Top-Kanzleien 2010. kanzleien-ranking Markenartikel 9/2011



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Transkript:

162 Top-Kanzleien 2010 Die Zahl der deutschen Markenanmeldungen stagnierte 2010 selbst bei den Kanzleien, die die meisten Anmeldungen tätigen. Insgesamt ist ein Trend zur Gemeinschaftsmarke zu verzeichnen. Trotzdem bleibt die deutsche Marke wichtig, insbesondere um sie als Basis für eine internationale Registrierung zu nutzen. Ideenreichtum, Forscherdrang und Kreativität sind auch weiterhin wichtige Wirtschaftsfaktoren in Deutschland. Daher meldeten deutsche Anwaltskanzleien auch im vergangenen Jahr wieder zahlreiche Marken beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) an, um die Ideen ihrer Mandanten zu schützen. Allerdings stagnierte die Zahl im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden 69.072 Marken angemeldet, 2009 waren es 69.069. Die Anmeldeaktivität hat nach der Wirtschaftskrise scheinbar noch nicht zur alten Stärke zurückgefunden. Verstärkt setzen Unternehmen wie Kanzleien auch auf den europäischen Markenschutz. Trend zur EU-Markenanmeldung So ist die Zahl der EU-Markenanmeldungen beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) in Alicante im Jahre 2010 um fast 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen von 69.678 auf 80.064. Mit der Anmeldung einer sogenannten Gemeinschafts-Marke beim HABM wird Schutz für alle 27 Länder der Europäischen Union gleichzeitig beantragt. Dr. Holger Gauss, Rechtsanwalt bei Grünecker Kinkeldey Stockmair & Schwanhäusser, erklärt die zunehmende Popularität der EU-Marke unter anderem mit den vergleichsweise höheren Kosten nationaler Marken, wenn Schutz in mehreren Ländern gewünscht ist:»gemeinschaftsmarken bieten ebenso wie Gemeinschaftsgeschmacksmuster die Möglichkeit, mit einem relativ geringen Kostenaufwand europaweiten Schutz zu erlangen. Die Kosten einer Gemeinschaftsmarke liegen bekanntermaßen deutlich niedriger als die Gesamtkosten einiger weniger nationaler Markenanmeldungen.«Dr. Nils Weber, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der Jonas Rechtsanwaltsgesellschaft, bestätigt, dass oft schon bei einem Schutzbedürfnis in nur zwei Staaten der Gemeinschaft die EU-Marke effektiver und kostengünstiger ist als entsprechend viele nationale Marken. Während eine Eintragung als Gemeinschaftsmarke nach der Gebührensenkung im Jahr 2009 nur noch 900 Euro kostet, wird allein für den Schutz in Deutschland eine Amtsgebühr von 300 Euro fällig. Dies ist ein entscheidender Aspekt vor dem Hintergrund, dass die EU-Staaten gemessen am Warenwert auch 2010 die wichtigsten Absatzmärkte für Waren»Made in Germany«waren. Insbesondere beschränkt sich durch die Liberalisierung der Märkte auch der Tätigkeitsbereich vieler mittelständischer Unternehmen heute nicht mehr ausschließlich auf Deutschland, sondern erstreckt sich zunehmend auf Europa. Daher wächst auch bei kleinen und mittelständischen Markenanmeldern, die traditionell eher zur nationalen deutschen Marke tendierten, das Interesse an einem kostengünstigen EU-weiten Markenschutz. Ein weiteres Argument für die Gemeinschaftsmarke ist die anmeldefreundliche Amtspraxis des europäischen Markenamtes. Weber bestätigt:»speziell für Deutschland lässt sich feststellen, dass die Eintragungsmaßstäbe für bestimmte Marken beim Harmonisierungsamt nach wie vor etwas großzügiger sind als beim DPMA«. Jochen Maxton, Patentanwalt bei Maxton Langmaack & Partner, meint, dass in»grenzfällen der Schutzfähigkeit grundsätzlich empfohlen werden kann, beim Harmonisierungsamt statt beim DPMA anzumelden«. DE-Marken bleiben wichtige Basis Trotzdem haben deutsche Marken insbesondere für deutsche Unternehmen immer noch einen hohen Stellenwert.»Sie können die Basis für internationale Registrierungen darstellen. Zwar sind diese inzwischen auch auf Basis einer EU-Marke möglich. Da eine internationale Registrierung jedoch deutlich mehr Angriffszonen bietet als eine DE-Marke, greift man hier in der Regel auf die DE-Anmeldungen zurück«, erklärt Susanne Karow, Partnerin und Markenrechtlerin der Kanzlei Hogan Lovells International am Standort

