Körner und Cornelia Peitz wollen in Münster eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Der Gesellschaftsvertrag ist formgerecht am 02. Januar 2005 abgeschlossen worden. Die Satzung enthält u.a. folgende Bestimmungen: - Die Firma der Gesellschaft lautet Peitz GmbH. - Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung von Werbekonzepten für mittelständische Unternehmen. - Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 32.000,00. Hierauf übernehmen: Sabine Körner eine Stammeinlage von 12.000,00, Cornelia Peitz eine Stammeinlage von 20.000,00. Die Stammeinlagen sind in bar zu entrichten. Die Gesellschafterinnen haben beschlossen, Cornelia Peitz zur Geschäftsführerin der GmbH zu bestellen. Aufgaben a) Prüfen und begründen Sie, ob die Gesellschaft auch unter der Firma Körner GmbH in das Handelsregister eingetragen werden könnte? Nehmen Sie allgemein zur Firmierung einer GmbH Stellung! b) Warum ist die Bestellung eines oder mehrerer Geschäftsführer für eine GmbH unerlässlich?
c) Wäre die Bestellung einer Geschäftsführerin auch erforderlich gewesen, wenn Sabine Körner und Cornelia Peitz eine Kommanditgesellschaft gegründet hätten? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nehmen Sie Stellung zur Geschäftsführung einer KG! d) Reicht das Stammkapital der Peitz GmbH für die Gründung der Gesellschaft aus und hat jede Gesellschafterin eine ausreichend hohe Stammeinlage übernommen? Begründen Sie Ihre Entscheidungen und nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen!
e) Sabine Körner kann auf ihre Stammeinlage zunächst nur 5.000,00 leisten. Wie viel Prozent ihrer eigenen Stammeinlage muss Cornelia Peitz mindestens einzahlen, damit die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden kann? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die genauen gesetzlichen Grundlagen! f) Könnte Cornelia Peitz nach erfolgter Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister die Aufnahme einer weiteren Gesellschafterin gegen den Willen der Sabine Körner durchsetzen? Begründen Sie Ihre Entscheidung! g) Welche Formvorschrift müsste bei der Aufnahme einer weiteren Gesellschafterin beachtet werden?
2. Aufgabe (13,0 Punkte) Das Autohaus Heinrich Schmidt KG in Dortmund hat im Februar 2005 das Fahrzeug des Kunden Fritz Schleicher mängelfrei repariert. Die KG hat aus dieser Leistung eine Forderung in Höhe von 1.500,00 zuzüglich 240,00 Umsatzsteuer an Fritz Schleicher. Aufgaben 1. Wann verjährt die Forderung der Heinrich Schmidt KG gegenüber dem Kunden Fritz Schleicher? Bestimmen Sie unter Nennung der gesetzlichen Grundlage das Ende der Verjährungsfrist! (Angabe des Datums erforderlich) 2. Nach vergeblicher Mahnung beabsichtigt die KG nun, über einen Rechtsanwalt das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Bei welchem Gericht muss die KG einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen? (Eine Ortsangabe ist nicht erforderlich.) 3. Welche Aufwendungen werden - neben dem Rechnungsbetrag - in den Mahnbescheid mit aufgenommen? Nennen Sie zwei! (Die Angabe von -Beträgen ist nicht erforderlich.) 4. Erläutern Sie das weitere Verfahren, wenn Fritz Schleicher mit Stillschweigen auf den Mahnbescheid reagiert! Gehen Sie dabei auch auf die zeitlichen Aspekte ein!
5. Erläutern Sie das weitere Verfahren, wenn Fritz Schleicher fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt! 6. Wie wirkt sich die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens auf die Verjährungsfrist aus? Geben Sie bei Ihrer Antwort auch die gesetzliche Grundlage an!
