Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

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Transkript:

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.: 0431/322

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Seite 2 Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung...3 2 Örtliche Situation...3 3 Beurteilungsgrundlagen...3 3.1 DIN 101/1 Bbl. 1...3 3.2 Schutzbedürftigkeit...4 4 Belastungen und Emissionen...4 5 Ausbreitungsberechnungen...5 6 Ergebnisse...5 6.1 Beurteilungspegel...5 6.2 Lärmschutzmaßnahmen...6 7 Textvorschläge für Begründung und Festsetzungen...6 7.1 Begründung...6 7.2 Festsetzungen...7

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Seite 3 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Grönwohld plant die Aufstellung des B-Plans 10. Im Rahmen des B-Planverfahrens ist eine Lärmuntersuchungen erforderlich. Maßgebliche Lärmquelle ist die K 32 (Poststraße). Basierend auf den Verkehrsbelastungen sind die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen durch den Verkehrslärm zu berechnen und zu beurteilen. Beurteilungsgrundlage ist das Beiblatt 1 zu DIN 105 Teil 1 [4] (Beurteilung aus städtebaulicher Sicht). Ggf. sind Lärmschutzmaßnahmen vorzuschlagen und Textvorschläge für Festsetzungen und Begründungen zu erarbeiten. 2 Örtliche Situation Die örtliche Situation zeigt Anlage 1. Die erste Baureihe entlang der Poststraße ist bereits bebaut. Die Zufahrtstraße zum Plangebiet verläuft im Süden des heutigen Grundstückes Poststraße 26, welches entsprechend verkleinert wird. Das Wohnhaus Poststraße 26 soll entfernt werden und an etwa der gleichen Stelle ein neues errichtet werden. Außer dem Haus Poststraße 26 liegen alle Bestandgebäude außerhalb des Geltungsbereiches. Der größte Teil des Plangeltungsbereiches liegt östlich der Bestandsbebauung an der Poststraße. 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 DIN 101/1 Bbl. 1 Nach 50 BImSchG [1] sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Gemäß 1 (6), Ziffer 1 BauGB [2] sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Beurteilung des dazu gehörenden Belanges Schallschutz erfolgt auf der Grundlage von Beiblatt 1 zu DIN 105, Teil 1 [4]. Bei städtebaulichen Planungen bestehen grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Grenzen für Lärmimmissionen. Die Rechtmäßigkeit der konkreten planerischen Lösung beurteilt sich ausschließlich nach den Maßstäben des Abwägungsgebotes ( 1 (7) in Verbindung mit 1 (5) und 1 (6) 1 BauGB) sowie nach den zur Verfügung stehenden Festsetzungsmöglichkeiten ( 9 BauGB). Die Bauleitplanung hat demnach die Aufgabe, unterschiedliche Interessen im Sinne unterschiedlicher Bodennutzungen im Wege der Abwägung zu einem gerechten Ausgleich zu führen. Grenzen bestehen lediglich beim Überschreiten anderer rechtlicher Regelungen. Ansonsten sind vom Grundsatz her alle Belange - auch der des Immissionsschutzes als gleichwertig zu betrachten.

