BURG-GYMNASIUM - Fachgruppe Sport - BAD BENTHEIM Burg-Gymnasium, Hetlage 5, 48455 Bad Bentheim 48455 Bad Bentheim, den 01.11.2011 Hetlage 5 Telefon: (05922) 90480 Telefax: (05922) 904828 Email: Hinweise und Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Sport am Burg-Gymnasium (als Grundlage für die Ermittlung der Endnote werden das Kerncurriculum Sport für die gymnasiale Oberstufe und die Vorgaben des Kerncurriculums Sport für die Klassen 5-10 herangezogen) Die Endnote setzt sich zu zwei Dritteln aus Praxisnoten und zu einem Drittel aus mündlichen und schriftlichen Leistungen zusammen. Die Lehrkraft hat die pädagogische Aufgabe, in der Notenfindung die verschiedenen Bezugsnormen (Sachnorm, Individualnorm, Sozialnorm) angemessen zu berücksichtigen. Die Ermittlung der Praxisnoten erfolgt anhand von Wertungstabellen (siehe Anhang). Liegen keine normierten Wertungstabellen vor (z.b. Gymnastik, Tanz) sind die allgemeinen Vorgaben anzuwenden. Zur Mitarbeit im Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Leistungen) zählen z. B.: sachbezogene Beiträge zum Unterrichtsgespräch und zur Unterrichtsgestaltung, Anwenden sportspezifischer Methoden, Medien und Arbeitsweisen (z. B. Videoanalyse, Bewegungskorrektur, Hilfestellung), verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team (z. B. planen, strukturieren, reflektieren), Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung, Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen, Präsentationen, auch mediengestützt (z. B. Referat, Ausstellung, Video), mündliche Überprüfungen, Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokolle, Arbeitsmappen, Materialdossiers, Portfolios), freie Leistungsvergleiche (z. B. Teilnahme an Schülerwettbewerben). weiterhin können Lernerfolgskontrollen und schriftliche Tests geschrieben werden. Wertungstabellen: Für die Jahrgangsstufe 11-12 werden die Wertungstabellen der Abiturprüfung (EPA Tabellen) herangezogen, wobei die Prozentangaben der Leistungen so anzuwenden sind, dass 75% 15 Notenpunkten entspricht und die weiteren Notenpunkte in 5% Schritten bis 5 Notenpunkte und ab da in 3% Schritten berechnet werden. Die jeweilige Note wird im Ergänzungsfach Sport noch um 3 Notenpunkte erhöht. Für Jahrgangsstufen 5-10 werden die Wertungstabellen Schulsport Mehrkampf Schriftenreihe des Deutschen Sportlehrerverbandes verwendet. Anhang: - Auszüge der Grundsätze der Leistungsbewertungen aus den Kerncurricular. - Wertungstabellen 1
Kerncurriculum für die Sekundarstufe I Jahrgänge 5-10 2
Kerncurriculum Sport für die gymnasiale Oberstufe 6 Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen geben den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten Rückmeldungen über den erreichten Kompetenzstand. Den Lehrkräften geben sie Orientierung für die weitere Planung des Unterrichts sowie für notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung. Grundsätzlich ist zwischen Lern- und Leistungssituationen zu unterscheiden. In Lernsituationen ist das Ziel der Kompetenzerwerb. Fehler und Umwege dienen den Schülerinnen und Schülern als Erkenntnismittel, den Lehrkräften geben sie Hinweise für die weitere Unterrichtsplanung. Das Erkennen von Fehlern und der produktive Umgang mit ihnen sind konstruktiver Teil des Lernprozesses. Für den weiteren Lernfortschritt ist es wichtig, bereits erworbene Kompetenzen herauszustellen und Schülerinnen und Schüler zum Weiterlernen zu ermutigen. Dies schließt die Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung der Leistung ein. Ein an Kompetenzerwerb orientierter Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern durch geeignete Aufgaben einerseits ausreichend Gelegenheiten, Problemlösungen zu erproben, andererseits fordert er den Kompetenznachweis in anspruchsvollen Leistungssituationen ein. Leistungs- und Überprüfungssituationen sollen die Verfügbarkeit der erwarteten Kompetenzen nachweisen. Für eine transparente Leistungsbewertung sind den Lernenden die Beurteilungskriterien rechtzeitig mitzuteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Quantität, sondern besonders die Qualität der Beiträge für die Beurteilung maßgeblich ist. Im Laufe des Schulhalbjahres sind die Lernenden mehrfach über ihren aktuellen Leistungsstand zu informieren. Die Mitarbeit im Unterricht gibt im besonderen Maße Auskunft über den Erwerb und die Verfügbarkeit der Kompetenzen. Ausgehend von der kontinuierlichen Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Lernprozess und ihrer persönlichen Lernfortschritte sind die 3