markenartikel 9/2011 kanzleien-ranking MARKENFÜHRUNG Quelle: S.M.D Markeur DIE 50 KANZLEIEN MIT DEN MEISTEN MARKENANMELDUNGEN IN DEUTSCHLAND Rang Name, Ort DE-Anmeldungen 2010 davon eingetragen (Stand 6/2011) DE-Anmeldungen 2009 Veränderung Anmeldungen in % (2010 ggü. 2009) 1 BEUKENBERG, Hannover 818 449 616 32,79 2 BOEHMERT & BOEHMERT, Bremen 412 340 433-4,85 3 PREHM UND KLARE, Kiel 403 348 384 4,95 4 ZIMMER, Berlin 352 127 785-55,16 5 LOVELLS, Hamburg 283 200 451-37,25 6 F200 A/S/G GMBH, Berlin 266 202 269-1,12 7 EISENFÜHR, SPEISER UND PARTNER, Bremen 252 200 165 52,73 8 MEISSNER BOLTE, München 247 196 237 4,22 9 CMS HASCHE SIGLE, Köln/Hamburg 239 189 197 21,32 10 GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER, München 200 156 189 5,82 11 IHR ANWALT 24 ZIERHUT & GRAF AG, München 193 153 189 2,12 12 MAXTON LANGMAACK & PARTNER, Köln 181 144 35 417,14 13 FPS FRITZE WICKE SEELIG, Hamburg 180 143 97 85,57 14 WEICKMANN & WEICKMANN, München 173 137 135 28,15 15 GRAMM, LINS & PARTNER GBR, Braunschweig 167 130 168-0,60 16 LORENZ SEIDLER GOSSEL, München 158 134 112 41,07 17 SCHNEIDERS & BEHRENDT, Bochum 156 122 170-8,24 18 HARMSEN & UTESCHER, Hamburg 151 124 214-29,44 19 TAYLOR WESSING, München/Frankfurt/Düsseldorf/Hamburg 137 105 139-1,44 20 JONAS MBH, Köln 119 98 106 12,26 20 VON KREISLER, SELTING, WERNER, Köln 119 83 108 10,19 22 HUCKE, STEPHAN, Pulheim 118 77 73 61,64 23 UEXKÜLL & STOLBERG, Hamburg 116 94 90 28,89 24 MEISSNER & MEISSNER, Berlin 114 99 105 8,57 25 JABBUSCH SIEKMANN & WASILJEFF, Oldenburg 112 89 114-1,75 26 SKW SCHWARZ, München/Hamburg 110 87 164-32,93 27 WEBER & SAUBERSCHWARZ, Düsseldorf 109 89 72 51,39 28 FRIEDRICH GRAF VON WESTPHALEN, Freiburg 107 78 83 28,92 29 COHAUSZ & FLORACK, Düsseldorf 106 82 116-8,62 30 MAUCHER & PARTNER, Freiburg 105 94 68 54,41 31 BREUER UND KOLLEGEN, München 104 74 13 700,00 32 BIRD & BIRD LLP, München/Düsseldorf 101 72 119-15,13 32 WHITE & CASE LLP, Hamburg 101 87 108-6,48 34 HABBEL & HABBEL, Münster 99 59 131-24,43 35 BUSSE & BUSSE PARTNERSCHAFT, Osnabrück 98 64 114-14,04 35 LUTHER MBH, Köln 98 82 102-3,92 35 MÜLLER SCHUPFNER & PARTNER, München 98 78 44 122,73 38 ADVOTEC, Würzburg 97 78 71 36,62 38 LÜBECK GBR, Frankfurt 97 86 115-15,65 40 SANW. KRAUSE, BETTINA, Tutzing 96 75 86 11,63 41 MÜLLER FOTTNER STEINECKE, München 95 82 81 17,28 42 HANSMANN & VOGESER, München 94 74 89 5,62 43 CHARRIER RAPP & LIEBAU, Augsburg 90 80 78 15,38 43 GÖRG, Köln 90 71 54 66,67 45 MITSCHERLICH & PARTNER, München 89 74 127-29,92 46 BRP RENAUD & PARTNER, Stuttgart 87 72 70 24,29 46 LICHTENSTEIN, KÖRNER & PARTNER, Stuttgart 87 66 122-28,69 46 LINDNER BLAUMEIER, Nürnberg 87 71 92-5,43 46 SIEBEKE LANGE WILBERT, Düsseldorf 87 71 58 50,00 50 NESSELHAUF, Hamburg 86 62 132-34,85 163

Markenanmeldungen und -Eintragungen beim DPMA Jahr Anmeldungen gesamt darunter aus dem Inland darunter Dienstleistungen Eintragungen gemäß 41 Markengesetz 164 2002 57.416 53.817 23.923 2003 62.041 58.731 25.728 2004 65.918 62.576 27.650 2005 70.926 67.208 30.181 2006 72.321 68.810 33 164 2007 76.165 72.788 36.082 51.730 51.295 48.401 50.798 51.124 54.534 2008 73.903 70.074 35.349 2009 69.069 65.714 34.071 2010 69.072 65.505 32.441 50.259 49.817 48.794 Quelle: DPMA Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 69.072 Marken beim DPMA angemeldet, 2009 waren es 69.069. Die Anmeldeaktivität hat nach der Wirtschaftskrise scheinbar noch nicht zur alten Stärke zurückgefunden. Verstärkt setzen Unternehmen auf den europäischen Markenschutz. Die Zahl der EU-Markenanmeldungen beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) stieg 2010 von 69.678 auf 80.064. Hamburg. Das bestätigt Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, Boehmert & Boehmert:»Deutsche Marken sind im Wesentlichen dann noch von Interesse, wenn sich der Markt für ein spezifisches Produkt ausschließlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzen lässt. Des Weiteren werden auch bei einer internationalen Verwendung eines Zeichens deutsche Marken durch deutsche Mandanten angemeldet, nämlich um diese als sogenannte Basismarke für eine internationale Registrierung zu benutzen.«rechtsanwalt Karsten Prehm, Kanzlei Prehm & Klare, meint, die deutsche Marke werde auch weiterhin ihren Status gegenüber der EU-Marke behalten nicht zuletzt deshalb, weil die EU-Markeneintragung im Vergleich zur deutschen Marke immer noch erheblich länger dauere. Denn in Alicante sei das Widerspruchsverfahren (Widerspruchsfrist von 3 Monaten) in dem Anmeldeverfahren integriert, während es bei deutschen Markeneintragungen nachgeschaltet ist. Eine Kanzlei, die die Anmeldezahlen beim DPMA im vergangenen Jahr um über 40 Prozent steigern konnte, ist die Sozietät Lorenz Seidler Gossel, deren DE-Anmeldungen 2009 noch zurückgegangen waren. Dr. Dieter Laufhütte erklärt, man habe den damaligen Rückgang mehr als kompensiert. Da ein Großteil der Mandanten aus dem Investitionsgüterbereich komme und deshalb stark auslandsorientiert arbeite, hätten diese nach Ende der Krise wieder verstärkt Marken angemeldet. Aber auch die Mandanten aus dem Konsumgüterbereich seien wieder aktiver geworden. Auch bei der Sozietät Eisenführ, Speiser & Partner konnte die Zahl der DE- Markenanmeldungen um über 50 Prozent gesteigert Methodik Die Betrachtung bezieht sich auf die 2010 getätigten Anmeldungen von DE-Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unabhängig von deren Verfahrensstand. Die Daten wurden im Juli 2011 recherchiert. Aufgrund von Vertreterwechsel, unterschiedlichen Schreibweisen etc. können die aktuellen Zahlen von historischen Daten abweichen. Bei Kanzleien mit mehreren Standorten wurde der Standort mit den meisten Anmeldungen im Ranking aufgeführt und diesem wurde die Gesamtzahl der Anmeldungen zugerechnet. Die Eintragungsrate beantwortet die Frage, wie viel Prozent der Marken, die in dem betreffenden Jahr angemeldet wurden, inzwischen zur Eintragung gelangt sind, unabhängig vom aktuellen Status der Marke. Es geht also nur darum, ob grundsätzlich eine Eintragung bis zum Zeitpunkt unserer Recherche stattgefunden hat, auch wenn die Marke inzwischen nicht mehr eingetragen ist (z.b. aufgrund von Löschung). Bei der Eintragungsrate des Jahres 2010 muss eine gewisse Unschärfe in Kauf genommen werden: Es kommt aufgrund der Verfahrensdauer von bis zu eineinhalb Jahren zu Abweichungen nach unten. Insbesondere Anmeldungen, die Ende 2010 getätigt wurden, können zum Teil noch im Anmeldeverfahren sein. Da die Vertreter nicht mit einer Identifizierungsnummer wiedergegeben werden, sondern mit dem in der Anmeldung tatsächlich eingetragenen Namen, können sich aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen Abweichungen gegenüber den hier wiedergegebenen Zahlen ergeben, die die Positionierung der jeweiligen Kanzlei verändern. Aus dem gleichen Grund werden auch Namensänderungen sowie Zusammenschlüsse und Trennungen im Laufe des Jahres 2010 nicht berücksichtigt. Bei der zeitlichen Aufteilung der Anmeldungen wurde nach Anmeldedatum vorgegangen. Übernahmen von früher angemeldeten Marken blieben unberücksichtigt. Es handelt sich um eine Teilbetrachtung der Aktivitäten der aufgeführten Kandidaten, die keine Aussage über deren wirtschaftliche oder rechtliche Ordnung darstellt. Die Daten wurden recherchiert unter Verwendung von www.markenfacts.de und CEDELEX, einer Software der Schutz Marken Dienst GmbH zur Recherche von Marken.

