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Transkript:

Protokoll 7. Sitzung des es zu der am Dienstag, den 21.11.2006, um 18:30 Uhr, im großen Sitzungssaal, 2. Stock, Zimmer Nr. 25, des Rathauses Korneuburg, stattfindenden Beginn: 18.30 Uhr Anwesend: Bürgermeister Wolfgang Peterl 2. Vizebürgermeister Christian Gepp Stadträtin Susanna Eichelberger Stadträtin Elisabeth Kerschbaum Stadtrat Dr. Erik Mikura Stadtrat Josef Mukstadt Stadtrat Manfred Nowak Sevgi Bardakci Ludwig Breichner Thomas Bruny Gabriele Ehmayer Mag. Alfred Gehart Andrea Gehart-Reichl Heinz Gstall Alois Illetschko Alfred Jordan Friedrich Lang Peter Madlberger Ante Marijic Susanne Meindl Thomas Pfaffl Veronika Pfaffl Ing. Johann Pirgmayer Paul Polak Margaretha Rauner Sabine Rodler Stefan Schricker Helmut Stranzl Franz Trippold Ingeborg Wingelhofer Ing. Alfred Zimmermann Stadtamtsdirektorin Waltraud Mayer VB Czeiska Martina Entschuldigt abwesend: Stadtrat Stadträtin Dr. Ewald Prießnitz Gabriele Karanz-Bozinovic Brigitte Stoimenov Helene Fuchs-Moser Stefanie Mannhart

1. Vizebürgermeister Dr. Anton Wladar (verstorben) Dringlichkeitsantrag der ÖVP (Beilage 1) Antrag der ÖVP Kurzparkzone gebührenfreie Zeit von 10 auf 30 Minuten verlängern wird als nicht dringlich abgelehnt. Für den Antrag stimmten ÖVP 11 FPÖ 1 GR Polak 1 Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen Gegenstimmen: SPÖ 15 GRÜNE 3 Stimmenthaltung SPÖ 0 Zum Antrag sprachen:0 Die nachfolgende Tagesordnung wird ohne Einwand einstimmig genehmigt. Tagesordnung: 1) Genehmigung des Protokolls der ssitzung vom 26.09.2006 2) Berichte 3) Verwendung des Korneuburger Stadtwappens 4) Dienstzuteilung der Gemeindebeamten des Humanis-Klinikums mit 01.01.2007 an das Land NÖ und die Übertragung der Diensthoheit hinsichtlich der an das Land NÖ zur Verfügung gestellten Gemeindebeamten. 5) Übergabevertrag Humanis-Klinikum Niederösterreich an das Land NÖ 6) Allfälliges

1) Genehmigung des Protokolls der ssitzung vom 26.09.2006 Die Protokolle der ssitzung vom 26.09.2006 werden unter Verzicht auf Verlesung einstimmig genehmigt GR Zimmermann erwähnt, dass bei TOP 17 Überwachung Parkdeck und Spielplatz beim Abstimmungsergebnis die Stimmenthaltung von GR Polak fehlt. Dies wurde sofort korrigiert.

2) Berichte Beginn der Großbetriebsprüfung durch das Finanzamt f. Körperschaften Wien 1/23. Schwerpunkt der Prüfung liegt im Bereich der Altlastensanierung N33 auf Grund des Berufungsverfahrens betreffend Vorsteuerabzug. Eislaufplatz: Die Eröffnung des Eislaufplatzes wurde auf Grund der Witterung um eine Woche auf 24.11.2006 verschoben. Kleinregion: Der Letztentwurf der Folder wurde beschlossen. Die Radroute befindet sich in der Verwirklichungsphase und ist mit Radsaison 2007 benutzbar. Unser Standort (Thema Märchen) soll bei der Werftbrücke (Rastplatz) sein. Es gibt auch bereits die Hinweistafeln, welche nun montiert werden sollen. Im Bereich Jugendshuttlebus gab es Diskussionen wegen des Defizits - derzeit Kostenpunkt für 8 Gemeinden 22.000,--. Zwischenzeitlich hat es schon ein Gespräch mit Bgm. Laab und Bgm. Peterl gegeben. Im Jänner 2007 wird es eine Information in den Gemeinden geben. Budget für Kleinregion wurde beschlossen mit 120.000,--. Die größten Bereiche betreffen das: Verkehrskonzept und Radwege Fossilienwelt (Stetten) Personal / Managementkosten. Das Ansuchen des Herrn Gabmayer betreffend Subvention für Haydn-Festival wurde eingebracht und von der Kleinregion abgelehnt. Beitritt (Gründung) einer Leaderregion wurde beschlossen für 2007-2013, betrifft vorwiegend den ländlichen Raum. mit 0,50 pro Einwohner. Es folgt noch die Entscheidung ob die Gemeinden Wolkersdorf, Gerasdorf, Sierndorf und Hausleiten dabei sein werden. Wenn es Projekte gibt sind diese vom Management mitzubezahlen. Weiters wurde beschlossen, dass die Betreuung der Kleinregion für 2007 wieder über Büro Fleischmann durchgeführt wird. GR Polak fragt nach den Fortschritten der Busverbindung Wien-Kbg. Ein öffentliches Verkehrskonzept wurde eingebracht, ist aber noch nicht fertig. STR Mikura möchte wissen um welche Uhrzeit der Eislaufplatz eröffnet wird. Der Bürgermeister informiert, dass die Eröffnung um 18:30 stattfinden wird. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen werden die Berichte einstimmig zur Kenntnis genommen.

