Gebäude - und Grundstücksentwässerung

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Transkript:

Gebäude - und Grundstücksentwässerung Qualifikation von Fachbetrieben für die Generalinspektion von Abscheideranlagen 16. / 17. Januar 2012 Dipl.-Ing. Ulrich Bachon G E T Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.v. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 1

Übersicht Historie Verwaltungsrechtliche Regelungen Technische Regelungen (DIN EN und DIN) Anforderungen an Fachkundige Umsetzung/Qualifizierung DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 2

Allgemein Die Produkte der Entwässerungstechnik sind Bauprodukte im Sinne der Sprachregelung. Sie unterliegen einem System von Normen, Rechtsund Verwaltungsvorschriften, wie z. B.: Bauaufsichtliche Zulassungspflicht gemäß LBO, Sicherheitsregeln der UV-Träger, Produktnormen des DIN, DWA-Regeln, etc. (teilweise in Ländervorschriften überführt). DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 3

Bei Abscheideranlagen ist neben einer produktbezogenen Betrachtung (Beschaffenheit der Anlage) auch eine funktionsbezogene Betrachtung (Beschaffenheit des Abwassers am Ablauf) zu beachten. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 4

Entwicklung verwaltungsrechtlicher Regeln Allgemein sind Regelungen aus 4 Rechtsbereichen zu beachten: Baurecht Satzungsrecht Wasserrecht Abfallrecht DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 5

Wesentliche Besonderheit durch: Implementierung wasserrechtlicher Belange in die bauaufsichtlichen Zulassungen auf der Grundlage der WasBau-PVO der Länder Notwendig hierzu war: - Definition der Anwendungsbereiche für die Abscheider nach der zu erwartenden Abwasserbeschaffenheit und - Festlegung von Betriebsbedingungen, unter denen die wasserrechtlichen Anforderungen als eingehalten gelten. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 6

Deshalb wurden: Anwendungszweck und die Anforderungen an den Betrieb (einschl. Kontrolle, Wartung und Generalinspektion) sehr ausführlich in den Zulassungen mit aufgenommen und zwar bezogen auf das jeweilige Produkt. Für die Praxis heißt das: Die staatliche Überwachung kann entfallen ("Grenzwert gilt als eingehalten, wenn.."), wenn die Anlage dezidiert nach den Regelungen der Zulassung betrieben wird und dies im Rahmen der Generalinspektion nachgewiesen wird. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 7

Auszug aus einer allg. bauaufsichtl. Zulassung II Besondere Bestimmungen 1. Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich.. 1.4 Die Abscheider können auch als Anlage zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen im Sinne von Teil E, Abs. 2 des Anhangs 49 der Abwasserverordnung eingesetzt werden. 1.5 In Fällen c) und d) gilt ein Grenzwert für Kohlenwasserstoffe von 20 mg/l als eingehalten. (Fortsetzung) DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 8

(Fortsetzung) 1.6 Mit dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung werden neben den bauaufsichtlichen auch die wasserrechtlichen Anforderungen zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO) erfüllt. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 9

Die Generalinspektion umfasst damit nicht nur eine technische Komponente, sondern quasi auch eine verwaltungsrechtliche Komponente der behördlichen Indirekteinleiterkontrolle. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 10

Dies erfordert eine besondere fachliche Qualifikation, die Trennung von anderen Tätigkeiten, d.h. ein konkretes Anforderungsprofil für die Person des Prüfers. Einheitliche Regelungen hierzu fehlten bislang. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 11

Entwicklung verwaltungsrechtlicher Regeln Aufgrund der Dringlichkeit wurden in den Bundesländern teilweise eigenständige Regelungen zu Betrieb, Wartung und Generalinspektion getroffen. Eine Vereinheitlichung scheiterte bisher an den unterschiedlichen Auffassungen zur generellen Philosophie von staatlichen Eingriffen. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 12

Beispiel 1: Rheinland-Pfalz (Auszug aus [23]) Anlagenprüfung durch den Sachverständigen Anforderungen: Fachkundig sind die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik tätigen unabhängigen Personen der Kammern des Handwerks und der Industrie, der Berufsverbände sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik tätigen Mitarbeiter von Sachverständigenorganisationen. Ansonsten gilt der 22 VAwS sinngemäß. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 13

Beispiel 2: Niedersachsen (Auszug aus [24]) Prüfung durch Fachkundige Die Generalinspektion von Abscheideranlagen darf nach DIN1999-100 nur von Fachkundigen vorgenommen werden. Die Unteren Wasserbehörden sollen grundsätzlich selbst entscheiden, wen sie als Fachkundigen anerkennen. (Mit Verweis auf eine Checkliste zur Prüfung der Fachkunde in Anlage 2) Die Zulassung als Sachverständiger nach 163, (VAwS) beinhaltet nicht automatisch auch den Nachweis der Fachkunde im Sinne der DIN 1999-100. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 14