markenartikel 9/2011 2008 73 903 70 074 35 349 2009 69 069 65 714 34 071 2010 69 072 65 505 32 441 kanzleien-ranking MARKENFÜHRUNG Markenanmeldungen nach Bundesländern 2010 Markenanmeldungen nach Bundesländern 2010 165 Quelle: DPMA werden. Rechtsanwalt Christian Spintig führt dies zum einen auf die verbesserte Wirtschaftslage zurück, aber auch darauf, dass seine Kanzlei neue Mandanten und größere Markenportfolios akquiriert habe. Eintragungen Jahr Eintragung en gemäß 41 Markenges etz* 2002 51 730 2003 51 295 2004 48 401 2005 50 798 2006 51 124 2007 54 534 2008 50 259 2009 49 817 2010 48 794 * Auszug: "Entspricht die Anmeldung den Anmeldungserfordernissen und wird sie nicht (...) zurückgewiesen, so wird die angemeldete Marke in das Register eingetragen." Hohe Eintragungsraten durch gute Recherche Schaut man sich an, wie viele der von Eisenführ, Speiser & Partner angemeldeten Marken auch eingetragen wurden, kommt man auf eine Eintragungsrate von über 80 Prozent. Christian Spintig erklärt den Erfolg so:»gute Beratung beginnt damit, dass man sich über den genauen Gegenstand der Anmeldung vorher Gedanken macht und diesen mit dem Mandanten diskutiert und nicht damit, dass der Anmeldeauftrag unbedacht ausgeführt wird.«auch Boehmert & Boehmert kommt auf eine Eintragungsrate von über 80 Prozent. Dr. Nordemann betont, dass das jeweilige Zeichen im Vorfeld der Anmeldung umfassend auf seine Eintragungsfähigkeit geprüft werden muss insbesondere müsse die notwendige Unter- scheidungskraft vorliegen. Darüber hinaus prüfe die Kanzlei im Vorfeld einer Anmeldung, ob Marken anderer Unternehmen der Eintragung entgegenstehen. Weber bestätigt:»grundlage für den Erfolg einer Markenanmeldung ist eine qualifizierte Einschätzung der Eintragungschancen.«Es werde stets auch eine Recherche nach der Verfügbarkeit der Marke durchgeführt. Nur wenn tatsächlich ausreichende Eintragungschancen bestünden, werde die Anmeldung mit einem individuell gefertigten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis empfohlen. Die Bedeutung einer eingehenden Rechtsberatung im Vorwege einer Markenanmeldung betont auch Dr. Laufhütte, Lorenz Seidler Gossel. Anmelder, die an der Rechtsberatung sparten, müssten oft hinterher»die schmerzliche Erfahrung machen, dass die Kosten für die Umstellung des Produktnamens wesentlich teurer sind als die Kosten, die sie für eine entsprechende vorherige Beratung vor Hinterlegung der Marke aufwenden müssten.«2010 Deutsches Patent- und Markenamt Stand vom 26.04.2011

166 Top 10-Kanzleien bei EU-Registrierungen Rang Name Registrierungen 1 BUREAU GEVERS 549 2 MARKS & CLERK LLP 496 3 NOVAGRAAF NEDERLAND B.V. 480 4 CLARKE, MODET Y CIA., S.L. 371 5 PERANI & PARTNERS SPA 360 6 BUGNION S.P.A. 347 7 ELZABURU, S.L.P. 327 8 JACOBACCI & PARTNERS S.P.A. 303 9 HOGAN LOVELLS 294 10 FRKELLY 264 Um eine gute Eintragungsrate zu erzielen, muss das Zeichen im Vorfeld der Anmeldung umfassend auf seine Eintragungsfähigkeit geprüft werden insbesondere muss die notwendige Unterscheidungskraft vorliegen. Top 10-Kanzleien bei IR-Registrierungen Rang Name Registrierungen 1 Novagraaf Nederland B.V. 306 2 JACOBACCI & PARTNERS S.P.A. 221 3 DESTEK PATENT ANONIM SIRKETI 210 4 Bureau Gevers S.A. 182 5 Dr. MODIANO & ASSOCIATI S.P.A. 165 6 Cabinet GERMAIN & MAUREAU 156 7 Zacco Netherlands B.V. 147 8 NOVAGRAAF FRANCE 119 9 Società Italiana Brevetti S.P.A. 108 10 INLEX IP EXPERTISE 106 Grundlage für den Erfolg einer Markenanmeldung ist eine