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Nr. 24 Freitag, 17. Juni 2011 697

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Verhandlungen des Kantonsrates Korrigendum zur Sitzung vom 6. Juni 2011 Im Anhang zur Sitzung vom 6. Juni 2011 (Abl. 2011, S. 663) wurde Kantonsrat Ernst Alder, Schwellbrunn, nicht als Mitglied der Umwelt- und Gewässerschutzkommission aufgeführt. Die vollständige Besetzung dieser Kommission lautet: Umwelt- und Gewässerschutzkommission Brunnschweiler Jakob, Teufen, Präsident (1998) Schumann Thomas, Trogen (2002) Mettler Ulrich, Urnäsch (2007) Alder Ernst, Schwellbrunn (2011) Balmer Yves Noël, Herisau (2011) Germann Rolf, Waldstatt (2011) Pletscher Ernst, Reute (2011) Aktuariat: Bruderer Hans, Amt für Umwelt Verhandlungen des Regierungsrates Sitzung vom 31. Mai 2011 in Herisau Einteilung und Verzeichnis der Kantonsstrassen; Erlass. Der Regierungsrat erlässt das Verzeichnis der Kantonsstrassen (Text s. Anhang). Sitzung vom 7. Juni 2011 in Herisau Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2011/2012; Erlass. Der Regierungsrat erlässt die Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2011/2012 (Text s. Anhang). Jagdbetriebsrichtlinien; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt die Jagdbetriebsrichtlinien 2011 der Hochjagdorganisation Appenzell Ausserrhoden (Text s. Anhang). Sitzung vom 14. Juni 2011 in Herisau Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden; Festsetzung. Der Regierungsrat setzt die Finanzausgleichszahlung 2011 fest (Tabelle siehe Anhang). 699

Anhang Anhang 1192 Verzeichnis der Kantonsstrassen Vom Vom 31. 31. Mai Mai 2011 2011 Der Der Regierungsrat Regierungsrat von von Appenzell Appenzell Ausserrhoden, Ausserrhoden, gestützt gestützt auf auf Art. Art. 8 des des Strassengesetzes Strassengesetzes vom vom 26. 26. Oktober Oktober 2009 2009 1) 1), beschliesst: beschliesst: Ziff. Ziff. 1 1 Die Die Kantonsstrassen Kantonsstrassen werden werden wie wie folgt folgt in in die die Klassen Klassen gemäss gemäss Art. Art. 6 des des Strassengesetzes Strassengesetzes eingeteilt: eingeteilt: Hochleistungsstrassen Hochleistungsstrassen (HLS) (HLS) (A.) (A.) Ziff. Ziff. 2 1 Hochleistungsstrassen Hochleistungsstrassen 80 80 Herisau, Herisau, Durchgangsstrasse Durchgangsstrasse (inkl. (inkl. Rampen) Rampen) (Kreuzweg (Kreuzweg Schwänliplatz Industriestrasse) Schwänliplatz Industriestrasse) 1289 1289 m 90 90 Umfahrung Umfahrung Teufen Teufen (inkl. (inkl. Rampen) Rampen) (Lustmühle Hinterbüel (Lustmühle Hinterbüel Schönenbüel Sammelbüel) Schönenbüel Sammelbüel) 4970 4970 m Total Total 6259 6259 m. m. 1) 1) StrG StrG (bgs (bgs 731.111) 731.111) bgs bgs 731.111.2 731.111.2 700

1192 Verzeichnis der Kantonsstrassen Hauptverkehrsstrassen (HVS) (B.) Ziff. 3 1 Hauptverkehrsstrassen 1 Herisau Winkeln (Platz Obstmarkt "Migros-Kreisel" Heinrichtsbad Kantonsgrenze SG) 2085 m 2 Herisau Waldstatt (Platz Poststrasse Kreuzung Poststrasse Alpsteinstrasse Mooshalde) 2628 m 3 Herisau Gossau ("Pomodoro" Alte Bahnhofstrasse Spittel Kath. Kirche Kreuzweg Kantonsgrenze SG) 2004 m 4.1 Herisau, Bahnhofstrasse (Obstmarkt "Pomodoro" Kreuzung Bahnhofstrasse) 554 m 4.2 Herisau, obere Güterstrasse (Kath. Kirche Kreuzung Bahnhofstrasse) 100 m 5 Herisau, Mühlestrasse (Bahnhof Schwänliplatz) 668 m 6 St. Gallen Herisau (Kantonsgrenze SG Alter Zoll St.Gallerstrasse "Fluora" Kreuzweg Cilanderstrasse Schwänliplatz Industriestrasse Kreuzung Poststrasse) 3371 m 7 Waldstatt Schönengrund (Mosshalde Hirschenkreuzung Waldstatt Kirche Brisig Tüfi Kantonsgrenze SG) 6071 m 8 Waldstatt Urnäsch (Hirschenkreuzung Waldstatt Schulhaus Zürchersmühle Kronenkreuzung Urnäsch) 6196 m 9 Waldstatt Hundwil (Mooshalde Auherhof Hundwil Sonderau) 3604 m 9.1 Waldstatt, Hirschenkreuzung Auerhof 592 m 10 Hundwil Stein (Sonderau Hagtobel "Schaukäsi") 2421 m 11 Stein Teufen ("Schaukäsi" Gmündertobel ARA Teufen Hinterbüel "Sternen" Niederteufen) 4006 m 12 St. Gallen Teufen Bühler Gais (Kantonsgrenze SG Lustmühle "Sternen" Niederteufen Bahnhof Sammelbüel Bühler Käsgaden Weier-Kreisel) 10635 m 13 Appenzell Gais Altstätten(Kantonsgrenze Al Weier-Kreisel Gais Kantonsgrenze SG) 5069 m 14 Teufen Speicher (Bahnhof Gählern Steinegg Almenweg Brugg) 5049 m 15 St. Gallen Speicher Trogen (Kantonsgrenze SG Speicher Brugg Landsgemeindeplatz) 4135 m 16 Trogen Wald Heiden (Landsgemeindeplatz Trogen Wald Kaien Heiden Werdstrasse Freihof) 10115 m 17 Heiden Eggersriet (Freihof Poststrasse Lindenplatz Grub Kantonsgrenze SG) 3610 m 701