3) Verwendung des Korneuburger Stadtwappens Sachverhalt: Herr Gerhard Riedl Buchautor 4484 Kronsdorf, Eibenstraße 4, ersucht mit Schreiben vom 06.10.2006 die Stadtgemeinde Korneuburg, das Stadtwappen der Stadt Korneuburg für sein Buch Entlang der Donau; Teil 3 von Weißenkirchen Hainburg, verwenden zu dürfen. Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der wolle beschließen: Beschluss: Der der Stadtgemeinde Korneuburg genehmigt die Verwendung des Korneuburger Stadtwappens in dem Buch Entlang der Donau, Teil 3 von Herrn Gerhard Riedl, 4484 Kronsdorf, Eibenstraße 4 Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gegenstimmen: SPÖ 0 Stimmenthaltung SPÖ 0 Zum Antrag sprachen:0

4) Dienstzuteilung der Gemeindebeamten des Humanis-Klinikums mit 01.01.2007 an das Land NÖ und die Übertragung der Diensthoheit hinsichtlich der an das Land NÖ zur Verfügung gestellten Gemeindebeamten. Sachverhalt: Betrifft: Dienstzuteilung der Gemeindebeamten des Krankenhauses Korneuburg mit 01.01.2007 an das Land NÖ Übertragung der Diensthoheit hinsichtlich der an das Land NÖ zur Verfügung gestellten Gemeindebeamten an die NÖ Landesregierung Der Antrag an die NÖ Landesregierung zur Übertragung der Diensthoheit wird wie folgt begründet: Gemäß Art. 118 Abs. 7 B-VG idgf. kann auf Antrag einer Gemeinde die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches nach Maßgabe des Art. 119a Abs. 3 durch Verordnung der Landesregierung beziehungsweise durch Verordnung des Landeshauptmannes auf eine staatliche Behörde übertragen werden. Soweit durch eine solche Verordnung eine Zuständigkeit auf eine Bundesbehörde übertragen werden soll, bedarf sie der Zustimmung der Bundesregierung. Soweit durch eine solche Verordnung des Landeshauptmannes eine Zuständigkeit auf eine Landesbehörde übertragen werden soll, bedarf sie der Zustimmung der Landesregierung. Eine solche Verordnung ist aufzuheben, sobald der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. Die Übertragung erstreckt sich nicht auf das Verordnungsrecht nach Abs. 6. Gemäß 32 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung kann auf Antrag einer Gemeinde die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der Landesvollziehung durch Verordnung der Landesregierung auf eine staatliche Behörde übertragen werden. Soweit durch eine solche Verordnung eine Zuständigkeit auf eine Bundesbehörde übertragen werden soll, bedarf sie der Zustimmung der Bundesregierung. Auf die Dauer der Wirksamkeit einer solchen Verordnung ist die Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde eine Angelegenheit der staatlichen Verwaltung und als solche dem in Betracht kommenden administrativen Instanzenzug unterworfen. Die Verordnung ist aufzuheben, sobald der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. Die Übertragung erstreckt sich nicht auf das Verordnungsrecht nach 33 Abs. 1. Aus den einschlägigen Bestimmungen des B-VG und des 32 GemeindeO ist die Ausübung der Diensthoheit gegenüber Gemeindebeamten eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches, der auch dem Bereich der Landesvollziehung zuzuordnen ist (Art. 21 B-VG). Unter dem Begriff der Diensthoheit wird in diesem Zusammenhang die Summe jener Funktionen, die der Gemeinde als Dienstgeber gegenüber den Bediensteten zukommt, verstanden. Diese Befugnisse stehen der Gemeinde zu und unterliegt die Gemeinde bei der Ausübung dieser Befugnisse keinen Weisungen staatlicher Behörden.

