Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Verbesserung der Breitbandversorgung der Gewerbeparks Kiebitzpohl und Kiebitzpohl-West der Stadt Telgte

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Transkript:

Postanschrift: Stadt Telgte Der Bürgermeister Postfach 2 20 48284 Telgte An alle Breitbandnetzbetreiber Hausanschrift: Auskunft erteilt: Herr Bäumer Zimmer: 301 Baßfeld 4-6, 48291 Telgte Tel. (Durchwahl): (0 25 04) 1 32 98 Tel. (Zentrale): (0 25 04) 1 30 Telefax: (0 25 04) 1 34 60 E-Mail: Internet: andreas.baeumer@telgte.de http://www.telgte.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte angeben) Datum 02. September 2013 Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Verbesserung der Breitbandversorgung der Gewerbeparks Kiebitzpohl und Kiebitzpohl-West der Stadt Telgte Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Telgte sieht in der Versorgung der Unternehmen in den beiden Gewerbeparks Kiebitzpohl und Kiebitzpohl-West mit schnellen und zukunftsorientierten Breitbandanschlüssen einen wichtigen Auftrag im Sinne der Schaffung von Standortqualität und Daseinsvorsorge. In den vorgenannten Gewerbeparks wurde in der Zeit vom 05.07.2013 bis zum 19.07.2013 eine Bedarfsermittlung zur Erfassung der Internetversorgung bei den ansässigen rd. 35 Gewerbebetrieben im Gewerbepark Kiebitzpohl und Kiebitzpohl-West durchgeführt. Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass sich ein hoher Anteil der ortsansässigen Unternehmen für einen Breitbandanschluss mit mindestens 25.000 kbit/s im Download und Upload ausgesprochen hat. Das Ergebnis der Bestands- und Bedarfsermittlung bei den ansässigen Unternehmen kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe die geforderte Breitbandversorgung mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 25.000 kbit/s im Download und Upload in den vorgenannten Gewerbeparks Kiebitzpohl und Kiebitzpohl-West nicht möglich ist.

- 2 - Aus diesem Grund ist die Stadt Telgte auf der Basis der Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen Infrastrukturrichtlinie, RdErl. MWEBWV vom 17.07.2012 und des hierzu veröffentlichen Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechtes der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der Bundesrahmenregelung Leerrohre zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (NGA-Netzfähigkeit). In den vorgenannten Gewerbeparks soll eine flächendeckende Breitbandversorgung durch den Ausbau eines NGA-Netzes mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 25.000 kbit/s im Download und einer hohen Übertragungsrate im Upload garantiert werden. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich erwünscht. Die Infrastruktur muss auch fremden Dritten diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Konditionen für die Breitbandzugänge und Dienste sollten dem marktüblichen Durchschnitt weitgehend entsprechen. Die Netzbetreiber werden gebeten, konkrete Lösungen zu einer kabelgebundenen Breitbandversorgung anzubieten*1. Die Stadt Telgte beabsichtigt, ein noch zu erstellendes Leerrohrnetz (ohne Kabel) für den Aufbau eines kabelgebundenen NGA-Netzes zur Verfügung zu stellen oder bei Eigenverlegung von Leerrohren und Kabeln durch den Netzbetreiber die erforderlichen Erdarbeiten zu übernehmen. Anbieter von Breitbandinfrastrukturen, die das Netz nicht selbst betreiben, müssen die vorgenannten Verpflichtungen an die Netzbetreiber weitergeben. Den jeweiligen Netzbetreibern steht es frei, ihre Ausbaupläne individuell an den genannten Möglichkeiten auszurichten. Vorhandene Infrastrukturen sollen nach Möglichkeit in die Ausbauplanung einbezogen werden. *1 Auszug aus der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung ( Bundesrahmenregelung Leerrohre, Seite 2): Beim Aufbau eines NGA- Netzes erlaubt das europäische Beihilfenrecht anders als bei der Erschließung von Lücken bei der Grundversorgung die gezielte Förderung eines im Grundsatz kabelgebundenen Netzes. Dies gilt in jedem Fall für Gebiete, in denen bislang keine ausreichende Grundversorgung mit Breitbanddienstleistungen besteht. Als Grundversorgung wird dabei eine Versorgung mit einer Geschwindigkeit mindestens 2 MBit/s downstream verstanden. Die Breitbandleitlinien ermöglichen weiterhin aber auch die Förderung des Aufbaus eines NGA-Netzes in Gebieten, in denen bereits ein Angebot der Grundversorgung besteht, jedoch davon auszugehen ist, dass in den nächsten Jahren kein Aufbau eines NGA-Netzes durch private Anbieter erfolgt. 2