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Seite 4 Bei Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm ist sicherzustellen, dass die Immissionsrichtwerte der entsprechenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden können. Ansonsten - insbesondere bei Verkehrslärm - gibt es bezüglich des Abwägungsspielraumes keine Regelungen. Gemäß DIN 105/1 Bbl. 1 [4] gelten folgende Orientierungswerte: Orientierungswerte nach DIN 105/1 Bbl. 1 Gebietsnutzung Orientierungswerte in db(a) Tags nachts 1) reine Wohn-, Wochenendhaus- und Ferienhausgebiete 50 40 bzw. 35 allgemeine Wohn-, Kleinsiedlungs- und Campingplatzgebiete 55 45 bzw. 40 Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55 besondere Wohngebiete 60 45 bzw. 40 Dorf- und Mischgebiete 60 50 bzw. 45 Kern- und Gewerbegebiete 65 55 bzw. 50 sonstige Sondergebiete, soweit schutzbedürftig 2) 45 bis 65 35 bis 65 1) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm gelten, der höhere für Verkehrslärm. 2) Soweit schutzbedürftig, je nach Nutzungsart. Die Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen werden. 3.2 Schutzbedürftigkeit Für die Festlegung der Schutzbedürftigkeit ist von den Festsetzungen in Bebauungsplänen auszugehen. Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend ihrer tatsächlich vorhandenen Nutzung zu beurteilen. Für die Baugrundstücke im Plangebiet soll WA-Nutzung festgesetzt werden. 4 Belastungen und Emissionen Nördlich von Grönwohld, in Höhe Grönwohldhof beträgt die Verkehrsbelastung der K 32 gemäß einer 24h-Zählung am Dienstag, den 12.11.2013 DTV 2013 = 2237 Kfz/24h. Südlich von Grönwohld, und zwar in Trittau unmittelbar nördlich der Einmündung der Lütjenseer Str. (K 30) beträgt die Verkehrsbelastung gemäß Zählung am 25.11.2012 DTV 2012 = 4 Kfz/24h. Die südliche Zählstelle ist noch von nennenswerten Verkehrsanteilen aus dem nördlichen Teil von Trittau geprägt, welche überwiegend auf die Fahrtrichtung Trittau bezogen sind. Von daher ist zu erwarten, dass die Belastung in Höhe des Plangebietes mehr von der nördlichen als von der südlichen Zählstelle geprägt ist. Zur sicheren Seite wird vom Mittelwert beider Werte ausgegangen. Dieser beträgt DTV = 3224 kfz/24h.

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Seite 5 Zur Hochrechnung der aus den Jahren 2012 bzw. 2013 stammenden Zählungen auf einen Prognosehorizont im Jahr 2030 wird ein Hochrechnungsfaktor von 1,10 verwendet, was einem jährlichen Verkehrszuwachs von etwa 0,5 % pro Jahr entspricht. Damit ergibt sich für die Poststraße in Grönwohld eine künftige Belastung von DTV 2030 = 3550 kfz/24h. Der maßgebliche LKW-Anteil wird mit 8 % berücksichtigt. Mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von v = 50 km/h und einer asphaltierten Straßenoberfläche berechnen sich damit nach RLS- Emissionen in Höhe von L m,e = 58,2/49,7 db(a) tags/nachts. 5 Ausbreitungsberechnungen Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen mit einem EDV-Programm nach den Rechenregeln der 16. BImSchV [6] bzw. RLS- [7]. Die Emissionshöhen für die Kfz betragen gemäß RLS- 0,5 m über Fahrbahn. Die Berechnungen erfolgen flächenhaft als Rasterlärmkarten. Die Immissionshöhe beträgt 4,0 m über Gelände. Reflexionen und Abschirmungen durch Bestandsgebäude außerhalb des Geltungsbereiches werden berücksichtigt. 6 Ergebnisse 6.1 Beurteilungspegel Die Beurteilungspegel für Verkehrslärm sind in den Anlagen 3.1 für den Tageszeitraum und in Anlage 3.2 für den Nachtzeitraum dargestellt. Die WA-Orientierungswerte in Höhe von 55/45 db(a) tags/nachts werden nahezu im gesamten Plangebiet eingehalten. Überschritten werden sie lediglich für das an die Poststraße angrenzende Baugrundstück in der ersten Baureihe (Poststraße 26). An der straßennahen (derzeit geplanten) Baugrenze betragen dort die aufgerundeten Beurteilungspegel bis zu L r = 63/55 db(a) tags/nachts, womit die Orientierungswerte um 8/10 db(a) tags/nachts überschritten sind. Der Immissionsgrenzwert tags der 16. BImSchV in Höhe von 64 db(a) für Mischgebiete ist eingehalten. Weil Mischgebiete auch dem Wohnen diesen, und dessen Immissionsgrenzwert tags eingehalten sind, liegen damit tags gesunde Wohnverhältnisse vor. Der MI-Immissionsgrenzwert von 54 db(a) für den Nachtzeitraum ist dagegen etwas überschritten. Von daher sind diese Immissionen kritisch zu beurteilen. Nachts könnte auch ein Wert von 54 db(a) eingehalten werden, wenn die Baugrenze um 1 m weiter nach Osten verschoben werden kann. Der Schwellwert der Gesundheitsgefährdung, welcher von der Rechtsprechung ab nächtlichen Beurteilungspegeln von etwa 60 db(a) gesehen wird, ist jedoch auch mit der derzeit geplanten westlichen Baugrenze noch deutlich unterschritten. Insofern besteht noch Abwägungsspielraum; etwaige zur Straße orientierten Schlaf- oder Kinderzimmer müssen nicht zwingend ausgeschlossen werden.

