Clearing- Konzept nach 41 SGB VIII

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Transkript:

Seite 1/7 Clearing- Konzept nach 41 SGB VIII

Seite 2/7 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel 2 Zielgruppe 3 Zielsetzung 4 Betreuungszeiten 5 Personelle Ausstattung 6 Aufnahmeverfahren 7 Rechtliche Grundlagen 8 Finanzierung 9 Qualitätssicherung 10 Standorte /Kontaktdaten

Seite 3/7 1. Präambel Das Team 39 gehört zur Katharina Kasper ViaNobis GmbH in Trägerschaft der Dernbacher Gruppe Katharina Kasper und bietet ein Angebot im Rahmen der Jugendhilfe für junge Erwachsene an. Wir bringen unsere langjährigen Erfahrungen und Konzepte in die Betreuung mit ein und arbeiten zukunftsweisend, um individuelle Hilfeleistungen, lebensweltbezogen und sozialraumorientiert, anbieten zu können. Immer wieder stoßen wir im Rahmen der Jugendhilfe auf junge Menschen in deren Biographien Anhaltspunkte zu finden sind, die darauf hindeuten, dass ihre problematischen Verhaltensweisen nicht ausschließlich auf soziale und/oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen zurückzuführen sind. Der Grad ihrer Autonomie, der Stand der beruflichen bzw. schulischen Ausbildung, ihre Beziehung zur sozialen Umwelt und ihre Fähigkeit zur Bewältigung der Anforderung des täglichen Lebens, liegen deutlich unter dem in diesem Lebensalter allgemein erreichten Niveau der Sozialisation. Sie erfahren unterschiedlichste Hilfen, erleben Abbrüche und scheitern an den Anforderungen verschiedenster Systeme. Häufig fehlt eine durchgängige Fallführung im Sinne eines Case-Managements. Genau an dieser Stelle setzt unser Clearingkonzept an. 2. Zielgruppe Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren 3. Zielsetzung Überprüfung und Abklärung der bisherigen Genese und Diagnostik Ausgangsbasis unserer Arbeit ist eine intensive Biografie - Arbeit sowie die Sichtung der gesammelten Informationen aller fachärztlichen Berichte, Gutachten, Entwicklungsberichte und Erfahrungswerten früherer Jugendhilfemaßnahmen und dem persönlichen Gespräch mit dem an der Hilfeplanung beteiligten Personen.

Darauf basierend wird festgestellt auf welche Ressourcen und Fähigkeiten der junge Erwachsene zurückgreifen kann und welche Barrieren sich ergeben. Um diese Feststellung zu überprüfen gehen wir über in die Erprobungsphase. Dabei geht es darum, sämtliche Lebensbereiche (Gesundheit, Alltagsbewältigung, Arbeit, Teilnahme am kulturellen Leben, Freizeit) abzubilden und die Absprachefähigkeit sowie die Fähigkeiten und Ressourcen zu überprüfen und mit der Realität abzugleichen. Dort zeigt sich, ob eine realistische Einschätzung erfolgt ist oder ob weitere Schritte einzuleiten sind. Die Erkenntnisse der Clearing- und Erprobung Phase werden ausgewertet. Darauf basierend erfolgt die weitere konkretisierte Hilfeplanung. Die konkrete Begleitung in den unterschiedlichen Lebensbereichen sieht wie folgt aus: Seite 4/7 Hilfestellung im Klärungsprozess und der entsprechenden Zuordnung Einleitung und Begleitung notwendiger ärztlicher, Fachärztlicher und therapeutischer Behandlung. Klärung über die Notwendigkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung nach 1896 BGB Begleitung des jungen Volljährigen während der von Unsicherheiten gekennzeichneten Klärungsphase durch einen vertrauensvollen Umgang. Aufzeigen von Hilfestellungen und Möglichkeiten in Hinblick auf die Zukunftsgestaltung. Möglichst selbständig den Alltag bewältigen Anleitung oder/und Hinführung zur Verselbständigung in der eigenen Wohnung, aufbauend auf den vorhandenen Ressourcen. Unterstützung, Planung und bei Bedarf Einteilung der finanziellen Mittel ggf. unter Absprache eines möglichen gesetzliche Betreuers. Hinführung zu einer Beschäftigung und/oder einer beruflichen Perspektive Auf der Basis der vorhandenen Ressourcen kann eine schulische Laufbahn, eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigungsmaßnahme in Betracht kommen.

Diese sind sinnspendend, schaffen soziale Kontakte und dienen der Integration in die Gesellschaft. In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Arbeitsamt (Berufsberatung), Jugendjobcenter und dem Jugendamt werden berufliche Perspektiven / Beschäftigungsmaßnahmen oder tagesstrukturierende Maßnahmen (z. B. Tag aktiv) erarbeitet. Seite 5/7 Entwicklung eines Lebenskonzeptes mit den Möglichkeiten von Familie und Partnerschaft In unserer Gesellschaftsform haben sich verschiedenste Lebensentwürfe etabliert, Familie und Partnerschaft sind dabei wichtige Säulen geblieben. Wir unterstützen die jungen Volljährigen, ihre eigene Identität zu entwickeln und eigene Lebensentwürfe zu finden. Dabei geht es darum, den jungen Erwachsenen zu begleiten, mit Ablehnung, Rückschlägen, Trauer und Trennung umzugehen, sich mit der eigenen Herkunftsfamilie auseinander zu setzten, eine eigene Position zur Familie zu finden, eine positive Kontaktpflege zu gestalten, sowie entsprechende Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben Für jeden Menschen ist die Teilhabe an kulturellen und gesellschaftlichen Leben Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration, selbständige Lebensführung und Sinnhaftigkeit. Die jungen Erwachsenen werden dabei begleitet herauszufinden, welche Möglichkeiten und Interessen vorhanden sind. Hierbei werden sie motiviert sich zu Erproben, Erfahrungen zu sammeln um eine möglichst eigenständige aktive Freizeitgestaltung zu leben. 4. Betreuungszeiten Die Betreuung findet bei regelmäßig wiederkehrenden Terminen sowie situationsbedingten Treffen statt. Die Kernbetreuungszeiten liegen in der Regel zwischen 08.00 bis 20.00 Uhr.

In der Zeit von 20:00 bis 08:00 Uhr steht für Krisensituationen ein Hintergrunddienst zur Verfügung. Es gibt täglich offene zugängliche Angebote, auch an Wochenenden und Feiertagen. Es gibt eine telefonische 24-Stunden Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr. 5. Personelle Ausstattung In der federführenden Fallarbeit werden Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen eingesetzt, welche durch das multiprofessionelle Team ergänzt und unterstützt werden. Bei Bedarf können Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen eingesetzt werden. Darüber hinaus können wir ein breites Spektrum an spezifischen Qualifikationen unserer Mitarbeiter anbieten. Die Bezugsbetreuung erfolgt durch jeweils zwei Mitarbeiter/innen. 6. Aufnahmeverfahren Die Mitarbeiter des Jugendamtes nehmen Kontakt mit den jeweiligen Teamleitungen auf. Zeitnah wird ein Informationstermin vereinbart. Hier findet eine Beratung, unter Berücksichtigung der Wünsche des jungen Volljährigen und des zuständigen Jugendamtes statt. Kommt es zur Aufnahme, beginnt es zur Clearing Phase. 7. Rechtliche Grundlagen 27, 34, 41 SGB VIII 8. Qualitätssicherung Wir haben unsere Prozesse entsprechend der DIN ISO 9001:2008 gestaltet und beschrieben. 9. Finanzierung Die Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden mit einem vereinbarten Stundensatz. Seite 6/7

10. Standorte / Kontaktdaten Seite 7/7 Würselen Bahnhofstr. 37 52146 Würselen Tel.: 02405 603 97 60 Fax: 02405 603 97 69 E-Mail: BeWoAachen@vianobis.de Erkelenz Aachener Str. 30 41814 Erkelenz Tel.: 02431 945 15 16 Fax: 02461 945 28 82 Email: BeWoErkelenz@vianobis.de Heinsberg Valkenburgstrasse 15 52525 Heinsberg Tel.: 02452 977 87-0 Fax: 02452 977 87-19 E-Mail: BeWopsyhs@vianobis.de Mönchengladbach Lürriperstr. 56a 41065 Mönchengladbach Tel.: 02161 277 37 60 Fax: 02161 277 37 69 E-Mail: team39@vianobis.de MG - Odenkirchen Burgstr. 20 41199 Mönchengladbach Tel.: 02166 144 53 81 Fax: 02166 144 53 82 E-Mail: team39odenkirchen@vianobis.de Gangelt Einhardstr. 1 52538 Gangelt Tel.: 02454 96 99 67 1 Fax: 02454 96 99 67 4 BeWo-Gangelt@vianobis.de Geilenkirchen/Übach-Palenberg Aachener Str. 88 52531 Übach Palenberg Tel.: 02451 915 19 71 Fax: 02451 915 19 72 E-Mail: BeWoAachenerstrasse@vianobis.de Hückelhoven Jülicher Str. 13 41836 Hückelhoven Tel.: 02433 904 75 22 Fax: 02433 904 75 24 E-Mail: BeWoPsyHueckelhoven@vianobis.de MG - Rheydt Odenkirchener Str. 163 41236 Mönchengladbach Tel.: 02166 989 02 43 Fax: 02166 989 02 48 E-Mail: team39rheydt@vianobis.de Viersen Heimbachstr. 40-42 41747 Viersen Tel. 02162 9469004 Fax: 02162 946009 E-Mail: team39viersen@vianobis.de Krefeld Ostwall 69 44798 Krefeld Tel.: 02151 47 92 552 Fax: 02151 47 92 557 E-Mail: team39krefeld@vianobis.de