- 3 - Eine Leerrohrinfrastruktur ist in den vorgenannten Gewerbeparks derzeit nur im Gewerbepark Kiebitzpohl-West in einem Teilstück der Emil-Berliner-Straße gegeben. Glasfaseranbindungen im unmittelbaren Umfeld der Gewerbegebiete sind der Stadt Telgte nicht bekannt. Die Stadt Telgte bittet die Netzbetreiber jedoch, mit regionalen Versorgern Kontakt aufzunehmen, die möglicherweise über Leerrohre oder Glasfaserleitungen verfügen. In den Versorgungsgebieten liegen die derzeit erreichbaren Bandbreiten der Breitbandversorgung im Download bei teilweise unter 3.000 kbit/s und im Upload bis unter 1.000 kbit/s (vgl. Anlage 2). Die Netzbetreiber müssen für den Endkundenzugang sowie für die von der Stadt Telgte geschaffenen Leerrohre einen offenen Netzzugang von mindestens 7 Jahren gewährleisten. Der Vertrag zwischen der Stadt Telgte und dem Netzbetreiber wird der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die Lage der Leerrohre ist zu dokumentieren und der Bundesnetzagentur vorzulegen. Weiterhin ist der Netzbetreiber verpflichtet, anderen Netzbetreibern Informationen über die Leerrohre zu geben. Die Versorgungsbereiche sind in der Anlage 1 gekennzeichnet. Der Gewerbepark Kiebitzpohl befindet sich im Bereich der Straßen Hans-Geiger-Straße, Melitta-Bentz-Straße, Otto-Diehls-Straße, Daniel-Fahrenheit-Straße und Emil-Berliner-Straße. Der Gewerbepark Kiebitzpohl-West befindet sich im Bereich der Straßen Otto-Diehls-Straße, Lise-Meitner-Straße und Emil-Berliner-Straße. Die Stadt Telgte konnte aufgrund der sehr hohen Nachfrage in den letzten sieben Jahren über 100.000 qm Gewerbefläche an Betriebe veräußern. Vor diesem Hintergrund und einer weiterhin hohen Nachfrage von Unternehmen laufen derzeit planungsrechtliche Erweiterungs- und Änderungsverfahren, um das Gewerbegebiet Kiebitzpohl-West in westlicher Richtung um weitere 40.000 qm zu erweitern. Die Netzbetreiber sollen für die beiden Gewerbeparks Kiebitzpohl und Kiebitzpohl-West eine konkret umsetzbare Lösung mit einem klaren Konzept anbieten. Die Netzbetreiber sind aufgefordert zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen: 3