Verzeichnis der Kantonsstrassen 1192 18 Heiden Rheineck (Werdstrasse Rosentalstrasse Hinterergeten Wolfhalden Unterlindenberg Bruggmühle "Hohe Lust" Schneggentöbeli Kantonsgrenze SG) 5561 m 25 Hundwil Appenzell (Sonderau Hargarten Kantonsgrenze AI) 2376 m Total 80839 m. Regionalverbindungsstrassen (RVS) (C.) Ziff. 4 1 Regionalverbindungsstrassen 20.2 Herisau Degersheim (Schwänliplatz "Huber+Suhner" "Friedeck" Schachen Kantonsgrenze SG) 5844 m 22 Herisau Schwellbrunn ("Huber+Suhner" Ifang Ädelswil Kirche Schwellbrunn) 4621 m 23 Waldstatt, Schulstrasse (Kirche Schulhaus) 90 m 24 Urnäsch Appenzell (Kronenkreuzung Urnäsch Chronbach Bömmeli Kantonsgrenze Al) 2263 m 26 Urnäsch Schwägalp (Kronenkreuzung Urnäsch Hofbach Rossfall Kantonsgrenze SG [Passhöhe]) 10313 m 27 Teufen, ARA Lustmühle (ARA Teufen Battenhaus-Lustmühle) 1842 m 30 St.Gallen Rehetobel (Kantonsgrenze SG Speicherschwendi Tiefenschwendi Zweibrücken) 2182 m 31 Heiden, Asylstrasse (Werdstrasse Kohlplatz) 307 m 32 Heiden Oberegg (Rosentalstrasse Schwimmbad Kohlplatz Bissau Kantonsgrenze Al) 1645 m 33 Reute Berneck (Kantonsgrenze AI Schachen Reute Kantonsgrenze Al) 2719 m 34 Lutzenberg Walzenhausen Berneck (Schneggentöbeli Brenden Alte Post Walzenhausen Platz Bild Kantonsgrenze Al) 5731 m 35 Rehetobel, Zweibrücke Kaien (Zweibrücken Robach Rehetobel Kaien) 6244 m 37 Thal Lutzenberg (Kantonsgrenze SG Hof Schneggentöbeli) 673 m 43 Zürchersmühle Gonten (Zürchersmühle Zürchersmühlebrücke Lehnen Chronbach)1265 m 45 Stein Appenzell ("Schaukäsli" Sägehüsli Kantonsgrenze AI) 3060 m 46 Teufen Haslen (Schönenbüel Lochmühle Kantonsgrenze AI) 1372 m 48 Speicher Speicherschwendi (Brugg Halden Tüfenschwendi) 2931 m Total 53102 m. 702

1192 Verzeichnis der Kantonsstrassen Lokalverbindungsstrassen (LVS) (D.) Ziff. 5 1 Lokalverbindungsstrassen 4.3 Herisau, Güterstrasse (Kreuzung Bahnhofstrasse Busdepot "Fluora") 688 m 19 Heiden, Freihof Hinterergeten (Freihof Freihofstrasse Poststrasse Kirchplatz Bahnhofstrasse Bahnhof Brunnhalde Hinterergeten) 751 m 19.1 Heiden, Freihof Poststrasse (Freihof Poststrasse) 97 m 20.1 Herisau, Schmiedgasse neue Steig (Platz Schmiedgasse neue Steig Schwänliplatz) 597 m 21.1 Herisau, Buchenstrasse ("Migros-Kreisel" Buchenstrasse Ebnet) 359 m 21.2 Herisau, Schützenstrasse (Ebnet Schützenstrasse Alter Zoll) 1184 m 21.3 Herisau, Waisenhausstrasse (Ebnet Busdepot) 599 m 29 Trogen-Altstätten (Landsgemeindeplatz Trogen Neuschwendi Kantonsgrenze AI, [Landmark]) 5063 m 34.1 Walzenhausen, Bahnhof Kreuzung Dorf 97 (Bahnhof Walzenhausen Kreuzung Dorf 97) 146 m 38 Schwellbrunn Dicken (Risi Landscheidi Kantonsgrenze SG) 2932 m 39 Schwellbrunn Schönengrund (Rank Risi Tobelacker Tüfi) 2551 m 40 Herisau, Huebstrasse ("Friedeck" Hueb Stuel Schachen) 2554 m 41 Schwellbrunn Degersheim (Brisig Säntisblick Rank Kirche Schwellbrunn Gass Untere Mühle Kantonsgrenze SG) 6208 m 42 Schönengrund Hemberg (Kantonsgrenze SG [Teufenbachbrücke] Schönengrund Kantonsgrenze SG) 1527 m 43.1 Hundwil Zürchersmühle (Hundwil Örtlismühli Zürchersmühlebrücke) 5481 m 44 Urnäsch Hemberg (Hofbach Schönau Kantonsgrenze SG) 5943 m 47 Bühler Trogen (Bühler Wissegg Landsgemeindeplatz Trogen) 5577 m 49 Grub Rehetobel (Kantonsgrenze SG Riemen Robach) 2572 m 50 Kaien Oberegg (Kaien Gstalden Kantonsgrenze Al) 2818 m 51.1 Grub AR Grub SG (Grub Kirche Kantonsgrenze SG) 169 m 51.2 Wienacht, Kantonsgrenze SG Rorschach (Kantonsgrenze SG Landegg Kantonsgrenze SG) 974 m 51.3 Wienacht, Landegg Tobel Thal (Landegg Wienacht Tobel Kantonsgrenze SG [Thal]) 2544 m 52 Heiden Thal (Bahnhof Stöckli Engi Kantonsgrenze SG) 2363 m 53 Wald Haggen (Wald Nüret Kantonsgrenze Al) 3725 m 703

Verzeichnis der Kantonsstrassen 1192 54 Wolfhalden Lachen Walzenhausen (Wolfhalden Schönenbüel Lachen Nord) 6605 m 55 Wolfhalden Thal (Unterlindenberg Hasli Kantonsgrenze SG) 1897 m 56 Walzenhausen St. Margrethen (Platz Gaismoos Kantonsgrenze SG) 1385 m 57 Reute Altstätten (Reute Mohren Hard Bruggtobel Kantonsgrenze SG) 4799 m 57.1 Reute Rebstein (Hard [Abzweigung nach Rebstein] Kantonsgrenze SG) 181 m 58 Wolfhalden Zelg Walzenhausen (Bruggmühle Mühltobel Zelg Nord Bahnhof Kreuzung Dorf 65) 4067 m 59 Lutzenberg, Haufen Brenden ("Hohe Lust" Fuchsacker Brenden) 1022 m 60 Walzenhausen Au (Bild Wilen Leuchen Kantonsgrenze SG) 1244 m 61 Walzenhausen, Leuchen Gaismoss (Leuchen Heldstadel Gaismoos) 685 m 62 Reute Berneck (Schachen Rohnen Kantonsgrenze Al) 711 m 63 Reute Walzenhausen (Schachen Kantonsgrenze Al [Büriswilen]) 919 m 64 Urnäsch Schönengrund (Kronenkreuzung Urnäsch Teufenberg Schönengrund) 5498 m 65 Stein Haslen (Sägehüsli List Kantonsgrenze Al) 648 m Total 87083 m. Ziff. 6 1 Gesamtlänge Kantonsstrassennetz: 1. Hochleistungsstrassen 6259 m 2. Hauptverkehrsstrassen 80839 m 3. Regionalverbindungsstrassen 53102 m 4. Lokalverbindungsstrassen 87083 m Total 227283 m. 2 Dieses Verzeichnis tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Es ersetzt das Verzeichnis der Staatsstrassen vom 17. August 1993 1). 1) lf. Nr. 453/Abl. 1993, S. 669 704

955 Kantonales Strafrecht 141.2 Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2011/2012 Vom Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden erlassen am 7. Juni 2011 1. Patentbezug Das Jagdpatent erhalten alle Patentbewerberinnen und Patentbewerber, die sich rechtzeitig angemeldet und die Gebühren bis spätestens 15. Juli 2011 bezahlt haben. Alle eingegangenen Hoch- und Niederjagdpatentbewerbungen werden berücksichtigt. 2. Abschussplan Gamswild In den Gemeinden Urnäsch, Schönengrund und im südlichen Teil der Gemeinde Hundwil im Jagdbezirk Hinterland sind 6 Gämsen zu erlegen. Westlich der Staatsstrasse Urnäsch Schwägalp: 2 Gamsböcke über 8 Jahre alt und 2 Gamsgeissen über 12 Jahre alt. Östlich der Staatsstrasse Urnäsch Schwägalp und südlich der Strasse Urnäsch Jakobsbad: ein Gamsbock über 8 Jahre alt und eine Gamsgeiss über 12 Jahre alt. Jagdbezirk Hinterland (übriges Gebiet): 3 Gämsen. Jagdbezirk Mittelland, nördlich der Staatsstrasse Gais Altstätten: 6 Gämsen, davon zwei männliche Tiere. Jagdbezirk Mittelland, südlich der Staatsstrasse Gais Altstätten (Hirschberg): zahlenmässig frei. Zudem sind die Jagdbetriebsrichtlinien der Hochjagdorganisation für dieses Gebiet nicht verbindlich. Jagdbezirk Vorderland: 2 Gämsen. Führende Gamsgeissen und Gamskitze dürfen nicht bejagd werden. 705

