ANFORDERUNGSPROFIL für den Studiengang Polizeivollzugsdienst Bachelor of Arts nach 12 Polizeilaufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern Stand: 23. August 2012
Ausgangssituation Der Hochschulraum in Europa hat sich seit der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 (Bologna-Erklärung) verändert. Mit der Einführung eines zweistufigen Systems von Bachelor und Master wurden Studiengänge in ihrer Ausgestaltung einheitlicher und Studienabschlüsse dadurch vergleichbarer. Dieser Entwicklung wollte sich die Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht verschließen und führte 2008 den ersten Bachelor-Studiengang an der FHöVPR M-V ein. Mit Blick auf die damit verbundenen Erfahrungen und auf zukünftige Herausforderungen für die Landespolizei M-V schauend, wurde das Anforderungsprofil komprimiert. Der Zeitraum der Erstverwendung von fünf Jahren wurde dabei noch stärker in den Focus gerückt. Hauptziel des Studiums ist es, die Absolventinnen und Absolventen zu verantwortungsbewusstem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen. Berufsbild Das Berufsbild der Polizei bildet den Ausgangspunkt für dieses Anforderungsprofil. Es ist in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt durch spezifische Aufgabenstellungen sowie verfassungsrechtliche und berufsethische Werteorientierungen geprägt und insbesondere durch folgende Aspekte gekennzeichnet: verfassungsrechtliche Grundlagen in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat Ausrichtung an den Menschen- und Bürgerrechten bei angemessener und verhältnismäßiger Legitimation zur Vornahme von Maßnahmen überwiegend fremdbestimmte, unvorhersehbare, vielfältige und stets neue Arbeitssituationen bei Unterschiedlichkeit der beteiligten Personen Gefahrenlagen, die trotz Informationsmangel einen akuten Handlungsdruck erzeugen Rechtseingriffe mit meist unumkehrbaren Folgen und erheblicher Tragweite hohe Belastungen auf Grund von Schichtdienst, Grenzwerterfahrungen, Konfrontation mit dem Tod, sozialem Elend sowie möglicher Eigengefährdung im Einzelfall 2
Bürgerorientierung bei Handlungen der Polizei Aufgabenfelder Die Kernbereiche für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt stellen sich vor dem Hintergrund des Berufsbildes wie folgt dar: Gefahrenabwehr Kriminalitätsbekämpfung Verkehrssicherheitsarbeit Einsatzmanagement Aufgabenbezogene Führungsarbeit Die wesentlichen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudienganges liegen: im Streifendienst in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung im geschlossenen Einsatz in der aufgabenbezogenen Planung, Führung und Bewältigung von Einsatzlagen und Ermittlungsmaßnahmen Anforderungsprofil In der Landespolizei M-V sind Beamtinnen und Beamte mit großer Verwendungsbreite sowie einem hohen Grad an Selbstständigkeit, Handlungskompetenz und Bürgernähe erforderlich. Neben den gewonnenen Fachkompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die die Weiterentwicklung ihrer methodischen, persönlichen sowie sozialen Kompetenzen unterstützen. Weiterhin sollen sie befähigt werden, fachkompetent und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden die wesentlichen laufbahnspezifischen Aufgaben gleichermaßen zu bewältigen. Darüber hinaus ist es im Hinblick auf den gesellschaftlichen und damit einhergehenden beruflichen Wandel notwendig, dass eine Bereitschaft zur permanenten und autonom motivierten fachlichen und persönlichen Fortbildung entwickelt wird. 3