- 4-1. Zuschussbedarf Ein Zuschussbedarf (konkreter Bedarf an öffentlichen Leistungen für die Erschließung) ist plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestitionen, der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. Die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen sind darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfes zugrunde liegt. 2. Informationen zur Technologie Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung (NGA- Netzfähigkeit) Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen) Kabelgebundene Übertragungstechnologie Downloadrate mindestens 25.000 kbit/s für alle Anschlüsse Symmetrische Anschlüsse möglich (SDSL) Verfügbarkeitsgarantie > 97 % im Jahresmittel Versorgungsgrad 100 % Möglichkeit zur Vergrößerung des Versorgungsgebietes bei zukünftigen Erweiterungen Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit möglich Darstellung der Umsetzung der Bandbreiten-Zuführung (Backbone) sowie Verteilung der Dienste (Access); bei Einsatz von Netzvorprodukten anderer Unternehmen namentliche Benennung dieser Darstellung eines Trassenplanes mit Zugang und Verlauf des Leerrohrnetzes und der Kabel sowie der Standorte für die aktive Übertragungstechnik; Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen (Erdarbeiten, Verlegung von Leerrohren ohne Kabel) 3. Informationen zum Angebot und zu Diensten Kosten für erforderliche Anschlussgeräte beim Kunden Sonstige einmalige Kosten für den Teilnehmer Monatliche Endkundenpreise für standardisierte Produkte und Zusatzleistungen Vertragslaufzeit Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich Angebot von Flatratetarifen für Internet und/oder Telefonie Serviceleistungen (insb. Kundenservice bei Störungen und Ausfällen) Service-Hotline einschließlich Zeiten der Erreichbarkeit und typischen Reaktionszeiten Zeitplan Netzausbau (Bereitstellung der Infrastruktur bis spätestens in 12 Monaten nach Vertragsabschluss) Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der Leerrohre (ohne Kabel) 4. Informationen zum Anbieter Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner Meldebescheinigung gem. 6 TKG Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikationssektor der letzten drei Geschäftsjahre Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet 4

- 5 - Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate wird auf Verlangen nachgereicht. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Anschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten Die Zwecksbindungsfrist wird auf 7 Jahre angesetzt. Auf gesondertes Verlangen ist ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Die Stadt Telgte behält sich für den Fall, dass eine Beihilfe an einen Betreiber gewährt wird, die Forderung nach einer Bankbürgschaft als Sicherheit vor. Die Auswahl der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: Vergabekriterium Bewertungsmethode Wichtungsfaktor Höhe des Beihilfebetrages Niedrigste Beihilfe = 100%, die anderen 45% (Zuschuss) Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter Höhe des Beihilfebetrages Höchste Bandbreite = 100%, die anderen 15% (Zuschuss) Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter Endabnehmerpreis Niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter 15% erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter (24 Monate zzgl. Einmalentgelt) Ausbaufähigkeit Höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 25% Es wird darauf hingewiesen, dass die Beihilfe unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel steht. Dies kann auch dazu führen, dass nur Teile dieses offenen und transparenten Auswahlverfahrens umgesetzt werden. Mit der Abgabe des Angebotes wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden können. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist für die Stadt Telgte keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Ein Aufwandsersatz für die Angebotserstellung wird nicht gewährt. Die Bindefrist der Angebote ist anzugeben und sollte aus Gründen der Bereitstellung von Förder- und benötigten Haushaltsmitteln möglichst mindestens bis zum 30.04.2014 reichen. Ggf. ist eine sinnvolle Staffelung der Bindefrist zu benennen. 5

- 6 - Angebote sind schriftlich, in deutscher Sprache, unterschrieben und in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Umfanges und des Wertes der benötigten Beihilfe und aller abgefragten Aussagen mit der Aufschrift Angebot Breitbandversorgung Gewerbepark Kiebitzpohl und Kiebitzpohl-West zu kennzeichnen und bis spätestens 04.11.2013, 12 Uhr, einzureichen bei Stadt Telgte Wirtschaftsförderung Andreas Bäumer Baßfeld 4-6 48291 Telgte Die Stadt Telgte bietet allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eines Gespräches, in dem den Anbietern die Situation und die Strukturen der Gemeinde möglichst umfassend erläutert wird. Es liegt im Interesse der Stadt, dass die Unternehmen ihre Angebote möglichst zielgenau auf das Breitbandprojekt ausrichten können. Bei Rückfragen steht Ihnen Andreas Bäumer (Tel. 02504 / 13-298) unter den o.g. Kontaktdaten als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister Wolfgang Pieper Anlagen Anlage 1 Karte Versorgungsbereich Anlage 2 Bedarfsermittlung bei den Unternehmen 6