Mit 1.1.2007 soll das Krankenhaus der Stadtgemeinde Korneuburg vom Land NÖ übernommen werden. Gemäß den Bestimmungen des Übernahmevertrages sollen die öffentlich rechtlichen Gemeindebediensteten, die im Krankenhaus beschäftigt werden, dem Land NÖ gegen Refundierung der Bezüge überlassen werden, dies unter Beibehaltung der dienstrechtlichen Stellung. Die Bediensteten sollen weiter im Krankenhaus verwendet werden. Da das Land NÖ das Krankenhaus somit betreibt ist es erforderlich, dass dem Land NÖ auch hinsichtlich der öffentlich rechtlich Bediensteten das Recht übertragen wird, die Diensthoheit mit Ausnahme der im Beschluss angeführten Dienstgeberbefugnisse auszuüben, um einen reibungslosen Ablauf sowie einen optimalen Personaleinsatz zu gewährleisten. Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der wolle beschließen: B e s c h l u s s : Die öffentlich rechtlichen Gemeindebediensteten der Stadtgemeinde Korneuburg, welche im Krankenhaus Korneuburg Ihren Dienst versehen, werden mit Wirksamkeit 1.1.2007 dem Land NÖ zur dauernden Dienstleistung entsprechend dem Übernahmevertrag im Krankenhaus Korneuburg zur Verfügung gestellt. 2. Der der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt weiters, bei der NÖ Landesregierung den Antrag gemäß Art 118 Abs. 7 B-VG und 32 Abs. 4 GemeindeO idgf. auf Übertragung der Ausübung der Diensthoheit mit Ausnahme der Disziplinar-, Beschreibungs- und Prüfungsangelegenheiten, der Gewährung von Gehaltsvorschüssen, der Beförderungen, der Versetzung bzw. des Übertrittes in den Ruhestand, der Auflösung des Dienstverhältnisses und der Überstellung in einen anderen Dienstzweig oder in eine andere Verwendungsgruppe - hinsichtlich der dem Land NÖ ab 1.1.2007 zur Verfügung gestellten Bediensteten mit Wirkung 1.1.2007 zu stellen. Um Genehmigung dieses Antrages wird ersucht. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gegenstimmen: SPÖ 0 Stimmenthaltung SPÖ 0 Zum Antrag sprachen: 0

5) Übergabevertrag Humanis-Klinikum Niederösterreich an das Land NÖ S a c h v e r h a l t : Nach den vorangegangenen Verhandlungen und der Endverhandlung vom 10.11.2006 liegt der Übergabevertrag, abgeschlossen zwischen Land Niederösterreich und Krankenanstaltenverband Korneuburg- Stockerau, vor. Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der wolle beschließen: Beschluss: Der der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt den beiliegenden Übergabevertrag Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gegenstimmen: SPÖ 0 Stimmenthaltung SPÖ 0 Zum Antrag sprachen: Mag. Gehart, Kerschbaum, Ing. Pirgmayer, Mukstadt, Peterl

6) Allfälliges Wortmeldungen: STR Kerschbaum erwähnt zu dem Dringlichkeitsantrag der ÖVP, diesen Antrag eventuell vor dem nächsten GR dem Bauausschuss zur weiteren Behandlung vorzulegen. Der Bürgermeister unterstützt diesen Vorschlag. GR Ing. Pirgmayer schlägt vor, im Gedenken an Dr. Anton Wladar, der sehr viel für das KH geleistet hat seinen Namen zu verewigen. Bürgermeister Peterl teilt mit, dass es schon Überlegungen gibt eine Gedenktafel im Krankhaus zu errichten. Es gibt diesbezüglich auch schon Gespräche mit Herrn Arch. Zita. Bürgermeister Peterl informiert, dass es bei der Trauer-GR-Sitzung am 27.11.2006 eine andere Sitzordnung geben wird. Es werden nur Sesseln und ein Rednerpult aufgestellt, da sehr viele Personen erwartet werden. Ende der Sitzung um 19:15 Uhr Bürgermeister: Wolfgang Peterl Für die SPÖ-Fraktion: Für die ÖVP-Fraktion: Für die Fraktion die GRÜNEN: Für die FPÖ-Fraktion: Für das Protokoll: