VdW Bayern Steuerberatung Musterschreiben zur Rückgängigmachung der Umkehrung der Steuerschuldne r- schaft ab dem Jahr 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, die Finanzverwaltung hatte ab dem Jahr 2011 Bauträgerunternehmen in die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ( 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) einbezogen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil V R 37/10 vom 22.08.2013 diese Verwaltungsauffassung verworfen. Mit BMF-Schreiben vom 05.02.2014 hat die Verwaltung auf dieses Urteil reagiert und sich in vollem Umfang der Rechtsprechung angeschlossen. Damit besteht nun für betroffene Unternehmen die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückabwickung der zu Unrecht nach 13b UStG abgeführten Umsatzsteuer zu stellen. Für die im Jahr 2011 abgeführte Umsatzsteuer ist dieser Antrag i. d. R. spätestens bis zum 31.12.2016 zu stellen, weil sonst wegen des Eintritts der Festsetzungsverjährung eine Änderung der Veranlagung nicht mehr möglich ist. In der Anlage haben wir zu Ihrer Unterstützung folgende Musterschreiben beigefügt: Musteränderungsantrag an das Finanzamt (Anlage1 oder Anlage 1a) Muster Datenzusammenstellung zum Änderungsantrag (Anlage 2) Musterschreiben an Handwerker (Anlage 3) Muster Rechnungskorrektur (Anlage 4) Zu den beigefügten Musterschreiben geben wir folgende Hinweise: Musteränderungsantrag an das Finanzamt (Anlage 1 oder Anlage 1a) Es empfiehlt sich für jedes Jahr, in dem es zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gekommen ist, einen gesonderten Antrag zu stellen, da so die maximalen Erstattungszinsen erhalten werden. Es sollte also im Jahr 2016 für das Jahr 2011 der Erstattungsantrag gestellt werden, im Jahr 2017 für das Jahr 2012 und so fort. Im Musterschreiben ist deshalb kein Jahr angegeben, sondern als Jahr 201X. Bitte passen Sie deshalb die Schreiben auf das entsprechende Jahr an für das die Berichtigung erfolgen soll. Hinweis: Da die Umsatzsteuererklärung für 2011 nicht im Jahr 2012, sondern erst im Jahr 2013 abgegeben worden ist, sollte der Änderungsantrag erst im Jahr 2017 gestellt werden, um den maximalen Betrag an Nachzahlungszinsen zu erhalten. Bavaria Tax Stollbergstraße 7 Telefon: +49 89 290020-210 Geschäftsführer: Steuerberatungsgesellschaft mbh 80539 München Telefax: +49 89 290020-299 WP/StB Dipl.-Kfm. Rudolf Pötzinger - Ein Unternehmen im VdW Bayern Postfach 22 16 54 bavariatax@vdwbayern.de StB Dipl.-Finw. (FH) Lothar Resch 80506 München www.bavariatax.de Erfüllungsort und Gerichtsstand München Registergericht München HRB 420
Muster Datenzusammenstellung zum Änderungsantrag (Anlage 2) Beantragt der Leistungsempfänger (.. eg/gmbh) die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Umsatzsteuer, hat er dem für ihn zuständigen Finanzamt zur Ermittlung der entsprechenden Umsätze Folgendes im Einzelnen darzulegen (vgl. Tz. 10 des BMF- Schreibens vom 31.07.2014): Name, Anschrift und Steuernummer des leistenden Unternehmers (Handwerker) Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Bezeichnung der erbrachten Bauleistung, Entgelt und soweit die Rechnung bereits berichtigt wurde - Steuersatz und Steuerbetrag, Zeitpunkt der Zahlung und/oder der Schlusszahlung der hierüber erteilten Rechnungen oder Gutschriften, Zeitpunkt und Höhe der geleisteten Anzahlungen oder Teilzahlungen sowie Rechnungsdatum und Rechnungsnummer der hierüber erteilten Rechnungen oder Gutschriften, Zuordnung der bezogenen Bauleistung bzw. der geleisteten Anzahlung zu dem jeweiligen Ausgangsumsatz unter Angabe des konkreten Ausgangsumsatzes (Bauvorhaben) als objektbezogenen Nachweis dafür, dass die Eingangsleistung nicht zur Erbringung von selbst erbrachten Bauleistungen verwendet wurde. Da sich die geforderten Angaben nicht unmittelbar aus der Buchhaltungssoftware erg e- ben, ist der Einsatz von Excel-Listen sinnvoll. In der Anlage 2 ist das Muster einer solchen Excel-Liste beigefügt. Es sollte geklärt werden, ab welchem Rechnungsbetrag man überhaupt die Änderung der Veranlagung beantragen möchte. Es erscheint nicht sinnvoll Rechnungen über kleine Beträge in den Änderungsantrag einzubeziehen, da hier der Verwaltungsaufwand für die Nachweisführung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den zu erlangenden Erstattung s- zinsen steht. Entsprechend dem BMF-Schreiben vom 05.02.2014 haben viele Bauunternehmen bei der Erstellung der Schlussrechnungen bereits die geleisteten Abschlagsrechnungen berichtigt. Sofern die Rechnungsberichtigungen innerhalb der Karenzzeit von 15 Monaten e r- folgt sind, wird der Bauträger für diese Rechnungen keine Verzinsung nach 233a AO erhalten. Um sich nicht unnötig Arbeit zu machen, kann für diese Rechnungen auf die Einbeziehung in den Änderungsantrag verzichtet werden. Zur Excel-Liste geben wir folgende Hinweise: Spalte 8 Hier dürfte die Angabe des erbrachten Gewerks ausreichend sein. Spalte 9 Anzugeben ist das Objekt für das die Bauleistung bezogen wurde. Ausreichend dürften der Ort und die Straße sein. Bei Bauträgerobjekten könnte auch der Name mit dem es vermarktet wurde angegeben werden. 2
Spalte 10 Hier dürften folgende Ausgangsumsätze in Frage kommen: Bauträgerumsatz nach 4 Nr. 9 oder Vermietungsumsatz nach 4 Nr. 12 UStG oder umsatzsteuerpflichtiger Vermietungsumsatz Spalten 14 bis 16 Hier sind nur Angaben zu machen, wenn die Rechnungen bzw. Anzahlungen bereits durch den Bauunternehmer berichtigt wurden. Musterschreiben an Handwerker (Anlage 3) Wir empfehlen, die Handwerker über den gestellten Änderungsantrag zu informieren, da sie von den Finanzämtern aufgrund Ihres Änderungsantrags ggf. mit einer erheblichen Umsatzsteuernachforderung konfrontiert werden. Bitte tragen Sie auch noch einen Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen ein, an den der Handwerker sich wenden kann. Muster Rechnungskorrektur (Anlage 4) Mit der Information an die Handwerker sollte auch schon ein Muster für die spätere Rechnungsberichtigung mitgeschickt werden. In dieses Muster sollten auch bereits die Rechnungen eingetragen werden, die berichtigt werden sollen. Damit haben Sie dann auch eine Kontrollmöglichkeit, über die vom Finanzamt beim Handwerker angeforderten Rechnungsberichtigungen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Bavaria Tax Steuerberatungsgesellschaft mbh Anlagen 3