3. Aufgabe (10,0 Punkte) Walter Fröhlich möchte seiner Ehefrau zur Silberhochzeit ein silberfarbenes Cabriolet schenken. Der Gesamtpreis (Listenpreis zuzüglich Sonderausstattung und Umsatzsteuer) beträgt 40.000,00. Der Autohändler gewährt hierauf bei Barzahlung einen Preisnachlass von 10 %. Da Walter Fröhlich nicht über eigene Mittel verfügt, hat er sich folgende Angebote zur Finanzierung des Kaufpreises unterbreiten lassen: 1. Angebot der Hausbank Zinssatz 9,40 % p.a. Auszahlung 96 % 0,75 % Kreditprovision vom Darlehensbetrag 134,75 einmalige Bearbeitungsgebühr Rückzahlung in einer Summe nach 3 Jahren Kreditsicherung: Verpfändung von Wertpapieren 2. Angebot des Autohändlers 36 Monatsraten zu je 1.250,00 Kreditsicherung: Abschluss einer Vollkaskoversicherung für drei Jahre, jährliche zusätzliche Aufwendungen 600,00 Aufgabe Entscheiden Sie an Hand einer übersichtlichen rechnerischen Darstellung, welche der o.a. Finanzierungsalternativen die günstigere (Angabe in ) ist! Hausbank Autohändler
4. Aufgabe (13,0 Punkte) Die Großhändlerin Kerstin Körnchen kalkuliert ihre Naturheilmittel wie folgt: Liefererskonto 3 % Liefererrabatt 10 % Kundenskonto 2 % Kundenrabatt 25 % Handlungskostenzuschlag 45 % Gewinnaufschlag 30 % Aufgaben Berechnen Sie jeweils für: Magen-Darm-Tee: den Zieleinkaufspreis bei einem Listeneinkaufspreis von 750,00 Anti-Aging-Creme: den Bareinkaufspreis bei einem Selbstkostenpreis von 1.740,00 Franzbranntwein: den Listenverkaufspreis bei einem Zielverkaufspreis von 1.050,00 Männergold-Tinktur: den Barverkaufspreis bei einem Selbstkostenpreis von 1.500,00 Latschenkieferöl: den Zieleinkaufspreis bei einem Bareinkaufspreis von 635,35 Lösung zu Magen-Darm-Tee: Lösung zu Anti-Aging-Creme:
Lösung zu Franzbranntwein: Lösung zu Männergold-Tinktur: Lösung zu Latschenkieferöl:
5. Aufgabe (26,0 Punkte) Die beiden Freunde Max Müller und Moritz Meier (beide 21 Jahre alt) sind als Kfz- Mechaniker bei einer Autoreparaturwerkstatt in Köln als Gesellen beschäftigt. Ihr monatlicher Bruttoarbeitslohn beträgt jeweils 2.200,00. Beide sind ledig, evangelisch und bei einer Innungskrankenkasse pflichtversichert. Im Juli möchten Max Müller und Moritz Meier eine Motorradtour durch Norwegen machen. Dafür würden sie gerne zu ihrem monatlichen Arbeitslohn in der Autoreparaturwerkstatt in Höhe von jeweils 2.200,00 im Rahmen einer Nebentätigkeit etwas Geld hinzu verdienen. Ihr Chef hat gegen einen Nebenjob nichts einzuwenden. Max Müller arbeitet ab 01.04.2005 am Wochenende in einem Freizeitpark als Einweiser an der Achterbahn im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses gem. 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (400,00 -Job). Er arbeitet an vier Wochenenden im Monat samstags und sonntags jeweils 7,5 Stunden zu 6,50 /Stunde. Moritz Meier hat ab 01.04.2005 das Angebot angenommen, als Aushilfskellner in einem Brauhaus an 5 Tagen in der Woche je 3 Stunden von 19.00 h 22.00 h für monatlich 560,00 zu arbeiten. Moritz Meier hat dem Brauhaus eine zweite Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI eingereicht. Bearbeitungshinweis: Alle für die Lösung der 5. Aufgabe erforderlichen Angaben sind dem beigefügten Arbeitsblatt zu entnehmen. Aufgaben 1. Wie hoch ist der zusätzliche Nettolohn des Max Müller, wenn er bis zum 30.06.2005 an 12 Wochenenden den Nebenjob als Einweiser auf der Achterbahn ausübt? 2. Wie hoch sind die Aufwendungen des nicht umlagepflichtigen Arbeitgebers (Achterbahnbetreiber) in der Zeit vom 01.04.-30.06.2005 insgesamt für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis des Max Müller? 3. Wo muss der Freizeitpark Max Müller anmelden?