Jagdvorschriften 2011/2012 Rotwild Im Hochjagdgebiet (Gemeinden Urnäsch, Hundwil, Schönengrund) sind 33 Stück Rotwild im Geschlechterverhältnis 1 Stier : 2 Stück Kahlwild zu erlegen. Im übrigen Kantonsgebiet ist der Rotwildabschuss zahlenmässig frei. Bei der Ausübung der Ansitzjagd sind Muttertiere nur zur Bejagung frei, wenn unmittelbar zuvor die Jungtiere erlegt worden sind. Bei Drückjagden dürfen nur Stiere, Schmaltiere und Kälber erlegt werden. Der Abschuss von Rotwild und Gämsen erfolgt grundsätzlich gemäss den Jagdbetriebsrichtlinien der Hochjagdorganisation, die zusammen mit den Jagdvorschriften durch den Regierungsrat genehmigt worden sind. Rehwild Sollabschuss Jagdbezirk Hinterland: 320 Tiere. Sollabschuss Jagdbezirk Mittelland: 142 Tiere. Sollabschuss Jagdbezirk Vorderland: 80 Tiere. Die Zuteilung im Rehwild-Pool erfolgt nach den Weisungen des Departements Sicherheit und Justiz. Sollabschuss Jagdbezirk Hinterland pro Jäger/in: 1 Bock, 1 Geiss, 2 Kitze. Sollabschuss Jagdbezirk Mittelland pro Jäger/in: 1 Bock, 1 Geiss, 1 Kitz. Sollabschuss Jagdbezirk Vorderland pro Jäger/in: 1 Kitz und wahlweise 1 Bock oder 1 Geiss. Rehwild-Pool Der Rehwild-Pool besteht aus der Differenz der Sollabschusszahl der einzelnen Jagdbezirke und der Anzahl abgegebener Rehmarken an die Jägerinnen und Jäger der einzelnen Jagdbezirke bei der Patenterteilung vor Jagdbeginn. Die Zuteilung im Rehwild-Pool (Böcke, Geissen, Kitze) erfolgt nach den Weisungen des Departements Sicherheit und Justiz. Die Rehmarken aus dem Rehwild-Pool werden durch die Jagdverwaltung an den Herbstversammlungen der Hegeringe und, sofern noch Marken vorhanden sind, während der Jagdzeit veräussert. Das Departement Sicherheit und Justiz erlässt die entsprechenden Weisungen. Die Abschussberechtigung kann an andere Jagdberechtigte abgetreten werden. Der Abschuss hat jedoch im Jagdbezirk der Kontingentszuteilung zu erfolgen. Rehböcke dürfen nur erlegt werden, solange sie das Gehörn tragen. Schwerpunktbejagung In der Gemeinde Urnäsch ist die Jagd in den Gebieten Schwizeren, Fluewald, Steinwald, Sonnenflue, Langflue, Rotkeul und Guggeien verstärkt zu betreiben. 706

Jagdvorschriften 2011/2012 Raubwild (Fuchs, Dachs, Steinmarder) In allen Jagdbezirken zahlenmässig frei. Übriges jagdbares Wild (z.b. Schwarzwild) In allen Jagdbezirken zahlenmässig frei. Schwarzwild darf mit Kugelpatronen und Flintenlaufgeschossen erlegt werden. Bei der Verwendung von Flintenlaufgeschossen ist die maximale Schussdistanz von 50 Meter nicht zu überschreiten. Zur Schwarzwildjagd sind alle Inhaber / innen von Hoch- und Niederjagdpatenten berechtigt. Die führende Bache ist geschützt. Nachjagd Gestützt auf Art. 17 der Jagdverordnung (bgs 526.21), kann das Departement Sicherheit und Justiz bei Nichterfüllen des geplanten Abschusses eine Nachjagd durch die Patentinhaberinnen und Patentinhaber verfügen. 3. Gebühren Niederjagdpatente Jagdbezirk Hinterland Grundgebühr Fr. 272. 4 Rehmarken gemäss Abschussplan Fr. 570. Total Fr. 842. Jagdbezirk Mittelland Grundgebühr Fr. 204. 3 Rehmarken gemäss Abschussplan Fr. 450. Total Fr. 654. Jagdbezirk Vorderland Grundgebühr Fr. 136. 2 Rehmarken gemäss Abschussplan Fr. 285. Total Fr. 421. Gebühren Rehwild-Pool Rehbock Fr. 180., Rehgeiss Fr. 150., Rehkitz Fr. 120. Hochjagdpatent Pauschal Fr. 400. Gebührenzuschläge für ausserkantonale Bewerber/innen 100 % Gebührenzuschlag für Bewerber / innen, die im Besitz des ausserrhodischen Fähigkeitsausweises sind. 707

Jagdvorschriften 2011/2012 130 % Gebührenzuschlag für Bewerber / innen, die früher in Appenzell Ausserrhoden wohnhaft waren oder in den angrenzenden Kantonen Appenzell Innerrhoden oder St. Gallen wohnhaft sind. 180 % Gebührenzuschläge für alle übrigen Bewerber / innen. Keine Gebührenzuschläge sind zu erheben von Bewerber / innen, die in den Genuss der Besitzstandwahrung gemäss Art. 25 des Jagdgesetzes (bgs 526.2) kommen. Gästebewilligungen Wochenbewilligung (6 Jagdtage innerhalb zwei Wochen): Fr. 50., Monatsbewilligung Fr. 100.. Die Jagdverwaltung ist befugt, weitere Bewilligungen innerhalb des gesetzlichen Kostenrahmens zu erteilen. Sonderbewilligungen (ohne Niederjagdpatent) Für die Raubwildjagd, inkl. Passjagd pauschal Fr. 200.. Ab dem 1. November 2011 erhältlich. Haftpflichtversicherung Die Mindestdeckung für Schäden beträgt zwei Millionen Schweizer Franken. Die Haftpflichtversicherung kann bei der Jagdverwaltung über die «Zürich» Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Die Jahresprämie für die Jagd in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein beträgt Fr. 30., die Versicherungsprämie für Jagdgäste beträgt Fr. 20.50. Jagdberechtigte, welche den Versicherungsschutz für die Jagd im Ausland (ohne FL) über die «Zürich» wünschen, setzen sich direkt mit der «Zürich» Versicherungsgesellschaft, Kornhausstrasse 25, 9001 St. Gallen, Tel. 071 228 20 20, in Verbindung. 4. Jagdzeiten Hochjagd a) Erste Jagdperiode auf Gams- und Rotwild: 8. September bis 1. Oktober b) Zweite Jagdperiode auf Rotwild: 14. November bis 3. Dezember Die Jagd kann nach dem Erreichen der Abschusszahl oder aufgrund von Witterungseinflüssen durch das Departement Sicherheit und Justiz unter- oder abgebrochen oder, wenn die Vorgaben nicht erfüllt worden sind, verlängert werden. Fuchs, Dachs, Steinmarder, Wildschwein: 8. September bis 31. Dezember 708