qualifizierte Einschätzung der Eintragungschancen, denn später können die Kosten für die Umstellung des Produktnamens sehr hoch sein. Quelle: S.M.D Markeur Markenanmeldungen scheitern offenbar überwiegend daran, dass die angemeldeten Begriffe und Logos aufgrund absoluter Schutzhindernisse ablehnungsgefährdet sind. Insbesondere Großmandanten melden solche Begriffe teilweise aber trotzdem an. Das bestätigt Maxton:»Die Eintragungsrate von nur 80 Prozent ist darauf zurückzuführen, dass einige Marken vor allem von Großmandanten, die sich am Rande der Schutzfähigkeit befanden, bewusst angemeldet wurden, um festzustellen, ob die jeweilige Marke nach Ansicht des DPMA schutzfähig ist.«die These unterstreicht auch Karow von Hogan Lovells International. Der verbleibende Prozentsatz an Zurückweisungen betreffe in der Regel Fälle, in denen Mandanten Produktbezeichnungen im Grenzbereich der Schutzfähigkeit wünschen. Sie dienten häufig einer Absicherung gegenüber möglichen Drittrechten durch ausdrückliche Feststellung der mangelnden Eintragungsfähigkeit durch das DPMA. Verliert die IR-Marke an Bedeutung? Interessant ist auch, dass von den deutschen Top-Kanzleien deutlich weniger IR- als EU-Marken angemeldet werden. Die sogenannten IR-Marken nach dem Madridsystem für den Markenschutz ermöglichen einem Markenhalter, seine Rechte auf Basis einer nationalen Marke mit einer Anmeldung in bis zu 85 Mitgliedsländern schützen zu lassen. Dr. Laufhütte erinnert sich, dass viele Anmelder gerade in der Anfangszeit des EU-Markensystems der Eintragungspraxis des Harmonierungamtes misstraut und Widersprüche aus nationalen Marken der anderen EU- Mitgliedsstaaten gefürchtet hätten. Damals sei selbst für eine Schutzerweiterung ins europäische Ausland nur teilweise die EU-Marke gewählt worden. Eine ganze Zahl deutscher Anmelder habe zu der Zeit die IR- Marke der EU-Marke vorgezogen. Inzwischen sei die EU-Marke aber»angekommen«. Jochen Maxton weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kosten einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung geringer seien als die Anmeldung einer IR-Marke für wenige Staaten der EU. Außerdem liege der Vorteil der Gemeinschaftsmarke darin, dass die Schutzfähigkeit ausschließlich vom Harmonisierungsamt geprüft wird. Auch Widerspruchsverfahren gegen Gemeinschaftsmarken würden ausschließlich dort geführt und nicht vor mehreren nationalen Ämtern. Dies führe zu einer einheitlicheren Entscheidungspraxis. Keine generelle Zurückhaltung Bei der IR-Marke trägt dagegen die zuständige Weltorganisation zum Schutz geistigen Eigentums (WIPO) zunächst die IR-Marke ein. Danach erfolgt innerhalb von sechs bis 18 Monaten auf nationaler Ebene die Umsetzung beziehungsweise Ablehnung in den Staaten, für die Schutz beansprucht wird. Im Gegensatz zur EU- Marke muss eine IR-Marke zum Rechtserhalt nach fünf Jahren auch in jedem beanspruchten Land benutzt werden. Für eine EU-Marke ist demgegenüber die Benutzung nicht in allen Staaten erforderlich. Während die EU-Marke derzeit scheinbar teilweise als Ersatz für deutsche Markenanmeldungen dient, wird die IR-Marke bei deutschen Mandanten eher dann eingesetzt, wenn diese tatsächlich in außereuropäischen Staaten des Madrider Systems, wie beispielsweise China, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika tätig sind. Eine generelle Zurückhaltung gegenüber IR-Marken gibt es bei den Deutschen offenbar nicht. Miriam Hölscher, S.M.D Markeur, Vanessa Göbel