Beispiel 3: Hessen (Auszug aus [25]) Prüfung durch Sachverständige Stellen Prüfumfang: Durch Sachverständige ist eine Sichtkontrolle des Zustands des Leichtflüssigkeitsabscheiders sowie eine überschlägige Durchsicht der Eigenkontroll - aufzeichnungen durchzuführen und zu prüfen, ob (Fortsetzung) DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 15

1. die Angaben in der Anzeige an die Wasserbehörde noch zutreffend sind, u.a.: Typ und Nenngröße der Leichtflüssigkeitsabscheider, Anzahl und Durchmesser der Wasserzapfstellen, sonstige materielle Bedingungen, usw. und 2. die Abwasseranlage sachgemäß gem. Wartungs- u. Bedienungsanleitung, sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung betrieben, gewartet und im Rahmen der Eigenkontrolle überwacht wird. Umfang und Inhalt der Generalinspektion sind hier nicht Gegenstand der Regelungen, es gibt jedoch DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 16

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung 1. Die Dichtheitsprüfung ist ein Teil der Eigenüberwachung des Anlagenbetreibers. 2. Soweit der Betreiber nicht über die personellen und technischen Vorraussetzungen verfügt, hat er eine fachkundige Person (s. 2.) mit der Durchführung zu beauftragen. (Fortsetzung) DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 17

(Fortsetzung) 3. Für die Durchführung der Dichtheitsprüfung ist keine besondere wasserrechtliche Zulassung erforderlich. Die Anforderungen an die Personen, die die Prüfungen durchführen, sind in DIN 1999-100 in der Fußnote 2) zu Nr. 14.6 wie folgt beschrieben: "Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse, (usw. ) verfügen" (s. DIN 1999-100). DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 18

Entwicklung der Technischen Regeln Auf europäischer Ebene: DIN EN 858-1, A1: "Abscheider für Leichtflüssigkeiten Teil 1: Baugrundsätze - (Ausgabe Februar 2005) DIN EN 858-2, "Abscheider für Leichtflüssigkeiten Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung - (Ausgabe Oktober 2003) (analog DIN EN 1825-1 und 2 Abscheideranlagen für Fette) DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 19

Regelung auf nationaler Ebene notwendig: Restnormen für europäisch nicht geregelte Bereiche DIN 1999-100 Ausgabe Oktober 2003 DIN 4040-100 Ausgabe Mai 2003 Hier sind die grundsätzlichen Anforderungen an die technische Durchführung der Generalinspektion niedergelegt, jedoch ohne Detail-Regelungen. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 20

Regelungen zur Generalinspektion gem. DIN 1999-100 (derzeit in Überarbeitung) 1. Prüfung der Konzeption (u. a.) Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Abscheideranlage in Bezug auf den tatsächlichen Abwasseranfall. 2. Prüfung der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch (u. a.) Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen, Nachweis der ordnungsgem. Entsorgung der Abscheiderinhalte, Vorhandensein/Vollständigkeit erf. Zulassungen und Unterlagen, tatsächlicher Abwasseranfall, sowie Inhaltsstoffe, eingesetzte Wasch- und Reinigungsmittel, etc. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 21

3. Prüfung der baulichen Substanz (u. a.) baulicher Zustand allgemein, Zustand der Einbauteile und elektrischen Einrichtungen Vorhandensein der erforderlichen Überhöhung, 4. Prüfung der Dichtheit gemäß DIN 1999 T 100 Differenziert nach Neubau oder Bestand. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 22

Probleme in der Umsetzung Die Erfahrung in der Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen nicht ausreichend konkret sind (deshalb derzeit Überarbeitung der DIN-Norm) und insbesondere der Vollzug des Nachweises der Fachkunde in praxi vielfach zu Problemen führt. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 23

"Definition" Fachkunde gem. DIN-Norm "Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen im hier genannten Umfang, sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen." DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 24

Nicht jeder, der sich heute "Fachkundiger" nennt, ist auch "fachkundig" im Sinne des gewünschten ("hier genannten") Qualitätsniveaus. Hier hat GET schon frühzeitig ein eigenes System zur Prüfung und Anerkennung der fachlichen Qualifikation von Fachkundigen aufgebaut. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 25

Kritische Punkte bei der Generalinspektion Wesentlicher Kernpunkt muss die dauerhaft sichergestellte fachliche und persönliche Kompetenz der Fachkundigen sein, d. h. im Wesentlichen 1. Persönliche Eignung (Unabhängigkeit) 2. Nachvollziehbar, nachgewiesene (geprüfte) fachliche Kompetenz auf den Fachgebieten der Abscheidetechnik 3. Nachweis der erforderlichen materiellen Ausstattung 4. Dauerhafte Aktualisierung der fachlichen Kompetenz 5. Dokumentation der Prüftätigkeit (lfd. Eigenkontrolle) 6. Unabhängige Fremdüberwachung DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 26

