Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Die atypische Beschäftigung - Segen oder Fluch? Beitrag im PDF-Format Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
2 von 20 Atypische Beschäftigung Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 13 II Fachliche Hinweise 3 von 4 Deutschen unter 30 Jahren haben keine volle unbefristete Stelle mehr. Bei Geringqualifizierten liegt der Anteil sogar noch höher (Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Hans-Böckler-Stiftung). Viele beklagen bereits das Ende der Normalarbeit. Aber wie wird Normalarbeit definiert? Befindet sie sich wirklich auf dem Rückzug? Und wenn ja: Ist das schlimm? Was versteht man unter Normalarbeit? Laut Gabler Wirtschaftslexikon versteht man unter Normalarbeit ein 1) unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis, das 2) vollständig in die sozialen Sicherungssysteme integriert ist, 3) eine Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis aufweist, d. h. nicht in Form von Leiharbeit ausgeübt wird, und bei dem 4) der Arbeitnehmer an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden ist. Arbeitsverhältnisse, die eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllen, bezeichnet man als atypische Beschäftigung. Zur atypischen Beschäftigung zählen befristete Arbeitsverhältnisse, die Teilzeitarbeit, die geringfügige Beschäftigung ( Minijobs, 450-Euro-Jobs ), die Leiharbeit sowie die Selbstständigkeit ohne Mitarbeiter, auch Solo-Selbstständigkeit genannt. Wie hat sich die atypische Beschäftigung in den vergangenen Jahren entwickelt? Seit Anfang der 1990er-Jahre ist der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen Arbeitnehmern stetig gewachsen: Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung nahm die Teilzeitarbeit von 14 Prozent (1991) auf 26,7 Prozent (2010) zu. Im gleichen Zeitraum stieg auch der Anteil der befristet Beschäftigten (1991: 7,5 Prozent; 2010: 9,6 Prozent) sowie der Leiharbeiter (1991: 0,4 Prozent; 2010: 2,3 Prozent). Ebenso gab es immer mehr geringfügig Beschäftigte (1999: 11,3 Prozent; 2010: 14,3 Prozent). Seit 2011 ist die Zahl der atypisch Beschäftigten leicht rückläufig: Sie sank von 8 Millionen (2011) auf 7,8 Millionen (2013). Davon waren 5,5 Millionen Frauen diese machen also einen Großteil der atypisch Beschäftigten aus (Quelle: Statistisches Bundesamt). Weniger Arbeitslosigkeit durch atypische Beschäftigung? Seit 2005 gibt es in Deutschland immer weniger Arbeitslose. Lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2005 noch bei 11,7 Prozent, so ist sie inzwischen auf 6,7 Prozent (2014) gesunken. Viele Experten glauben, dass u. a. die Agenda 2010 für dieses Jobwunder verantwortlich ist. Beispielsweise habe die Lockerung des Kündigungsschutzes dazu geführt, dass Unternehmen weniger Hemmungen hätten, neue Leute einzustellen denn sie wüssten ja, dass sie sie leicht wieder loswürden. Doch die Reform der rot-grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder ist umstritten. Kritiker wie der Kölner Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge wenden ein, dass lediglich Vollzeit- in Teilzeitarbeitsplätze aufgespalten worden seien. Seit der Jahrtausendwende seien also gar nicht mehr Arbeitsplätze entstanden (Quelle: Die Zeit). Ein anderer Einwand lautet, dass die Hartz-Gesetze vor allem prekäre Jobs gebracht hätten: Viele Berufstätige hätten kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mehr. Welche Folgen hat die atypische Beschäftigung für die Arbeitnehmer? Eine unsichere Arbeitsplatzsituation über einen längeren Zeitraum hinweg empfinden viele Menschen als psychische Belastung. Familiengründung und Lebensplanung werden schwieriger. Auch haben viele atypisch Beschäftigte Probleme, eine Wohnung zu mieten oder einen Kredit für größere Anschaffungen zu bekommen. Vor allem Menschen mit Minijobs, häufig aber auch Teilzeitbeschäftigte, erzielen ein geringes Einkommen und zahlen dementsprechend wenig in die Rentenkasse ein. Sie sind von Altersarmut bedroht. Auch Leiharbeiter sind benachteiligt, was das Einkommen betrifft: Sie verdienen meist deutlich weniger als ihre fest angestellten Kollegen. Die Chance, eines Tages in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, ist für Leiharbeiter gering. Allen atypisch Beschäftigten ist gemein, dass sie weniger Chancen haben, beruflich voranzukommen und aufzusteigen. Trotz dieser sozialen Risiken sind nicht alle atypischen Beschäftigungsformen automatisch prekär. Vor allem Leiharbeiter und befristet Beschäftigte erzielen meist ein existenzsicherndes Einkommen, genießen eine relative Beschäftigungsstabilität und sind in die sozialen Sicherungssysteme integriert. Darüber hinaus sehen viele die Teilzeitarbeit als Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
II Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 13 Atypische Beschäftigung 3 von 20 Didaktisch-methodische Hinweise Als künftige Arbeitnehmer sollten die Schülerinnen und Schüler darüber Bescheid wissen, welche Beschäftigungsmodelle es gibt und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind. In dieser Unterrichtseinheit befassen sich die Jugendlichen zunächst mit der Normalarbeit: Sie verstehen, worum es sich dabei handelt und weshalb dieses Beschäftigungsmodell auf dem Rückzug ist. Anschließend setzen sich die Lernenden mit atypischen Beschäftigungsmodellen der befristeten Beschäftigung, der Teilzeitarbeit, der geringfügigen Beschäftigung sowie der Leiharbeit auseinander und erkennen deren jeweilige Vor- und Nachteile. Zum Schluss bereiten die Schülerinnen und Schüler zum Thema Die atypische Beschäftigung Segen oder Fluch? eine Talkshow vor und führen diese durch. Dabei wenden sie das neu Gelernte an. Stundenverlauf Stunde 1 M 1/M 2 Was versteht man unter Normalarbeit? Die Schülerinnen und Schüler verstehen, worum es sich bei Normalarbeit handelt und weshalb diese auf dem Rückzug ist. Mithilfe von M 1 stellen die Jugendlichen Vermutungen darüber an, worum es sich bei Normalarbeit handelt. Sie aktivieren ihr Vorwissen zum Thema Arbeitswelt im Umbruch. In M 2 erhalten die Lernenden eine Definition von Normalarbeit und grenzen atypische Beschäftigungsformen davon ab. Sie erkennen, wie hoch der Anteil atypisch Beschäftigter an allen Arbeitnehmern in Deutschland ist. Stunden 2/3 M 3 M 6 Welche Formen der atypischen Beschäftigung gibt es? Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit atypischen Beschäftigungsmodellen auseinander und erkennen deren jeweilige Vor- und Nachteile. In M 3 verstehen die Jugendlichen, worin sich ein befristetes von einem Normalarbeitsverhältnis unterscheidet. Sie setzen sich mit einem Auszug aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auseinander und beurteilen ein Fallbeispiel. Außerdem überlegen sie, welche Vor- und Nachteile befristete Arbeitsverhältnisse mit sich bringen. In M 4 begreifen die Lernenden, welcher Unterschied zwischen einem Teilzeitund einem Normalarbeitsverhältnis besteht. Sie werden sich darüber bewusst, weshalb häufig Frauen in Teilzeit arbeiten. Darüber hinaus überlegen sie, warum Teilzeitarbeit nicht nur Vorzüge hat. In M 5 verstehen die Schülerinnen und Schüler, weshalb die geringfügige Beschäftigung kein Normalarbeitsverhältnis ist. Sie erkennen den Zusammenhang zwischen geringfügiger Beschäftigung und Altersarmut. Anschließend erarbeiten sie Vorschläge, wie Altersarmut verhindert werden könnte. In M 6 sehen sich die Jugendlichen einen kurzen Erklärfilm zum Thema Leiharbeit an. Sie begreifen, worum es sich bei Leiharbeit handelt und welche Vorund Nachteile diese mit sich bringt. Außerdem überlegen sie, durch welche Maßnahmen die Situation von Leiharbeitern verbessert werden könnte.
4 von 20 Atypische Beschäftigung Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 13 II Stunde 4 M 7/M 8 (M 2 M 6) Die atypische Beschäftigung Segen oder Fluch? Die Lernenden bereiten eine Talkshow vor und führen diese durch. Mithilfe von M 7 bereiten die Schülerinnen und Schüler zu der Frage Die atypische Beschäftigung Segen oder Fluch? eine Talkshow vor und führen diese durch. Dabei versetzen sie sich anhand von Rollenkarten (M 8) in unterschiedliche Personen hinein und setzen sich mit deren jeweiliger Position zum Thema atypische Beschäftigung auseinander. Grundlage für die jeweiligen Argumente sind die Arbeitsergebnisse aus den M 2 M 6. Lernerfolgskontrolle M 9 ist ein Multiple-Choice-Test. Die Lernenden wenden ihr neu erworbenes Wissen an. Materialübersicht Stunde 1 Was versteht man unter Normalarbeit? M 1 (Fo) Abschied von der Normalarbeit? M 2 (Sb) Anders arbeiten? Die atypische Beschäftigung Stunden 2/3 Welche Formen der atypischen Beschäftigung gibt es? M 3 (Ab) Ende eingeplant das befristete Arbeitsverhältnis M 4 (Ab) Optimale Work-Life-Balance? Die Teilzeitarbeit M 5 (Ab) Geringfügig beschäftigt der Minijob M 6 (Ab) Geliehene Arbeitnehmer? Die Zeitarbeit Stunde 4 Die atypische Beschäftigung Segen oder Fluch? M 7 (Ab) Thema heute: Die atypische Beschäftigung eine Talkshow vorbereiten und durchführen M 8 (Ab) Rollenkarten für die Talkshow Lernerfolgskontrolle M 9 (Lk) Atypische Beschäftigung testen Sie Ihr Wissen! Minimalplan Sie haben nur 2 Unterrichtsstunden zur Verfügung? Dann steigen Sie mit M 2 in die Unterrichtseinheit ein. Lassen Sie die 4 M 3 M 6 von 4 (bzw. 8) Gruppen bearbeiten. Planen Sie für die Präsentation der Arbeitsergebnisse 20 Minuten ein. Im Anschluss daran bereiten die Schülerinnen und Schüler die Talkshow vor und führen diese durch (M 7/M 8).
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