Ergebnisse sportpraktischer, mündlicher und anderer fachspezifischer Lernkontrollen zur Leistungsfeststellung heranzuziehen. Zur Mitarbeit im Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Leistungen) zählen z. B.: sachbezogene Beiträge zum Unterrichtsgespräch und zur Unterrichtsgestaltung, Anwenden sportspezifischer Methoden, Medien und Arbeitsweisen (z. B. Videoanalyse, Bewegungskorrektur, Hilfestellung), verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team (z. B. planen, strukturieren, reflektieren), Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung, Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen, Präsentationen, auch mediengestützt (z. B. Referat, Ausstellung, Video), mündliche Überprüfungen, Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokolle, Arbeitsmappen, Materialdossiers, Portfolios), freie Leistungsvergleiche (z. B. Teilnahme an Schülerwettbewerben). Bei kooperativen Arbeitsformen sind sowohl die individuelle Leistung als auch die Gesamtleistung der Gruppe in die Bewertung einzubeziehen. So finden neben den methodisch-strategischen auch die sozial-kommunikativen Leistungen Berücksichtigung. Zur Leistungsfeststellung im Sportunterricht werden sowohl die inhaltsbezogenen als auch die prozessbezogenen Kompetenzen herangezogen. Dabei stellen die sportpraktischen Leistungen einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtnote dar. Die Leistungsstandards der Sportpraxis werden durch die Fachkonferenz in Orientierung an die Vorgaben der EPA-EB Sport festgelegt. Die Lehrkraft hat die pädagogische Aufgabe, in der Notenfindung die verschiedenen Bezugsnormen (Sachnorm, Individualnorm, Sozialnorm) angemessen zu berücksichtigen. Im Prüfungsfach Sport sind zudem die Ergebnisse der Klausuren heranzuziehen. In den Klausuren der Qualifikationsphase werden die Schülerinnen und Schüler an das in den EPA formulierte Niveau der Abiturklausuren schrittweise herangeführt. Die Teilaufgaben werden so zusammengestellt, dass verschiedene im Unterricht vermittelte Kompetenzen überprüft und die drei Anforderungsbereiche berücksichtigt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt im Anforderungsbereich II, den Anforderungsbereich I gilt es stärker zu berücksichtigen als den Anforderungsbereich III. Klausuren sind materialgebunden. Mit Materialien sind nicht nur Quellen wie Texte, Bilder bzw. Bildfolgen, Karikaturen u. a. gemeint, sondern auch Trainingspläne, Videosequenzen, Grafiken, Tabellen und Darstellungen, an die sich Analyse und Beurteilung anschließen. Alle Hilfsmittel, die in der Abiturprüfung benutzt werden sollen, müssen im Unterricht und in den Klausuren mehrfach verwendet worden sein. Zur Ermittlung der Gesamtzensur werden in der Einführungsphase (Jahrgang 10) der Gesamtschule (G9), des Kollegs und des Fachgymnasiums sowie im Ergänzungsfach die sportpraktischen Anteile mit zwei Dritteln, die Mitarbeit im Unterricht mit einem Drittel gewichtet. in der Qualifikationsphase im Prüfungsfach Sport die sportpraktischen und sporttheoretischen Anteile im Verhältnis 1:1 gewichtet (s. Nr. 7.7 EB-VO-GO21). Die Teilzensur in der Sporttheorie setzt sich aus der Bewertung der Mitarbeit im Unterricht und aus den Ergebnissen der Klausuren zusammen. Dabei darf der Anteil der schriftlichen Leistungen ein Drittel an der Teilzensur nicht unterschreiten und 50% nicht überschreiten. 4
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Wertungstabellen für die Kursstufe 11 und 12 Epa Feb. 2005 7
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Wertungstabellen für die Kursstufe 11 und 12 Verändert 7.10.2010 Niedersächsisches Kultusministerium Tabelle Mädchen I 10
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