Entwurf eines Haushaltsgesetzes und eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushaltsplan 2014, Drucksachen 18/941 und 18/942 vom 26.07.



Ähnliche Dokumente
Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik

Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container Lehrerstellen - Weniger Schulden

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war;

Haushalt ( Anrede), I. Ausgangslage

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Eine halbe Milliarde Mehreinnahmen - und wieder kein schuldenfreier Haushaltsentwurf

Deutschland-Check Nr. 34

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Dr. Wolfgang Rauter L-Abg. Manfred Kölly BM Gerhard Hutter

Finanzlage der Länderhaushalte

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Kämmerertagung

Schulden-Check Fünf Ländergruppen

Referentenentwurf Alterssicherungsstärkungsgesetz

Hamburger Steuerschätzung November

Pressemitteilung. SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen

Die Verschuldung des Landes Bremen und Handlungsmöglichkeiten

Antwort der Landesregierung

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung BSV 2012)

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Stabilitätsbericht 2013 des Landes Berlin

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

effektweit VertriebsKlima

proles-login. Inhalt [Dokument: L / v1.0 vom ]

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Konsumkredit-Index im Detail

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Konsolidierungsbericht 2014 des Landes Berlin. Der Senat von Berlin

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

INNERE SICHERHEIT - ERHALT UND AUSBAU DER SICHERHEITSSTRUKTUR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN. CDU-Landtagsfraktion

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

LKT-Sammelrundschreiben 20 vom

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Mobile Intranet in Unternehmen

Entwicklung der öffentlichen Finanzen

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Konsolidierungspfad der Freien Hansestadt Bremen und Föderalismusreform

Nachhaltige Finanzierung zukünftiger Pensionslasten im Landeshaushalt von Baden-Württemberg

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Bürgermeister der Sennegemeinde Hövelhof Herrn Michael Berens Schloßstraße Hövelhof

- je besonders GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

Anlage 2. Fragen Antworten Bemerkungen. Block1: Schuldenstand per (nur Kernhaushalt):

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Untätigkeit der Bürger

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974)

Gesetzentwurf der Landesregierung

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Das Geschäftsklima gibt saisonbedingt leicht nach

Staatsverschuldung und Wachstum

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Leichte-Sprache-Bilder

Impulse Inklusion Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Ist Österreichs Föderalismus am Ende?

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?

Amt der Tiroler Landesregierung. Verwaltungsentwicklung. An alle Gemeinden Tirols. Internetadressen Gemeinden; Information zu.tirol und.tirol.gv.

Fachtagung Kommunalkundengeschäft Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen am 18. März 2015 Werner Haßenkamp

Dr. Kraus & Partner Ihr Angebot zu Konfliktmanagement

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Staatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Erwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom

Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar A 12041

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Dow Jones am im 1-min Chat

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang Effretikon

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Rohstoffanalyse - COT Daten - Gold, Fleischmärkte, Orangensaft, Crude Oil, US Zinsen, S&P500 - KW 07/2009

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

Transkript:

LANDESRECHNUNGSHOF SCHLESWIG-HOLSTEIN Landesrechnungshof Postfach 3180 24030 Kiel Vorsitzender des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Thomas Rother, MdL Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Nachrichtlich: Finanzpolitische Sprecher der Fraktionen und des SSW (gem. anliegender Liste) Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein Frau Monika Heinold Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel - Kiel, den 25.10.2013 Entwurf eines Haushaltsgesetzes und eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushaltsplan 2014, Drucksachen 18/941 und 18/942 vom 26.07.2013 Sehr geehrter Herr Rother, der Landesrechnungshof nimmt im Folgenden zum Haushaltsentwurf 2014 Stellung und berichtet über das Ergebnis seiner Haushaltsanalyse: Zu den Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2014 Der Haushaltsentwurf 2014 sieht zusätzliche Nettoeinnahmen von 463 Mio. vor, insgesamt 9,67 Mrd.. Diese Steigerung um 5 % wird im Wesentlichen durch folgende Entwicklungen erwartet: Steuermehreinnahmen aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung, Erhöhung der Grunderwerbsteuer (+ 81 Mio. brutto) sowie zusätzliche Zensuseinnahmen (+ 50 Mio. ). Die Nettoausgaben erhöhen sich dagegen nur um 3,9 % auf 10,05 Mrd.. Zusätzliche Ausgaben von 389 Mio. sind vornehmlich durch Zuweisungen an die Gemeinden von 285 Mio. begründet. Darin enthalten ist auch die Abrechnung des Kom- Hopfenstraße 30 24103 Kiel Telefon 0431 988-0 Telefax 0431 988-8686 E-Mail Poststelle@lrh.landsh.de - 2 -