Konzept zur Lösung dieser kritischen Punkte Prüf- und Überwachungsbestimmungen der "Überwachungsgemeinschaft Entwässerungstechnik" in der DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 27

d.h. Erarbeitung von Qualitätsrichtlinien zur Schaffung einer qualifizierten, detaillierten Grundlage zur einheitlichen Regelung der Anforderungen und der Anerkennung von Fachkundigen zur Generalinspektion DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 28

Anforderungen zur Anerkennung von Fachkundigen der "Überwachungsgemeinschaft Entwässerungstechnik" (konkret) 1. Persönliche Eignung Selbstauskunft Persönlichkeitsprofil Erklärung zur Unabhängigkeit DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 29

d.h. konkret zur Unabhängigkeit: Der Fachkundige darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit: a) nicht an der Errichtung, Wartung oder dem Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen beteiligt sein, die von ihm geprüft werden und b) nicht organisatorisch, wirtschaftlich, kapital- oder personalmäßig in einer Weise mit Dritten verflochten sein, deren Einflussnahme sich auf seine Prüftätigkeit auswirken könnte, sowie DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 30

c) nicht für denselben Anlagenbetreiber die Generalinspektion und sachkundige Eigenkontrolle, Wartung, Entsorgung der Anlage durchführen und d) keine Anlage prüfen, die von seinem entsendenden Unternehmen saniert wurde. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 31

2. Nachvollziehbar nachgewiesene fachliche Qualifikation Berufserfahrung und/oder qualifizierte Ausbildung, d.h. und - abgeschlossenes technisches Hochschul-, Fachhochschulstudium, oder gleichwertige Ausbildung - mindestens dreijährige allgemeine Berufserfahrung im Bereich Abscheidetechnik - mindestens zweijährige praktische Erfahrung DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 32

Prüfung auf der Grundlage von einheitlichen Prüfkriterien nach der Prüfungsordnung einer anerkannter Schulungsinstitution, d.h.: Lehrgang "Fachkunde Abscheidetechnik" mit anschließender erfolgreicher Prüfung u. a. zu: - verwaltungsrechtlichen Belangen (Baurecht, Wasserrecht, Satzungsrecht, Abfallrecht), - materiellen Anforderungen an die Anlagensubstanz, - Anlagenkonzeption (Planung und Bemessung), - usw. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 33

3. Nachweis der materiellen Ausstattung d.h. gerätetechnische Ausstattung, wie z.b.: - Prüfgeräte zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen (Messgeräte/Absperreinrichtungen) - Sicherheitseinrichtungen (Gasspürgerät, Belüftungseinrichtung) - Einrichtungen gem. Unfallverhütungsvorschriften - Einrichtungen zum Gesundheitsschutz, - etc. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 34

4. Laufender Nachweis der fachlichen Weiterbildung d.h. dauerhafte Aktualisierung der fachlichen Kompetenz bestehend aus allgemeiner Weiterbildung / fachlichem Erfahrungsaustausch interner fachlicher Weiterbildung: allgemeiner Informationsaustausch innerhalb der Organisation, z. B.: Fachgespräche mit mehreren Fachkundigen in Abteilungs- oder Dienstbesprechungen. externer fachlicher Weiterbildung: mindestens einmal jährlich externer Erfahrungsaustausch, z.b.: Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen mit anderen Fachkundigen. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 35

5. Dokumentation der Prüftätigkeit d.h. Eigenüberwachung Die entsendeten Stellen nehmen regelmäßig interne Kontrollen gemäß den QS-Bestimmungen vor zur: - Plausibilität der Prüfberichte - Prüfung der Prüfberichte auf formale Richtigkeit und inhaltliche Bewertungen, - Unabhängigkeit der Fachkundigen, - Prüfung der Aktualität der erforderlichen Regelwerke, Prüfvorschriften, relevanten Gesetze, Verordnungen und VwV`s, - etc. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 36

6. Fremdüberwachung d.h. externe Kontrollen der Eigenüberwachung mit Erstellung eines Jahresberichts über die Prüftätigkeit, welcher der Gütegemeinschaft vorzulegen ist, 1x jährlich Fremdüberwachung durch externe Prüfer der Gütegemeinschaft DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 37

Aktuelle Entwicklungen in Kooperation zwischen: und DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 38

Das Konzept wurde analog für die Güteund Prüfbestimmungen des neuen RAL- GZ 968 übernommen für den: Ausführungsbereich GI L: Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen Ausführungsbereich GI F: Generalinspektion von Fettabscheideranlagen DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 39

Fazit: Für die Umsetzung einer qualifizierten Generalinspektion von Abscheideranlagen können schon heute die freiwilligen Richtlinien des GET zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Überprüfung. zugrunde gelegt werden DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 40

Zukünftig wird das Gütezeichen Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 dem Anwender die Sicherheit gewährleisten für die Einhaltung der besonderen Qualifikation bei der Generalinspektion von Abscheideranlagen und darüber hinaus den Behörden eine anerkannte Leitlinie an Hand geben zur Einführung der einheitlichen fachkundigen Generalinspektion von Abscheideranlagen im praktischen Vollzug. DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 41

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! DWA-ZVSHK-GT_2012-01_Bachon 42