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Seite 6 Da die Orientierungswerte für das Grundstück Poststraße 26 deutlich überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. 6.2 Lärmschutzmaßnahmen Aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Straße sind aus städtebaulichen Gesichtspunkten nicht möglich. Ferner würde eine Lärmschutzwand auch zu Sichtbehinderungen im Einmündungsbereich der Planstraße führen. Ersatzweise werden deshalb passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude vorgeschlagen. Die Dimensionierung erfolgt nach DIN 9 Teil 1 und 2 (Ausgabe 07-2016). Die maßgeblichen Außenlärmpegel L ma berechnen sich gemäß Abs. 4.4.5 der DIN 9-2 durch Addition von 3 db(a) zum Beurteilungspegel tags oder durch Addition von (10+3) db(a) zum Beurteilungspegel nachts. Der höhere der beiden Werte ist maßgebend (hier Nachtwert). Die berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel L ma sind zusammen mit den entsprechenden Lärmpegelbereichen nach DIN 9-1 in Anlage 4 dargestellt. Es ergeben sich für das straßennahe Grundstück Poststraße 26 Lärmpegelbereiche III und IV. Aus Gründen der besseren Besonnung werden Außenwohnbereiche (Terrassen) von Einfamilienhäusern bevorzugt an Süd- oder Westseiten geplant. Da das Grundstück an der Südseite zugunsten der Planstraße beschnitten wird, verbleibt für eine auch abends besonnte Terrasse nur noch die dem Verkehrslärm ausgesetzte Westseite. Dort können sich bedingt durch Reflexionen am Gebäude relativ hohe Beurteilungspegel von bis zu L r = 68 db(a) ergeben. Da der Schwellwert der Gesundheitsgefährdung von db(a) tags noch unterschritten ist, ist eine solche Anordnung auch ohne Lärmschutzwand möglich. Aus lärmtechnischer Sicht wird jedoch empfohlen, Außenwohnbereiche vorzugsweise an der Ostseite, also im Schallschatten des Gebäudes anzuordnen. Für anderen Grundstücke ergeben sich LPB II oder niedriger. Hier sind Festsetzungen entbehrlich, da die Anforderungen an die Außenbauteile bereits von üblichen Bauweisen erfüllt werden. 7 Textvorschläge für Begründung und Festsetzungen 7.1 Begründung Der Verkehrslärm der Poststraße (K 32) führt im straßennahen Bereich zu starken Lärmimmissionen. Aus städtebaulichen Gründen und wegen der Einmündung der Planstraße (Sichtdreieck) sind Festsetzungen von aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich. Ersatzweise werden passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Festsetzungen gelten nur im Fall von Änderungen, für vorhandene Gebäude gilt Bestandsschutz. Für Lärmpegelbereiche II und niedriger sind Festsetzungen entbehrlich, da hier die Anforderungen an die Außenbauteile bereits von üblichen Bauweisen erfüllt werden.

