Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 2 4. Negativabgrenzung... 2 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 6 1. Ziele des Standards im Überblick Bilanzieller Umgang mit Fremdwährungen im Unternehmensverbund 2. Definitionen Berichtswährung o Währung, in der ein Unternehmen bilanziert Funktionale Währung o Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem ein Unternehmen tätig ist. Bei einem europäischen Unternehmen, das europaweit tätig ist und in Euro bilanziert, ist das in der Regel der Euro. o In der Regel handelt es sich bei der funktionalen Währung also um jene Währung, in der der Großteil der Umsatzerlöse und Kosten eines Unternehmens anfällt. Fremdwährung o Jede Währung außer der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens. Ausländischer Geschäftsbetrieb o Tochterunternehmen, o assoziiertes Unternehmen (Unternehmen, bei dem keine Mehrheitsbeteiligung besteht, jedoch ein maßgeblicher Einfluss) i. d. R. bei Beteiligungen i. H. v. mindestens 20% der Stimmrechte o Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) oder o eine Niederlassung des bilanzierenden Unternehmens, dessen Geschäftstätigkeit in einem anderen Land angesiedelt ist. 1/6
3. Anwendungsbereich Bilanzierung von Geschäftsvorfällen in Fremdwährungen (Fremdwährungsgeschäfte); Beispiel: o ABC-AG mit Sitz in Deutschland bilanziert in Euro, benötigte Rohstoffe werden jedoch aus den USA bezogen und in Dollar bezahlt. Unterschiedliche Währungsräume bei international tätigen Konzernen; Beispiel: o In den in Euro aufgestellten Konzernabschluss werden ausländische Tochterunternehmen (die z. B. in US-Dollar bilanzieren) einbezogen. Keine Anwendung des Standards auf Fremdwährungsderivate; sie fallen in den Anwendungsbereich des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung). 4. Negativabgrenzung Keine Anwendung von IAS 21 auf: Fremdwährungsderivate, die in den Anwendungsbereich des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) fallen. 5. Wesentliche Inhalte Bedeutung der funktionalen Währung für den Konzernabschluss o Notwendigkeit der Währungsumrechnung ergibt sich aus der Tatsache, dass ausländische Geschäftsbetriebe im Konzernverbund in unterschiedlichen Währungsräumen tätig sind. o Das führt zu unterschiedlichen Bilanzierungs-Währungen in den verschiedenen Konzerngesellschaften. o Die funktionale Währung des Konzerns ist gewissermaßen die Leitwährung des Unternehmensverbundes (z. B. Euro). o Soweit einzelne Tochtergesellschaften überwiegend in Wirtschaftsräumen mit einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung (z. B. US-Dollar) tätig sind, haben diese für sich betrachtet eine abweichende funktionale Währung. Dadurch ist eine Umrechnung in die funktionale Währung des Mutterunternehmens erforderlich. o Eine Änderung der funktionalen Währung erfolgt nur, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld der Unternehmenstätigkeit grundlegend wandelt (IAS 21.13). 2/6
Konzernstruktur Mutterunternehmen (mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland) Funktionale Währung: EURO Tochterunternehmen 1 (mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA) Berichtswährung: US-Dollar Tochterunternehmen 2 (mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz) Berichtswährung: CHF Erstellung des Konzernabschlusses durch Konsolidierung der Einzelabschlüsse Aufgrund unterschiedlicher Währungen sind zuvor folgende Anpassungen vorzunehmen: Umrechnung der Einzelabschlüsse (Tochterunternehmen) in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (gemäß IAS 21.38 besteht die Möglichkeit, eine andere Darstellungswährung zu wählen), und zwar der Bilanzpositionen zum Stichtagskurs der GuV-Posten zum Transaktionskurs Umrechnungsdifferenzen sind bis zur Veräußerung der ausländischen Einheiten erfolgsneutral direkt im Eigenkapital zu erfassen. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs sind die bis dahin im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen in der GuV zu erfassen Konzept der funktionalen Währung 3/6