Jagdvorschriften 2011/2012 Vom 8. September bis 1. Oktober ist auf alle Wildarten generell nur der Kugelschuss erlaubt. Niederjagd Reh (nur Ansitzjagd): 8. September bis 1. Oktober Reh (ordentliche Jagd): 3. Oktober bis 12. November Fuchs, Dachs, Wildschwein: 8. September bis 31. Dezember Steinmarder: 8. September 2011 bis 31. Januar 2012 Kolkrabe: 3. Oktober 2011 bis 15. Februar 2012 Krähen, Elstern, Eichelhäher: 3. Oktober 2011 bis 31. März 2012 Allfällige Änderungen bei der Vogeljagd sowie mögliche Einschränkungen bei der Selbsthilfe, gestützt auf Art. 41 der Jagdverordnung (bgs 526.21) im Zusammenhang mit Tierseuchen, z.b. Vogelgrippe, können durch das Departement Sicherheit und Justiz erlassen werden. Vom 8. September bis 1. Oktober ist auf alle Wildarten generell nur der Kugelschuss erlaubt. Passjagd (nur mit Niederjagdpatent oder Sonderbewilligung) Fuchs und Steinmarder: 14. November 2011 bis 15. Februar 2012 Dachs und Wildschwein: 14. November 2011 bis 14. Januar 2012 Schontag Auf der Niederjagd vom 3. Oktober bis 12. November ist der Mittwoch ein Schontag. Besonderes Die Niederjagd auf Rehe vom 8. September bis 1. Oktober gilt nur als Ansitzjagd. Erlaubt ist zudem nur der Kugelschuss. In dieser Zeit sind nur Reh- 709

Jagdvorschriften 2011/2012 böcke und nicht führende Rehgeissen zur Bejagung frei. Irrtümlich erlegte, führende Rehgeissen werden von der Jagdverwaltung zugunsten des Staates eingezogen. 5. Jagdhunde Vom 8. September bis 1. Oktober ist die Verwendung von Hunden, ausgenommen an der Leine geführte, untersagt. In den Wildruhezonen im südlichen Appenzeller Hinterland, in Teilen der Gemeinden Urnäsch und Hundwil ist die Jagd mit Hunden während der ganzen Jagdzeit verboten. Die «laute Jagd» mit Hunden ist vom 3. Oktober bis 12. November, montags, dienstags, donnerstags und samstags erlaubt. 6. Jagdgebiet Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist in drei Jagdbezirke eingeteilt. Jagdbezirk Hinterland Gemeinden Urnäsch, Herisau, Schwellbrunn, Hundwil, Stein, Schönengrund, Waldstatt. Jagdbezirk Mittelland Gemeinden Teufen, Bühler, Gais, Speicher sowie westlicher Teil der Gemeinde Trogen, die Goldach bildet die Grenze. Jagdbezirk Vorderland Gemeinden Rehetobel, Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reute sowie östlicher Teil der Gemeinde Trogen, die Goldach bildet die Grenze. Hochjagdgebiet Das Hochjagdgebiet umfasst die Gemeinden Urnäsch, Hundwil und Schönengrund. Passjagd auf Füchse, Steinmarder, Dachse und Wildschweine Auf der Passjagd dürfen nur Füchse, Steinmarder, Dachse und Wildschweine erlegt werden. Die Passjagd dauert jeweils von 17.00 07.00 Uhr. Die Bejagung darf grundsätzlich nur aus festen Gebäuden ausgeübt werden. Der Steinmarder und der Dachs ist auch ausserhalb davon, in der maximalen Schrotschussdistanz als Entfernung zum festen Gebäude, erlaubt. Der Passort ist vor der ersten Besetzung der Jagdverwaltung in Trogen, Tel. 071 343 66 02 oder per Mail willi.moesch@ar.ch zu melden. Werden von einem Jäger oder einer Jägerin mehrere Passorte belegt, so ist jeder Passort- 710

Jagdvorschriften 2011/2012 wechsel, vor der Besetzung des neuen Passortes, der Jagdverwaltung zu melden. In einer Nacht darf vom gleichen Jäger bzw. von der gleichen Jägerin nur ein Passort belegt werden. Der Weg vom Wohnsitz zum Passort und zurück ist mit entladener Waffe zurückzulegen; die Verwendung von Hunden ist untersagt. 7. Weidgerechtes Verhalten / Nachsuchen Bei der Jagdausübung ist ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mensch und Wild zu beachten. Die Jäger / innen haben sich weidgerecht zu verhalten. Es wird von den Jäger / innen erwartet, dass die Abschüsse nach hegerischen Grundsätzen vorgenommen und vorab die schwachen Tiere aus der Wildbahn geholt werden. Die Schussabgabe darf nur erfolgen, sofern genügend Büchsenlicht herrscht, das heisst ein sicheres Ansprechen des Wildes gewährleistet ist. Vor der Schussabgabe hat sich der Jäger oder die Jägerin zu vergewissern, dass das Wild jagdbar, die Schussdistanz und die Stellung des Tieres weidgerecht (Abgabe Schrotschuss auf höchstens 35 Meter) und eine Gefährdung von Menschen und Dritteigentum ausgeschlossen ist. Inhaberinnen und Inhaber von Hochjagdpatenten sind berechtigt, sichtbar erkranktes oder verletztes Rotwild und Gämsen während der Hochjagdzeit zu erlegen. Die erlegten Tiere sind nach der unverzüglichen Voranmeldung dem Wildhüter vorzuweisen. Das Wildbret gehört dem Kanton, die Trophäe dem Jagdausübenden. Organisierte Jagden mit mehr als 10 Personen sind spätestens am Vortag der Jagdverwaltung zu melden. Auf die Anwendung unlauterer Mittel und Methoden, wie Verwendung elektronischer Lockrufe, Erlegen von Schalenwild an Futterstellen, usw., ist zu verzichten. Liegt ein jagdbares Wild nicht im «Feuer», ist eine gründliche Nachsuche durchzuführen. Ist diese erfolglos geblieben, ist dies umgehend, spätestens jedoch gleichentags, dem kantonalen Wildhüter oder bei Unerreichbarkeit dem Jagdverwalter zu melden. Der Patentjägerverein Appenzell A. Rh. ist für die Organisation des Schweisshundewesens verantwortlich. Für die Nachsuchen sind Schweisshundeführer durch die Jäger aufzubieten. Namen, Adressen und Telefonnummern sind im Patentbüchlein aufgeführt. 711