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Seite 7 7.2 Festsetzungen Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Grundlage: 9 (1) 24 BauGB). Für in den Lärmpegelbereichen III und IV gelegene Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 9 Teil 1 und Teil 2 (Ausgabe 2016) erforderlich. (Hinweise für den Planer: Die Flächen mit LPB III und IV sind in der Planzeichnung entsprechend zu kennzeichnen.) Die Anforderung an die Luftschalldämmung der Außenbauteile beträgt im LPB III mindestens erf.r' w,ges = 35 db und im LPB IV mindestens erf.r' w,res = 40 db. Für Schlaf- und Kinderzimmer, deren Fenster im Bereich von LPB III oder höher angeordnet sind, sind ergänzend entsprechend schallgedämpfte Lüftungsanlagen erforderlich. Im Fall von Einzelnachweisen kann von den festgesetzten Schallschutzmaßnahmen abgewichen werden. Nachweise sind im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage der DIN 9 Teil 1 und Teil 2 (Ausgabe 07-2016) zu führen. Solange die bisherige DIN 9 mit Beiblatt 1 (Ausgabe 1989) noch als technische Baubestimmungen (gemäß Erlass des Innenministers vom 15.11.19 - IV 850 a - 516.533.11) eingeführt sind, ist auch ein Nachweis nach diesem Verfahren zulässig. Altenholz, den 20. September 2016 (Dipl-Phys. Karsten Hochfeldt)

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Anhang I Quellen [1] BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz in der aktuellen Fassung [2] BauGB - Baugesetzbuch in der aktuellen Fassung [3] BauNVO - Baunutzungsverordnung Stand 22.04.1993 [4] DIN 105-1 Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Juli 2 [5] DIN 105-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Mai 1987 [6] 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung vom 12.06.19 [7] RLS- - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 19 [8] DIN 9-1 Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, 2016-07 [9] DIN 9-2 Schallschutz im Hochbau Teil 1: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, 2016-07 [10] Gemeinde Grönwohld Bebauungsplan Nr. 10 (Entwurf) B10_Planzeichnung_Bt4a-3_GV21-07-2016.pdf erhalten per E-Mail am 23.08.2016 vom Planlabor Stolzenberg [11] Straßenverkehrsbelastungen für K 32 erhalten per E-Mail vom Planlabor Stolzenberg am 31.08.2016

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Anhang II Anlagen A1 Lageplan A2 Belastungen A2.1 Belastungen der K 32 nördlich von Grönwohld A2.2 Belastungen der K 32 südlich von Grönwohld A3 Lärmkarten A3.1 Beurteilungspegel L r tags A3.2 Beurteilungspegel L r nachts A4 Lärmpegelbereiche LPB nach DIN 9

1 560 550 540 520 Anlage 1 Lageplan M 1:1 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 4 Legende: Gebäude: Poststraße: rosa schraffiert rot 4 4 500 510 530 550 520 4 4 4 500 510 530 540 560 60 erstellt durch: Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. K. Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz 19.09.16 60 1

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Anhang IV Belastungen K 32 nördlich von Grönwohld Anlage 2.1

Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Anhang V Belastungen K 32 südlich von Grönwohld Anlage 2.2

60 1 4 4 4 500 510 520 530 540 550 560 > 30.0 db > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db >.0 db > 75.0 db >.0 db > 85.0 db 4 4 4 500 510 520 530 540 550 560 Anlage 3.1 Beurteilungspegel Lr tags in db(a) Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 M 1:1 Legende: Gebäude: Poststraße: rosa schraffiert rot erstellt durch: Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. K. Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz 19.09.16 60 1

60 1 4 4 4 500 510 520 530 540 550 560 > 30.0 db > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db >.0 db > 75.0 db >.0 db > 85.0 db 4 4 4 500 510 520 530 540 550 560 Anlage 3.2 Beurteilungspegel Lr nachts in db(a) Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 M 1:1 Legende: Gebäude: Poststraße: rosa schraffiert rot erstellt durch: Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. K. Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz 19.09.16 60 1

60 1 4 4 4 500 510 520 530 540 550 560 > 30.0 db > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db >.0 db > 75.0 db >.0 db > 85.0 db 4 4 4 500 510 520 530 540 550 560 Anlage 4 maßgebl. Außenlärmpegel LmA in db(a) und Lärmpegelbereiche LPB Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 M 1:1 Legende: Gebäude: Poststraße: LPB III: LPB IV: rosa schraffiert rot rot braun erstellt durch: Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. K. Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz 20.09.16 60 1