- 2 - munalen Finanzausgleichs 2012 und der Anteil der Gemeinden an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer (15 Mio. ). Zudem plant die Landesregierung, den durch zufällige Zensuseinnahmen (50 Mio. ), geringere Zinsausgaben (15,5 Mio. ) sowie Kürzungen bei Investitionen (95 Mio. ) entstehenden zusätzlichen finanziellen Freiraum nicht zur Schuldentilgung einzusetzen. Stattdessen sollen weitere Ausgaben finanziert werden. Gute Konjunktur und höchste Steuereinnahmen: Trotzdem neue Schulden Der Haushaltsentwurf für 2014 sieht Steuereinnahmen von 7,41 Mrd. vor. Nie zuvor hat das Land so viele Steuern eingenommen. Im Vergleich zum Haushalt 2013 beträgt der Zuwachs 330 Mio.. Trotzdem reichen die Einnahmen nicht aus, die Ausgaben ohne neue Kredite zu finanzieren: Für 2014 ist eine Nettokreditaufnahme von 377 Mio. geplant. Im Vergleich zum Haushalt 2013 sind dies nur 74 Mio. weniger. Das strukturelle Finanzierungsdefizit 2014 soll 612 Mio. betragen und im Vergleich zum Haushalt 2013 um 157 Mio. sinken. Damit hält das Land die Kreditobergrenze nach der Landesmethode ein. Das Gesetz zur Ausführung von Art. 53 LV lässt für 2014 maximal 671,4 Mio. zu. Daraus ergibt sich der von der Landesregierung dargestellte Sicherheitspuffer von 59 Mio.. Nach der bereits erreichten Reduzierung des strukturellen Finanzierungsdefizits 2012 hätte das Land angesichts der guten Einnahmen ein wesentlich niedrigeres strukturelles Finanzierungsdefizit 2014 erreichen können. Der vorgezogene Beginn der Schuldentilgung wäre nachhaltig und generationengerecht gewesen. Stattdessen wird der Haushalt an der landesrechtlichen Obergrenze ausgerichtet. - 3 -

- 3-1400 1200 Ist-Ergebnisse 1000 800 Mio. 600 400 200 0-200 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 HH 2013 HH-E 2014 FinPlan 2015 FinPlan FinPlan FinPlan 2016 2017 2018 Fin Plan 2019 FinPlan 2020 geplantes strukturelles Finanzierungsdefizit Obergrenze gem. Landesrecht Obergrenze gem. Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund Abbildung 1: Zulässige Obergrenze und tatsächlicher Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020 Auf der Suche nach Haushaltsentlastungen Das Land konzentriert seine Haushaltssanierung nahezu ausschließlich auf den Abbau des Personals und Steuermehreinnahmen. Außer den zusätzlichen Steuereinnahmen enthält der Haushaltsentwurf 2014 kaum strukturelle Entlastungen. Der Landesrechnungshof begrüßt zwar, dass die Landesregierung bis 2020 insgesamt 5.345 Stellen einsparen will und den Einsparpfad nunmehr konkretisiert hat. Aber unverändert gilt: Sie muss durch eine konkrete Planung sicherstellen, dass der Personalabbau den Abbau des strukturellen Defizits planmäßig unterstützt. Die Landesregierung muss belegen, dass nicht nur Stellen, sondern auch Personal und Budget eingespart werden. Dies kann durch den vom Landesrechnungshof als notwendig erachteten Personalabbaubericht geschehen. 1 Insgesamt wird das Land mit dem Personalabbau das strukturelle Finanzierungsdefizit - nach eigenen Angaben - um 210 Mio. reduzieren können. Das ist nur 1/3 des noch abzubauenden Finanzierungsdefizits. Offen ist noch, mit welchen Maßnahmen der restliche Abbau gelingen soll. Ebenso fehlt noch die Definition der Kern- und Zukunftsaufgaben, obwohl der Landtag dies schon 2012 beschlossen hat. 2 1 Bemerkungen 2013 Tz. 7.6 auf Seite 48 unten. 2 Landtagsdrucksache 18/323. - 4 -