Jagdvorschriften 2011/2012 8. Benützung von Motorfahrzeugen Für Fahrten mit Motorfahrzeugen ins Jagdgebiet dürfen nur jene Strassen befahren werden, welche nicht mit einem Fahrverbot belegt sind. Ausnahmebewilligungen, wie Zubringerdienst, Anstösser usw., gelten nicht zur Ausübung der Jagd. Bei Fahrverboten mit dem Hinweis «Für Land- und Forstwirtschaft gestattet» ist nur der Abtransport von Schalenwild zulässig. Die Benützung von Strassen mit Einschränkungen der Benützbarkeit (Fahrverbot) für Fahrten ins Jagdgebiet erfordert eine Einwilligung der Eigentümer oder der zuständigen Flurgenossenschaft. Zu Kontrollzwecken ist die schriftliche Bewilligung gut sichtbar hinter der Fahrzeugfrontscheibe anzubringen. 9. Grenzgebiete Jägerinnen und Jäger, die mit dem ausserrhodischen Jagdpatent auf Gebiet der Gemeinde Reute, und Jagende, die mit dem innerrhodischen Jagdpatent auf Gebiet des Bezirkes Oberegg die Jagd ausüben, sind berechtigt, für die Erreichung ihres Jagdgebietes das Territorium des anderen Kantons, mit entladener Waffe und an der Leine geführten Hunden, zu durchfahren oder zu überschreiten. 10. Bann- und Schongebiete Die Ausübung der Jagd ist in folgenden Gebieten verboten: Eidg. Jagdbannbezirk Säntis Umgrenzung: Vom Marchstein auf Nusshalden (1496) der Kantonsgrenze zwischen Appenzell Inner- und Ausserrhoden entlang über die Chammhalde zur Säntisspitze. Von hier über Tierwies (2085) auf den Grenzchopf. Vom Grenzchopf in gerader Linie zur Transformerstation der Säntis-Schwebebahn auf Schwägalp. Der Kraftleitung der Säntis-Schwebebahn entlang bis zur Schwägalpstrasse, dieser entlang bis Grossgarten, längs des Fussweges nach Vordergrossgarten bis zum Bächlein westlich Vordergrossgarten, diesem folgend bis zur Einmündung in den Tosbach, tosbachwärts bis zum Wegrand, dem Weg entlang nach Obergerstengschwend bis zur Krete; dieser entlang bis Hoch-Petersalp (1589), in östlicher Richtung der Felskante entlang bis zum Wissbach (Kantonsgrenze); der Grenze entlang bis Nusshalden. 712

Jagdvorschriften 2011/2012 Gübsenpark, Herisau Umgrenzung: Landstrasse Winkeln-Herisau von der Unterführung der Südostbahn bis zur Einmündung der Sturzeneggstrasse beim Heinrichsbad; Sturzeneggstrasse von der Einmündung in die Landstrasse Winkeln-Herisau beim Heinrichsbad bis zur Sturzenegg; Strässchen von der Sturzenegg nach dem Kubel bis zur Brücke über die Urnäsch; die Urnäsch von dieser Brücke bis zur Einmündung in die Sitter. St. Galler Grenze vom Zusammenfluss der Urnäsch mit der Sitter bis zur Landstrasse Winkeln Herisau (von der Unterführung der Südostbahn bei der Strasse Winkeln Herisau bis zum Westausgang des Tunnels westlich der Sitterbrücke fällt die Kantonsgrenze mit der Bahnlinie zusammen). Saumweiher, Herisau Umgrenzung: Von der Egg entlang dem Weg nach Lutzenland bis Punkt 910.5, von dort über den Grat nach Nordosten bis Punkt 895, weiter auf dem Grat, am Nordwestrand des dortigen Wäldchens vorbei, hinunter bis an den Rand des Kammernholzes, dem südlichen Waldrand entlang bis zur Kammernholzstrasse, dieser folgend bis zum Schulhaus Saum, auf der Strasse über die obere Bleichi bis zum Strassenkreuzpunkt 812, dann weiter der Rohrenstrasse entlang bis zur Einmündung des Weges vom Lutzenland zur Egg. Wo Strassen oder Wege die Grenze bilden, gehören sie nicht zum Jagdschongebiet. Waldreservation Carl Zürcher, Teufen 11. Kontrollvorschriften a) Rehwild Erlegte Rehe sind unverzüglich mit der von der Jagdverwaltung abgegebenen Kontrollmarke 2011 zu versehen. Zudem ist grundsätzlich vor dem «Aufbrechen» die «Abschussmeldung Rehwild 2011» in Blockschrift gut leserlich auszufüllen. Bei extrem schlechter Witterung oder anderen besonderen Umständen kann die Abschussmeldung auch später, jedoch unter allen Umständen am gleichen Tag, ausgefüllt werden. Die Abschussmeldung ist gleichentags auf dem Postweg der Jagdverwaltung zuzustellen. Die Missachtung der Markierungspflicht und das Nicht- oder das vorsätzliche Falschausfüllen der Abschussmeldung gilt als widerrechtlich im Sinne von Art. 17 Abs. 1 lit. a Jagdgesetz (SR 922.0). Der Kantonale Wildhüter, die nebenawwmtlichen Jagdaufseher sowie die Beamtinnen und Beamten der Kantonspolizei sind zur stichprobenweisen Kontrolle berechtigt und verpflichtet. 713

Jagdvorschriften 2011/2012 b) Rot-, Gams- und Schwarzwild Rot-, Gams- und Schwarzwild ist mit Haupt und Gesäuge ausschliesslich beim Kantonalen Wildhüter zur Kontrolle vorzuweisen. c) Übriges Wild Das übrige erlegte Wild ist der Jagdverwaltung mit der Abschussliste zu melden. Diese ist bis spätestens 10. April 2012 der Jagdverwaltung abzuliefern. 12. Verzicht auf Strafverfolgung Die Jagdverwaltung kann nach Anhörung des Jägers oder der Jägerin auf eine Strafverfolgung verzichten, wenn aus entschuldbarem Versehen ein Rehkitz oder ein kahler Bock erlegt und der Jagdaufsicht vorgewiesen wurde. Das widerrechtlich erlegte Tier ist dem Jäger oder der Jägerin zu überlassen und an die Abschussberechtigung anzurechnen (Bericht und Stellungnahme des Wildhüters erforderlich). Ferner kann die Jagdverwaltung auf eine Strafverfolgung verzichten, wenn die Abschussquote für Gämsen und Rotwild infolge Unkenntnis der erreichten Abschusszahlen überschritten worden ist. 714

Pflegeheimliste 2010 Jagdbetriebsrichtlinien 2011 der Hochjagd organisation Appenzell Ausserrhoden Die Abschussvorgaben und die Bestimmungen in den vom Regierungsrat erlassenen jährlichen Jagdvorschriften sind grundsätzlich verbindlich. Gamswild Zum Bockabschuss ist berechtigt, wer im Vorjahr das Hochjagdpatent gelöst, jedoch keinen Bock erlegt hat. Jeder Jagdberechtigte ist befugt innerhalb des Abschusskontingentes eine Gämse zu erlegen. Der Vorstand kann ausserhalb des Hochjagdgebietes in der zweiten Jagdhälfte diesbezüglich Änderungen anordnen. Führende Geissen und Kitze dürfen nicht bejagt werden. Rotwild Pro Jagdberechtigter ist nur ein Hirsch (Geweihträger) auf dem ganzen Kantonsgebiet zum Abschuss frei. Wer im Vorjahr einen Hirsch erlegt hat, darf im darauffolgenden Jahr keinen erlegen. Bei Drückjagden sind die Weisungen des Jagdleiters strikte zu befolgen. Kontrolle Erlegtes Gams- und Rotwild ist mit Haupt und Gesäuge dem kantonalen Wildhüter vorzuweisen. Abschüsse sind täglich bis spätestens 22.00 Uhr, während der zweiten Jagdperiode bis 20.00 Uhr, den vom Hochjagdverein bestimmten Personen zu melden. Über den aktuellen Stand der Abschüsse können sich alle telefonisch informieren. Der Schaukasten entfällt. Jeder Jagdausübende ist verpflichtet, sich unmittelbar vor Jagdantritt über den Stand der Abschüsse zu informieren. Bei ungerechtfertigtem Abschuss eines Geweihträgers, das heisst, wer im Vorjahr einen Geweihträger erlegt hat und somit nicht berechtigt ist, wird die Trophäe durch den Kanton eingezogen. Hygiene Der Wildbrethygiene ist höchste Beachtung zu schenken. Sicherheit Fehlschüsse sind dem kantonalen Wildhüter umgehend zu melden. Werden vom Hochjagdverein Drückjagden durchgeführt, ist das Tragen eines orangefarbenen Hutbandes für alle Jagdausübenden obligatorisch. Für alle Treiber ist das Tragen einer Signalweste zwingend. 715

