H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungs-Service, mit den Haushaltsplänen der von der Stadt verwalteten Stiftungen und dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten 2. Finanzplanung und Investitionsprogramm 2014-2018 der Stadt 3. Finanzplanung des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungs- Service 4. Finanzplanung der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten 5. Stellenpläne 2015 BESCHLUSS: 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungs-Service, mit den Haushaltsplänen der von der Stadt verwalteten Stiftungen und dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2015 mit folgender Fassung: 1 (1) Der Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 wird wie folgt festgesetzt:
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 162.832.10 im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 29.619.80 (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungs- Service für das Wirtschaftsjahr 2015 wird wie folgt festgesetzt: Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Betriebsergebnis (Verlust) 2.732.90 4.701.80 1.968.90 Vermögensplan Ausgaben 796.50 Eigenmittel Abschreibungen auf Sachanlagen abzüglich Jahresverlust Fremdmittel Zuschuss der Stadt Verlustausgleich Investitionszuschuss der Stadt Fördermittel Darlehensaufnahmen 542.80 1.968.90 1.426.10 796.50 (3) Die Haushaltspläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2015 werden wie folgt festgesetzt: Bezeichnung der Stiftung Verwaltungshaushalte EUR Vermögenshaushalte EUR - jeweils in Einnahmen und Ausgaben - Prot. Spitalstiftung 703.400 1.177.700 Kath. Waisenhausstiftung 4.292.100 680.600 Prot. Waisenhausstiftung 30.200 5.300 Allgem. Wohltätigkeitsstiftung 1.400 200 Prot. Wohltätigkeitsstiftung 500 400 Stipendienstiftung 5.600 600
Schüler-Stiftung 1.600 1.200 Calgeer-Stiftung 1.100 300 Merkt sche Veteranenstiftung 16.500 6.600 Georg-Deuringer-Stiftung 62.500 50.000 Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung 24.200 13.400 Fritz und Gerti Schindele Stiftung 400 100 Gertraut Dinnebier-Stiftung 4.900 2.400 Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung 37.200 200 (4) Der Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten für das Geschäftsjahr 2015 wird wie folgt festgesetzt: im Erfolgsplan in den Erträgen in den Aufwendungen 3.801.60 4.071.20 Verlust 269.60 im Vermögensplan in den Ausgaben auf 1.054.80 Eigenkapital Zuschüsse der Stiftung Fördermittel Einnahmen aus Krediten für Umschuldung 216.10 838.70 2 (1) Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Kempten (Allgäu) werden nicht festgesetzt. (2) Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungs-Service sind nicht geplant. (3) Für die Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Prot. Spitalstiftung und den Vermögenshaushalten der Stiftungen sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 10.607.60 festgesetzt. (2) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungs- Service werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. (3) Im Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung und in den Vermögenshaushalten der Stiftungen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H. 1.2 für Grundstücke (B) 380 v. H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 387 v. H. 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 20.000.00 festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungs- Service wird auf 300.00 festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten wird auf 100.00 festgesetzt. 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