- 4 - Der vollständige Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits erfordert deutlich mehr Haushaltsentlastungen. Schon mit dem Haushalt 2013 wurden die bis 2012 erreichten Sanierungserfolge rückgängig gemacht (vgl. Abb. 1). Mit dem Haushaltsentwurf 2014 werden zudem zusätzliche Belastungen verursacht, wie z. B. 204 echte neue Stellen, 7 Mio. höhere Zuschüsse für die dänischen Schulen, 15 Mio. für die Breitbandversorgung, 2,5 Mio. für Innovationen zur Haushaltssanierung. Eine Erhöhung von Standards kann sich dieses Land generell nicht leisten. Nicht nachhaltig gerüstet für die Zukunft Seit Jahren sind zusätzliche Haushaltsbelastungen in den kommenden Jahren absehbar. So werden die zusätzlichen Belastungen aus der impliziten Verschuldung des Landes steigen, da die Zahl der Versorgungsempfänger weiter steigt. Auch das verdeckte strukturelle Finanzierungsdefizit aufgrund der jahrzehntelang unterlassenen Bauunterhaltung von Straßen und Gebäuden (UKSH, Hochschulen und Verwaltungsbauten) kann das Land in den nächsten Jahren höher belasten. Die kreditfinanzierten Sanierungsmaßnahmen, die das Land über PROFI und verschiedene Sondervermögen veranlasst, sind letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ab 2020 können solche Sanierungsmaßnahmen nicht mehr über Kreditaufnahmen finanziert werden. Daher muss das Land heute seine Anstrengungen um Haushaltsentlastungen erheblich erhöhen. Es darf nicht wie bisher sein finanzpolitisches Handeln daran orientieren, wie viele Kredite es noch aufnehmen darf. Vielmehr muss das Land sein Haushaltsgebaren darauf ausrichten, dass künftige Haushalte die unvermeidbaren Belastungen tragen können. Auf diese bevorstehenden Finanzierungsprobleme bereitet sich das Land ungenügend vor. Nachhaltige Finanzpolitik erfordert heute mehr Anstrengungen als im Haushaltsentwurf 2014 erkennbar, um künftige Lasten tragen zu können. Auch wenn derzeit das Zinsniveau verlockend niedrig ist, ist es nicht vertretbar, dass das Land ohne Not den Schuldenstand noch weiter erhöht. Mit steigenden Zinsen - 5 -

- 5 - werden die Belastungen des Landeshaushalts erheblich zunehmen. Schon heute gibt das Land mehr als 900 Mio. nur für Zinsen aus. Kein noch so gutes Kredit- und Zinsmanagement kann auf Dauer die Auswirkungen der anhaltenden Verschuldung des Landes ausschließen. Mangelnde Transparenz beim Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits Seit Jahren weist der Landesrechnungshof darauf hin, dass die dem Landeshaushalt beigefügten Wirtschaftspläne des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein veraltet sind. Sie geben unzureichende Begründungen für die Veranschlagung der Zuweisungen an das UKSH und können den Bedarf des UKSH nicht nachweisen. Nun wird dem Haushaltsentwurf 2014 gar kein Wirtschaftsplan mehr beigefügt. Dies ist mit einer planvollen, zukunftsgerichteten und transparenten Haushaltspolitik nicht vereinbar. Wir empfehlen daher, die Zuschüsse an das UKSH - 2012 immerhin 170 Mio. - nur auszuzahlen, wenn ein gültiger Wirtschaftsplan vorgelegt wird. Die Freigabe dieser Mittel sollte durch einen Haushaltsvermerk im Haushalt 2014 geregelt werden. Nur mit einem sachgerechten Wirtschaftsplan kann der Landtag über die aktuelle Wirtschaftslage des Klinikums und die weiteren Planungen unterrichtet werden. Wenn das UKSH sich höher verschuldet, werden diese Schulden nicht unmittelbar für das Land ausgewiesen und auch nicht auf die Schuldenbremse angerechnet. Dennoch: Wirtschaftlich betrachtet sind es wegen der Gewährträgerhaftung Schulden des Landes. Sollte das UKSH seine Schulden nicht mehr bedienen können, muss das Land hierfür einstehen. Schließlich sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten des UKSH innerhalb eines Jahres um 75 % gestiegen. Daher sind jetzt größere Anstrengungen der Landesregierung notwendig, das UKSH zu einer soliden Wirtschaftsführung anzuhalten. Konkret schlägt der Landesrechnungshof vor, für das UKSH ein Konsolidierungsverfahren ähnlich dem für die Kommunen einzuführen: Hilfe für den Defizitabbau nur gegen den Nachweis konkreter Einsparungen. Ein weiteres Beispiel für die Intransparenz des Haushaltsentwurfs ist der Kulturhaushalt. Häufig werden Einnahmen mit Leertiteln veranschlagt, obwohl Einnahmen erwartet werden. Die Landesverfassung sieht dagegen vor, dass alle erwarteten Einnahmen vollständig veranschlagt werden. Für viele Maßnahmegruppen fehlen För- - 6 -

- 6 - derkonzepte und Richtlinien. Wir empfehlen, in einem Haushaltsvermerk oder insgesamt im Haushaltsgesetz festzulegen, dass die Freigabe von Fördermitteln von der Vorlage von Förderkonzepten und von Richtlinien abhängig ist. Neben den vorgenannten Punkten besteht die größte Intransparenz bei der Frage, wie das Land sein strukturelles Finanzierungsdefizit bis 2020 auf null bringen will. Es ist weiterhin offen, wie das Land bis 2020 weitere Haushaltsentlastungen schaffen kann und wie es seine Aufgaben und Ausgaben ab 2020 ohne neue strukturelle Kredite finanzieren will. Da hilft eine zahlenmäßige Zielplanung allein nicht. Die Planung muss mit konkreten Umsetzungsschritten und Maßnahmen unterlegt werden. Dazu bedarf es auch einer Mitwirkung der Ressorts bei der Aufstellung der Finanzplanung. Mit freundlichen Grüßen gez. Aike Dopp