Jagdbetriebsrichtlinien 2011 Gemäss Art.14 Abs.3 der kantonalen Jagdverordnung sind führende Muttertiere geschützt. Gestützt auf Art.2 Abs.2 der kantonalen Jagdverordnung vom 23.April 2003 werden diese Richtlinien dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Hochjagdverein Appenzell Ausserrhoden, Hanspeter Gantenbein, Präsident Urnäsch, 19. Mai 2011 716

Anhang Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden für das Jahr 2011; Festsetzung Auszug aus dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, bgs 613.1). Art. 4 Mindestausstattung 1 Jede Gemeinde hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anrecht auf eine Mindestausstattung an Steuerkraft. Diese wird in einem Minimalanteil am Mittel der Steuerkraft aller Gemeinden festgelegt. 717

Art. 5 Disparitätenabbau 1 Gemeinden, deren Steuerkraft über dem Mittel aller Gemeinden liegt, leisten finanzielle Beiträge an den Finanzausgleich. Diese Beiträge werden in einem Anteil an der über dem Mittel aller Gemeinden liegenden Steuerkraft bestimmt. Art. 6 Schulkostenausgleich 1 Gemeinden, deren Anteil Lernende pro Einwohnerin bzw. Einwohner über dem Mittel aller Gemeinden liegt, erhalten Beiträge aus dem Finanzausgleich. Der Beitragsanspruch richtet sich nach ihrer Steuerkraft. Art. 6a Soziallastenausgleich 1 Gemeinden, deren Nettoaufwendungen bei den Geldleistungen für die wirtschaftliche Sozialhilfe über dem Mittel aller Gemeinden liegen, erhalten Beiträge aus dem Finanzausgleich. Der Beitragsanspruch richtet sich nach ihrer Steuerkraft. 2 Gemeinden, deren Nettoaufwendungen bei den Geldleistungen für die wirtschaftliche Sozialhilfe unter dem Mittel aller Gemeinden liegen, leisten Beiträge an den Finanzausgleich. Art. 19a Härteausgleich 1 An die Mehrbelastung der Gemeinden, die sich per Saldo aus der Revision von Gesetzen und Verordnungen infolge der NFA / KFA-Umsetzung sowie des Steuergesetzes, des Nationalbankgoldgesetzes, des Gesundheitsgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes und des Soziallastenausgleichs ergibt, leistet der Kanton während vier Jahren nach Inkrafttreten der NFA fixe Beiträge in der Art eines Härteausgleichs. 718

Verkehrsanordnungen im Bereich von Kantonsstrassen (Art. 107 SSV, Art. 15 StrG, Art. 10 StrV) Gemeinde Herisau Kantonsstrasse Nr. 2.2, Herisau Waldstatt Säge Mooshalden Im Zusammenhang mit der Neuerschliessung «obere Säge» durch die Gemeinde Herisau werden auf der Kantonsstrasse folgende Verkehrsanordnungen verfügt: Grundstück, Parzelle Nr. 1499: Signale 2.43, Abbiegen nach links verboten; an Stelle der aufzuhebenden Sicherheitslinie. Einmündung «obere Säge» in die Kantonsstrasse Grundstück, Parzelle Nr. 1490: Signal 2.43, Abbiegen nach links verboten; Zusatztafel: Lastwagen Die Mittelinsel südlich der Garage Rutz wird ca. 48 m in Richtung Waldstatt verschoben. Die Geschwindigkeitsbeschränkung «generell 50» wird den neuen Gegebenheiten angepasst und oberhalb der neuen Mittelinsel gesetzt. Der Plan mit den vorgesehenen Signalstandorten ist beim Gemeindebauamt Herisau oder im Departement Bau und Umwelt, Tiefbauamt, einsehbar. Einsprachen gegen diese Verfügung sind mit bestimmten Begehren und begründet, innert 30 Tagen schriftlich dem Departement Bau und Umwelt, Kasernenstr. 17A, 9102 Herisau, einzureichen. Herisau, 17. Juni 2011 374 Im Auftrag Departement Bau und Umwelt Tiefbauamt 719

Öffentliche Planauflage (Art. 34 Strassenreglement) Neubau Erschliessungsstrasse und Trennsystementwässerung «Obere Säge», Baufeld 1 Parz.-Nr.: 1490 Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Herisau, Poststrasse 6 Auflageort: Gemeindebauamt, 2. OG, Büro 202 Auflagefrist: 17. Juni bis 18. Juli 2011 Das Projekt ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt oder markiert. Einsprachen im Sinne von Art. 39 des Strassengesetzes gegen das Projekt und den Umfang sind mit einem bestimmten und begründeten Begehren während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Poststrasse 6, 9102 Herisau, einzureichen. 383 Herisau, 17. Juni 2011 Tiefbau / Umweltschutz 720

Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Kantonsstrassen (Art. 107 SSV, Art. 15 StrG, Art. 10 StrV) Gemeinden Herisau und Schwellbrunn Kantonsstrasse Nr. 22, Herisau Schwellbrunn Abzweiger Ädelswil Schwellbrunn Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Ortskern Schwellbrunn wird folgende Signalisation verfügt: Beschränkung der Fahrzeug-Höchstlänge für Sattelmotorfahrzeuge auf 14 m. Die Planskizzen mit den vorgesehenen Signalstandorten sind bei der Gemeindekanzlei Schwellbrunn oder im Departement Bau und Umwelt, Tiefbauamt, einsehbar. Einsprachen gegen diese Verfügung sind mit bestimmten Begehren und begründet, innert 20 Tagen schriftlich dem Departement Bau und Umwelt, Kasernenstr. 17A, 9102 Herisau, einzureichen. Herisau, 17. Juni 2011 382 Im Auftrag Departement Bau und Umwelt Tiefbauamt 721

GEMEINDERAT Öffentliche Bekanntmachung Die Flurgenossenschaft Rütihof, Teufen, hat am 25. Mai 2011 die Totalrevision der Statuten vom 1. Oktober 1984 mit neuem Kostenverteiler und Perimeterplan beschlossen. Die Statuten, der Perimeterplan und das Parzellenverzeichnis liegen ab dem 17. Juni 2011 während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei Teufen, 2. Stock, Büro Nr. 23, öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich und mit bestimmtem Begehren und Begründung an die Gemeindekanzlei Teufen, zuhanden des Vorstandes der Flurgenossenschaft, zu richten. 9053 Teufen, 17. Juni 2011 380 722