4. Muss der Freizeitpark gegebenenfalls noch weitere Versicherungsbeiträge für Max Müller entrichten? Wenn ja, welche und an wen? 5. Wie hoch ist der Nettolohn im April 2005 des Moritz Meier im Rahmen seiner Aushilfskellnertätigkeit? Hinweis: Gehen Sie bei Ihrer Berechnung von einem steuerlichen Abzug (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) in Höhe von 99,43 aus. 6. Wie hoch sind die Aufwendungen des umlagepflichtigen Arbeitgebers (Brauhaus) insgesamt für das Beschäftigungsverhältnis mit Moritz Meier für den Monat April 2005? Hinweis: Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht zu berücksichtigen. Bitte umblättern!
Arbeitsblatt Für eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV fallen insgesamt 25 % Pauschalabgaben (12 % Rentenversicherungsbeitrag, 11 % Krankenversicherungsbeitrag und 2 % einheitliche Pauschsteuer gem. 40a Abs. 2 EStG) an. Bei der Lösung der Aufgabenteile Nrn. 5 und 6 ist von folgenden Beitragssätzen auszugehen: Rentenversicherung: 19,5 % Arbeitslosenversicherung: 6,5 % Pflegeversicherung: 1,7 % Krankenversicherung: 14,0 % Umlage 1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall): 1,2 % Umlage 2 (Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft): 0,1 %
6. Aufgabe (10,0 Punkte) Unter Finanzierung versteht man alle Maßnahmen, die der Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für das Unternehmen dienen. Nach der Herkunft der Geld- und Sachmittel lassen sich die Arten der Finanzierung wie folgt darstellen: Arten der Finanzierung Außenfinanzierung Innenfinanzierung Beteiligungsfinanzierung Fremdfinanzierung Selbstfinanzierung offene verdeckte Aufgaben Entscheiden Sie bei den u.a. Sachverhalten 1 bis 5, ob es sich um eine Beteiligungs-, Fremd- oder offene bzw. verdeckte Selbstfinanzierung handelt: Sachverhalt 1 Die Gesellschafterversammlung der Fix & Fertig GmbH beschließt am 21. April 2005, den im Wirtschaftsjahr 2004 erzielten Jahresüberschuss in eine Gewinnrücklage einzustellen. Sachverhalt 2 Gerd Wiemann bringt ein ihm gehörendes Grundstück gegen Gewährung von Gesellschafterrechten als Kommanditist in die Johann Jodler KG ein. Sachverhalt 3 Die Franz Münstermann OHG schreibt ein im Januar 2004 angeschafftes bewegliches Wirtschaftsgut mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren zum 31.12.2004 gem. 7 Abs. 2 EStG ab. Sachverhalt 4 Die Bauunternehmung Krumm+Schief GmbH & Co. KG verlangt von ihren Kunden bei Aufträgen über 5.000,00 jeweils eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Auftragssumme. Sachverhalt 5 Sascha Hünermann ist mit 40 % am Stammkapital der Kraut & Rüben GmbH beteiligt. Im April 2005 gewährt er dieser GmbH ein Darlehen zu marktüblichen Bedingungen über 100.000,00, das nach 8 Jahren in einer Summe zurückzuzahlen ist.