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen somit über die Voraussetzungen, den Aufgabenstellungen der dienstlichen Verwendung in den ersten fünf Jahren gerecht zu werden und über diese hinaus sich lebenslang eigenständig und tätigkeitsbezogen Wissen anzueignen und ihre persönlichen Kompetenzen weiter zu entwickeln. Bei allen Anforderungen wird von einer Polizeivollzugsbeamtin und einem Polizeivollzugsbeamten der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt erwartet, sich mittels der Schlüsselqualifikationen den Zugang zu aktuellen arbeitsweltlichen Funktionen und Positionen des Polizeivollzugsdienstes zu erschließen und unvorhersehbare neue Situationen lösen zu können. Bei den Schlüsselqualifikationen wird inhaltlich wie folgt unterschieden: Fachkompetenzen Methodenkompetenzen Persönliche Kompetenzen Soziale Kompetenzen Fachkompetenzen Fachkompetenz beschreibt Fähigkeiten, Fertigkeiten und Fachwissen bzw. fachübergreifendes Wissen. Die Fachkompetenz ist notwendig, um den Tätigkeitsbereich zu überblicken und Zusammenhänge interdisziplinär erkennen zu können. Erworbenes Wissen kann verknüpft, vertieft und kritisch geprüft werden. Polizeivollzugsbeamte sollen die Fähigkeit erhalten, spezifische Polizeiaufgaben systematisch bearbeiten zu können. Hierzu sind ein praxisorientiertes Fachwissen und dessen Anwendung aus den Bereichen: Einsatzmanagement Verkehrssicherheitsarbeit Kriminalwissenschaften Rechtswissenschaften Gesellschaftswissenschaften Führungsmanagement Fremdsprachen erforderlich. 4
Methodenkompetenzen Die Methodischen Kompetenzen beschreiben die Befähigung, auch komplexe Problemstellungen mit verfügbaren und zu entwickelnden theoretischen Instrumentarien zu lösen. Sie ist notwendig, um Aufgaben sachgerecht, systematisch und reflektiert anzugehen, Prozesse zu strukturieren sowie Wissen und Sachverstand über Arbeitsbedingungen bzw. zusammenhänge zielgerichtet einzusetzen. Im Fokus stehen folgende Methodenkompetenzen: Arbeits- und Zeitmanagement wissenschaftliche Arbeitsmethoden Methoden zur selbständigen Gewinnung und Analyse von Informationen Präsentations- und Moderationstechniken Gesprächstechniken Kompetenz im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Führungs- und Einsatzmitteln Persönliche Kompetenzen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sollen befähigt werden, eigenverantwortlich, motiviert und zielorientiert zu handeln. Erforderlich sind insbesondere: berufsethische Werteorientierung Identifizierung mit der Polizei analytisches und vernetztes Denken Entschlusskraft Durchsetzungsvermögen Flexibilität psychische und physische Belastbarkeit Fähigkeit zur Stress- und Konflikthandhabung Lernfähigkeit und Lernbereitschaft Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein 5
Soziale Kompetenzen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sollen die Fähigkeit zur Kooperation mit anderen Menschen in konkreten Arbeitsbeziehungen erlangen. Erforderlich sind deshalb: Vorbildwirkung Loyalität Einfühlungsvermögen Kommunikationsfähigkeit Kritik- und Konfliktfähigkeit Kooperations- und Teamfähigkeit Toleranz Akzeptanz Interkulturelle Kompetenz Führungskompetenzen als Teil der sozialen Kompetenzen beschreiben darüber hinaus die grundsätzliche Befähigung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, sich im System der kooperativen Führung sicher und konstruktiv zu bewegen, wobei Fürsorgeverhalten, Verantwortung, Mitarbeitermotivation, Gesundheitsfürsorge sowie Eigenverantwortung einen besonderen Stellenwert haben. Das Anforderungsprofil für den Polizeiberuf, das gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen muss, bedarf einer regelmäßigen Überprüfung und Ergänzung. Die erforderliche Konkretisierung und Differenzierung erfolgt in den Lernzielen, den zu vermittelnden Kompetenzen und Inhalten, die im Modulhandbuch verankert sind. Eine Überprüfung der Erfüllung der Vorgaben wird u. a. durch das Instrument der Evaluation als ein Bestandteil von Qualitätsmanagement im Rahmen der Modul-, der Bedarfsträger- sowie der Absolventinnen- und Absolventenevaluation gewährleistet. 6