Gestützt auf Art. 580 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und Art. 80 bis 84 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist die Aufnahme eines öffentlichen Inventars durch den Gemeinderat bewilligt worden über den Nachlass des am 26. November 2010 in Waldstatt verstorbenen Steingruber Jakob, geboren 10. Januar 1935, von Hundwil AR, verheiratet mit Steingruber-Jäger Rosalie, wohnhaft gewesen oberer Hof 11 (alt: Mooshaldenstrasse 600), 9104 Waldstatt. Sämtliche Gläubiger und Schuldner des Genannten, mit Einschluss der Pfandund Bürgschaftsgläubiger, werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden schriftlich und spezifiziert unter Beilage der Belege bei der Gemeindeverwaltung Waldstatt, Erbschaftsamt, Oberdorf 11, 9104 Waldstatt, anzumelden. Bezüglich der Folgen der Nichtanmeldung wird auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht. Eingabefrist: 18. Juli 2011 384 9104 Waldstatt, 17. Juni 2011 Gemeindeverwaltung Waldstatt 723

Wald AR Bauanzeige für Bauten ausserhalb der Bauzone gem. Art. 103 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) Gesuchsteller: Sturzenegger Jakob, Girtannen 259, 9044 Wald AR Eigentümer: Dito Gesuchsteller Projektverfasser: ASS Energietechnik GmbH, Hinterergeten 709, 9427 Wolfhalden AR Baulage: Girtannen, Parz.-Nr. 41, Assek.-Nr. 544, 9044 Wald AR Zone: Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich Au Bauprojekt: Therm. Solaranlage, Photovoltaikanlage, Holzhackschnitzelbunker und Heizzentrale für Kleinwärmeverbund, Anbau Unterstand für Tiere Einsprachefrist: Freitag, 17. Juni 2011, bis Mittwoch, 6. Juli 2011 Die Planunterlagen liegen während dieser Zeit im Vorraum der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen sind innert Auflagefrist mit bestimmten Begehren und begründet schriftlich an die Baukommission Wald zu richten. Wald AR, 14. Juni 2011 381 Baukommission Wald AR Gemeinde Trogen 724 Planauflage/Bauanzeige gem. Art. 103 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) Bauherrschaft: Schläpfer Hans, Rehhagen 1, 9043 Trogen Bauobjekt: Abbruch Stall Assek. 249, Neubau Holzlagerschopf / Werkstatt; Stückholzheizung; Photovoltaikanlage; Verlegung Fussweg; überdachtes Brennholzlager (bereits erstellt), Photovoltaikanlage auf Scheune Assek. 723, Rehhagen, 9043 Trogen Zone: Landwirtschaftszone (Koord. 753 865 / 251045) Auflagefrist: 17. Juni 2011 bis 8. Juli 2011 Die Pläne sind im Eingang des Gemeindehauses (Parterre) angeschlagen und können eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist an die Baukommission Trogen, Landsgemeindeplatz 1, 9043 Trogen, zu richten. 385 Baubewilligungskommission Trogen

Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden AR Einstellung des Konkursverfahrens SchKG 230, 230a Publikationsdatum SHAB: 17.6.2011 Schuldnerin: Rupp Planbau GmbH, Rohrenstrasse 23, 9102 Herisau Datum der Konkurseröffnung: 24.2.2011 Datum der Einstellung: 9.5.2011 Frist für Kostenvorschuss: 27.6.2011 Kostenvorschuss: CHF 3000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. 376 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden Zweigstelle Heiden, Claudius Platzer, Konkursbeamter 9410 Heiden Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden AR Einstellung des Konkursverfahrens SchKG 230, 230a Publikationsdatum SHAB: 17.6.2011 Schuldner: Al-Himeiri Habeeb, Geschäftsführer, Staatsbürgerschaft Irak, geboren am 5.12.1968, Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau Datum der Konkurseröffnung: 15.2.2011 Datum der Einstellung: 20.4.2011 Frist für Kostenvorschuss: 27.6.2011 Kostenvorschuss: CHF 3000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Bemerkungen: Inhaber der Einzelfirma SwissGuest Al-Himeiri, Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau 375 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden Zweigstelle Heiden, Claudius Platzer, Konkursbeamter 9410 Heiden 725

Betreibungsamt Appenzeller Hinterland, 9100 Herisau Pfändungsanzeigen und -urkunden SchKG 90, 112 Publikationsdatum SHAB: 17.6.2011 Schuldner: Lo Presti-Staub Giuseppe, IV-Rentner, Staatsbürgerschaft Italien, geboren am 2.11.1948, Via della Seta, R. San Andrea 14, 98030 Giardini Schuldbetreibung Nr: 21153682 vom 20.4.2011 Gläubiger: Kanton Appenzell Ausserrhoden, Politische Gemeinde Herisau, Evang. u. Kath. Kirchgemeinde, 9102 Herisau Vertreter: Kant. Steuerverwaltung App. A.Rh., Verlustscheinbewirtschaftung, Gutenberg-Zentrum, 9102 Herisau Forderungen: CHF 9 172.35 plus bisherige Betreibungs- und Arrestkosten Hinweis: Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG). Bemerkungen: Es wird gepfändet: Von der IV-Rente aus beruflicher Vorsorge des Schuldners pro Monat Fr. 1251.15 bis zur Deckung vorstehender Forderung plus Zins und Kosten in der Höhe von ca. Fr. 10 000.00, jedoch längstens auf die Dauer eines Jahres seit Vollzug des Arrestes /der Pfändung, das heisst bis 18. April 2012 (Vollzug Arrest: 18.4.2011; Vollzug Pfändung: 8.6.2011) 377 Betreibungsamt Appenzeller Hinterland 9100 Herisau 726

Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden AR Verschiedenes SchKG Auflage des Konkursinventars Publikationsdatum SHAB: 17.6.2011 Schuldnerin: LFS Brand Company AG, Oberdorfstrasse 34, 9100 Herisau AR Bemerkungen: Im Konkurs über die LFS Brand Company AG, Oberdorfstrasse 34, 9100 Herisau AR, liegt das Konkursinventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden AR, nach telefonischer Voranmeldung zur Einsicht auf. Beschwerden sind bis am 27. Juni 2011 beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, Fünfeckpalast, 9043 Trogen AR, einzureichen. Andernfalls gilt das Inventar als anerkannt. 379 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden Zweigstelle Heiden, Claudius Platzer, Konkursbeamter 9410 Heiden Errichtung Vormundschaft Die Vormundschaftsbehörde Teufen AR hat am 24. Mai 2011 für Mettler-Zürcher Martha, geb. am 3. September 1923, von Teufen AR, mit gesetzlichem Wohnsitz in Teufen, eine Vormundschaft gemäss Art. 372 ZGB errichtet. Vormund: Heinz Mettler, Teufen 386 9053 Teufen, 24. Mai 2011 Die Vormundschaftsbehörde 727

Kraftloserklärung von Werttiteln Die folgenden ausgeschriebenen Werttitel: Fr. 500. abzinsig liegender Zedel, vom 4. Mai 1900, im 7. Rang, Vorgang Fr. 6567. haftend auf Grundstück Nr. 264 Grundbuch Stein AR. (NS 10 6) Namenaktie Nr. 182 à nom. Fr. 500. der NVS-Schule AG, mit Sitz in Herisau, Ausgabe: 25. Mai 1992; lautend auf Urs Gruber. (NS 10 23) wurden innert der Ausschreibungsfrist nicht vorgelegt bzw. hat sich der oder die jeweilige Gläubiger / in nicht gemeldet. Die Titel werden daher kraftlos erklärt. Trogen, 14. Juni 2011 378 Obergericht von Appenzell A.Rh. 728

Handelsregister Bücheler Totalunternehmung AG, in Herisau, CH-300.3.015.835-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 130 vom 8.7.2010, S. 1, Publ. 5717006). Löschungsgrund: Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Bücheler Baumanagement AG (CH- 130.3.009.151-4), in Herisau, über. Die Gesellschaft wird gelöscht. Tagesregister-Nr. 774 vom 1.6.2011 LiTex Sales & Consulting GmbH in Liquidation, in Herisau, CH-300.4.015.153-7, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 52 vom 15.3.2011, S. 0, Publ. 6075888). Löschungsgrund: Die Zustimmung der kantonalen Steuerverwaltung liegt vor. Die Gesellschaft wird gelöscht. Tagesregister-Nr. 775 vom 1.6.2011 BITH Bautreuhand AG, in Gais, CH-300.3.017.039-0, Dorfplatz 8, 9056 Gais, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 1.6.2011. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt Erbringung von Bau- und Immobiliendienstleistungen, wie Bewirtschaftung von Immobilien, Promotion von Bauvorhaben, Baubegleitung, Durchführung von Renovationen und Sanierungen sowie Immobilien-Beratung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 100 000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100 000.00. Aktien: 100 Inhaberaktien zu CHF 1000.00. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB oder, sofern die Namen und Adressen aller Aktionäre bekannt sind, durch Einschreiberief. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 1.6.2011 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Wieland, Carl, von Basel, in Ettingen, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 776 vom 3.6.2011 Roland Müller Kommunikationsberatung, in Bühler, CH-300.1.017.040-2, Oberes Grüt 767, 9055 Bühler, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Beratung in Markenführung, Marketings-Kommunikation und Unternehmens-Kommunikation sowie Coaching in Strategie-Prozessen. Eingetragene Personen: Müller, Roland, von Hundwil, in Bühler, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 777 vom 3.6.2011 Hutter und Schmid AG, in Gais, CH-300.3.014.273-1, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 145 vom 30.7.2009, S. 2, Publ. 5169608). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hutter, Gabriela, von Diepoldsau, in Gais, Präsidentin, mit Einzelunterschrift [bisher: mit Kollektivunterschrift zu zweien]. Tagesregister-Nr. 778 vom 3.6.2011 729

KM STUDIO Kostadinovic, in Herisau, CH-300.1.016.824-0, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 234 vom 1.12.2010, S. 3, Publ. 5918702). Domizil neu: Kasernenstrasse 88a, 9100 Herisau. Tagesregister-Nr. 779 vom 3.6.2011 Placer Gold International Corp., in Walzenhausen, CH-300.3.016.480-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 42 vom 1.3.2011, S. 4, Publ. 6053724). Statutenänderung: 3.6.2011. Aktienkapital neu: CHF 1 417 500.00 [bisher: CHF 945 000.00]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 1 417 500.00 [bisher: CHF 945 000.00]. Aktien neu: 28 350 000 Inhaberaktien zu CHF 0.05. [bisher: 18 900 000 Inhaberaktien zu CHF 0.05]. Kapitalerhöhung aus genehmigtem Aktienkapital. Streichung der Statutenbestimmung über die mit Ermächtigungsbeschluss vom 23.2.2011 eingeführte genehmigte Kapitalerhöhung infolge Ausschöpfung des Erhöhungsbetrages. Tagesregister-Nr. 780 vom 3.6.2011 SwissMTM AG, in Herisau, CH-020.3.002.415-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 14 vom 21.1.2010, S. 4, Publ. 5452296). Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 15.2.2011 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Ulmann, Kurt, von Sumiswald, in Herisau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Equitest AG Treuhand und Wirtschaftsprüfungen (CH-400.3.002.791-6), in Wettingen, Revisionsstelle; Britzke, Dr. Bernd, deutscher Staatsangehöriger, in Dresden (DE), Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schosnig, Rainer, deutscher Staatsangehöriger, in Stuttgart (DE), Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gartmann, Alois, von Lumbrein, in Bäretswil, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ullmann, Sandro, von Eschenz, in Weinfelden, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 781 vom 3.6.2011 Thomas Preisig Bedachungen GmbH in Liquidation, in Herisau, CH-300.4.015.832-8, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 43 vom 2.3.2011, S. 3, Publ. 6057990). Löschungsgrund: Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 782 vom 3.6.2011 Appenzellische Winkelriedstiftung, in Herisau, CH-300.7.011.852-9, Stiftung (SHAB Nr. 87 vom 7.5.2009, S. 1, Publ. 5008072). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Eugster, Reinhard, von Appenzell, in Brugg AG (Brugg), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Hartmann, Kaspar, von St. Peterzell, in St. Gallen, Mitglied und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rempfler, Urs, von Appenzell, in Appenzell, Revisionsstelle; Signer, Jakob, von Appenzell, in Appenzell, Revisionsstelle; Sonderegger, Reto, von Speicher, in Speicher, Revisionsstelle; Schmid, Josef, von Appenzell, in Appenzell, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Jäger, Niklaus, von Schwellbrunn, in Littau, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Enzler, Lukas, von Appenzell, in Appenzell, Mitglied und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schawalder, Marcel, von Wittnau, in Appenzell, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Zuberbühler, Thomas, von Urnäsch, in Heris- 730

au, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Signer Wirtschaftsprüfung (CH- 310.1.001.937-2), in Appenzell, Revisionsstelle; Moser, Nicola Andreas, von St. Gallen, in Appenzell, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Broger, Urban, von Appenzell, in Appenzell, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung]. Tagesregister-Nr. 783 vom 6.6.2011 BioCoach Swiss GmbH, in Teufen AR, CH-300.4.014.820-7, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 131 vom 10.7.2009, S. 4, Publ. 5130846). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hammering, Andreas, norwegischer Staatsangehöriger, in München (DE), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 19 000.00 [bisher: in Lustmühle (Teufen AR)]; Hungerbühler, Renate Margot, von St. Gallen, in Teufen AR, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 784 vom 6.6.2011 Emil Ehrbar, in Teufen AR, CH-300.1.010.891-3, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 176 vom 10.9.1993, S. 4769). Domizil neu: Hauptstrasse 20, 9053 Teufen AR. Zweck neu: Parkett. Tagesregister-Nr. 785 vom 6.6.2011 Ostschweizerische Treuhandgesellschaft Herisau AG, in Herisau, CH-300.3.010.482-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 38 vom 23.2.2011, S. 2, Publ. 6045766). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Enderle, Markus, von St. Gallen, in Stein AR, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Meli, Markus, von Mels, in St. Gallen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kläy, Dr. Hanspeter, von Rüegsau, in Liebefeld (Köniz), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 786 vom 6.6.2011 Personalfürsorge-Stiftung der Lanker-Betriebe, in Speicher, CH-300.7.010.761-9, Stiftung (SHAB Nr. 4 vom 8.1.2008, S. 2, Publ. 4277164). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kurath, Christian, von Flums, in Herisau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Broger, Hanspeter, von Gonten, in Herisau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 787 vom 6.6.2011 Valentis Management GmbH, in Herisau, CH-130.0.010.139-8, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 72 vom 12.4.2011, S. 0, Publ. 6117674). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Späth, Christoph, deutscher Staatsangehöriger, in Zug, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Langnau am Albis]. Tagesregister-Nr. 788 vom 6.6.2011 youthstart GmbH, in Wolfhalden, CH-300.9.015.880-6, Zweigniederlassung (SHAB Nr. 158 vom 18.8.2008, S. 2, Publ. 4615540), mit Hauptsitz in: Erlenbach im Simmental. Löschungsgrund: Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Tagesregister-Nr. 789 vom 6.6.2011 731