2. Finanzplanung und Investitionsprogramm 2014 2018 der Stadt Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das diesem zugrundeliegende Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu) in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2016 2018: (Werte in TSD. EUR) 2016 2017 2018 Verwaltungshaushalt Einnahmen 1) 166.991 170.352 173.113 Ausgaben 2) 166.991 170.352 173.113 Saldo 0 0 0 Nachrichtlich: darin enthalten: 1) Zuführung vom Vermögenshaushalt 0 0 0 - davon zum abschl. Ausgleich VerwHH 0 0 0 - davon sonstige Finanzierungen 0 0 0 2) Zuführung zum Vermögenshaushalt 6.837 8.304 10.000 - davon Abführung von Zinsen Sonder- 20 19 16 rücklagen und Abführung von Gebührenüberschüssen - davon zum abschl. Ausgleich VermHH 6.817 8.285 9.984 Vermögenshaushalt Einnahmen 1)2)3) 23.124 25.134 21.939 Ausgaben 4)5) 23.124 25.134 21.939 Saldo 0 0 0 Nachrichtlich: darin enthalten: 1) Kreditaufnahmen (Umschuldung) 800 0 0 2) Zuführung vom Verwaltungshaushalt 6.837 8.304 10.000 3) Rücklagenentnahmen 528 973 996 - davon Entnahme Sonderrücklagen 0 0 0 - davon Entnahme Stellplatzrücklage 20 650 150 - davon Sondertilgung Darlehen VermHH 0 323 846 - davon Ausgleich VerwHH 0 0 0 - davon Ausgleich VermHH 528 0 0 4) Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0 0 0 5) Rücklagenzuführung Überschuss VermHH 0 1.644 2.553
Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Vermögenshaushalte 2015 bis 2018 zwar ausgeglichen sind, der Ausgleich jedoch bis ins Jahr 2016 nur durch Entnahmen aus Rücklagemitteln erreicht werden konnte. Eine andere Ausgleichsmöglichkeit konnte im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen 2015 nicht festgestellt werden. Die Konkretisierung bleibt den Haushaltsplänen der jeweiligen Jahre vorbehalten. Das strukturelle Defizit des Verwaltungshaushaltes muss spätestens bis zur Haushaltsplanung 2016 angegangen werden. Dies ist auch deshalb notwendig, da die Rücklagen künftig nicht mehr als Finanzierungsinstrument zur Verfügung stehen. Herr Oberbürgermeister Kiechle hat daher eine Arbeitsgruppe beauftragt, im Benehmen mit den Referats- und Fachamtsleitungen strukturelle Verbesserungsvorschläge zu machen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die zu erwartenden Effekte werden sich allerdings erst ab dem Haushaltsjahr 2016 einstellen. Das vom Stadtrat in seiner Sitzung am 22.01.2009 beschlossene strategische Ziel Schuldenfreiheit bis 2020 - wird weiterhin konsequent umgesetzt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die in den Jahren 2017 und 2018 veranschlagte Sondertilgung von Darlehen in voller Höhe aus der Rücklage entnommen wird. 3. Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt Kempten Messe- und Veranstaltungs-Service Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungs-Service für die Finanzplanungsjahre 2016 2018: 2016 2017 2018 in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR Ausgaben Vermögensplan 130 130 60 Eigenmittel - Abschreibungen auf Sachanlagen 533 524 512 - abzüglich Jahresverlust 1.910 1.966 1.991 Fremdmittel - Investitionszuschuss der Stadt 130 130 60 - Zuschuss der Stadt Verlustausgleich 1.377 1.422 1.479
4. Finanzplanung der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten (1) Der Stadtrat beschließt die Finanzpläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2016 2018: 2016 2017 2018 Bezeichnung der Stiftung in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR - jeweils in Einnahmen und Ausgaben - Prot. Spitalstiftung 1.313,8 1.077,4 1.084,1 Kath. Waisenhausstiftung 4.810,4 4.930,1 4.872,5 Prot. Waisenhausstiftung 33,6 34,7 34,7 Allgem. Wohltätigkeitsstiftung 3,0 1,6 1,6 Prot. Wohltätigkeitsstiftung 1,5 0,1 0,1 Stipendienstiftung 6,4 6,1 6,1 Schüler-Stiftung 5,6 1,7 1,7 Calgeer-Stiftung 3,0 1,0 1,0 Merkt sche Veteranenstiftung 17,2 9,6 9,6 Georg-Deuringer-Stiftung 190,8 114,1 112,8 Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung 34,5 36,1 36,1 Fritz und Gerti Schindele Stiftung 0,9 0,3 0,3 Gertraut Dinnebier-Stiftung 7,6 6,9 6,9 Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung 38,8 43,9 43,9 (2) Der Stadtrat beschließt den Finanzplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2016-2018: 2016 2017 2018 Bezeichnung der Stiftung in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR Ausgaben 1.028,8 1.136,8 636,8 - Eigenkapital 216,1 216,1 216,1 - Stiftungszuschüsse 612,7 720,7 420,7 - Fremdkapital 200,0 800,0 300,0 5. Stellenpläne 2015 Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2015 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Kempten (Allgäu), des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungs-Service, der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Prot. Spitalstiftung Kempten entsprechend den Gutachten des Personalausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.