Bedeutung der funktionalen Währung bei Geschäftsvorfällen im Ausland Einzelabschluss eines Mutterunternehmens (mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland) Funktionale Währung (Berichtswährung): EURO ausländische Geschäftsvorfälle (Abrechnung in Fremdwährungen, z. B. $, Yen, CHF) mit ausländischen Lieferanten Zulieferern (z. B. Bezug von Roh-, Hilfsund Betriebsstoffen, wie Erdöl, Edelmetallen, Legierungen, Energie, Transportdienstleistungen) Banken Fonds Immobiliengesellschaften Versicherungs-UN (z. B. Aufnahme von Krediten, Erwerb von Fondsanteilen, Kauf eines Mehrfamilienhauses, Abschluss einer Kreditausfallversicherung) Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen (z. B. Forderungen gegen eine Tochtergesellschaft aus Darlehensgewährung, Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten UN aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen) Ansatz und Bewertung von Fremdwährungsgeschäften o Einzelnes Fremdwährungsgeschäft (z. B. Beschaffung von Rohstoffen in US-Dollar) wird in die funktionale Währung zum jeweiligen Stichtagskurs (IAS 21.21) bei der erstmaligen Erfassung (Buchung) umgerechnet. 4/6
Zusammenfassung o Bewertung der einzelnen Posten Überblick zur Bewertung von Monetären Posten Bsp.: Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten Nicht monetären Posten zu historischen Anschaffungskosten Bsp.: Grundstück einer ausländischen Betriebsstätte Nicht monetären Posten zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) Bsp.: als Finanzinvestition gehaltenes ausländisches Bürogebäude Umrechnungskurs Stichtagskurs (IAS 21.23 (a)) (entspricht dem Wechselkurs am Stichtag des Konzernabschlusses) Kurs am Tag der Transaktion, vereinfachend Durchschnittskurs (IAS 21.23 (b)) Kurs am Tag der Neubewertung (IAS 21.23 (c)) Erfassung von Umrechnungsdifferenzen Erfolgswirksam (IAS 21.28) in der Gesamtergebnisrechnung Erfolgsneutral, falls Gewinn/Verlust des nicht monetären Postens erfolgsneutral erfasst wird (z. B. bei Sachanlagen, die nach IAS 16.31 mittels Neubewertungsmethode bewertet werden (IAS 21.30)) Erfolgswirksam, falls Gewinn/Verlust des nicht monetären Postens erfolgswirksam erfasst wird (z. B. bei Immobilien, die als Finanzinvestitionen gehalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, IAS 40.33) Umrechnung von Abschlüssen eines Tochterunternehmens Es ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Unternehmen um eine weitgehend selbstständige oder eher um eine abhängige Tochter handelt. Um Falle eines abhängigen Tochterunternehmens, das eher als verlängerter Arm der Mutter handelt, kann davon ausgegangen werden, dass seine funktionale Währung die des Mutterunternehmens ist. Seine Geschäftsvorfälle werden entsprechend der obigen Tabelle so behandelt, als seien sie direkt bei der Mutter angefallen. (sogenannte Zeitbezugsmethode). Aufwendungen und Erträge des Umsatzprozesses werden zu Stichtagskursen der Realisierung oder vereinfacht zu Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet. Agiert das Tochterunternehmen dagegen weitgehend selbstständig in einem anderen Währungsraum, kann unterstellt werden, dass es auch eine eigene funktionale Währung besitzt. In diesem Fall soll die Bilanz- und GuV-Struktur der Tochter im Rahmen der Umrechnung möglichst erhalten bleiben, so dass für alle monetären und nicht-monetären Vermögenswerte und Schulden der Wechselkurs des Bilanzstichtages angewendet wird (sogenannte modifizierte Stichtagskursmethode). Für die Aufwendungen und Erträge in der 5/6
GuV sind jeweils die Kurse des Realisierungstages (bzw. Transaktionstages) anzuwenden. Vereinfachend kann auch hier ein Durchschnittskurs für die Periode verwendet werden. 6. Beispiel Sachverhalt Die IFRS-AG kauft am 30.06.2010 10.000 Barrel Erdöl zum Preis von 50 US-$ je Barrel. Der Devisenkassakurs (Wechselkurs am jeweiligen Tag, hier: 30.06.2010) betrug 1,50 US-$ je. Die Bilanzierung des Geschäftsvorfalls erfolgt noch am selben Tag. Vor der Buchung des Geschäftsvorfalls muss der Betrag in die funktionale Währung (Euro) umgerechnet werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 steigt der Devisenkassakurs auf 1,70 US-$ je. Frage Wie hoch sind die Anschaffungskosten in Euro? Welche Auswirkungen hat der Anstieg des Wechselkurses zum 31.12.2010? Lösung Berechnung der Anschaffungskosten zum Devisenkassakurs zum Transaktionszeitpunkt (1,50 US- $ je ): 10.000 Barrel * 50 US-$ je Barrel / 1,50 US-$ je = 333,3 T Bewertung dieser Position zum 31.12.2010: 10.000 Barrel * 50 US-$ je Barrel / 1,70 US-$ je = 294,1 T (Bewertung der Vorräte) Die Umrechnungsdifferenz i. H. v. 39,2 T (333,3 T./. 294,1 T ) ist bis zur Veräußerung (Verkauf der 10.000 Barrel) erfolgsneutral direkt im Eigenkapital zu erfassen. 6/6